Dino Entertainment ausserordenltiche HV am 26.11.2002 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.11.02 03:02:21 von
neuester Beitrag 04.11.02 18:31:53 von
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kann mir einer den Text der Einladung senden?
ISt wohl schon im Bundesanzeiger veröffentlicht.
ISt wohl schon im Bundesanzeiger veröffentlicht.
N: 525040 Dino entertainment AG
STATUS VERSAMMLUNG veröffentlicht
DATUM DER HV 26.11.2002
ORT DER HV 70173 Stuttgart
VERSAMMLUNGSLOKAL Königstr. 5
(Eingang über Marstallstr.) im Studio
der Landesbank Baden-Württenberg
LETZTER HINTERL.-TAG 21.11.2002
BD-ANZEIGER-VEROEFF. 19.10.2002
12-TAGE-FRIST 31.10.2002
UHRZEIT 10
ART DER HV außerordentliche Hauptversammlung
STOPPTAG NACHVERSAND 12.11.2002
FORMERLEICHTERUNG ja
TAGESORDNUNG:
ein Gegenantrag wurde gestellt
Sonstiges
Änderung des Firmen-Namens
Änderung des Gegenstandes des
Unternehmens
Zustimmung zum Kauf- und
Übertragungsvertrag
VOLLTEXT
Dino entertainment AG
70178 Stuttgart
Rotebühlstraße 87
[34.407]
Dino entertainment AG
Stuttgart
Rotebühlstraße 87, 70178 Stuttgart
- Wertpapier-Kenn-Nummer 525 040 -
Einladung
zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
einer außerordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 26. November 2002,
10.00 Uhr
im Studio der Landesbank
Baden-Württemberg, Königstraße 5
(Eingang über Marstallstraße), 70173
Stuttgart, ein.
Tagesordnung
1.
Beschlussfassung über die Zustimmung
zum Kauf- und Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) mit der Panini Verlags
GmbH mit dem Sitz in
Nettetal-Kaldenkirchen und der Panini
S.p.A., einer Gesellschaft
italienischen Rechts, mit dem Sitz
Viale Emilio Po 380, Modena, gem. §
179a AktG
Die Dino entertainment AG einerseits
und die Panini Verlags GmbH und die
Panini S.p.A. andererseits haben durch
notariellen Vertrag vom 16. 10. 2002
(URNr. 793/2002 des Notars Dr.
Bernhard Kunz in Stuttgart) einen
Kauf- und Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-deal-Vertrag)
geschlossen, durch den sich die Dino
entertainment AG dazu verpflichtet,
ihr Vermögen im Wesentlichen auf die
Panini Verlags GmbH zu übertragen. Die
Panini S.p.A. hat für die
Verbindlichkeiten der Panini Verlags
GmbH die Mithaftung als
Gesamtschuldner übernommen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, dem Kauf- und Übertragungsvertrag
von Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) zwischen der Dino
entertainment AG einerseits und der
Panini Verlags GmbH und der Panini
S.p.A. andererseits vom 16. 10. 2002
zuzustimmen.
2.
Beschlussfassung über zwei
Satzungsänderungen (Änderung von Fir
ma
und Gegenstand des Unternehmens)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
1. § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma,
Sitz) wird wie folgt geändert:
1. Die Aktiengesellschaft führt die
Firma CNV Vermögensverwaltungs AG.
2. § 2 der Satzung (Gegenstand des
Unternehmens) wird wie folgt neu
gefasst:
1. Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Verwaltung ihres
eigenen Vermögens sowie der Erwerb von
Beteiligungen an Unternehmen mit
gleichem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand.
2. Die Gesellschaft kann darüber
hinaus
alle Geschäfte vornehmen, die dem
Gesellschaftszweck mittelbar oder
unmittelbar dienen können und/oder mit
ihm in Zusammenhang stehen.
