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    Spekulationssteuer ab Februar 2003. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.02 09:07:05 von
    neuester Beitrag 12.11.02 09:21:08 von
    Beiträge: 26
    ID: 656.063
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      schrieb am 06.11.02 09:07:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Spekulationssteuer ab Februar 2003.

      Wer weiß wie genau, wie der Regierungs- Entwurf aussieht.

      Gruss HoliXXX
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:11:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich glaub, nicht mal die Regierung!
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:12:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dem deutschen Aktienmarkt droht eine Verkaufswelle

      Referentenentwurf sieht Stichtag vor, von dem an alle Veräußerungsgewinne besteuert werden


      ham./mas. FRANKFURT/BERLIN, 5. November. An der deutschen Börse geht die Angst vor einer Verkaufswelle um. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine vollständige Rückwirkung der Besteuerung aller Wertzuwächse von Wertpapieren und vermieteten Immobilien vor. Neben Aktien sollen darunter auch Genußscheine, Fondsanteile und GmbH-Anteile fallen. Demnach müssen Anleger auf alle Veräußerungsgewinne Einkommensteuer bezahlen, die - so wird spekuliert - nach dem 21. Februar 2003 anfallen, unabhängig davon, wann die Wertpapiere oder Immobilien angeschafft wurden. Dieser Tag ergibt sich aus dem Referentenentwurf und dem geplanten Gesetzgebungsprozeß. Paragraph 52 Absatz 39 sieht vor, die neue Steuerpflicht erstmals auf Wertpapiere oder Grundstücke anzuwenden, die am Tag des Gesetzbeschlusses verkauft worden sind. Maßgeblich soll dafür die zweite und dritte Lesung im Bundestag sein. Sie ist für die 21. Februar vorgesehen. Damit könnte die Neuregelung erstmals am 22. Februar greifen - Voraussetzung ist, daß der Bundesrat anschließend die von der Bundesregierung betriebene Besteuerung der Veräußerungsgewinne mitträgt. Doch selbst dann, kann es noch anders kommen. Die darauf aufbauende Frage wäre, ob die Länderkammer auch bereit ist, die Regelung rückwirkend anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium wies am Dienstag darauf hin, daß die Terminplanung für den Gesetzgebungsprozeß (und damit der Termin für die erstmalige Anwendung der Neuregelung) nicht in Beton gegossen sei.

      Das Deutsche Aktieninstitut rechnet, falls es zu der sich abzeichnenden rückwirkenden Besteuerung abhängig vom Verkaufstermin kommt, mit schweren Auswirkungen auf das Börsengeschehen. Wenn die privaten Anleger nur einen kleinen Teil ihrer Aktien, die sie länger als ein Jahr besäßen, veräußerten, um eine Stichtagsregelung zu umgehen, werde der Wiederanstieg des Dax auf absehbare Zeit verhindert, sagt der Direktor des Aktieninstituts, Franz-Josef Leven. Nach seinen Angaben sind etwa 15 Prozent der Aktien in den Händen privater Anleger - davon schätzungsweise 70 bis 80 Prozent länger als ein Jahr.

      Bislang sind Veräußerungsgewinne von Wertpapieren einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist und wenn der Saldo aller Gewinne und Verluste die Freigrenze von 512 Euro überschreitet. Veräußerungsgewinne mit Aktien werden nur mit der Hälfe berücksichtigt (Halbeinkünfteverfahren). Für vermietete Immobilien gilt eine Haltefrist von zehn Jahren, nach der der Wertzuwachs steuerfrei ist. Veräußerungsgewinne können mit entsprechenden Verlusten verrechnet werden. Insofern sollten Anleger, die auf Verlusten mit Wertpapieren sitzen, diese bis zum Stichtag der neuen Regelung nicht verkaufen. Denn später realisierte Verluste sollten mit später anfallenden Gewinnen gegengerechnet werden können.

