Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.11.02 09:47:01 von
neuester Beitrag 01.11.02 13:44:42 von
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Hallo,
ist es möglich Aktienverluste für 2001 mit Gewinnen von 1999 in der EKSt-Erklärung gegenzurechnen? Im Jahr 2000
war ich innerhalb der Grenzen. Danke im voraus!
Gruß
BFW
ist es möglich Aktienverluste für 2001 mit Gewinnen von 1999 in der EKSt-Erklärung gegenzurechnen? Im Jahr 2000
war ich innerhalb der Grenzen. Danke im voraus!
Gruß
BFW
Hallo,
das ist leider nicht möglich. Die Verluste kann man nur 1 Jahr zurücktragen oder eben vortragen.
Kann vielleicht günstiger sein, wenn Du später Aktiengewinne zu verzeichnen hast.
das ist leider nicht möglich. Die Verluste kann man nur 1 Jahr zurücktragen oder eben vortragen.
Kann vielleicht günstiger sein, wenn Du später Aktiengewinne zu verzeichnen hast.
Nach derzeitiger Rechtslage ist das nicht möglich. Der Rücktrag kann nur in das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr zurückgetragen werden (§ 10 d Abs. 1 Satz 1 iVm § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG).
Ich habe 2000 Verluste gemacht und dies auf der Steuererklärung angegeben. Wenn ich jetzt angemonnen (Extremfall) in 20 Jahren Aktien handle und Gewinne verbuche, kann ich die dann mit den Verlusten aus 2000 Verrechnen??
Grüße
Pt_1
Grüße
Pt_1
Da es m.W. bisher keine zeitliche Einschränkungen des Verlustvortrages gibt ist es auch zulässig, Platin.
ok, habe mich schon gewundert, warum ich keine Frist finde.
Danke
Thomas
Danke
Thomas
Zu #4: Man muss allerdings einschränken: Nach DERZEITIGER Rechtslage gibt es keine Frist. Das kann sich aber bei Rot-Grün leicht ändern.
Ja, das ist wahr. Man kann überhaupt nichts planen mit dieser Regierung...
Zu #8: Planen nicht, aber Rechnen.
(Und zwar mit dem Schlimmsten).
(Und zwar mit dem Schlimmsten).
Ich hätte auch eine Frage:
Ich habe 2001 hohe Verluste realisiert, diese damals aber nicht angegeben, da ich zu wenig Ahnung hatte. Kann ich für 2001 noch eine Steuererklärung nachreichen, um die Verluste dann (wie #4) mit künftigen Gewinnen zu verrechnen?
Vielen vielen Dank im Voraus,
B.
Ich habe 2001 hohe Verluste realisiert, diese damals aber nicht angegeben, da ich zu wenig Ahnung hatte. Kann ich für 2001 noch eine Steuererklärung nachreichen, um die Verluste dann (wie #4) mit künftigen Gewinnen zu verrechnen?
Vielen vielen Dank im Voraus,
B.
Zu #10: Hast du für 2001 bereits einen Einkommensteuerbescheid?
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