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    Kapitaldeckung: Kein Wundermittel fuer die Altersvorsorge" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.02 12:29:24 von
    neuester Beitrag 06.11.02 13:24:21 von
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      schrieb am 06.11.02 12:29:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein 20-jähriger Bundesbürger namens Alfons Sparfuchs erwägt, inspiriert von der fortwährenden Rentendiskussion, seine voraussichlich künftig abgesenkte Altersrente durch frühzeitige Eigenvorsorge aufzustocken. Er rechnet zunächst ein vereinfachtes Modell mit folgenden Eckdaten durch: Kauf von Bundesanleihen; Jahresleistung: 1.200 EUR (aufgestockt um eine fiktive durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5%); durchschnittlicher Langfristzinssatz 6%; Beginn Anfang nächsten Jahres; Dauer 45 Jahre. Dabei kommt er zu folgenden Ergebnissen: In 45 Jahren hätte er einschließlich Zinsen und Zinseszinsen ein Kapital in Höhe von 367.772,83 EUR angesammelt. Nach Abzinsung um den fiktiven jährlichen Inflationsfaktor von 2,5% schmilzt das Kapital allerdings auf einen Kaufkraftwert von 121.061,40 EUR. Herr Sparfuchs könnte ohne Kapitalverzehr allein von den Zinsen seine Altersversorgung um monatlich 605,39 EUR erhöhen. Dieser Monatsbetrag hätte allerdings nach weiteren 25 Jahren (Herr Sparfuchs wäre dann 90 Jahre alt) nach Berücksichtigung der fiktiven Inflationsrate von 2,5% nur noch einen Kaufkraftwert von 329,68 EUR. Mit Kapitalverzehr erhielte er sogar monatlich 780 EUR, die sich nach 25 Jahren auf einen Kaufkraftwert von 418 EUR verringern würden. Dann wäre allerdings sein Kapital aufgebraucht.

      (3) Das Ergebnis seiner Modellrechnung befriedigt Herrn Sparfuchs. Dank des Zinseszinswachstums hat er nach 45 Jahren ohne Inflationsbereinigung bei Einzahlungen von nur 97.819,36 EUR bei der Bundesschuldenverwaltung ein Kapital von 367.772,83 EUR angesammelt, also das 3,7-fache seiner Einzahlungen. Sein Zinseszinsgewinn beträgt mithin 269.953,47 EUR. Nachdem er die Gefahren der Staatsverschuldung und ihre Ursachen erkannt hat und die deutlichen Absichtserklärungen kompetenter staatlicher Entscheidungsträger bedenkt, wonach die Staatsverschuldung zwecks Rückmarsches aus der Schuldenfalle zwingend zurückgeführt werden muß, kommen ihm folgende Zweifel:

      Wenn die Neuverschuldung des Bundes auf null zurückgeführt und vielleicht langfristig sogar der Schuldenberg teilweise oder ganz abgetragen wird, wird der Bund in immer geringerem Umfang neuen Bundesanleihen auflegen. Die Geldanlage ist in diesem Fall zwar sicher. Wegen des zurückgehenden Angebots an Bundesanleihen wird Herrn Sparfuchs dann aber lanfristig die Grundlage für sein Sparkonzept entzogen. Er denkt dabei an die USA, wo der Staat im Zuge seiner drastischen Rückführung der Staatsverschuldung in zunehmenden Maße insbesondere 30-jährige Staatsanleihen zurückkauft, die als langfristige und sichere Geldanlage beliebt sind und dafür in der Zukunft in immer geringerem Umfang zur Verfügung stehen werden.

      Wenn die Staatsverschuldung fortgeführt wird wie im Durchschnitt der vergangenen 35 Jahre, nämlich durch Neuverschuldung in Höhe der Zinsausgaben, wird Herr Sparfuchs wegen eigendynamisch steigenden staatlichen Kreditbedarfs auch langfristig seine Eigenvorsorgeleistungen in die Staatsverschuldung investieren können. Da dies jedoch zu einer immer tieferen Verstrickung in die Schuldenfalle des öffentlichen Gesamthaushalts führt, sind auch sein Kapital und seine Zinsansprüche infolge des dann früher oder später zu erwartenden Zusammenbruchs der Finanzwirtschaft risikobehaftet.

