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    Verschiedene Fragen zum Thema "Sterbehilfe" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.02 21:53:00 von
    neuester Beitrag 31.10.02 10:35:15 von
    Beiträge: 17
    ID: 653.602
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      Avatar
      schrieb am 30.10.02 21:53:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. Ich bin ledig, habe keine Kinder und möchte unbedingt vermeiden, dass im Falle eines Falles meine Eltern,
      Bruder, Schwester oder Freundin sich mit dem Thema befassen müssen (bin sehr viel beruflich unterwegs, das Risiko
      eines Autounfalls ist da leider gegeben).
      Ist es rechtlich wirksam, wenn ich einen sehr guten alten Freund schriftlich ermächtige, für Sterbehilfe zu
      sorgen?

      2.Muss ich eine solche Verfügung handschriftlich verfassen?

      3.Muss eine solche Verfügung notariell beglaubigt sein?

      4.Nach meinen Recherchen gibt es in Deutschland den Straftatbestand der "Tötung auf Verlangen", der in diesen
      Sachverhalt hinein spielt. Kann man dies umgehen?

      5.Meines Wissens wird dies alles in den Niederlanden sehr viel liberaler gehandhabt (Feststellung des Hirntods etc.).
      Hat eine von mir verfasste Verfügung, dass mein guter alter Freund mich im Zweifelsfall dort hin schaffen und für
      Sterbehilfe sorgen soll, in Deutschland rechtlichen Bestand? (Finanzierung ist im Vorfeld gesichert)

      6.Bei meinen Nachforschungen habe ich immer wieder vom "Wachkoma" gelesen bzw. auch Beiträge im TV gesehen.
      Gibt es die Möglichkeit auch einen solchen Zustand in die Entscheidung FÜR eine Sterbehilfe seitens eines
      anderen mit einzubeziehen? (Ich möchte in diesem Zustand nicht leben)?

      7. Hätte eine solche Entscheidung, die von einem deutschen Staatsbürger gefällt wird auch in den Niederlanden
      Gültigkeit?

      Habe etliche Ärzte befragt, die mir alle keine hinreichende Antwort geben konnten.
      Deshalb bedanke ich mich im voraus bei allen usern, die mir zu diesem komplexen Thema einen Hinweis geben können.

      Viele Grüsse
      unlocker
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 22:12:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      soweit ich weis muss man in den niederlanden einen hausartzt haben um generell sterbehilfe zu erhalten.
      Aber man muss eindeutige gründe vorweisen können die ausserdem von mindestes zwei ärzten akzeptiert werden müssen.

      Ich glaube nicht das eine bevollmächtigung in Deutschland rechtskräftig ist, zumindest nicht unter den derzeitigen gesetzen.

      falls du dennoch eine verfügung für jemanden erstellen willst, würde ich sie in jedem fall notariell beglaubigen lassen, ansonsten ist diese in jedem fall anzweifelbar.

      ansonsten ist es schwierig sterbehilfe durchzusetzten.

      es gib eine ander möglichkeit die " nach unfall oder ähnlichem sicher zum tode führt"::::

      - du kannst ein formular ausfühllen in dem du ausdrücklich daraf bestehst das künstliche ernährung, künstliche beatmung, wiederbelebung usw. nicht ausgeführt wird.
      bei diesen formullaren wäre ich äusserst gründlich und würde jeden extra fall extra erw¨hnen, wie z. B, magensonde usw.

      auch dieses formular muss notariell beglaubigt werden und eine kopie solltest du immer bei dir haben, auch wenn das keine garantie für die bevolgung ist( man hat als artzt die verpflichtung leben zu retten und da schaut man nicht erst in irgendwelche texte, sondern man tut das was man gelernt hat.

      noch fragen???
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 22:36:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ärzte (also Experten) können Dir kein hinreichende Antwort geben.... aber Du fragst dann hier im Forum nach.

      Meines Wissens ist die Sterbehilfe in der BRD verboten, warum also sollte sich ein "hinterbliebener Freund" wegen Dir so ein Ärger an den Hals hängen :confused:
      Klar, Dir kann es ja dann egal sein... ist aber von DIR dann reiner Egoismus.

      Meiner Meinung nach ist das alles völliger Schwachsinn was du da oben schreibst.

      Aber trotzdem ein Tipp: Fahr einfach schnell genug.... dann erledigt sich das Problem meist von allein.

      Vielleicht solltest Du auch vorher mal paar andere "Ärtze" untersuchen.

      Du hast Meinungen gewollt... DAS ist MEINE.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 22:45:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aktive Sterbehilfe ist vom gesetzgeber verboten.
      Passive Sterbehilfe ist Straffrei:
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 22:50:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      was ist passive sterbehilfe?

      (ich geb dir die kannone und drückst selber ab)
      (oder ich leihe dir meinen wagen)??????????????????????????????????????????????

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      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:11:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ch76xxxx
      Vielen Dank für die tipps.

