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    Jeder sollte wissen, was er wählt..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.02 19:07:31 von
    neuester Beitrag 20.09.02 19:33:50 von
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      schrieb am 20.09.02 19:07:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      (1) Erststimme
      Die Erststimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels vergeben. Sie ist die Wahlkreisstimme und hat mit dem Kräfteverhältnis im Bundestag zunächst nichts zu tun. Sie entscheidet, welcher der örtlichen Kandidaten die Region in Berlin vertritt. Es gewinnt, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen hinter sich bringen kann. Dazu reicht die einfache Mehrheit. Nur ausnahmsweise hat die Erststimme etwas mit der Stärke einer Partei im Parlament zu tun. Dann nämlich, wenn eine Partei zwar bundesweit bei den Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, aber mindestens drei ihrer Kandidaten per Erststimme erfolgreich sind: Dann zieht sie doch in den Bundestag ein. Und außerdem kommt jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag, völlig unabhängig davon, ob seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwindet oder nicht.


      (2) Mandat
      Mandat bedeutet in wörtlicher Übersetzung Auftrag. Die Mandatsträger, die durch das Votum der Bürger in den Bundestag gewählt sind, verstehen sich als Beauftragte des Volkes. Die Ausübung ihres Mandates ist also nichts anderes als die Erfüllung eines Wählerauftrages. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet, dass die Abgeordneten nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind und keinen speziellen Weisungen zu folgen haben. Das Mandat für die Gestaltung der Politik im Bundestag ist zeitlich begrenzt. Die Gültigkeit erlischt mit der Konstituierung eines neuen Bundestages.


      (3) Wahlkreis
      Damit alle Stimmen gleich viel Gewicht haben, ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise aufgeteilt worden, in denen stets annähernd gleich viele Wahlberechtigte wohnen. Das sind jeweils rund 250.000. Abweichungen nach oben und unten sind möglich, damit den Verhältnissen vor Ort, den gewachsenen Zusammenhängen von Städten, Gemeinden und Landkreisen Rechnung getragen werden kann. Aber wenn durch Zuzüge und Wegzüge das Verhältnis zu stark aus dem Gleichgewicht gerät, müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Die Ost-West-Wanderung hat dazu geführt, dass im Westen mehr Wahlkreise entstanden, im Osten einige gestrichen und die verbleibenden vergrößert werden mussten.


      (4) Zweitstimme
      Die Zweitstimme wird auf der rechten Hälfte des Stimmzettels vergeben. Sie ist die Entscheidungsstimme. Sie bestimmt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, allein darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Da sie also über Mehrheit oder Minderheit im Parlament entscheidet, wird durch sie vorgegeben, welche Partei oder welche Parteienkoalition im Bundestag so stark wird, dass deren Abgeordnete ihren Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers durchbringen können. Sobald bundesweit alle Zweitstimmen zusammengezählt sind und feststeht, wie viele Sitze die einzelnen Parteien im Verhältnis zueinander bekommen, wird ermittelt, wie viele Abgeordnete über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestag einziehen. Deshalb stehen auf der rechten Stimmzettelhälfte hinter den Parteien auch die erstplazierten Bewerber der jeweiligen Landesliste der Parteien.


      (5) Direktmandat
      Das Direktmandat wird direkt vom Wähler an einen Bewerber im eigenen heimischen Wahlkreis vergeben. Und zwar geht der Auftrag immer an denjenigen Kandidaten, der vor Ort die meisten Erststimmen bekommt. Er ist automatisch gewählt, unabhängig vom Abschneiden seiner Partei und vom bundesweiten Kräfteverhältnis. Während die Bewerber auf Landeslisten am Wahlabend oft noch stundenlang bangen müssen, ob auch sie in den Bundestag einrücken, ist der Gewinner des Direktmandates direkt bekannt, sobald im Wahlkreis die Erststimmen ausgezählt sind. Nur wenn zufällig zwei Kandidaten haargenau dieselbe Stimmenzahl erreichen, entscheidet das Los. Scheidet ein direkt gewählter Abgeordneter während der Legislaturperiode aus, rückt für ihn ein Bewerber von der Landesliste nach – sofern es im betreffenden Bundesland keine Überhangmandate gegeben hat.


