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    Hier wird eine Firma verschenkt an der Börse. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.02 07:54:16 von
    neuester Beitrag 13.11.02 16:25:30 von
    Beiträge: 29
    ID: 648.816
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      Avatar
      schrieb am 20.10.02 07:54:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Morgen,

      In den nächsten Tagen wird was kommen.Ich tippe mal auf einen kompletten Verkauf der Firma.
      Keine Schulden bei einer Bank.Gründe der Insolvenz:
      1.Pleite von RTV.
      2.Zurücknahme der Auftragsproduktion von United Stardust AG.
      3.Aktienverkäufe des Ex-Vorstandes und Großaktionärs Jan
      Herrmann.

      RTV konnte seine Pleite abwenden.Das heißt sie sind wieder mit H5B5 Media im
      Geschäft.
      Altbesitzen Hendrik Hey will seine Firma weiterführen.

      Welt der Wunder erwirtschaftet einen positiven Ertrag.
      Kurs 0,16 Euro
      Nur 5,5 Mio Aktien.


      Die Digitale Zulassung hat schon einen Wert.


      Zulassungsantrag der H5B5 Digital GmbH i.G.
      Aktenzeichen: KEK 083
      Beschluss
      In der Rundfunkangelegenheit
      der H5B5 Digital GmbH i.G., Rosenheimer Str. 145 f, 81671 München, vertreten
      durch den Geschäftsführer Jan Herrmann,
      - Antragstellerin -
      wegen
      Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms
      „TS Technology & Science Channel“
      hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage
      der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) aufgrund der Sitzung am
      19.12.2000 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dr. h. c. Mestmäcker (Vorsitzender),
      Prof. Dr. Dörr, Prof. Dr. Kübler, Prof. Dr. Lerche, Dr. Lübbert und Prof. Dr. Mailänder
      entschieden:
      Der von der H5B5 Digital GmbH i.G. mit Schreiben an die Bayerische
      Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 29.05.2000 beantragten
      Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten
      Fernsehspartenprogramms „TS Technology & Science Channel“ stehen
      Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.
      Unberührt bleibt die Überprüfung unter Berücksichtigung des Plattform-
      und Vermarktungsvertrages, dessen Vorlage die BLM der Antragstellerin
      zur Auflage machen wird.Begründung
      I Sachverhalt
      1 Antragstellung
      Mit Schreiben vom 29.05.2000, eingegangen bei der BLM am 30.05.2000, hat die
      Antragstellerin die Zulassung (§ 20 RStV) für ein Spartenprogramm (§ 2 Abs. 2. Nr. 2
      RStV) „TS Technology & Science Channel“ (TS) beantragt. Der notarielle Gesell-schaftsvertrag
      der Antragstellerin liegt vor.
      2 Programmstruktur
      Das Programm soll bundesweit digital ausgestrahlt und als Bezahlfernsehen finan-ziert
      werden. Es ist beabsichtigt, das Programm als Teil eines Dokumentationskanal-Paketes
      auf der digitalen Plattform Premiere World (vgl. dazu das Verfahren Az.: KEK
      070) auszustrahlen. Angaben über vertragliche Bindungen mit der PREMIERE
      Medien GmbH & Co. KG liegen nicht vor. Die technische Sendeabwicklung soll das
      Unternehmen Beta Digital, Unterföhring, übernehmen.
      Inhaltlich bezieht sich das geplante Programm auf Themen aus den Bereichen Tech-nologie
      und Wissenschaft im weitverstandenen Sinn. Es ist geplant, einen Pro-grammbeirat
      zu errichten, der mit Vertretern aus Politik, Forschung und Medien be-setzt
      werden soll.
      3 Beteiligungsstruktur
      Die Antragstellerin ist 100%ige Tochter der H5B5 Media AG, München. xxx ...Die Muttergesellschaft H5B5 Media AG wird als „unabhängiger Film- und Fernseh-produzent“
      angegeben. Sie tätige „Geschäfte mit einer Vielzahl von Unternehmen im
      In- und Ausland, beispielsweise auch mit der KirchGruppe“ (vgl. Antragsschrift sub
      8.11.). Sie produziere die wöchentliche Sendung „Welt der Wunder“ für ProSieben
      „einschließlich der Zurverfügungstellung des Moderators Hendrik Hey“. Insbesondere
      wird erklärt, dass neben den dadurch entstandenen geschäftlichen Verbindungen so-wie
      den Kontakten „bezüglich dem Verkauf weiterer Formate“ keine Beteiligungen der
      KirchGruppe bestünden (Antragsschrift a.a.O.).
      II Verfahren
      Mit Schreiben vom 06.06.2000 hat die BLM den Zulassungsantrag sowie die Unterla-gen
      (§ 21 Abs. 1, 2 RStV) einschließlich des Gesellschaftsvertrages sowie der Voll-ständigkeitserklärung
      (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 RStV) der KEK vorgelegt.
      Vor der Entscheidung der Kommission wurde einem Vertreter der BLM Gelegenheit
