checkAd

    Bankgeheimnis + Auslandskonto: Frage an die Experten!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.02 13:54:38 von
    neuester Beitrag 01.11.02 20:17:43 von
    Beiträge: 37
    ID: 651.500
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.030
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:54:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo! :)
      Ein Freund von mir hat sein Konto bei einer Online-Bank in
      Deutschland aufgelöst und möchte nun im Zuge der wahrscheinlichen Neuerungen in puncto Bankgeheimnis, Speku-Steuern usw. eines bei einer Online-Bank im Ausland eröffnen.

      Ich sagte ihm, dass dies nicht geht, da es nicht rechtens ist, eine Bank in der Schweiz o.ä. zu haben und hierdrüber Aktiengeschäfte zu tätigen, während er in Deutschland lebt und arbeitet.
      Liege ich mit meiner Meinung richtig?

      Zudem meint er, dass der Fiskus seine Spekulationsgewinne der letzten Jahre, die er bestimmt nicht alle angegeben hat ;), nach der Auflösung des Kontos in 2003 nicht mehr nachvollziehen kann, da Kontrollmitteilungen nur über bestehende Konten eingehen werden.
      Hat er damit Recht? Würde mich wirklich mal sehr interessieren.

      Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
      ZS :)
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:58:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      1.) Du ..ääähh...er kann natürlich im Ausland ein Konto führen, muss die Gewinne aber in Deutschland versteuern.
      2.) Natürlich lassen sich auch Zinsgewinne auf aufgelösten Konten nachverfolgen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 13:58:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Freund?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:01:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      eine kleine Anfängerfrage.
      Kann ich Verluste auch mit Gewinnen verrechnen wenn ich die Verluste nicht in der Spekulationsfrist realisiert habe ?
      Wie ist es mit Insolventen Firmen.
      Zu welchem Termin hat man diese Verluste realisiert ?

      Danke und liebe Grüsse
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:03:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      dann wuerde es ja jeder machen .. ..
      oder :laugh:

      consors.ch

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:06:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      .....klar, ein freund.
      - er kann überall ein konto haben und muß es an seinem wohnsitz versteuern, siehe bobbele
      - wenn das fa ihn auf dem kieker hat, kann es möglicherweise so etwas nachvollziehen
      anderenfalls kann ich mir ernsthafte kontrollen erst ab 2300 vorstellen, #
      wird es eine" soko spekusteuer "geben, mit eichelino an der heeresspitze?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:14:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      TIPP

      http://www.raiffeisen.at/

      Wie sieht das mit dem Österreichischen Bankgeheimnis aus?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:15:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Schlampe ( :rolleyes::laugh: )

      HarrySchmidt hat recht! (Leider :()
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:22:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @lassmichrein + HarrySchmidt: ... nachverfolgen ließe sich dies bestimmt, denke ich auch.
      Die Frage ist aber, ob Kontrollmitteilungen aller ehemaliger Kontoinhaber jeder Bank vom FA eingefordert werden oder einfach von der Bank versendet werden?

      Grüße
      ZS
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 14:25:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Nur, wenn die Staatsanwaltschaft/Steuerfahndung hinter Dir (DEINEM FREUND SEIN NACHBARS BRUDER ;) ) her ist.
      Ansonsten zieht (noch!!!) das Bankgeheimnis.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 15:17:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Tipp für den kleinen STeuersünder:

      Fahren nach Luxemburg. Kohle in Aldi-Tüte direkt einzahlen und vor Ort ein Depot eröffnen. Handel über Internet möglich. Schön.

      NICHT, ich wiederhole: NICHT NIEMALS von deutschen Filialen nach Luxemburg überweisen oder transferieren lassen.

      Remember:
      Die Finanzbehörden haben noch vor gar nicht so langer Zeit, die Transferunterlagen aus den Banken herausgeholt. Ergenis: zu vermeidende Selbstanzeigen wg. Steuerhinterziehung. Da haben schlaue Deppen genau diesen Fehler gemacht.

      Merke:
      Wo deutscher Staat keinen Zugriff hat, liegt die Kohle sicher.

      FRAGE:
      Dann kann man doch auch seine Altersvorsorge im Ausland abschließen. Wer hat dafür einen guten TIPP?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 15:26:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11 Sie haben völlig recht.LUX ist top.

      Altersversorgung im Ausland:

      empfehle folgende Vorgehensweise:
      Einmalzahlung in Funds ( Norwich Union z.B: )

      ( sicherheitshalber balanced funds + managed funds
      balanced= geringes Risiko, geringere Rendite
      managed= höheres Risiko, hohe Rendite )

      Aus der jährlichen Verzinsung wird LV gespeist.
      Beides noch komplett steuerfrei für Steuerausländer.