      (6) Landeslisten
      Wer in den Bundestag kommt, entscheidet der Wähler. Er findet dazu auf seinem Stimmzettel zwei Vorschläge vor. Links den Kreiswahlvorschlag für die Erststimme, rechts den Landeswahlvorschlag für die Zweitstimme. Da es bei der Zweitstimme um das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag geht, stellt jede Partei, die an der Bundestagswahl teilnehmen will, in den einzelnen Bundesländern Listen auf. Darin stehen der Reihenfolge nach diejenigen Kandidaten, die die Partei gern im Bundestag hätte. Die Landesliste "zieht" immer von oben nach unten. Wenn also in einem Land zehn Mandate auf eine Partei entfallen und diese Partei in dem Land vier Direktmandate errungen hat, bleiben sechs Sitze übrig, die über die Landesliste vergeben werden. Dann rücken die ersten sechs Kandidaten der Landesliste in den Bundestag ein. Sind darunter Politiker, die bereits direkt gewählt worden sind, "zieht" die Landesliste in entsprechender Anzahl weiter nach unten durch.


      (7) Überhangmandat
      Überhangmandate haben damit zu tun, dass über die Erststimme Direktmandate zwingend vergeben werden, zugleich aber über die Zweitstimme das bundesweite Kräfteverhältnis aller Parteien zueinander festgestellt wird. Wenn beispielsweise einer Partei auf Grund ihres bundesweiten Abschneidens 200 Mandate zustehen, die dann je nach Abschneiden in den einzelnen Bundesländern heruntergerechnet werden, kann es passieren, dass auf die Partei in dem Bundesland XY elf Mandate entfallen. Wenn aber 13 Abgeordnete dieser Partei in diesem Bundesland bereits per Erststimme ein Direktmandat errungen haben, kann ihnen das niemand mehr wegnehmen. Somit erhält die Partei in diesem Bundesland zwei Überhangmandate. Es bleibt also bei 13.


      (8) Briefwahl
      Briefwählen kann jeder, der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn er aus wichtigem Grund (das kann auch ein Urlaub sein) am Wahltag nicht sein Wahllokal aufsuchen kann. Der Antrag sollte möglichst früh nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr. Wer plötzlich krank wird, kann den Antrag sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr in Briefwahlunterlagen umtauschen. Die sollte sich jedoch jeder gründlich durchlesen. Denn damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und alles mit rechten Dingen zugeht, sind ein paar Sicherungen eingebaut. So muss der Wahlschein natürlich mit ins Kuvert, aber er darf genauso natürlich nicht mit in den Wahlumschlag. Ganz wichtig auch: Den Wahlbrief rechtzeitig abschicken oder abgeben. Denn was bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, nicht bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, kann auch nicht mitgezählt werden.


      (9) Wahlberechtigt
      Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am 22. September mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Jeder kann bei der Bundestagswahl nur einmal wählen. Deshalb wird jeder Wahlberechtigte automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine erhalten hat, sollte sich bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen.
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      schrieb am 20.09.02 19:10:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Arbeitsmarkt und Beschäftigung:

      SPD: Das seit Jahresbeginn gültige "Job-Aqtiv-Gesetz" (Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln) soll nun konsequent angewendet werden. Es setzt auf Vorbeugung und zielgerichtete Vermittlung. Nötig ist eine nachhaltige Vermittlungsoffensive und angesichts des Fachkräftemangels eine breit angelegte Offensive "Arbeit und Qualifizierung". Die Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ermöglicht konzentrierte Bemühungen für die Langzeitarbeitslosen für eine bessere und schnellere Vermittlung. Die Bundesanstalt für Arbeit soll grundlegend reformiert und modernisiert werden. Einer modernen und flexiblen Arbeitszeitpolitik kommt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu.