      Lange gehaltene Aktien jetzt mit Gewinn zu verkaufen, dürfte hingegen auch aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll sein. Denn wer weiß schon, zu welchem Preis die Finanzverwaltung annehmen wird, daß diese Aktien gekauft wurden. Insbesondere bei vererbten Aktien, bei denen weder das ausführende Institut noch der Zeitpunkt des Kaufs einfach zu bestimmen sein dürften, werden hohe Kosten anfallen, um einen für den Anleger "fairen" Kurs zu bestimmen. Wer von einer Aktie nach wie vor überzeugt ist, kann sie aus steuerlicher Sicht nach dem Einstreichen des vollen Veräußerungsgewinns wieder kaufen.

      Die rückwirkende Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, unabhängig davon, wann die Wertpapiere und Immobilien angeschafft worden sind, verstößt nach Einschätzung des deutschen Bankgewerbes gegen das Grundgesetz. "Wie die Bundesregierung die Rückwirkung verfassungsfest machen will, ist mir völlig schleierhaft", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Banken, Thomas Weisgerber, am Dienstag in Berlin. Diese Regelung werde sofort vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Er riet den davon betroffenen Steuerzahlern, im Falle des Falles dagegen sofort Widerspruch beim Finanzamt einzulegen. Allerdings werde es mehrere Jahre dauern, bis der Rechtsstreit ausgefochten sein werde.

      Demnächst muß das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Verlängerung der Haltefrist von zwei auf zehn Jahre für vermietete Immobilien, wie sie die Bundesregierung vor wenigen Jahren beschlossen hat, verfassungsgemäß ist. Dies ist insbesondere fraglich für Immobilien, die schon aus der zweijährigen Frist "herausgefallen" waren. Eng damit verknüpft ist die Frage, ob die Verlängerung der Haltefrist für Wertpapiere von sechs auf zwölf Monaten verfassungswidrig ist. Beide Verlängerungen hatte der damalige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine auf den Weg gebracht.

      In Berlin präsentierte sich am Dienstag eine breite Front aus Wirtschaftsverbänden gegen die Pläne der Regierung. Vertreter aus Kreditgewerbe, Fondsgesellschaften, Aktionärsvereinigungen und Industrie machten steuersystematische, fiskalische und wirtschaftliche Gründe geltend. Unabhängig, wie die Regelung im einzelnen ausgestaltet werde, schade die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen dem Finanzplatz Deutschland, betonte Thomas Weisgerber, der Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das Geld, das der Finanzminister erhoffe, mit links einzunehmen (300 Millionen im nächsten, 600 Millionen Euro jeweils in den folgenden Jahren), werde rechts um ein Mehrfaches verloren, warnte er.

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.11.2002, Nr. 258 / Seite 21
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:14:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      HB/huh/uhl BERLIN. Bei der von SPD und Grünen geplanten generellen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften wird es wohl eine Galgenfrist bis nach der Hessen-Wahl im Februar geben. Dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge will der Fiskus erst bei Wertpapierverkäufen zugreifen, die nach der 3. Lesung im Bundestag am 21. Februar 2003 getätigt wurden.

      Entsprechendes soll auch für Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften und Fondsanteilen gelten sowie aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien. Anteilsscheininhaber und Direktanleger müssten gleich behandelt werden, heißt es in der Begründung zum „Steuervergünstigungsabbaugesetz“. Danach werden die nach dem 21. Februar realisierten Veräußerungsgewinne zeitlich unbegrenzt und damit auch ohne Einschränkung rückwirkend besteuert.

      Das sei verfassungsrechtlich geboten und entspreche dem „Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen“, argumentiert das Ministerium. Verluste aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften könnten aber wie bisher mit realisierten Gewinnen verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel Arbeitseinkommen.

      Die Kreditinstitute müssen künftig das Bundesamt für Finanzen bis zum 31. Mai jeden Jahres über die Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden im Vorjahr informieren. Dazu gehören Angaben über den Veräußerungspreis und die Anschaffungskosten. Außerdem müssen die Banken den Kunden in Zukunft zur „besseren Erfassung“ Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen ausstellen. Die Bescheinigungen werden die Daten aller Depots und Konten enthalten, die für die Steuererklärung nötig sind.