      Vorteil:

      Funds bleiben bei guter wirtschaftlicher Entwicklung
      in der Substanz erhalten ( kein Kapitalverzehr )
      LV wächst durch Einzahlung + Überschussanteile.

      Schlusszahlung LV + Fundsanlage = irre Verzinsung bis zu
      20 % und mehr jährlich möglich.

      Bedingungen:
      rüberfahren
      Konto eröffnen
      Kohle einzahlen
      sich schlau machen
      Vermögensberater aussuchen
      Vertrag machen
      zurücklehnen und auf Kohle warten.....
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 15:29:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      ##11

      Vorsicht immer öfter checkt die Neidmaffia an deutsch-luxembourgischen Grenzübergängen sogar die Brieftasche
      auf Kohle.
      Tipp:

      Erst nach F einreisen und von da nach LUX !!!!!
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 15:41:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12#13,

      daaanke.

      dein "nick" stimmt nicht.
      müsste heißen: "dasschweinweissbescheid" ;) :)
      .
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 16:20:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Und für die, die Luxemburg aus nördlicher Richtung anfahren würden?

      Was ist mit der Route

      Über Belgien nach Lux

      Kontrollieren die Schergen der Neider auch an der belgischen oder nl.-Grenze?
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 16:25:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      vielleicht helfen folgende Hinweise ja weiter:

      1) wenn du mit Bargeld die Grenze überquerst, so musst du Beträge von mehr als 15.000 € verzollen. Tust du dies nicht, so bist du 1. wegen Schmuggels dran und 2. wird ein Hinweis an dein Finanzamt geschickt, das deine EStErkl. der Vergangenheit nochmals genau überprüfen wird und sogar auch Hausdurchsuchungen bei dir bzw. deiner Bank machen wird, da eine Summe von mehr als 15 TEUR dies rechtfertigen könnte.

      2) Banken müssen aus GWG-Gründen größere Überweisungen kontrollieren (Beträge von mehr als 15.000 €). Dazu gehört auch das sogenannte Smurfing (Aufsplittung auf mehrere Überweisungen). Es folgt sofort eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft.

      3) Im Zuge der Anschläge des 11. Septembers wurden die Geldwäschegesetze international deutlich verschärft, die verbesserten Aufklärungsmöglichkeiten für Steuerhinterziehung sind dabei ein gewollter Nebeneffekt. Staaten, die auf der "Schwarzen Liste" stehen, erfahren einen sehr hohen internationalen politischen Druck, so dass der größte Teil der ausländischen Banken mit den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Da der Unterschied zwischen Verdachts der Geldwäsche und Steuerhinterziehung bei Aufdeckung von großen Überweisungen im Ausland schwierig ist, wäre ich vorsichtig.

      4) Nicht nur die Gewinne, sondern auch die Verluste, die natürliche Personen nach mehr als 365 Tagen erzielen, sind steuerlich irrelevant und zählen nicht zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

      Viel Spaß dann noch beím Bescheißen,

      Chapter_11
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 16:32:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      2) Leider falsch!!! Nur BARgeschäfte!!!!!

      Gruß und schönes WE, LMR :)
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 16:41:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17: Überweisungen werden auch stichprobenmäßig überprüft.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 17:07:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bei einer Österreichischen Bank ist das problem behoben.
      Ein Konto kann jeder eröffnen und die Bank gibt keine Mitteilungen
      an deutsche Finanzämter.Dies müßte derjenige selber in seiner Steuererklärung
      tun.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 17:30:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Mit Sicherheit keine Kontrolle:
      Von Deutschland nach England und von dort mit Fähre nach Belgien.
      Von dort weiter nach LUX.

      Viel Spaß!
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 17:38:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      #16

      1) Luxemburg, und davon reden wir ja hier, hat keine Zollgrenzen mehr, da alle Nachbarn zur EU gehören.

      3) Damit überhaupt das lux. Bankgeheimnis aufgehoben werden kann, muss ein Steuerbetrug vorliegen, der nach lux. Recht mit einem mindestmass an Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet würde.

      Da luxemburger Konten prinzipiell nicht pfändbar sind, muss erst einmal ein Pfändungs-Rechtshilfeersuchen gestellt werden. Erst am Ende dieser Prozedur ist die Bank verpflichtet, Auskünfte darüber zu erteilen, ob der Steuerpflichtige bei ihr ein Konto unterhält. Diese Erklärung der Bank, kann von deutschen Finanzämtern nicht überprüft werden.

