Anfrage vom Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.10.02 10:08:58 von
neuester Beitrag 25.10.02 19:40:18 von
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Oh wie ich die Sesselsitzer liebe.
Meine Erkärung 2001 ist derzeit dort in Bearbeitung und siehe da Gestern kam ein kleiner Anforderungskatalog: u.a. Für die Erklärung 2000 ( das war für mich längst abgeschlossen ) zweifelt man an meinen Angaben zu Kapitaleinkünften und möchte jetzt zwar nicht die entsprechenden Steuerbescheinigungen der Banken, aber ich soll die Summe der Einküfte mitteilen. ( Mitgeteilt habe 2000 nichts !). Bin ich verpflichtet auch für die vergangen Jahre die Summe der Kapitaleinkünfte zu nennen ?
Meine Erkärung 2001 ist derzeit dort in Bearbeitung und siehe da Gestern kam ein kleiner Anforderungskatalog: u.a. Für die Erklärung 2000 ( das war für mich längst abgeschlossen ) zweifelt man an meinen Angaben zu Kapitaleinkünften und möchte jetzt zwar nicht die entsprechenden Steuerbescheinigungen der Banken, aber ich soll die Summe der Einküfte mitteilen. ( Mitgeteilt habe 2000 nichts !). Bin ich verpflichtet auch für die vergangen Jahre die Summe der Kapitaleinkünfte zu nennen ?
ja
Wenn Du keine Einkünfte hattest, schreib den doch einfach, daß Du keine hattest..... ist die einfachste und nervenschonendste Lösung.
Wenn Du jedoch welche hattest.....
Wenn Du jedoch welche hattest.....
Ich hatte gerade die Steuerprüfung in meiner Firma zu Gast. Die haben 98-99-01 sowie meine Börsentransaktionen geprüft und da war immer mal ein bischen Zeit für etwas Plauderei. Die Jungs wollen in Zukunft verstärkt die Aktiengeschäfte von Privatpersonen prüfen und bei Verstössen in Einzelfällen deutlich schärfer (Strafe) vorgehen, als früher.
Bei Verdacht können die sogar bis 10 Kalenderjahre zurück prüfen. Falls du selbst keine Auskunft geben willst, werden die deine Bank / Broker fragen und der muß - ob er`s will oder nicht.
Also wenn sie dich schon am Kanthaken haben und es noch irgendetwas gibt, was die wissen sollten, melde es besser `nach`, sonst klingelt eines früh morgends die Steuerfahndung Sturm. Die werden dich an die Seite schieben und suchen. Selbst wenn du zur Toilette möchtest, kommt einer mit. Das Ende hatten wir gerade in allen Gazetten mit einem ehemaligen Tennisprofi deutlich vor Augen.
Bei Verdacht können die sogar bis 10 Kalenderjahre zurück prüfen. Falls du selbst keine Auskunft geben willst, werden die deine Bank / Broker fragen und der muß - ob er`s will oder nicht.
Also wenn sie dich schon am Kanthaken haben und es noch irgendetwas gibt, was die wissen sollten, melde es besser `nach`, sonst klingelt eines früh morgends die Steuerfahndung Sturm. Die werden dich an die Seite schieben und suchen. Selbst wenn du zur Toilette möchtest, kommt einer mit. Das Ende hatten wir gerade in allen Gazetten mit einem ehemaligen Tennisprofi deutlich vor Augen.
"Ich hatte gerade die Steuerprüfung in meiner Firma zu Gast"
Da dacht ich doch immer, du lebst nur von deinen Börsengewinnen...
Da dacht ich doch immer, du lebst nur von deinen Börsengewinnen...
Das ist wohl richtig - aber die fetten Börsengewinne habe ich in dem Zeitraum `97-`01 ja erst gemacht - die meisten kurzfristig ohne über die Speku-Frist (6 oder 12 Monate) zu halten, was ich mit dem vollen (höchsten) Steuersatz auch versteuern mußte und auch habe.
Meine Firma wird im Terminus von ca. 5-10 Jahren geprüft. Das FA kann aber immer nur die Vergangenheit prüfen, also die Jahre, für die auch eine unterschriebene Steuererklärung vorliegt.
Meine Firma wird im Terminus von ca. 5-10 Jahren geprüft. Das FA kann aber immer nur die Vergangenheit prüfen, also die Jahre, für die auch eine unterschriebene Steuererklärung vorliegt.
@odlo
Wenn das FA nachfragt, nehme ich an, Deine nicht erklärten Einkünfte lagen über den Freibeträgen und waren nicht unerheblich.
Das FA will von Dir eine Summe, die es mit einer Zahl vergleicht, die ihm auf anderem Wege bekannt geworden ist und die Du nicht kennst, noch weißt, was alles in dieser Summe enthalten ist. Wenn nun Deine Angabe nicht genau (bis auf unbedeutende Rundungen) damit übereinstimmt, dann haben sie Dich am Wickel und Du hast die jetzt noch offene Chance verspielt, einigermaßen heil wieder rauszukommen (Selbstanzeige greift für das, was das FA bereits weiß, nicht mehr: leider weißt Du nicht, was das FA weiß). Also bleibt Dir nichts anderes übrig, als alle Karten auf den Tisch zu legen, und zwar nicht nur für 2000. Du solltest auch Deine 2001er Erklärung unbedingt nochmals auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen, noch kannst Du sie problemlos durch einfache Nachmeldung richtigstellen.
Die Steuerbescheinigungen der Banken interessiert das FA deshalb nicht, weil darauf nur das steht, was bereits einem Steuerabzug unterlegen hat und bei Deiner Jahres-Einkommensteuer im Endeffekt zu einer Steuergutschrift führt.
Wenn das FA nachfragt, nehme ich an, Deine nicht erklärten Einkünfte lagen über den Freibeträgen und waren nicht unerheblich.
Das FA will von Dir eine Summe, die es mit einer Zahl vergleicht, die ihm auf anderem Wege bekannt geworden ist und die Du nicht kennst, noch weißt, was alles in dieser Summe enthalten ist. Wenn nun Deine Angabe nicht genau (bis auf unbedeutende Rundungen) damit übereinstimmt, dann haben sie Dich am Wickel und Du hast die jetzt noch offene Chance verspielt, einigermaßen heil wieder rauszukommen (Selbstanzeige greift für das, was das FA bereits weiß, nicht mehr: leider weißt Du nicht, was das FA weiß). Also bleibt Dir nichts anderes übrig, als alle Karten auf den Tisch zu legen, und zwar nicht nur für 2000. Du solltest auch Deine 2001er Erklärung unbedingt nochmals auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen, noch kannst Du sie problemlos durch einfache Nachmeldung richtigstellen.
Die Steuerbescheinigungen der Banken interessiert das FA deshalb nicht, weil darauf nur das steht, was bereits einem Steuerabzug unterlegen hat und bei Deiner Jahres-Einkommensteuer im Endeffekt zu einer Steuergutschrift führt.
Kurz gesagt, die haben Dich am Arsch zum fassen
ND
ND
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