Die Kriegstreiber als Tauben unterwegs..... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.09.02 19:05:41 von
neuester Beitrag 15.09.02 11:34:28 von
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ID: 633.122
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Eigentlich wollte ich mich ja raushalten, aber
mittlerweile gehen mir Schröder und Fischer
ziemlich auf die Nerven. Nachdem sie mit
Scharping the "brain" fleißig und völkerrechtswidrig
Jugoslawien halb in Schutt und Asche gelegt haben,
kommt jetzt das schlechte Gewissen.
Für Jugoslawien gab´s KEIN UN-Mandat,es war
KEIN NATO-Bündnisfall und auch kein
Selbstverteidigungsfall. Ergo: verbotener Angriffskrieg.
Kleine Juristenkunde:
Entscheidende Stellen aus der UN-Charta:
Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach
Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die
internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die
politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare
Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Artikel 41
Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um
seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese
Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des
Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger
Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.
Artikel 42
Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder
sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder
Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie
können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der
Vereinten Nationen einschließen.
Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs
das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in
Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner
Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung
oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Artikel 52 ( Anm.: NATO ist eine regionale Einrichtung in diesem Sinne)
(1) Diese Charta schließt das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten nicht aus, bei denen
Maßnahmen regionaler Art angebracht sind; Voraussetzung hierfür ist, daß diese Abmachungen oder Einrichtungen und
ihr Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind.
(2) Mitglieder der Vereinten Nationen, die solche Abmachungen treffen oder solche Einrichtungen schaffen, werden sich
nach besten Kräften bemühen, durch Inanspruchnahme dieser Abmachungen oder Einrichtungen örtlich begrenzte
Streitigkeiten friedlich beizulegen, bevor sie den Sicherheitsrat damit befassen.
(3) Der Sicherheitsrat wird die Entwicklung des Verfahrens fördern, örtlich begrenzte Streitigkeiten durch
Inanspruchnahme dieser regionalen Abmachungen oder Einrichtungen friedlich beizulegen, sei es auf Veranlassung der
beteiligten Staaten oder auf Grund von Überweisungen durch ihn selbst.
(4) Die Anwendung der Artikel 34 und 35 wird durch diesen Artikel nicht beeinträchtigt.
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von
Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen
Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden;
ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in
regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen
sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird,
neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines
Unterzeichners dieser Charta war.
Keine der Alternativen war gegeben, dennoch haben sie
munter gebombt.(Ob moralisch vertretbar oder nicht,
soll hier AUSDRÜCKLICH keine Rolle spielen, es geht
schlicht um`s Völkerrecht)
Und nu ? Um PDS - Wähler abzugraben packt man die
Taubensprüche aus....
Nur eine kleine Anmerkung: Was wäre gewesen, wenn beim
Jugo-Krieg nicht Rot-Grün, sondern immer noch Schwarz-Gelb
an der Macht gewesen wäre ? Meine Fresse...vermutlich
hätte man eine Notstandsgesetzgebung in Kraft treten lassen
müssen.
Und jetzt will er sogar mit UN-Mandat nicht in den Krieg ziehen...
Naja....nur meine Meinung.
Schönes Wochenende
mfg N.N.
P.S.: Zu dem Problem, ob der Afghanistaneinsatz gerechtfertigt
war, ein interessantes Gutachten:
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Voelkerrecht/gu…
mittlerweile gehen mir Schröder und Fischer
ziemlich auf die Nerven. Nachdem sie mit
Scharping the "brain" fleißig und völkerrechtswidrig
Jugoslawien halb in Schutt und Asche gelegt haben,
kommt jetzt das schlechte Gewissen.
Für Jugoslawien gab´s KEIN UN-Mandat,es war
KEIN NATO-Bündnisfall und auch kein
Selbstverteidigungsfall. Ergo: verbotener Angriffskrieg.
Kleine Juristenkunde:
Entscheidende Stellen aus der UN-Charta:
Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach
Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die
internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die
politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare
Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Artikel 41
Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um
seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese
Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des
Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger
Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.
Artikel 42
Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder
sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder
Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie
können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der
Vereinten Nationen einschließen.
Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs
das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in
Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner
Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung
oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Artikel 52 ( Anm.: NATO ist eine regionale Einrichtung in diesem Sinne)
(1) Diese Charta schließt das Bestehen regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten nicht aus, bei denen
Maßnahmen regionaler Art angebracht sind; Voraussetzung hierfür ist, daß diese Abmachungen oder Einrichtungen und
ihr Wirken mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind.
