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    Teilzeitarbeit-Wer kennt sich aus ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.02 19:50:15 von
    neuester Beitrag 20.01.03 18:41:44 von
    Beiträge: 28
    ID: 641.667
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      schrieb am 02.10.02 19:50:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eigentlich gibt es ein Teilzeitgesetz. Aber in der Realität lehnt mein Arbeitgeber (Logistikunternehmen mit mehreren hundert Beschäftigten)eine Reduzierung von 38,5 auf 30 Std. einfach ab. Fertig ! Obwohl ich ein ärztliches Gutachten besitze, was dies dringend anrät. Was sollte ich unternehmen ?
      Klagen ? Erfolgsaussichten ?

      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:00:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      nach dem teilzeit- und befristungsgesetz ist der ablauf ganz genau geregelt. der arbeitgeber muss mit dem arbeitnehmer zunächst die möglichkeiten erörtern, ob eine reduzierung der arbeitszeit möglich ist. ich glaube das LAG düsseldorf hat in diesem jahr bereits einen fall entschieden, bei dem ebenfalls keine erörterung vor der ablehnung stattfand.der fall ging meines wissens nach zu gunsten des arbeitnehmers aus
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:07:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mir wurden noch nicht mal die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Dies soll ich irgendwann mal schriftlich bekommen.Und wenn ich heute nicht mal nachgefragt hätte (ich wollte ab Okt verkürzt arbeiten)wüßte ich immernoch nicht Bescheid.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:19:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das kann ich Dir ganz genau sagen, daß ist klar geregelt. Seit 2001 gibt es das Teilzeitgesetz. Das heißt, jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Nachdem Du den Antrag bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast, muß dieser innerhalb von einem Monat schriftlich WICHTIGE BETRIEBLICHE GRÜNDE vorlegen...dann kann er es ablehenen. zuerst muß der Arbeitgeber intern schauen, ob es einen geigneten anderen Arbeitneher gibt, der die restliche Zeit ausfüllt. Kann er das nicht, muß er extern suchen, ggfs. über das Arbeitsamt. Aber wichtig für Dich zu wissen: Der Arbeitgeber muß Dir innerhalb eines Monats WICHTIGE BETRIEBLICHE GRÜNDE nennen. Kann er das nicht, kannst Du gerichtlich vorgehen, Du gewinnst 100%. Allerdings ist das immer ne Frage, ob man seinen eigenen Arbeitgeber verklagen will.
      Hoffe Dir bisschen weiter geholfen zu haben!!!
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 20:27:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ICG,
      ganz so einfach ist es nicht.
      Die Verfahrensregeln hast du zwar Richtig beschrieben.
      Aber dein Hinweis das der Arbeitgeber jemanden suchen muss
      der die restliche Zeit ausfüllt, ggf. auf dem Arbeitsmarkt
      ist schlicht und einfach falsch.

      Wenn der Arbeitgeber begründet das es ihm erhöhte Kosten
      verursachen wird wenn er eine zweite Kraft auf diesen Arbeitsplatz setzen muss würde er den Prozess gewinnen.

      Aber wenn hier schon erwähnt wird, dass das Unternehmen mehrere hundert Beschäftigte hat dann geh zum Betriebsrat
      und kläre die Situation ab denn wenn der Antrag vom ArbG.
      einmal abgelehnt wurde kannst du - glaube ich ( müsste ich
      nachlesen ) erst nach 2 Jahren wieder einen neuen Antrag
      stellen.

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      Avatar
      schrieb am 02.10.02 21:45:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Teilzeitgesetz gibt es in § 8 Abs. 5 folgende interessante Regelung:

      (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.

      Quelle: http://www.bma.de/download/gesetze/teilzeitgesetz.htm
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 21:57:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn du form- und fristgerecht die Verkürzung der Arbeitszeit beantragt hast, verringert sich ab Oktober die Arbeitszeit in dem von dir beantragten Umfang, weil der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung NICHT schriftlich spätestens einen Monat vor der gewünschten Arbeitszeitverringerung abgelehnt hat.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 21:58:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wichtig auch Absatz 6:
      (6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:04:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich werde also gegen meinen AG rechtlich vorgehen müssen, wenn ich Euch recht verstehe. Ich habe genau am 03.09.2002 den Antrag gestellt und habe bis heute noch keine Ablehnungsgründe erhalten nur die mündliche Auskunft, das abgelehnt wurde.
      Mich wundert nur, mein Chef ist eigentlich Jurist. Er müßte doch ahnen das ich wohl im Recht bin. Betriebsrat /Gewerkschaft ist auch ein bischen hilflos.
      Muß mich wohl auf mich selbst verlassen,aber nach nem Rechtsstreit wird das Arbeitsklima sicher auch nicht so toll werden. Mich ärgert vor allem, das trotz des ärztlichen Gutachtens der AG die Frechheit hat einfach abzulehnen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:11:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      WEnn du den Antrag erst am 3.9.2002 gestellt hast, bist DU im Unrecht, weil DU den Antrag nicht rechtzeitig gestellt hast, wie aus § 8 Abs. 3 hervorgeht:

      (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:18:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du musst deinen Antrag form- und fristgerecht stellen, sonst hast du von vornherein keine Chance, zumal dein Chef Jurist ist.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:21:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Oh je,
      das wußte ich nicht. Was mach ich nun ???