      Daraus folgt:

      - wenn schon, dann mehrere Konten + Schiessfächer für die Unterlagen des jeweils anderen Kontos

      - keine Unterlagen nach D `exportieren`

      (das mit Aldi-Tüten voller Geld ist doch wohl eher was für Tennisprofis)
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 17:55:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      der deutsche staat (ist ja schon peinlich )so geldgeil,

      allein schon die zoll kontrollen wegen der

      benzin / diesel Kontrollen mit/und sofortiger Steuernachzahlungen /Reservekanister, an den grenzen... !!!

      Wenns nicht so traurig wäre, ne posse zum lachen!
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 16:17:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      ...vielen dank für die vielen Antworten.
      Schon bemerkenswert, wie sich manche hier im Board in Sachen "Steuern, Recht und Auslandskonten" auskennen.
      Nur verstehe ich nicht ganz, weshalb man sein Geld persönlich ins Ausland bringen sollte und auch vor Ort ein konto eröffnen sollte.
      Weshalb kann man dies nicht von Deutschland aus machen bzw. z.B. ein Konto bei Consors.au eröffnen und sein Depot/Geld dorthin transferieren. Danach könnte das deutsche FA doch nicht mehr nachprüfen, ob man dort Gewinne realisiert, die nach deutschem Recht zu versteuern sind.
      Grüße
      ZS
      Avatar
      schrieb am 26.10.02 20:40:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Eine Überweisung ist ja immer noch nachvollziehbar. Ergo: Wenn die Steuerfahndung hinter Dir (dem Onkel eines Bekannten Deines Freudes) her ist sehen die ja, wohin das Geld geflossen ist, und können dann Zinsbestätigungen etc. verlangen.
      Bei einer Bar-Transaktion wissen sie zwar, dass Du Geld abgehoben hast, aber nicht, wo (UND VOR ALLEN DINGEN OB ÜBERHAUPT!!!) Du das Geld angelegt hast, und können so auch keine Bescheinigungen verlangen ;););)
      (Ausser natürlich, Du sagst Ihnen "Das Geld, das ich damals Bar abgehoben habe, habe in bei der xxx Bank in xxx angelegt". Aber da wärst Du ja dann schön blöd...)

      Gruß, LMR
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:17:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      @LMR: ...da hast du natürlich Recht! ;)
      Vielen Dank für die Infos.
      Bin gespannt, ob es letztendlich zu der Aufhebung des Bankgeheimsisses kommt und welche Auswirkungen diese haben wird.
      Ich denke, es wäre fatal für die deutsche Wirtschaft, wenn es wegfällt und genauso fatal, die Spekufrist abzuschaffen.
      Noch einen schönen Sonntag.
      Gruß
      ZS :)
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:50:44
      Beitrag Nr. 26 ()
      All eure Vorschläge haben einen Haken, wenn sie auffliegen wirds richtig teuer, und die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich groß da immer Spuren hinterlassen wurden, die die Finanzbeamten herausfinden können.

      Und wer mal die Abgabenordnung (das Grundgesetz der Steuern) durchgelesen hat, weiss das jeder Steuerzahler eine Mitwirkungspflicht hat. Das heisst ihr müßt dem Finanzamt nachweisen, dass ihr alles ordentlich versteuert habt. Das wird problematisch wenn da hohe Barauszahlungen oder Auslandsüberweisungen auftauchen, da gibts auf jeden Fall einige Fragen zu beantworten.

      Wenn das Geld ins Ausland soll, dann braucht ihr zwei Konten, eins (mit ein bisschen Tagesgeld drauf) für welches ihr alle Erträge wie sie angefallen sind deklariert (am besten per Ertragsaufstellung der Bank), und ein zweites (was ihr damit macht könnt ihr euch sicher denken ;-) .
      Die Ertragsaufstellung des einen Kontos sollte die Finanzbeamten erstmal beruhigen, die haben ihren Erfolg gehabt und ihr eure Auslandszinsen ordentlich angegeben, alle sind zufrieden.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 02:25:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      hab da auch mal ne Frage, welche Moeglichkeiten hat man denn,das Geld auf die Caymans etc zu transerieren? Immer in den Flieger steigen wird mit der Zeit auch ne teure Angelegenheit. Wuerdet ihr von Bareinzahlungen/Barueberweisung (fremde Bank) auf ein ausl. Konto abraten?

      Gruss ka
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 08:04:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26

      Die Auskunftspflicht über die Bargeldauzahlung und deren Verwendung hört da auf, wo sich der Beschuldigte selbst oder Angehörige weiter belasten müsste.