      CDU/CSU: Motor für Wachstum und Arbeitsplätze soll das Programm "3 mal 40" sein: Staatsquote, Sozialbeiträge, Spitzensteuersatz sinken schrittweise auf unter 40 Prozent. Die neue Grenze für 325-Euro-Jobs liegt bei 400 Euro, die Belastungen mit Sozialbeiträgen entfallen, und für geringfügige Beschäftigung wird eine pauschale Steuerpflicht der Arbeitgeber von 20 Prozent eingeführt. Das "Drei-Säulen-Modell" schafft mit niedrigeren Sozialbeiträgen und Kombilöhnen Anreize für Arbeiten im Niedrig-lohnbereich. Im Arbeitsrecht sollen Einstellungshindernisse fallen und betriebliche Bündnisse für Arbeit ermöglichen.

      Bündnis 90/Die Grünen: Ein handlungsfähiger Staat bleibt notwendig, um die Rahmendaten zu verbessern: Konsolidierung der Haushalte, Steuerentlastung der kleinen und mittleren Unternehmen, Senkung der Lohnnebenkosten, Ausbau von Bildung und Forschung. Ökologie schafft wirtschaftliche Dynamik und Arbeitsplätze. Als Brücke in den Arbeitsmarkt dienen Lohnkostenzuschüsse und befristete Einstiegsgelder. Auch nötig: Jobrotation, Jobsharing, Lebensarbeitszeitkonten.

      FDP: Arbeitsmarktpolitik muss auf Effizienz durchforstet werden. In der Arbeitslosenversicherung bekommt das Versicherungsprinzip mehr Geltung, durch die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen können die Beiträge von 6,5 auf 4,5 % sinken. Mehr Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern. Im Arbeitsrecht fallen Einstellungshemmnisse. Es wird pauschal besteuerte, sozialversicherungsfreie 630-Euro-Jobs geben und ein Bürgergeld-System eingeführt.

      PDS: Eine gestärkte Binnennachfrage durch öffentliche Investitionen und eine höhere Massenkaufkraft durch aktive Lohn- und gerechte Steuerpolitik schaffen neue Arbeitsplätze. Der Überstundenabbau wird mit einer gesetzlichen Begrenzung auf 40 Stunden vorangebracht. Es wird ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor für gesellschaftlich sinnvolle Arbeiten aufgebaut.
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      schrieb am 20.09.02 19:10:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steuern und Finanzen:

      SPD: Ziel bleibt ein ausgeglichener Bundeshaushalt im Jahr 2006. Das Zukunftsinvestitionsprogramm wird bis 2007 fortgeführt. 2003 und 2005 kommen weitere Entlastungsstufen der Steuerreform: Der Grundfreibetrag steigt von 7.158 auf 7.664 Euro, der Eingangssteuersatz wird von 25,9 (1998) auf 15 Prozent gesenkt. Alle anderen Einkommensstufen werden in gleicher Weise entlastet – bis hin zum Spitzensteuersatz (von 53 auf 42 Prozent). Die letzte Stufe der ökologischen Steuerreform tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft, danach folgen keine Anhebungen mehr.

      CDU/CSU: Ab 1. Januar 2004 senkt eine große Steuerreform schrittweise den Spitzensteuersatz auf unter 40 Prozent und den Eingangssteuersatz auf unter 15 Prozent. Durch einen flacheren linearprogressiven Tarif profitieren alle Steuerzahler. Durchschnittsverdiener kommen nicht mehr in die Nähe des Höchststeuersatzes. Die für 2003 vorgesehene Erhöhung der Ökosteuer wird rückgängig gemacht. Mittelfristig wird die Ökosteuer ersetzt durch eine aufkommens- und wettbewerbsneutrale, europaweit abgestimmte schadstoffbezogene Abgabe.