      zur Stellungnahme gegeben. „Nach erster Prüfung“ (so die Feststellung der BLM vom
      06.06.2000) sieht die BLM keine grundsätzlichen Genehmigungshindernisse, insbe-sondere
      in Bezug auf Jugendschutz (§ 3 RStV) und chancengleichen Zugang
      (§ 53 RStV). Demnach kann im Sinne zügiger und zweckmäßiger Verfahrensgestal-tung
      angenommen werden, dass die Voraussetzung des § 37 Abs. 1 Satz 1 RStV ( es
      dürfen „nicht schon andere Gründe als solche der Sicherung der Meinungsvielfalt zur
      Ablehnung führen“) als erfüllt zu betrachten ist, auch wenn eine definitive Klärung in-soweit
      noch nicht erfolgt ist. Auch muss festgehalten werden, dass etwaige künftige
      Entwicklungen nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.
      Ein Plattform- bzw. Vermarktungsvertrag ist nach Mitteilung der BLM noch nicht
      abgeschlossen. Die BLM wird die Antragstellerin durch Auflage verpflichten, den
      Plattform- bzw. Vermarktungsvertrag vorzulegen, sobald er abgeschlossen ist.III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung
      Das beantragte Programm bedarf gemäß § 20 Abs. 1 RStV der Zulassung nach Lan-desrecht.
      Der KEK obliegt gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 35 Abs. 1, 2; §§ 26 ff.
      RStV die Beurteilung von Fragestellungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt. Die
      dafür maßgeblichen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass ein Unternehmen
      in der Bundesrepublik Deutschland selbst oder durch ihm zurechenbare Unterneh-men
      bundesweit im Fernsehen eine unbegrenzte Anzahl von Programmen veran-stalten
      darf, es sei denn, es erlangt dadurch vorherrschende Meinungsmacht (vgl. §
      26 Abs. 1 RStV) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (§ 26 Abs. 2 und
      die folgenden Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages).
      In diesem Rahmen kommt nach näherer Regelung der Vermutungstatbestände des
      § 26 Abs. 2 RStV dem Zuschaueranteil eine maßgebliche Bedeutung zu. Dieser ist
      aber bei erst künftig auszustrahlenden Programmen noch nicht zu ermitteln
      (vgl. § 27 Abs. 1 RStV). Für eine Zuordnung etwa vorhandener Programme fehlen
      derzeit Anhaltspunkte. Weder die Antragstellerin noch die Muttergesellschaft H5B5
      Media AG strahlen gegenwärtig selbst Rundfunkprogramme aus; dass letztere als
      Produzentin von Programmformaten tätig wird und hierbei mit der KirchGruppe, wie
      dargelegt, in Kontakt tritt, begründet keinen Zurechnungstatbestand gemäß § 28
      RStV.
      Nach den Angaben der Antragstellerin produziert die Muttergesellschaft der Antrag-stellerin
      zwar die wöchentliche Sendung „Welt der Wunder“ für das bundesweit aus-strahlende
      Fernsehunternehmen ProSieben Media AG (vgl. oben I 3); doch kann
      darin nicht die Erfüllung des Zurechnungstatbestandes des § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
      RStV erblickt werden.
      Da die Bedingungen, unter denen eine etwaige Aufnahme des verfahrensgegen-ständlichen
      Programms in ein Paket auf der digitalen Programmplattform Premiere
      World erfolgen könnte, derzeit noch nicht feststehen (vgl. oben I 2), erfassen die ge-genwärtige
      medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung sowie der auf ihr beruhende
      Beschluss nicht Entwicklungen, die sich in dieser Richtung erst künftig ergeben
      könnten. Vorsorglich sei erwähnt, dass der bloße (mögliche) Umstand einer Auf-nahme
      des verfahrensgegenständlichen Programms in ein Paket der bezeichneten
      Plattform nicht aber schon als solcher den Zurechnungstatbestand des § 28 Abs. 2
      Satz 2 Nr. 1 RStV begründete; denn es handelte sich um ein selbständiges Pro-gramm,
      nicht um zugelieferte Programmteile. Das beantragte Programm kann einem
      Plattformbetreiber zuzurechnen sein, sofern sich aus den im Plattform- bzw.
      Vermarktungsvertrag getroffenen Vereinbarungen für diesen ein vergleichbarer
      Einfluss im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV ableiten lässt (vgl. Beschluss der
      KEK vom 15.08.2000 i. S. Beate Uhse Kanal, Az.: KEK 086). Diese Feststellung
      bleibt einer erneuten medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorbehalten.
      Im Übrigen ist derzeit nicht erkennbar, dass durch die Veranstaltung des Programms
      vorherrschende Meinungsmacht (§ 26 Abs. 1 RStV) erlangt werden würde. Der
      beantragten Zulassung stehen daher gegenwärtig medienkonzentrationsrechtliche
      Bedenken nicht entgegen.
      (gez.) Mestmäcker Dörr Kübler
      Lerche Lübbert Mailänder