      Eine deutliche Entlastung des Bundesetats verspricht sich die Koalition auch durch die geplanten Einschnitte bei den Leistungen für Arbeitslose. Zusammen mit den Reformen am Arbeitsmarkt will sie bei den Ausgaben für die Arbeitslosigkeit im nächsten Jahr 5,84 Mrd. Euro sparen. Das geht aus dem Entwurf zweier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hervor. Von den Einsparungen entfallen 3,36 Mrd. Euro auf den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit, 2,48 Mrd. Euro auf den Bundeshaushalt.

      Den größten Sparbeitrag sollen mit 2,3 Mrd. Euro die schnellere Vermittlung der Arbeitslosen und der Ausbau der Leiharbeit entsprechend den Vorschlägen der Hartz-Kommission leisten. Erheblich gekürzt werden die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld, das Arbeitslose während einer Weiterbildung bekommen. Trotz des Widerstands der Gewerkschaften soll die jährliche Erhöhung von Arbeitslosengeld und -hilfe gemäß der Inflationsrate entfallen. Die Koalition begründet die Einsparungen mit dem Ziel, trotz der schlechten Konjunktur und der gestiegenen Arbeitslosigkeit bis 2006 einen ausgeglichenen Etat vorzulegen. Finanzminister Hans Eichel dementierte Meldungen, wonach in diesem Jahr das Haushaltsdefizit auf 3,7 % wachsen werde.

      Quelle: Handelsblatt


      HANDELSBLATT, Dienstag, 05. November 2002, 06:02 Uhr
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:19:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      heute morgen auf ntv
      spekufrist soll eventuell doch bleiben
      aber der zeitrahmen soll verlängert werden

      lalli1

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      schrieb am 06.11.02 09:21:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Wer soll das gesagt haben ?
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:22:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... wenn ihr schon Meldungen herausposaunt und Panik verbreiten wollt, dann lest auch die neusten News dazu.

      Die Regierung wird die Spekulationszeiträume verlängern, also es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
      Un ein gutes ist auch dabei, alle Depotleichen können entsorgt werden. Wer Gewinne haben will, muß auch Verluste anerkennen. Da ist doch super. Totgeglaubte leben länger.


      MD :-)
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:29:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also müssen wir jetzt schnellstens auf Landesebene der CDU den Rücken stärken, dass der Bundesrat fleißig den Müll der Regierung ablehnt!!

      LOS GEHTS; CDU WÄHLEN!
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:38:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Genau Marco69, so seh ich das auch.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 09:40:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7

      Glaubst Du Aussagen von Leuten weiterhin, die es geschafft haben, 14 Tage nach Unterzeichnung eines Koalitionsvertrages, diesen Vertrag schon wieder zu brechen.

      Schröder, Eichel und Co. würde ich nicht mal mehr Uhrzeit oder das Datum glauben.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 10:42:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      ich denke zwar auch, daß bis februar noch viel wasser die isar hinunterlaufn wird und es anders kommt wie momentan angenommen (bei dieser regierung wird ja erst gesprochen und dann nachgedacht...), aber wer weiss schon was denen nicht noch alles einfällt an unsere kohle zu kommen.
      es gibt ja soooooviele varianten, die noch gar nicht angedacht sind. wie z.b. wenn jemand eine immobilie geerbt hat und die dann verkauft. welcher (k)preis ist anzunehmen. der, den der erblasser vor zig jahren bezahlt hat ? der zum zeitpunkt des erbes (wer schätzt) ? und viele andere details (haltezeit des erblassers, sebstnutzer, vermietete immo, und und und).
      schade wäre nur, wenn auch diese varianten erst nach der gesetzesversbschiedung rueckwirkend bestimmt werden. ich hoffe da aber auch auf den bundesrat und dass sich die buben und maedels in hessen (naechste landtagswahl) ueberlegen, wo sie nächstes jahr ihr kreuzchen machen...
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 11:04:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich habe da mal eine Frage. Bis jetzt kann man seine Aktiengewinne ja nicht mit dem restlichen Einkommen verrechnen. Wenn die allgemeine Steuerpflicht auf alle Aktiengewinne kommt, müsste das ja auch geändert werden. Aber ich glaube, da würde bei unserem Politiker plötzlich die Panik aufkommen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 11:37:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12
      s.oben:

      Verluste aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften könnten aber wie bisher mit realisierten Gewinnen verrechnet werden, nicht aber mit anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel Arbeitseinkommen
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 11:42:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      6.11.
      Berlin (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium hat zunächst offen gelassen, ob möglicherweise die Spekulationsfrist für Verkaufsgewinne bei Aktien entgegen bisherigen Plänen nur verlängert und damit nicht ganz abgeschafft werden könnte.

      "Ich kann das weder bestätigen noch dementieren", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Sie verwies zugleich auf die Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen zu diesem Punkt. Darin hatten sich die Koalitionspartner generell für eine Erweiterung der Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne bei Aktien und nicht selbst genutzten Grundstücken verständigt. In Erläuterungen dazu war dann aber von einer völligen Streichung der Spekulationsfrist und damit von einer generellen Besteuerung solcher Gewinne die Rede.

      Die "Berliner Zeitung" hatte unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, eine längere Spekulationsfrist sei eine Variante, die in der Dikussion sei.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 11:46:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die momentane Situation bzw was die Regierung plant ist mir klar. Wenn man aber auf alle Aktiengewinne Steuern zahlen muß müsste man das dann eigentlich als normales Einkommen werten welches IHMO dann zur folge haben müsste, das man es mit den anderen Einkommensarten verrechnen können müsste. Wäre eigentlich dann mal die Sache des Verfassungsgerichtes die Sache zu klären. Allerdings würde bei dem Gedanken der Finanzminister dann ziemlich viele schlaflose Nächte haben.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 13:23:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wer soll bei diesen Regelungen eigentlich noch in Aktien oder Immobilien investieren? Wer hat dazu eigentlich noch Kapital? Wer renoviert eigentlich seine vermieteten Immobilien noch, wenn sich dieses ohnehin nicht lohnt?

      Nochmals der Entwurf:

      Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine vollständige Rückwirkung der Besteuerung aller Wertzuwächse von Wertpapieren und vermieteten Immobilien vor. Neben Aktien sollen darunter auch Genußscheine, Fondsanteile und GmbH-Anteile fallen. Demnach müssen Anleger auf alle Veräußerungsgewinne Einkommensteuer bezahlen, die - so wird spekuliert - nach dem 21. Februar 2003 anfallen, unabhängig davon, wann die Wertpapiere oder Immobilien angeschafft wurden.


      Bald siehts hier aus wie vor 12 Jahren in der DDR!
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 13:49:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bevor die rot-grünen Hohlköppe dieses Gesetz im Bundestag verabschieden können, wird es hoffentlich noch irgendjemand mit ein wenig Vernunft in die Finger bekommen.

      Meine Vermutung ist, dass es im Endeffekt in etwa auf folgendes hinauslaufen wird: Alle Geldanlagen unter 12 Jahren unterliegen der Spekulationssteuer. Darüber hinausgehende Anlagen sind bei Immobilien, Aktien und Lebensversicherungen weiterhin entweder ganz steuerfrei, oder werden vielleicht mit einem deutlich geringeren Pauschalsteuersatz von max. 20 % belegt.

      Alles andere ist entweder verfassungswidrig oder führt zu einer Revolution.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 14:44:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das schlimmste an der Sache ist!
      Es wird nach Experten Meinung nicht viel in die Staatskasse spülen.
      Meine Meinung ist.
      Die Koalition will hier irgend welchen Bürgern die Einsicht geben, wir gehen auch an die Reichen und es ist deren Meinung nicht ihr Wählerpotenzial.
      Dabei ist gerade die Aktie „Volkswirtschaftlich“ sehr wichtig, Kapitalbeschaffung.