      Bündnis 90/Die Grünen: Die Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird überprüft, um Spielraum für Reformprojekte zu schaffen. Bis 2005 wird der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt, das steuerfreie Existenzminimum auf 7.664 Euro erhöht. Es gibt ein einheitliches Kindergeld. Die Ökosteuer wird zu einer ökologischen Finanzreform weiterentwickelt.

      FDP: Steuersenkungen sind das beste Beschäftigungsprogramm. Der neue Stufentarif: Einkommensteile von 0-7.500 Euro: 0 Prozent Steuern, Einkommensteile von 7.501-15.000 Euro: 15 Prozent, Einkommensteile von 15.001-40.000 Euro: 25 Prozent, Einkommensteile ab 40.001 Euro: 35 Prozent. Für jeden Bürger und jedes Kind gibt es einen Grundfreibetrag von 7.500 Euro, das Kindergeld wird entsprechend angepasst. Die Ökosteuer wird abgeschafft.

      PDS: Die Steuerreform sichert eine höhere Beteiligung von großen Vermögen und Erbschaften an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Ein leistungsgerechter Einkommenssteuertarif befreit das reale Existenzminimum, erfasst konsequent das tatsächlich erzielte Einkommen und beseitigt die Schieflage zu Lasten allein Erziehender. Körperschaftssteuersätze steigen gewinnabhängig. Eine Primärenergiesteuer ersetzt die Ökosteuer. Die Tobinsteuer kommt.
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      schrieb am 20.09.02 19:11:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Familie:

      SPD: Es wird ein anspruchsvolles, bedarfsorientiertes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder geben. Der Bund wird im Programm "Bildung und Betreuung" Angebote in Ländern und Kommunen mit 4 Milliarden Euro fördern. Das Bündnis für Arbeit muss sich der familienfreundlichen Arbeitswelt nachdrücklich annehmen. Das Kindergeld wird mittelfristig auf 200 Euro monatlich angehoben. Betreuungskosten werden steuerlich besser absetzbar. Das Ehegattensplitting bleibt, wird aber zugunsten der Förderung von Kindern umgestaltet.

      CDU/CSU: Familien gehören nicht in die Sozialhilfe. Kindergeld und Erziehungsgeld werden deshalb stufenweise durch ein "Familiengeld" ersetzt: 600 Euro für jedes Kind unter drei Jahren, 300 Euro für jedes Kind zwischen drei bis unter 18 Jahren, 150 Euro für Kinder ab 18 Jahren (17 Euro ab dem vierten Kind), die sich noch in der Ausbildung befinden. Das Familiengeld ist steuer- und abgabenfrei, wird unabhängig von Umfang und Höhe des Einkommens gezahlt und mit der Freistellung des Existenzminimums verbunden.

      Bündnis 90/Die Grünen: Das Modell der Kindergrundsicherung bewirkt einen Zuschlag zum Kindergeld für einkommensschwache Familien um bis zu 100 Euro – profitieren werden über vier Millionen Kinder. Die Förderung des Lebens mit Kindern durch eine Vielzahl staatlicher Stellen wird in einer Kinderkasse zusammengefasst. Für Eltern entfällt damit der zeitraubende Hürdenlauf. Auf einem Kindergipfel sollen Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeber, Gewerkschaften und gesellschaftliche Gruppen einen Aktionsplan entwickeln.

      FDP: Es wird ein Kita-Gutschein eingeführt, der den Anspruch der Eltern auf Kinderbetreuung bestätigt und mit dem die Eltern auf dem Markt der Kinderbetreuung als Nachfrager auftreten. Sie können ihn auch bei Arbeitgebern einlösen, die in ihrem Unternehmen Kinderbetreuung ermöglichen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen Betreuungskosten, Kosten für Tagesmütter etc. als Werbungskosten (Selbstständige: Betriebsausgaben) absetzbar sein.