      Gruß
      rennfahrer
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 10:25:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      RTV ist nicht pleite aber strunzlangweilig und extrem risikoreich
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 10:55:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      Da gebe ich dir Recht.Dank der Ravensburger AG konnte RTV seine
      Pleite abwenden.Sonst hätten die den Laden zu machen müßen.

      Bei H5B5 Media sind jetzt 4 Monate Insolvenz um .Es sind noch alle Bereiche von H5B5 Media
      am arbeiten.

      Entweder ist der Insolvenzverwalter ein Mann der nicht in Lage ist etwas zu unternehmen oder
      hier wird ein kompletter Verkauf stattfinden.
      Denn sonst hätte er schon die negativen Bereiche von H5B5 Media geschloßen und
      nur den Bereich Welt der Wunder weiter arbeiten lassen.


      Also so eine Insolvenz habe ich noch nicht gesehen.
      Leute bei H5B5 sind auf jeden Fall positiv eingestellt das es weiter geht.


      Bei einen Kurs von 0,16 wird die Firma gerade mal mit

      880.000 Euro an der Börse bewertet.
      Kann nur ein Witz sein.


      Bei einen Kursanstieg von 1000% haben wir gerade mal 8,8 Mio.Euro

      Wie das Unternehmen berichtet.
      Der Vorstand der H5B5 Media AG sieht durchaus Chancen, die Verbindlichkeiten
      mittelfristig abzubauen und wird sich mit dem Insolvenzverwalter über Strategien
      der Fortführung abstimmen, um auch die laufenden Projekte fertig zu stellen.
      Das Kerngeschäft der H5B5 Media AG ist
      gesund.Auch bereits erfolgreich im Vertrieb befindliche Projekte wie TimeSlot, die
      internationale Version von Welt der Wunder, OceanMen (IMAX Film) sowie die
      Beteiligung an dem bald startenden Kinofilm der Produktionsfirma von Steven
      Soderberg und George Clooney, "Welcome to Collinwood", in dem Clooney eine
      Nebenrolle übernommen hat, und der erfolgreich in Cannes gezeigt wurde, führen
      erst mittelfristig zu Liquiditätsrückflüssen.


