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    Zinsabschlagsteuer bei Kapitalgesellschaften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.02 11:23:01 von
    neuester Beitrag 24.09.02 11:43:37 von
    Beiträge: 5
    ID: 637.886
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      schrieb am 24.09.02 11:23:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      muß eine Kapitalgesellschaft ganz normal die Zinsabschlagsteuer auf z.B. einer Anleihe ans Finanzamt abführen?

      Vielen Dank für die Hilfe.

      Joerg27
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 11:28:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, wird genauso versteuert.
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 11:32:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es ist ganz genau zu prüfen, was das für eine Finanzierungsform ist. Z. B. bei ganz normalen Zinsen sind nur Kreditinstitute verpflichtet Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) einzubehalten und abzuführen. Bei Genußrechten oder stillen Einlagen sind grundsätzlich auch andere Schuldner verpflichtet dies zu tun.
      §43ff EStG
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 11:36:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meinst Du Zinsen bei einer normalen Anleihe, die die KapGes selbst emittiert hat, d. h. KapGes ist Schuldner der Zinsen?
      Dann m. E. nicht, weil nur Kreditinstitute verpflichtet sind bei sonstigen Zinsen die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen (§43ff EStG). Ansonsten kommt es immer auf die Ausgestaltung der Finanzierung an (z. B. Verpflichtung der Abführung bei stillen Einlagen).
      Avatar
      schrieb am 24.09.02 11:43:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank erstmal für die prompten Antworten.

      Es geht darum, das eine GmbH eine Anleihe ins Depot kaufen will. Dann wird also, so wie ich es hier rauslese, der Zinsabschlag bei Zinsausschüttung direkt von der Bank abgeführt, wenn kein Stückzinstopf vorhanden ist.


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