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    Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.02 09:47:01 von
    neuester Beitrag 01.11.02 13:44:42 von
    Beiträge: 11
    ID: 654.268
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      schrieb am 01.11.02 09:47:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ist es möglich Aktienverluste für 2001 mit Gewinnen von 1999 in der EKSt-Erklärung gegenzurechnen? Im Jahr 2000
      war ich innerhalb der Grenzen. Danke im voraus!

      Gruß
      BFW
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 09:58:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      das ist leider nicht möglich. Die Verluste kann man nur 1 Jahr zurücktragen oder eben vortragen.

      Kann vielleicht günstiger sein, wenn Du später Aktiengewinne zu verzeichnen hast.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 09:59:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nach derzeitiger Rechtslage ist das nicht möglich. Der Rücktrag kann nur in das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr zurückgetragen werden (§ 10 d Abs. 1 Satz 1 iVm § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG).
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 10:12:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe 2000 Verluste gemacht und dies auf der Steuererklärung angegeben. Wenn ich jetzt angemonnen (Extremfall) in 20 Jahren Aktien handle und Gewinne verbuche, kann ich die dann mit den Verlusten aus 2000 Verrechnen??

      Grüße
      Pt_1
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 10:17:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da es m.W. bisher keine zeitliche Einschränkungen des Verlustvortrages gibt ist es auch zulässig, Platin.

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      schrieb am 01.11.02 10:20:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      ok, habe mich schon gewundert, warum ich keine Frist finde.

      Danke
      Thomas
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 10:25:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #4: Man muss allerdings einschränken: Nach DERZEITIGER Rechtslage gibt es keine Frist. Das kann sich aber bei Rot-Grün leicht ändern.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 11:13:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, das ist wahr. Man kann überhaupt nichts planen mit dieser Regierung...
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 11:57:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #8: Planen nicht, aber Rechnen.

      (Und zwar mit dem Schlimmsten).
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 12:19:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich hätte auch eine Frage:
      Ich habe 2001 hohe Verluste realisiert, diese damals aber nicht angegeben, da ich zu wenig Ahnung hatte. Kann ich für 2001 noch eine Steuererklärung nachreichen, um die Verluste dann (wie #4) mit künftigen Gewinnen zu verrechnen?

      Vielen vielen Dank im Voraus,
      B.
      Avatar
      schrieb am 01.11.02 13:44:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Hast du für 2001 bereits einen Einkommensteuerbescheid?


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