Im Kauf- und Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) vom 16. 10. 2002 mit der
Panini Verlags GmbH und die Panini
S.p.A. hat sich die Gesellschaft dazu
verpflichtet, bis zum
Übergangsstichtag (31. Dezember 2002,
23.59 Uhr) ihre Firma so zu ändern,
dass diese die Bestandteile `Dino` und
`entertainment` und hierzu
verwechslungsfähige Bestandteile nicht
mehr enthält. Außerdem hat sich die
Gesellschaft auf die Dauer von drei
Jahren ab dem Übergangsstichtag dazu
verpflichtet, in ihrem bisherigen
räumlichen und sachlichen
Tätigkeitsbereich jeden Wettbewerb mit
der Panini Verlags GmbH zu
unterlassen. Die Änderung der Firma
und des Gegenstandes des Unternehmens
trägt diesen Regelungen Rechnung.
Ab Einberufung der Hauptversammlung
liegt der Kauf- und
Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) vom 16. 10. 2002
zwischen der Gesellschaft und der
Panini Verlags GmbH und der Panini
S.p.A. in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in Rotebühlstraße 87,
70178 Stuttgart, zur Einsicht der
Aktionäre aus und wird jedem Aktionär
auf Verlangen unentgeltlich und
unverzüglich in Abschrift überlassen
.
Zur Teilnahme an der außerordentlichen
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sowie zur Antragstellung
sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die spätestens bis zum
Ablauf des 21. November 2002 bei der
Gesellschaft, bei einem deutschen
Notar oder einer Wertpapiersammelbank,
insbesondere der Clearstream Banking
AG, Frankfurt (vormals: Deutsche Börse
Clearing AG), oder bei der Landesbank
Baden-Württemberg, Stuttgart, ihre
Aktien bis zur Beendigung der
Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als
bei einer der genannten Stellen
bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung
einer Hinterlegungsstelle für diese
bei einem Kreditinstitut bis zur
Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden. Im Falle der
Hinterlegung bei einem deutschen Notar
oder einer Wertpapiersammelbank,
insbesondere der Clearstream Banking
AG, Frankfurt (vormals: Deutsche Börse
Clearing AG), ist die hierüber
auszustellende Bescheinigung
spätestens am 22. November 2002 bei
der Gesellschaftskasse einzureichen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw.
sein Teilnahmerecht an der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise eine
Bank oder eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen. Für die
Vollmacht ist die schriftliche Form
erforderlich und ausreichend.
Stuttgart, im Oktober 2002
Dino entertainment AG
Der Vorstand
HINTERLEGUNGSSTELLEN Gesellschaftskasse;
Landesbank
Baden Württemberg, Stuttgart
STATUS VERSAMMLUNG veröffentlicht
DATUM DER HV 26.11.2002
ORT DER HV 70173 Stuttgart
VERSAMMLUNGSLOKAL Königstr. 5
(Eingang über Marstallstr.) im Studio
der Landesbank Baden-Württenberg
LETZTER HINTERL.-TAG 21.11.2002
BD-ANZEIGER-VEROEFF. 19.10.2002
12-TAGE-FRIST 31.10.2002
UHRZEIT 10
ART DER HV außerordentliche Hauptversammlung
STOPPTAG NACHVERSAND 12.11.2002
FORMERLEICHTERUNG ja
TAGESORDNUNG:
ein Gegenantrag wurde gestellt
Sonstiges
Änderung des Firmen-Namens
Änderung des Gegenstandes des
Unternehmens
Zustimmung zum Kauf- und
Übertragungsvertrag
VOLLTEXT
Dino entertainment AG
70178 Stuttgart
Rotebühlstraße 87
[34.407]
Dino entertainment AG
Stuttgart
Rotebühlstraße 87, 70178 Stuttgart
- Wertpapier-Kenn-Nummer 525 040 -
Einladung
zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
einer außerordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 26. November 2002,
10.00 Uhr
im Studio der Landesbank
Baden-Württemberg, Königstraße 5
(Eingang über Marstallstraße), 70173
Stuttgart, ein.
Tagesordnung
1.
Beschlussfassung über die Zustimmung
zum Kauf- und Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) mit der Panini Verlags
GmbH mit dem Sitz in
Nettetal-Kaldenkirchen und der Panini
S.p.A., einer Gesellschaft
italienischen Rechts, mit dem Sitz
Viale Emilio Po 380, Modena, gem. §
179a AktG
Die Dino entertainment AG einerseits
und die Panini Verlags GmbH und die
Panini S.p.A. andererseits haben durch
notariellen Vertrag vom 16. 10. 2002
(URNr. 793/2002 des Notars Dr.
