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    Technische Geräte u. Speku-Steuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.00 21:02:33 von
    neuester Beitrag 13.02.00 22:37:39 von
    Beiträge: 2
    ID: 63.273
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      schrieb am 12.02.00 21:02:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Ehepaar,das Arbeitnehmer ist,kauft sich 1999 einen
      TV-Gerät(altes kaput oder Dafür nicht geeignet)Weil
      Börsenineresse,kostet 2000,-DM
      1999 fallen keine Speko-Gewinne an,aber vermutlich in 2000
      Kann man Speku-Gew.aus 2000 mit dem in 1999 gekauften TV
      verrechnen.Das TV-Gerät wird zu 30% für Börse genutzt.
      Ich denke folgende Rechnung:2000,-DM mal 30% = 600,- DM
      600 auf 3 Jahre= 200,-DM kann man jedes Jahr gegenrechnen

      Was meint Ihr
      Avatar
      schrieb am 13.02.00 22:37:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kosten für ein TV zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung;
      eine prozentuale Verrechnung der Kosten ist daher grundsätzlich nicht
      zulässig (sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot). Allerdings wird die von
      Dir angesprochene Aufteilung bei PKW- und Telefonkosten zugelassen.
      Meine Meinung daher: Einfach mal probieren!

      Der Abschreibungszeitraum von 3 Jahren ist allerdings sehr agressiv;
      Um durchzukommen würde ich 5 Jahre nehmen.

      Gruß


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