      PDS: Die Ehe- und Familienförderung wird umgewandelt in eine Förderung, die an das Zusammenleben mit Kindern gebunden ist. Es wird stufenweise eine existenzsichernde Grundsicherung für Kinder eingeführt. Kinder, deren Eltern über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, erhalten dieses Grundsicherung sofort, für alle anderen Kinder wird das Kindergeld kurzfristig auf 210 Euro (und damit die Hälfte des durchschnittlichen Existenzminimums) erhöht.
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      schrieb am 20.09.02 19:12:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gesundheit:

      SPD: Es bleibt bei der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken und der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Kreis der gesetzlich Versicherten wird über die Versicherungspflichtgrenze ausgeweitet. Leitlinien – auch für die ärztliche Aus- und Weiterbildung – stärken die Qualität der Behandlung. Die Vertragsfreiheit für Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen wird erweitert. Wer den Hausarzt als Lotsen im System nutzt, kann besondere Versicherungstarife erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet höhere Kosten für neue Arzneimittel nur dann, wenn unabhängige Sachverständige einen Zusatznutzen bestätigen. Auf freiwilliger Basis kommt der Gesundheitspass, der mehr Transparenz, mehr Leistungssicherheit und einen besseren Einblick in die Behandlungen ermöglicht.

      CDU/CSU: Mehr Wettbewerb und Flexibilität verbessern die Qualität der medizinischen Versorgung und die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Dienste. Deshalb bekommen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Verantwortung für die Ausgestaltung ihres Angebotes – etwa für unterschiedliche Selbstbehalte und Mehrleistungen. Die Versicherten sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie den bisherigen Versorgungsumfang beibehalten, zusätzliche Leistungen erhalten oder bei gleichzeitiger Beitragsermäßigung Leistungen abwählen oder einen Selbstbehalt übernehmen wollen. Alle Budgetierungen werden abgeschafft.

      Bündnis 90/Die Grünen: Es gibt keine Aufteilung in Grund- und Zusatzleistungen. Finanziell Leistungsstarke müssen sich an der solidarischen Krankenversicherung beteiligen. Sukzessiv werden Möglichkeiten entwickelt, Zinsen, Mieten, Spekulationsgewinne und andere Einkaufsarten in die Berechnung der Versicherungsbeiträge einzubeziehen. Selbsthilfe und Selbst organisation von Patienten werden gestärkt, nicht ärztliche Gesundheitsberufe aufgewertet. Der Arzneimittelmarkt muss energischer von Mitteln mit fragwürdiger Wirkung gereinigt werden.

      FDP: Möglichst viele Menschen sollen sich frei entscheiden können, ob sie in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichert sein wollen. Zwangsbeiträge werden auf Kernleistungen beschränkt, daneben eröffnen Wahlmöglichkeiten Gestaltungsspielräume für individuelles Handeln. Es gibt Tarife mit unterschiedlichen Optionen. Selbstbehalte und Selbstbeteiligungen setzen Anreize für kostenbewusstes Verhalten. Der Arbeitgeberanteil wird als echter Lohnbestandteil ausgezahlt, um deutlich zu machen, was der Krankenversicherungsschutz tatsächlich kostet.

      PDS: Leistungskürzungen, Zwei-Klassen-Medizin oder mehr Wettbewerb der Kassen um die gesündesten Mitglieder und niedrigsten Beitragssätze werden abgelehnt. Die Krankenversicherungen erhalten durch eine Reform der Beitragsbemessungsgrundlagen und durch eine Berechnung des Arbeitgeberanteils anhand der Bruttowertschöpfung des Unternehmens eine bessere Finanzierung. Medizinisches Wirken muss mehr integriert werden durch Ärztenetze, Gesundheitszentren und Polikliniken. Preiserhöhungen der pharmazeutisch-medizintechnischen Industrie werden gesetzlich begrenzt.