(2) Mitglieder der Vereinten Nationen, die solche Abmachungen treffen oder solche Einrichtungen schaffen, werden sich
nach besten Kräften bemühen, durch Inanspruchnahme dieser Abmachungen oder Einrichtungen örtlich begrenzte
Streitigkeiten friedlich beizulegen, bevor sie den Sicherheitsrat damit befassen.
(3) Der Sicherheitsrat wird die Entwicklung des Verfahrens fördern, örtlich begrenzte Streitigkeiten durch
Inanspruchnahme dieser regionalen Abmachungen oder Einrichtungen friedlich beizulegen, sei es auf Veranlassung der
beteiligten Staaten oder auf Grund von Überweisungen durch ihn selbst.
(4) Die Anwendung der Artikel 34 und 35 wird durch diesen Artikel nicht beeinträchtigt.
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von
Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen
Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden;
ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in
regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen
sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird,
neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines
Unterzeichners dieser Charta war.
Keine der Alternativen war gegeben, dennoch haben sie
munter gebombt.(Ob moralisch vertretbar oder nicht,
soll hier AUSDRÜCKLICH keine Rolle spielen, es geht
schlicht um`s Völkerrecht)
Und nu ? Um PDS - Wähler abzugraben packt man die
Taubensprüche aus....
Nur eine kleine Anmerkung: Was wäre gewesen, wenn beim
Jugo-Krieg nicht Rot-Grün, sondern immer noch Schwarz-Gelb
an der Macht gewesen wäre ? Meine Fresse...vermutlich
hätte man eine Notstandsgesetzgebung in Kraft treten lassen
müssen.
Und jetzt will er sogar mit UN-Mandat nicht in den Krieg ziehen...
Naja....nur meine Meinung.
Schönes Wochenende
mfg N.N.
P.S.: Zu dem Problem, ob der Afghanistaneinsatz gerechtfertigt
war, ein interessantes Gutachten:
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Voelkerrecht/gu…
Was regst Du Dich auf?
Nach der Wahl ist alles anders.
Sollte RotGrün dran bleiben, heißt es nicht mehr "Angriffskrieg", sondern "Kampf gegen den internationalen Terrorismus".
Zur Bekräftigung gibt es ein, zwei "Gutachten", die belegen, dass Sadam "ganz furchtbar böse" ist und schon sind alle dabei....
Wer Politikern glaubt, ist selbst schuld!
Nach der Wahl ist alles anders.
Sollte RotGrün dran bleiben, heißt es nicht mehr "Angriffskrieg", sondern "Kampf gegen den internationalen Terrorismus".
Zur Bekräftigung gibt es ein, zwei "Gutachten", die belegen, dass Sadam "ganz furchtbar böse" ist und schon sind alle dabei....
Wer Politikern glaubt, ist selbst schuld!
Und alle, die sich jetzt so über Schröders Versprechen freuen, werden dann wieder Argumente genug finden, warum es völlig richtig ist, die Meinung wieder zu ändern.
@ all
Euer Fehler, dass Ihr Euch über Schröder aufregt. Das ist aber der falsche Adressat - das deutsche Volk muss ja saublöd sein, wenn es auf einen Lügner wie Schröder reinfällt oder meint Ihr, dass nur Ihr die Oberschlaumeier seid, die alles durchschauen und denen man keine 5 für ne 6 verkaufen kann ??
Man, wacht endlich mal auf - das ist Politik und kein Wahrheit-oder-Pflicht-Spiel. Warum sollen Politiker bessere Menschen sein als wir ??
Ich fass es einfach nicht...
Art
Euer Fehler, dass Ihr Euch über Schröder aufregt. Das ist aber der falsche Adressat - das deutsche Volk muss ja saublöd sein, wenn es auf einen Lügner wie Schröder reinfällt oder meint Ihr, dass nur Ihr die Oberschlaumeier seid, die alles durchschauen und denen man keine 5 für ne 6 verkaufen kann ??
Man, wacht endlich mal auf - das ist Politik und kein Wahrheit-oder-Pflicht-Spiel. Warum sollen Politiker bessere Menschen sein als wir ??
Ich fass es einfach nicht...
Art
Bechstein
Deine Logik kann ich leider nicht nachvollziehen.
mfg N.N.
Deine Logik kann ich leider nicht nachvollziehen.
mfg N.N.
!
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nach der Wahl
dann wieder
uneingeschränkte Solidarität
im Angriffskrieg
dann wieder
uneingeschränkte Solidarität
im Angriffskrieg
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