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    PKV: wie wird gerechnet ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.02 13:03:21 von
    neuester Beitrag 28.10.02 20:05:15 von
    Beiträge: 7
    ID: 652.264
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      Avatar
      schrieb am 28.10.02 13:03:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Frage:
      Was darf für einen Angestellten im öff. Dienst für die Berechnung, ob man in die PKV wechseln kann "zusammengezählt" werden ?
      - 12 * Gehalt
      - Weihnachtsgeld
      - Urlaubsgeld
      - wie ist es mit den Zahlungen in die VBL ? Welcher Anteil zählt ? (sozialversicherungspflichtig brutto oder was ?)
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 13:23:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alles, auf das SV-Abzüge erhoben werden.
      Damit Du wechseln kannst, mußt Du damit am Jahresende oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

      Wad is?
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 13:24:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      d.h. Summe sozialversicherungspflichtig brutto ?
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 13:24:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Alle garantierten, regelmäßigen Lohnbestandteile !!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 13:29:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 = Richtig!
      #4 = Falsch (auch steuerfreie Zuschläge können regelmäßig erfolgen (z.Bsp. im Schichtbetrieb))

      Gruß
      Wad is?

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      schrieb am 28.10.02 14:11:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @5

      Schichtzulagen ? sind zwar "egelmäßig" ja, aber die "regelmässigkeit" ist nicht garantiert und damit entsptrechend auch nicht die Zulage, und daher eben auch nicht berücksichtigungsfähig...!!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 20:05:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ all,

      und wie schaut es aus, wenn ich temporär von 35 auf 40 Std. Woche wechsle und somit mehr Brutto habe ???

      Ist nämlich bei mir im letzten und auch in diesem Jahr so gewesen. War jeweils für 6 Monate auf 40 Std. geschrieben.

      Unser Lohnbüromensch sagte, dass nur die tariflichen Bestandteile des Lohns für die BBG zählen würde.

      Demnach würde das von #2, alles auf das SV Abzüge erhoben werden nicht !!

      Wad is nun richtig ??

      P.S gibt es irgendwo einen Gesetzestext den man dazu finden kann ??


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