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    Abfindung bei Änderungskündigung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.02 16:03:20 von
    neuester Beitrag 26.09.02 13:50:36 von
    Beiträge: 10
    ID: 637.433
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      schrieb am 23.09.02 16:03:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe User,

      Mein Chef will mein Arbeitsvertrag ändern. Durch die Änderung würde mein Lohn noch mehr vom Firmengewinn abhängig.

      Nun ist ja bekanntlich bei einer Kündigung eine Abfindung bis 16.000 DM Steuerfrei. Ich habe gehört, dass dies bei einer Änderungskündigung nicht der Fall ist.

      Kann man da etwas dran drehen oder geht das einfach nicht ?
      Ich meine wenn z.B. der Arbeitgeber mir voll kündigt und mich zeitgleich wieder voll einstellt evtl. auch mit neuer Probezeit, wäre dann eine Abfindung Steuerfrei ?

      Danke für eure Antworten

      Grüße, mpk
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 16:11:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rechtlich ist eine Änderungskündigung eine Kündigung wie jede andere auch, man muss sich ja nicht auf die angebotenen Änderungen einlassen. Dann muss man binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen (hat nur Zweck, wenn der Betrieb mehr als 5 Mitarbeiter hat) In der Gütevehandlung kommt es dann meist zu einem Abfindungsvergleich - je nach Arbeitsgericht 1/2 bis ein 1 Bruttomoantsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ob die Finanzverwaltung auch bei einer Kündigung mit sofortiger Wiedereinstellung die Steuerfreiheit gewährt halte ich für mehr als fraglich, da das ganze sich nach einem Umgehungsgeschäft anhört.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 16:20:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ eurofuchser

      erstmal danke für Deine Antwort. Thema ist, ich will den neuen Vertrag gerne annehmen. Warum soll denn eine Abfindung nicht OK und Steuerfrei sein, wenn ich ein grössereres Risiko auf mich nehme und den AG entlaste ?

      Grüße, mpk
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 16:44:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Abfindung ist sicher ok, aber steuerfrei kaum. Faktisch greift hier doch die Kündigung gar nicht. Es ist doch das gleiche, als wenn Du mit Deinem Arbeitsgeber von vornherein einen Änderungsvertrag gemacht hättest.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 16:57:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wenn nun neue Probezeit vereinbart wird und ein geringesres Gehalt (dafür mehr Anteil am Gewinn), zudem nur anteiliges Weihnachtsgeld, bisheriger Weihnachtsgeldanspruch entfällt usw. dann ist dies durch durchaus eine Kündigung und ein neuer Vertrag. Oder doch nicht ?

      Grüße, mpk

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      Avatar
      schrieb am 23.09.02 17:03:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin nur Rechtsanwalt, kein Steuerexperte. Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass es sich nur um die Anpassung eines bestehenden Arbeitsvertrages handelt, ob die Bedingungen dabei schlechter oder besser sind, dürfte steuerlich uninteressant sein.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 17:12:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      OK, erstmal danke eurofuchser
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 17:30:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Haha, geht doch !

      Habe das Thema jetzt mal ausführlich mit Steuerberater un RA besprochen.

      In meinem Fall kein Problem:

      Der Chef kündigt mir den bisherigen Arbeitsvertrag obwohl die Kündigungsfrist bis Ende Januar 2003 wäre mit sofortiger Wirkung. Gegen eine Abfindung stimme ich dem zu und akzeptiere zukünftig weniger Lohn für eine gewisse Zeit und verzichte aufs Weihnachtsgeld in diesem Jahr.

      Den Unterschiedsbetrag zahlt mir nun der AG als Abfindung. Steuerfrei. Und nebenbei hat der AG auch noch ca 10-12 % gespart, da er für diesen Betrag keine Sozialabgaben zahlen muss.
      (Wegen übersteigen der Bemessungsgrenezen sind es nur 10-12% und nicht 20,X %)

      Geht doch ! (neue Probezeit gibt es nicht, da es eine Änderungskündigung ist. Die Abfindung wird damit gerechtfertigt, dass der AG daraus profietiert wenn ich dem zustimme.)

      Jetzt muss nur noch mein AG zustimmen, dann wird es ein schönes WE (habe Freitag Besprechung mit AG)

      Grüsse mpk
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 17:50:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      @mpk: Ich glaube NICHT, daß das so einfach geht. (nein, ich glaube nicht alles, auch wenn es ein RA oder Steuerberater war)

      Stell Dir nur mal vor, daß dieses wirklich so einfach wäre.
      Das wäre eine neue Steuer-/Sozialabgabenlücke ungeahnten Ausmasses.

      Einfach pro Arbeitnehmer/Jahr 16.000,- DM Abfindung.

      Das ganze jetzt mal hochrechnen... uih uih...
      Avatar
      schrieb am 26.09.02 13:50:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      @mpk

      lass es Dir von Deinem Steuerberater mit kurzer Fallskizierung schriftlich geben, daß es geht. Dann kannst Du Dir das Geld von ihm wiederholen.

      Das FA wird Dir den Steuervorteil nicht gewähren - sofern es nicht schläft. Der Steuervorteil wird regelmäßig versagt, wenn Du anschließend eine annähernd ähnliche Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber ausübst. Erst recht, wenn mit der Abfindung eigentlich steuerpflichtiges Gehalt (Weihnachtsgeld) umgewandelt wurde.

      Grüße
      Sunny


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