      Gruss HoliXXX
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 19:37:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich habe mir überlegt warum relativ wenig Kritik von Banken, Fonds, Lebensversicherungen zu den Spekulationssteuer-Plänen der Regierung kommt:
      ist doch klar..es gibt keinen Grund zur Panik !
      Die warten doch nur die nächsten 4 Jahre ab (ist doch kein Zeitraum) bis zur nächsten Wahl. Danach ist das Thema Rot-Grün sowie das Thema Speku-Steuer vom Tisch und die schönen Gewinne brauchen bei einer neuen Regierung nicht mehr versteuert werden.
      Eine hoch rentable Sache.!
      Find ich toll ..ist allen Kleinanlegern zu empfehlen.
      Jetzt Aktien kaufen - in 4 Jahren Rot-Grün abwählen und Gewinne steuerfrei mitnehmen !
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 19:55:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Warum die Banken nicht meckern, ist doch ganz klar:

      Jeder, der Aktien im Depot hat, bei denen er Veräusserungsgewinne versteueren müssten, wird die kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes verhökern, und evtl. gleich wieder kaufen, wenn er immer noch davon überzeugt ist.

      Lieber 1 % Bankgebühren als bis zu 40 % Steuer.

      Die Banken kassieren dabei also fette Provisionen!
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 19:58:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      also wenn ich bis 11 jahre spekulationssteuer bezahlen müßte, fvrage ich mich, was ist eine spekulation.
      oh, ich spekuliere auch darauf, daßdie pcs in 2 jahren billiger sind, müßte ich nicht auch speku zahlen?
      manche ärzte spekulieren darauf, daß0 der patient nicht zu schnell gesund wird -ergo spekusteuer !
      alle geschäfte beruhen auf spekulation, die gewieften müßen füp die dooven mitbezahlen ? !
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 20:27:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      DAS MIT DER VERKAUFSWELLE IST DOCH BULLSHIT!

      Es gibt vier Möglichkeiten:

      a) Scheine im Plus und Frist abgelaufen!
      b) Scheine im Plus und Frist läuft noch!
      c) Scheine im Minus und Frist abgelaufen!
      d) Scheine im Minus und Frist läuft noch!

      a) Ich verkaufe und realisiere den Gewinn noch schnell steuerfrei. Dann kaufe ich am nächsten Tag das Papier zurück. Denn langfristig bin ich ja immer noch bullish für das Papier, denn sonst würde ich es ja auch ohne den neuen "steuerlichen" Anreiz verscherbeln!

      b) Ich mache gar nichts! Wenn ich jetzt verkaufe oder später, ist es in jedem Fall steuerpflichtig! Wozu also Bankgebühren produzieren!

      c) Wunderbar! Denn dann kann ich das Papier endlich wieder steuerwirksam verkaufen! Aber erst nach dem 21.02.03. Also wird es vorher keine Verkaufswelle geben!

      d) Dann würde ich die Papiere als halbwegs schlauer Anleger sowieso kurzfristig verhökern, bevor die Frist abläuft! Also wird unabghängig von dem Gesetz sowieso verkauft!

      FAZIT:
      In allen 4 Fällen gibt es bis zur Einführung des Gesetzes keine Verkäufe, die nicht ohnehin erfolgt wären!

      Bleibt höchstens die Frage, ob danach die Aktienkaufbereitschaft sinkt, weil die Möglichkeit einer steuerfreien Veräußerung nach mehr als 1 Jahr wegfällt. Die Aktie wird damit natürlich etwas unattratiktiver. Aber dafür werden Dividendenschwergewichte steigen, denn dort mußte man bisher die hohe Dividende versteuern. Bei Papieren ohne Dividende aber mit Phantasie (ja sowas gab es früher mal) hatte man ergo einen Szteuervorteil. Also werden Harakiri-Papiere als Einziges ein Nachteil erleiden. Solide Papiere sollten davon nicht betroffen sein!