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      schrieb am 20.09.02 19:27:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      DAS WAHLSYSTEM

      Von Nachkommastellen, Fünf-Prozent-Hürden und Überhangmandaten

      Erst- und Zweitstimme

      Der Stimmzettel für die Bundestagswahl ist in zwei Bereiche unterteilt.

      Die Erststimme: Sie soll eine Direktwahl von Personen ermöglichen, die auf der lokalen Ebene eines Wahlkreises kandidieren. Für jedes direkt gewonnene Mandat wird der entsprechenden Partei ein Mandat auf ihrer Liste des betreffenden Bundeslandes abgezogen. Daher hat die Erststimme im Normalfall keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments. Ausnahmefall sind die so genannten Überhangmandate.
      Die Zweitstimme: Die Zahl der Mandate im Bundestag entscheidet sich nach dem Verhältniswahlrecht. Ausschlaggebend ist die Zahl der Zweitstimmen. Ihr entsprechend wird proportional die Zahl der Mandate für jede Partei ermittelt. Unter Umständen kann diese Verteilung modifiziert werden durch das Ergebnis der so genannten Persönlichkeitswahl, die mit der Erststimme ausgeübt wird.

      Verteilung der Bundestagsmandate

      Die prozentuale Verteilung der Zweitstimmen wird für alle Parteien ermittelt.

      Beispiel
      Im Jahr 1998 sah die Verteilung folgendermaßen aus:

      SPD: 40,9 Prozent
      Union: 35,1 Prozent
      Grüne: 6,2 Prozent
      FDP: 6,2 Prozent
      PDS: 5,1 Prozent
      Sonstige: alle weniger als 5 Prozent

      Parteien, die weniger als fünf Prozent erreicht haben und nicht in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

      Bei der Berechnung der Sitzverteilung nach dem System Niemeyer (benannt nach dem Mathematiker Horst Niemeyer) wird zunächst für jede Partei die Anzahl der Sitze ohne Rundung der Nachkommastellen berechnet: Zahl der Stimmen der Partei, multipliziert mit der Gesamtzahl der Abgeordnetensitze, dividiert durch die Gesamtzahl der Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien.

      Jede Partei erhält dann zunächst den ganzzahligen Anteil der sich ergebenden Sitzanzahl. Die verbleibenden Restsitze werden nach der Höhe der Nachkommastellen verteilt.


      Die geplante Verkleinerung des Bundestags:
      Die reguläre Größe des Bundestages betrug seit der deutschen Vereinigung 656 Abgeordnete (plus Überhangmandate). Der neue Bundestag soll dagegen nur noch aus 598 Mitgliedern (plus Überhangmandate) bestehen. Zu diesem Zweck wurde die Zahl der Wahlkreise von von 328 auf 299 verringert, ihr Zuschnitt wurde entsprechend der Bevölkerungsentwicklung neu festgelegt.


      Wie entsteht ein Überhangmandat?

      Ausgangssituation: Eine Partei bekommt auf Grund der gewonnenen Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Bundestag zugesprochen. Die Partei gewinnt (durch eine relative Mehrheit der in einem Bundesland mehr Direktmandate in Wahlkreisen, als ihr auf Grund der Zahl der Zweitstimmen zustehen würden. Der zusätzliche gewonnene Sitz wird zum Überhangmandat.

      Die erworbenen Direktmandate verbleiben der Partei auf jeden Fall und erhöhen die Zahl der Mandate im Bundestag insgesamt.


      Beispiel
      Brandenburg 1998

      1998 gewann die SPD alle zwölf Wahlkreise und somit zwölf Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der SPD in Brandenburg jedoch nur neun Mandate zu. Es entstanden also drei Überhangmandate.

      Insgesamt gab es 1998 13 Überhangmandate (alle für die SPD). Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöhte sich entsprechend auf 669.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 19:30:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die 9 Wahlversprechen von G.S.

      Avatar
      schrieb am 20.09.02 19:30:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      von 1998 !!!
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 19:33:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auf zur Wahl am Sonntag !!!!




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