      Gruß
      rennfahrer
      Avatar
      schrieb am 20.10.02 12:06:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Welcome to Collinwood wird in Deutschland am 28.11.02 zusehen
      sein.
      Er wird von Kinowelt/Solo Film vermarktet.


      Gruß
      rennfahrer
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 08:53:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Morgen,


      Mal schauen was der Kurs heute macht.


      Gruß
      rennfaher

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      Avatar
      schrieb am 21.10.02 12:04:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,


      Kurs
      0,17 Euro.
      +6,25 %


      Gruß
      rennfahrer


      Am besten finde ich das immer der gleiche Wert in Stuttgart
      gehandelt wird.

      Hier steigt einer langsam ein.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 09:59:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Morgen,


      Wer kauft den da 20316 Aktien in München.

      Hier wird noch was sehr positives kommen.


      Gruß
      rennfahrer
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 10:28:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,


      Jetzt sind es 24316 Aktien.


      Gruß
      rennfahrer
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 23:54:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ RENNFAHRER

      DIE NÄCHSTEN TAGE SIND SEIT WOCHEN/MONATE VORBEI!!!!!!!!
      WO BLIBT DEINE MELDUNG????

      KOCHST WOHL AUCH NUR MIT WASSER; WIE WIR ALLE HIER.

      gruß
      ralph
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 23:13:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      hi Ralphi :D

      gibt`s dich auch noch ?
      alles tutti ?
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 22:53:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Guten Abend,

      Es kann sein das die H5B5 Media verkauft wird.Diese Insolvenz
      dauert etwas zu lange.Da man auch keine Infos bekommt über
      den Stand der Dinge habe ich den Verdacht
      das hier ein Verkauf der Firma bevorsteht.



      Auf jeden Fall sollte man bei diesen Kurs sich welche zulegen.



      Mister
      2002
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 21:21:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      @rennfahrer

      Sag mal, kennst du den?

      Username: mister2002
      Registriert seit: 31.10.2002
      User ist momentan: Offline
      Letztes Login: 02.11.2002 03:03:02
      Threads: 0
      Postings: 2
      Interessen keine Angaben

      Der macht nämlich die gleichen Rechtschreibfehler wie du!
      Da wollen wir doch hoffen, dass der nicht bei dir abschreibt, oder!
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 21:58:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es geht doch hier um die Sachen die hier ausgesagt werden .Oder ?
      Oder geht es darum wer es sagt ?

      Dies ist nur meine Meinung.
      Was hast Du denn zu H5 B5 zu sagen ?


      Mister
      2002
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 22:23:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die haben auf ihrer Homepage ja gar keine IR-Infos mehr, auch den letzten Quartalsbericht kann ich nirgendwo entdecken. Wie schaut denn die Bilanz aus?
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 22:55:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Blockmalz .

      Die Quartalsberichte mußten von der Homepage genommen werden.
      Hat der Insolvenzverwalter entschieden.


      Nur die Sparte Welt der Wunder erwirtschaftet einen positiven Ertrag.
      Mit der Sparte Welt der Wunder kann die Firma H5B5 Media
      überleben.
      Warum der Insolvenzverwalter die anderen Sparten nicht geschlossen
      hat ist für mich ein Wunder.

      Auf jeden Fall sind jetzt 4 Monate und 2 Wochen um ohne Meldung.
      Bei H5B5 Media sind noch alle Sparten am arbeiten.



      Mister
      2002



      Die Zahlen sind hier egal.Der Aktienkurs muß auf über 1 Euro
      gebracht werden.Sonst gibt es von keinen Geld.
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 18:02:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Seit dem 1. Januar 2000 ist der am Neuen Markt notierte
      Film- und Fernsehproduzent H5B5 Media AG mit 50% an der
      Burgschmiet Verlag GmbH & Co. KG beteiligt.
      Geplant ist die Auswertung sämtlicher H5B5 Produktionen
      in Buchform: So ist bereits eine Buchreihe zu
      dem erfolgreichsten, populärwissenschaftlichen
      Dokumentarmagazin im deutschen Fernsehen Welt der Wunder
      und ein Bildband zu dem ersten deutschen Film im
      Imax-Format, Ocean Men erschienen.
      Die Kooperation mit H5B5 und die
      enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der
      Filmbranche sollen dem Burgschmiet Verlag auch in
      Zukunft seine Position als einer der führenden
      Filmbuchverlage sichern.

      http://www.burgschmiet.com/




      Mister
      2002
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 18:14:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die beiden Filmbücher zum Teil 2 der
      Tolkien-Trilogie
      Der Herr der Ringe -
      Die zwei Türme
      ab November 2002 bei Burgschmiet!