      ALSO ALLES BLINDE PANIKMACHE!
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 20:35:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      @bear#22: Volle Zustimmung.

      Wenn das Gesetz wirklich wie jetzt geplant durchgeht, lache ich mich kaputt.

      Für die gut gelaufenen Aktien werde ich deine Methode a) anwenden, auch wenn ich dabei den Banken ein paar Provisionen in Arsch schieben muss.

      Für Eichel wird der Schuss böse nach hinten losgehen. Ich freue mich jetzt schon darauf, in den nächsten Jahren dann meine Verluste aus den schlecht gelaufenen Aktienanlagen (wer hat sowas zur Zeit nicht!) mit meinen Zinseinkünften verrechnen zu dürfen. In den nächsten 4 Jahren wird der von mir keinen Pfennig Steuern aus Kapitaleinkünften mehr bekommen!

      Und spätestens 2006 wird der Schwachsinn eh wieder gekippt!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 08:56:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Aus der FTD vom 12.11.2002
      Grüne wollen Spekulationsfrist verlängern
      Von Birgit Marschall, Berlin

      Die Bundestagsfraktion der Grünen will die von Bundesfinanzminister Hans Eichel geplante ersatzlose Abschaffung der Spekulationsfrist für Wertpapiergeschäfte nicht mittragen. Sie hat andere Pläne.

      Das erfuhr die Financial Times Deutschland aus Kreisen der Grünen-Fraktion. Der kleine Koalitionspartner strebt stattdessen eine Verlängerung der bislang einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapierverkäufe auf fünf Jahre an. Bei Immobiliengeschäften soll nach dem Willen der Grünen die bisherige Zehnjahresfrist beibehalten werden. Wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung über die bei den Grünen und Teilen der SPD umstrittene Anhebung der Rentenbeitragssätze zeichnet sich damit ein weiterer Streit in der Koalition ab.

      Ein Referentenentwurf zur Reform der Wertpapier- und Immobilienbesteuerung, den Eichel am 20. November ins Bundeskabinett bringen will, sieht die komplette Besteuerung von Spekulationsgewinnen vor. Nach dem Entwurf würden Gewinne aus Wertpapier- und Immobilienverkäufen auch rückwirkend besteuert.


      Die Grünen sehen darin eine Verletzung des Vertrauensschutzes für Anleger. Zudem bestehe die Gefahr der Doppelbesteuerung von Gewinnen aus Investmentfonds, kritisieren sie. Eine Arbeitsgruppe hat sich deshalb am Montag darauf verständigt, nur einer Verlängerung der Spekulationsfrist bei Wertpapiergeschäften zuzustimmen. Dieses Zugeständnis an Eichel wollen die Grünen an eine Erhöhung der Freibeträge für Kapitalanleger knüpfen.


      "Es kann nicht angehen, dass die Regierung die Menschen jahrelang ermutigt, Aktien für ihre Altersvorsorge zu kaufen, und sie dann mir nichts, dir nichts im Regen stehen lässt", sagte Grünen-Wirtschaftsexperte Hubert Ulrich. "Die Spekulationssteuer ist eine Riesengefahr für den deutschen Kapitalmarkt. Sie würde die Kapitalflucht massiv vorantreiben."



      © 2002 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 09:17:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Vielleicht zeigen die Grünen nun doch endlich mal die Zähne.
      Die SPD ist momentan wirklich nur noch ein Sprachrohr der Gewerkschaften.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 09:21:08
      Beitrag Nr. 26 ()
      @fundmentalfan

      Aufgrund der Erfahrungen seit dem 22.9. wage ich zu sagen, dass die Grünen sich nicht durchsetzen werden.
      Wie das Schröder (oder sollte ich DGB Sommer sagen) schafft, ist mir zwar ein Rätsel, aber bisher lief das ganz gut. Allein die Bonusmeilen können es doch nicht sein - da scheint Schröder schon weitere Druckmittel gegen die Grünen zu haben, die ihm ja insbesondere den Wahlsieg gebracht hatten.
      Ist schon komisch ...


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