      Ich habe ja erst im August die dringende ärztliche Empfehlung dazu bekommen.Vorher wär ich ja gar nicht auf die Idee gekommen.

      Bleibt mir nun gar keine Möglichkeit ? ???
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:31:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Erst NATALY fragen, dann Antrag wagen:D
      (Andere Adressen gibt es natürlich auch).

      Auf jeden Fall bist du nicht berechtigt, auf Eile zu drängen. Ich würde den schriftlichen Bescheid abwarten. Vorher kannst du nichts unternehmen, du kannst allenfalls schon mal die Rechtslage zu klären versuchen.
      Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber nach § 8 Abs. 4 berechtigt ist, die Verringerung der Arbeitszeit abzulehnen:

      (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:40:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Eigentlich müsste der Arbeitgeber die Sache auch noch mit dir erörtern:

      (3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

      Ich meine, das müsste mündlich geschehen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 22:51:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ist denn die 3-Monats-Frist noch entscheidend, wenn sich der
      Arbeitgeber bereits grundsätzlich ablehnend eingelassen hat ?

      Und gibt es nicht vielleicht gewisse Härteklauseln, die unter Abwägung beidseitiger Belange
      u.U. den Arbeitgeber (dennoch) zur Einwilligung verpflichten könnten ?

      Zu welchem Zeitpunkt sollte denn nach deinem Antrag die Verkürzung beginnen ?

      Sonst wartest du halt noch enstprechend zu, bzw. stellst den Antrag nocheinmal fristgerecht.

      (Obwohl mir das überflüssig erscheint, wenn die prinzipielle Ablehnung des Arbeitgebers
      bereits feststeht, s.o.)

      .
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 23:12:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu #15: Ich meine auch, wenn der Arbeitgeber ablehnt, kommt es auf die Frist nicht an. Jedenfalls kann sonnii nicht drängen, muss die schriftliche Ablehnung abwarten. Wahrscheinlich würde auch das Bestehen auf einer Erörterung nichts bringen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 22:31:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielen Dank allen !
      Ich werd jetzt mal die schriftliche begründung abwarten....und sie dann Euch verkünden.
      Ich dachte echt, als ich am 2.9. den Antrag stellte ,das es kein Problem wäre ab Oktober verkürzt zu arbeiten.ich dachte wär reine Formsache da mir mein Chef noch vor Monaten mal so nebenbei mitteilte das im Führungsbereich Stunden eingespart werden müßten.
      Ich hätte nie mit ner Ablehnung gerechnet, da wir echt zuviel Leute sind und einige mit Projekten nur scheinbeschäftigt werden.
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 18:27:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo da bin ich wieder.
      Habe inzwischen meine schriftliche Ablehnung zu meinen Antrag auf Teilzeit erhalen.
      " können wir leider aus betrieblichen Gründen Ihren Wunsch auf befristete Reduzierung der WAZ auf 30,0 Std nicht zustimmen. Jedoch bieten wir Ihnen eine Reduzierung auf Dauer mit einer WAZ v. 20,0 Std an. Teilen Sie uns bis spätestens 31.10.2002 Ihren Entscheid mit. "

      Was soll ich davon halten ? Darüber wurde nicht einmal mit mir gesprochen. Was kann man machen ?
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 18:40:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Rückfrage: Das Angebot einer dauerhaften Reduzierung der WAZ auf 20 Stunden (also etwas mehr als halbtags) willst du nicht akzeptieren?
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 18:50:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nein Nataly,
      20,0 auf Dauer ist finanziell nicht machbar. Eigentlich wollte ich auf ärztliches Anraten (Gutachten liegt vor) nur für 1-2 Jahre die Arbeitszeit auf ca. 30 Std reduzieren.
      Ich bin mit der Ablehnung nicht einverstanden, und würde gern auf meinen Teilzeitwunsch bestehen. Wie formuliere ich meine Antwort ? Ich weiß, das man da erst Nataly fragen sollte ! ;-))
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 19:25:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Sonnii,

      1) WELCHE betriebliche Gründe bringt Dein Arbeitgeber denn vor? Weil, wenn Du den "harten" Weg gehen willst, hast Du hier einen Ansatzpunkt. Die Gründe müssen nämlich "nachvollziehbar" sein.