      Also,diesen Verlag hätte ich auch gekauft.Die beiden Bücher
      von Herr der Ringe werden eine menge Geld bringen.


      Mister
      2002

      www.burgschmiet.com/Index1.htm
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 18:26:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Neben Büchern zu Kinohits wie Planet der Affen,
      Matrix, America`s Sweethearts oder Der Herr der
      Ringe sind Begleitbücher zu beliebten TV-Serien
      wie Forsthaus Falkenau oder Jenny & Co. im Programm.
      Also, alles Bücher die gekauft werden.



      Viel Spaß beim Geld verdienen.

      Mister
      2002
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 21:45:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ mister 2002

      solltest deinen Namen ändern in Mist2002. Ich hasse es wenn jemand immer wieder, mit der einen oder anderen ID, den gleichen Mist schreibt, ohne wirklich etwas zu sagen zu haben. Wenn du den Burgschmietverlag anführst, solltest du mal im Quartalsbericht 3/2001 der H5B5 nachlesen, dort war bereits der Anteil wieder von 50 auf 37,5 % zurückgeschraubt.
      Ich vermute inzwischen ist H5B5 dort gar nicht mehr beteiligt.

      Also schreibt Fakten, wenn ihr wirklich was neues wisst, sonst haltet doch einfach die Klappe und wartet ab.
      Avatar
      schrieb am 03.11.02 22:12:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ tanker1,
      Hast wohl gerade eine Scheidung hinter dir.Oder zu viel
      Verluste in den Aktien ?

      Auf jeden Fall ist H5B5 Media an den Burgschmietverlag
      beteiligt .
      Ob es nur 50 % oder 37,5 % ist.

      Diese Bücher bringen auf jeden Fall Geld.


      Von mir aus brauchst Du keine zu kaufen.
      Aber nicht Ärgern wenn die weit über 1 Euro laufen.


      Mister
      2002
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 17:36:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ elrond

      mich gibt es immer noch und meine hbd aktien auch noch.
      sehe nur noch positiv:

      tiefstand = 0,08 €
      z.z. = 0,16 €

      also 100% gewinn, was sagst du nun?
      immer positiv sehen und NIE mehr den selben fehler machen!!!!

      viele grüße
      ralph
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 20:48:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      @tanker1 #19!

      Gut gebrüllt, Löwe!

      mfg

      Hendrix
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 12:52:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      In den nächsten Tagen wird die Post abgehen.




      Mister
      2002
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 17:15:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Im Moment: minus 21 Prozent
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 17:22:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Jetzt sind`s schon minus 31 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 17:29:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ja, ja, rennfahrer/mister2002
      aber auch nicht ärgern, wenn das Teil unter 0,1 Euro fällt.
      Oder wenn die Post abgeht.
      Oder man zu viel Verlust mit Aktien gemacht hat.

      ohne Gruß
      Hendrix
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 22:10:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Elrond
      Na, mal wieder alten Zeiten nachgetrauert :)
      Das waren noch Tage, als IcePlanet als heißer Tipp gehandelt wurde, oder OceanMan als die Sensation im iMax. Hast Du eigentlich schon gehört, dass Benjamin Franz (der damals bei der Premiere von OceanMan dabei war) mittlerweile aus dem Rennen ist?

      Gruß C2k
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 23:18:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wer zuletzt lacht,der lacht am besten.



      Mister
      2002

      Ich sage nur Kurse über 1 Euro.
      Das sind mal eben 500 % Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 16:25:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Up! HAHAHAHAHAHAHHAHAHAHHAH!


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