Bernhard Kunz in Stuttgart) einen
Kauf- und Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-deal-Vertrag)
geschlossen, durch den sich die Dino
entertainment AG dazu verpflichtet,
ihr Vermögen im Wesentlichen auf die
Panini Verlags GmbH zu übertragen. Die
Panini S.p.A. hat für die
Verbindlichkeiten der Panini Verlags
GmbH die Mithaftung als
Gesamtschuldner übernommen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, dem Kauf- und Übertragungsvertrag
von Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) zwischen der Dino
entertainment AG einerseits und der
Panini Verlags GmbH und der Panini
S.p.A. andererseits vom 16. 10. 2002
zuzustimmen.
2.
Beschlussfassung über zwei
Satzungsänderungen (Änderung von Fir
ma
und Gegenstand des Unternehmens)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
1. § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma,
Sitz) wird wie folgt geändert:
1. Die Aktiengesellschaft führt die
Firma CNV Vermögensverwaltungs AG.
2. § 2 der Satzung (Gegenstand des
Unternehmens) wird wie folgt neu
gefasst:
1. Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist die Verwaltung ihres
eigenen Vermögens sowie der Erwerb von
Beteiligungen an Unternehmen mit
gleichem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand.
2. Die Gesellschaft kann darüber
hinaus
alle Geschäfte vornehmen, die dem
Gesellschaftszweck mittelbar oder
unmittelbar dienen können und/oder mit
ihm in Zusammenhang stehen.
Im Kauf- und Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) vom 16. 10. 2002 mit der
Panini Verlags GmbH und die Panini
S.p.A. hat sich die Gesellschaft dazu
verpflichtet, bis zum
Übergangsstichtag (31. Dezember 2002,
23.59 Uhr) ihre Firma so zu ändern,
dass diese die Bestandteile `Dino` und
`entertainment` und hierzu
verwechslungsfähige Bestandteile nicht
mehr enthält. Außerdem hat sich die
Gesellschaft auf die Dauer von drei
Jahren ab dem Übergangsstichtag dazu
verpflichtet, in ihrem bisherigen
räumlichen und sachlichen
Tätigkeitsbereich jeden Wettbewerb mit
der Panini Verlags GmbH zu
unterlassen. Die Änderung der Firma
und des Gegenstandes des Unternehmens
trägt diesen Regelungen Rechnung.
Ab Einberufung der Hauptversammlung
liegt der Kauf- und
Übertragungsvertrag von
Wirtschaftsgütern und
Verbindlichkeiten (asset-
deal-Vertrag) vom 16. 10. 2002
zwischen der Gesellschaft und der
Panini Verlags GmbH und der Panini
S.p.A. in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in Rotebühlstraße 87,
70178 Stuttgart, zur Einsicht der
Aktionäre aus und wird jedem Aktionär
auf Verlangen unentgeltlich und
unverzüglich in Abschrift überlassen
.
Zur Teilnahme an der außerordentlichen
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sowie zur Antragstellung
sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die spätestens bis zum
Ablauf des 21. November 2002 bei der
Gesellschaft, bei einem deutschen
Notar oder einer Wertpapiersammelbank,
insbesondere der Clearstream Banking
AG, Frankfurt (vormals: Deutsche Börse
Clearing AG), oder bei der Landesbank
Baden-Württemberg, Stuttgart, ihre
Aktien bis zur Beendigung der
Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als
bei einer der genannten Stellen
bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung
einer Hinterlegungsstelle für diese
bei einem Kreditinstitut bis zur
Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden. Im Falle der
Hinterlegung bei einem deutschen Notar
oder einer Wertpapiersammelbank,
insbesondere der Clearstream Banking
AG, Frankfurt (vormals: Deutsche Börse
Clearing AG), ist die hierüber
auszustellende Bescheinigung
spätestens am 22. November 2002 bei
der Gesellschaftskasse einzureichen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw.
sein Teilnahmerecht an der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise eine
Bank oder eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen. Für die
Vollmacht ist die schriftliche Form
erforderlich und ausreichend.
Stuttgart, im Oktober 2002
Dino entertainment AG
Der Vorstand
HINTERLEGUNGSSTELLEN Gesellschaftskasse;
Landesbank
Baden Württemberg, Stuttgart
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