      Beispielsweise Begleichung von Spielschulden (illegales Glücksspiel), Reparaturarbeiten (Schwarzarbeit), Begleichung von privaten Schulden (Wucher), Anzahlung für Immobilienkauf im Ausland (Bestechung) usw.

      Für Beträge bis 100000 EUR müsste das mit Unterstützung eines halbwegs ordentlichen Anwalts ausreichen.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:10:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      Spielsucht ist allgemein eine gute Ausrede. Ein Freund, welcher das Ende seiner Ehe absehen konnte, hat sich in Baden-Baden mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten auffällig verhalten (Laut geflucht, mehrmals Kleinstbeträge und Höchstbeträge gemischt getauscht). Da er nach der Hochzeit Glück mit einigen veredelten Äckern gehabt hat und der Mehrwert komplett als Zugewinn geteilt worden wäre, hat er aus diesem separaten Konto insges. einen mittleren sechsstelligen €-Betrag abgehoben und in mehreren Tagesaktionen in die Schweiz gebracht. Sein Trick: Ein Freund fährt mit und wartet mit dem Geld jeweils an unterschiedlichen Grenzübergängen in D und F. Er fährt mit wechselnden Autos und jeweils der erlaubten Summe zur Bank in Ch und zurück. Falls er kontrolliert worden wäre, hätte er für diesen Tag aufgehört.

      Sein Schatzi ist bei der Durchführung der Scheidung aus allen Wolken gefallen. Mit ein paar sonstigen Tricks kam er aus der Ehe mit einer Unterhaltszahlung raus.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 12:12:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      #29
      :eek: Nicht schlecht!!!:eek:
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 14:14:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wie hoch ist eigentlich die Grenze, ab der Überweisungen registriert werden? Z.B. überweist der A von Deutschland aus dem B (auch Deutscher) Geld in eine Steueroase. Ab welchem Betrag wird denn das bei der LZB, über die das ja zwangsweise läuft, gespeichert? Manche Quellen sagen pro Überweisung EUR 5,000 (oder viele kleinere mit demselben Wert)?
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 08:17:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      ..wie ist es denn eigentlich mit travellars checks
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 10:06:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      #Schecks, Kreditkarten etc.
      Was steht denn auf deinem Kto.-Auszug? Die einzige relativ sichere Variante ist Bargeld, mit einer guten Ausrede woher/wofür/wie ausgegeben!
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:37:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      # 11 Man@work:
      "Merke:
      Wo deutscher Staat keinen Zugriff hat, liegt die Kohle sicher."

      Das stimmt leider seit Schengen nicht mehr. Der Zugriff des dt. Fiskus ist innerhalb der EU auf dem kurzen Dienstweg möglich. Bei Nicht-Schengenstaaten -USA, Japan etc.- dauert es zwar länger, aber auf Dauer ist die Kohle auch dort nicht sicher. Sichere Ausnahmen sind lediglich CH und FL, da dort Vollstreckungsersuchen des ausländischen Fiskus nicht greifen.

      Von Online Konten in Lux kann ich nur abraten, solange man über dt. Provider sich einloggt. Die Jungs von der Steufa und Der Vollstreckung sind nicht doof und können gut hacken.

      Gruss Hittfeld
      Ubi bene, ibi patria!
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 13:10:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      Buchtip zum Thema (extrem zu empfehlen):

      Reinhart Knapp, Ein Konto im Ausland
      Untertitel:
      - Welche Steueroasen sich wirklich lohnen
      - Wie Sie Ihr Vermögen sichern und mehren
      - Wo das Bankgeheimnis am besten geschützt ist

      Haufe-Verlagsgruppe
      Jahr 2000
      ISBN 3-448-04237-4
      Best. Nr.02010
      Preis: Euro 39,88

      Bei Eingabe `Ein Konto im Ausland` bei Amazon.com gibt es weitere Bücher zu dem Thema.

      Kleiner Schlußtip: Nicht auf W:O community verlassen - selber lesen!
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 16:14:50
      Beitrag Nr. 36 ()
      @hittfeld

      hallo, habe dir eine Boardmail geschickt.

      gruesse,p.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 20:17:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Was nützt das beste Bankgeheimnis und Bartransaktionen, wenn in ein paar Jahren das Bankgeheimnis aufgehoben wird.

      Wie ist eure Meinung? Ist ein Schwarzkonto nicht auf Dauer zu unsicher?

      Rblinger


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bankgeheimnis + Auslandskonto: Frage an die Experten!!!