      @syncMasterdesaster (der dem letzten Teil seines nicks Ehre macht)

      Mein guter alter Freund aus Sandkastenzeiten und ich, wir wollen diese Vereinbarung auf Gegenseitigkeit treffen, da wir in einer vergleichbaren familiären und beruflichen Situation sind und zwischen uns absolutes Vertrauen besteht.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:11:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      hast du sonst keine sorgen?

      um dem wachkoma infolge eines autounfalls zu entgehen, könntest du ja vorbeugend selbstmord begehen. Natürlich solltest du eine TODsichere Methode wählen, um nicht doch noch sterbehilfe zu benötigen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:12:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      hast du sonst keine sorgen?

      um dem wachkoma infolge eines autounfalls zu entgehen, könntest du ja vorbeugend selbstmord begehen. Natürlich solltest du eine TODsichere Methode wählen, um nicht doch noch sterbehilfe zu benötigen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:12:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ unlocker

      mann, bleib ganz cool und geniesse dein leben!! es gibt so viel schönes - mach dir doch nicht sorgen um dinge die wahrscheinlich nie eintreten werden!

      verschwende deine zeit nicht mit solchem nonsens - kauf deiner freundin einen strauss blumen und sag ihr wie gern du sie hast anstatt alle mit negativen themen zu quälen!

      nur meine meinung.

      :cool:
      gs
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:14:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ayguen
      Ich will mich ja nicht umbringen, hab aber ein solchens Dilemma im Bekanntenkreis schon mal erlebt.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:26:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      hab noch was


      falls du es wirklich in den niederlanden versuch möchtest(falls der fall der fälle eintritt) musst du davon ausgehen das dies seine zeit dauert bis du eine zustimmung bekommst.
      man wird in der regel einem psychotest unterzogen, so das die "verantwortlichen " sicher seien können das du wirklich keinen sinn mehr im leben siehst , (was von deinem körperlichen und geistigen zustand abhänig ist.)
      das heist, wenn man dich für nicht "zurechnungsbar" einstufen sollte, ist die möglichkeit einer zustimmung fast 0.

      im übrigen kannst du dich bei jedem Arzt über solche Verfügungen von dennen ich sprach informieren. Sollte auch in jedem krankenhaus und beerdigungsinstitut möglich sein.

      desweiteren gibt es eine anzahl von internet seiten die das problem aufgegriffen haben.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:28:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      so, ich geh jetzt ins bett

      schlaft alle schön
      und bis morgen.

      cu


      (geniesst das leben so lange ihr es habt, selbst wenn es nicht immer so ist wie ihr es wollt,
      denn ihr lebt nur einmal :) )
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:44:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ unlocker

      Ziemlich viele Deppen hier, die dir geschrieben haben.
      Ein ehemaliger Nachbar von mir lag nach einem Motorradunfall fast 2 Jahre im Koma. Wäre er noch mal augewacht hätte er mit schwersten Hirnschädigungen weiterleben müssen. Irgend ein naher Angehöriger hat dann irgendwann "den Stecker gezogen".

      Man sieht daran, so unwahrscheinlich sind solche Fälle gar nicht.

      Aber zurück zu deiner Frage: ich glaube man kann eine Art Patiententestament machen, das bei solchen Fällen dann das "Steckerziehen" erlaubt. Ich hab mal irgendwas drüber gehört, ist mir aber alles unklar. Ein Notar war wohl nicht nötig, eine regelmäßige Aktualisierung (jährlich) war aber wichtig. Das Testament sollte dann auch bei einer Vertrauensperson aufbewahrt werden (zu Hause nützt es bei Singles nichts).
      (Merkwürdig das dein Arzt davon keine Ahnung hat)


      Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, passive erlaubt, d.h. die Zyankalikapsel darf ich für jemanden besorgen, die Einnahme muß derjenige dann selber erledigen.


      Gruß Ignatz


      PS: ich wollte auch mal ein Patiententestament machen, hab`s aber wieder verdrängt. ist halt ein unangenehmes Thema. Halt mich mal auf dem Laufenden.
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 00:32:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Doch noch in GOOGLE fündig geworden. Unter

      --> Patiententestament

      stößt man auf:


      http://www.wdr.de/tv/recht/testament.html


      Das sind die Vorteile des Internets :)


      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 09:56:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      IgnatzWrobel: Wieso titulierst Du Anderer, nur weil Sie nicht Deiner Meinung als Deppen :confused:

      Hat ja gar keiner geschrieben, daß solche Fälle unwahrscheinlich sind.

      Und was DU glaubst....... kennste Du Wayne.
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 10:24:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ syncMaster

      Sorry, bezog sich auf #5 und #7, nicht auf dich.


      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 10:35:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich fahre auf der Autobahn grunsätzlich immer mindestens 250 Km/h.

      Wenn dann etwas passiert, ist es egal wie lange der Notarzt braucht...:D


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