      2) Tipp: nimm das Angebot an!!! Geld ist nicht alles! Bei mir brachte eine Reduzierung auf 53% der Ursprungszeit ein Nettogehalt von 64% der Ursprunggehalts. Also eine "Gehaltserhöhung" um 21% netto :) (wohlgemerkt auf Stundenlohnbasis)

      3) Gerade das ärztliche Anraten, die Arbeitszeit zu verkürzen, sollte Dir wirklich zu denken geben, warum Du arbeiten gehst und wieviel Du WIRKLICH arbeiten musst. Bedenke: Du lebst nur einmal.

      4) Ich glaube, mit "darauf bestehen" und so, kommst Du nicht wirklich weiter. Bedenke auch, dass eine Verkürzung auf 30 Stunden für Deinen Arbeitgeber (und Kollegen?) eventuell wirklich nicht einfach sind. Bei 20 h hat Deine Firma vielleicht vor einen 2. Mitarbeiter einzustellen? Für 8,5 h findet sie so leicht keinen (oder Deine Kollegen müssen mehr arbeiten). für 20 h könnte die Firma aber wahrscheinlich jemand finden.
      Ich denke, dass so ein "konstruktives" Angebot (Dein Arbeitgeber MUSS kein Alternativangebot machen) für Dich ein "Geschenk" ist.

      Also denk nochmal drüber nach :)
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 19:39:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Danke Nataly für Deinen Rat.

      Werd drüber nachdenken.

      Leider hat mein Arbeitgeber keine nachvollziehbaren Gründe angegeben. " aus betrieblichen Gründen "....sagt eigentlich nichts aus.
      Er hat sich nicht mal die Arbeit gemacht,nach echten Gründen zu suchen und sie zu formulieren.Dies ärgert mich schon und grenzt eigentlich fast schon an Mobbing.
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 19:47:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu #22: Der Arbeitgeber hat die Ablehnung NICHT begründet. Eine Begründung liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber ausführt, welche betrieblichen Gründe der Verkürzung der Arbeitszeit entgegenstehen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 19:58:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Sonnii,

      zu #22 Der Rat kam nicht von Nataly :D

      Weiter führst Du aus: "Er hat sich nicht mal die Arbeit gemacht,nach echten Gründen zu suchen und sie zu formulieren. Dies ärgert mich schon und grenzt eigentlich fast schon an Mobbing."

      Dann könnte es sein, dass Dein Arbeitgeber "fest erwartet" :p , dass Du die 20 h ablehnst. Dann sollte die unerwartete Annahme Deinerseits :cool: und die daraus resultierende Überraschung beim Arbeitgeber :cry: Dir zusätzliche Befriedigung geben ;)

      nr
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 19:29:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      hallo nasda...,

      ich kann mir Realisierung Deines Ratschlages leider nicht leisten. (sogern ich dies auch tuen würde)
      Dann könnte ich gerade noch die Miete zahlen und Leben von der Luft ist auch nicht so gesund auf Dauer . ;-)
      Das mit den 30 Std wäre für mich ein machbarer Kompromiß und das weiß mein Arbeitgeber auch zu genau. Ich glaube, er vermutet das es mir mit nur noch Mo-Do arbeiten richtig gut gehen könnte. Und dies ist irgendwie nicht nach seinem Geschmack. Ihm wäre ne Kündigung oder Verrentung gesundheitsbedingt viel lieber. Dies hat er bereits mehrfach in unserer Firma mit Kolln. die noch nichtmal 40 Jahre alt sind durchgezogen.
      Ich weiß nun auch nicht mehr weiter. :-(
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 20:34:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Sonnii,

      hmmmm, das hört sich jetzt etwas einfach an, aber: dann such Dir doch für die fehlenden 10 Stunden einen 2. Job (auf 325€ Basis z. B.).

      Du schreibst: "Dann könnte ich gerade noch die Miete zahlen und Leben von der Luft ist auch nicht so gesund auf Dauer . ;-)"
      Verstehe ich es richtig, dass Du 50% oder sogar mehr Deines jetzigen Netto-Einkommens für die Miete ausgibst? Könntest Du Dir nicht eine kleinere und / oder billigere Unterkunft suchen?

      Grüße

      ND
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 19:32:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      :)
      Hurra, ab Februar bekomm ich die von mir gewünschte Teilzeit !
      Es war ein relativ langer weg, aber ich glaub man muß echt für sein Recht auch kämpfen sonst bekommt man es auch nicht.
      Ich möchte allen anderen Mut machen. Wer wissen will wie ich es geschafft habe, der darf mich gern "ammailen".

      Viele GRÜ?E AN Nataly
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 18:41:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Herzlichen Glückwunsch!

      Erzähl schon, wie hast Du es geschaft? Einfach hier hier Posten oder per Boardmail.

      Grüße

      nd


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