      Wenn der Bund sich langfristig im Rahmen der Konvergenzkriterien verschuldet, wird Herr Sparfuchs ebenfalls langfristig mit hinreichender Sicherheit in Staatspapiere investieren können. Wer wird ihm dann aber nach 45 Jahren seine wohlverdiente Zusatzrente zahlen ? Natürlich der Bund anteilig aus Steuermitteln, soweit er daraus die Zinsausgaben finanziert und aus der Neuverschuldung, soweit diese anteilig zur Finanzierung der Zinslasten eingesetzt wird. Und wer wird die Steuermittel aufbringen ? Natürlich die Generation, die in 45 Jahren Steuern zahlt. Die Verbindlichkeiten aus der Neuverschuldung werden auf noch spätere Generationen verschoben. Herr Sparfuchs fragt sich deshalb, ob es sich bei dieser Anlageform in Wirklichkeit gar nicht um eine kapitalgedeckte, sondern um eine steuerfinanzierte Zusatzrente handelt, die er zu Lasten der dann Steuern zahlenden Generation erhält. Er erkennt, daß bei dieser Anlageform für die Alterssicherung die nachfolgenden Generationen im Grundsatz nicht geringer belastet werden als bei einem im Umlageverfahren finanzierten Rentensystem. Im ersten Fall zahlen sie die Altersbezüge in Form des Schuldendienstes aus Steuermitteln, im zweiten Fall aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung.
      (4) Herr Sparfuchs überlegt nun, ob er seine Eigenvorsorge nach dem Kapitaldeckungsprinzip besser in eine Lebensversicherung investieren sollte, und erstellt ein entsprechend vereinfachtes Modell mit den gleichen Eckdaten wie oben. Er meint, daß Anbieter von Lebensversicherungen sein Grundmodell mit individuellen und maßgeschneiderten Varianten optimieren könnten, die ihm ab seinem 65. Lebensjahr eine dynamische Zusatzrente bis zu seinem Lebensende garantieren. Ihm ist auch bekannt, daß Ansprüche aus Versicherungsverträgen langfristig gesichert sind, weil Lebensversicherer nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet sind, die eingenommenen Versicherungsprämien zum Teil einer aufsichtsbehördlich kontrollierten Deckungsrücklage (Deckungsstock) zuzuführen. Nachdem Herr Sparfuchs ermittelt hat, daß die Lebensversicherer im Deckungsstock gemäß § 54a VAG u. a. auch festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Gebietskörperschaften und Schuldscheindarlehen an diese anlegen können, kommen ihm die gleichen Zweifel wie bei seinem ersten Modell. Herr Sparfuchs würde auch bei diesem Modell ab seinem 65. Lebensjahr auf dem Umweg über seine Lebensversicherung einen Teil seiner Zusatzrente aus Steuermitteln von der dann Steuern zahlenden Generation in Höhe des auf ihn entfallenden Anteils erhalten, für den die Lebensversicherung Schuldendienstleistungen vom öffentlichen Gesamthaushalt erhält. Die im Deckungsstock der Lebensversicherer angelegten Kreditforderungen gegenüber der Staatsverschuldung würden aber, wie bei dem ersten Modell, nur in dem Umfang langfristig Substanz haben, wie sich der öffentliche Gesamthaushalt in Zukunft weiter verschuldet. Führt er seine Verschuldung zurück, scheidet diese Gattung zur Anlage im Deckungsstock nach und nach aus. Führt der öffentliche Gesamthaushalt die Staatsverschuldung wie bisher fort, wäre auch der Deckungsstock mit diesem Anteil crashgefährdet. Darüber hinaus kommt Herr Sparfuchs zu der Erkenntnis, daß seine von der Lebensversicherung ab seinem 65. Lebensjahr gezahlte Zusatzrente auch hinsichtlich anderer für den Deckungsstock erlaubten Anlageformen mittelbar von den nachfolgenden Generationen aus deren Steuermitteln aufgebracht wird (z. B. der Schuldendienst von Banken an Lebensversicherer für von diesen erhaltene Kredite, soweit die Banken diese Kredite in die Staatsverschuldung investiert haben und den Schuldendienst daraus nur an den Lebensversicherer weiterleiten). Soweit Herr Sparfuchs seine Zusatzrente anteilig nicht aus Deckungsstockerträgen, sondern aus dem Prämienaufkommen des Versicherers erhält, wird die Last seiner Zusatzrente mit diesem Anteil von den nachfolgenden Generationen der Prämienzahler getragen. Seine Zusatzrente wird also auch bei einem kapitalgedeckten Versicherungsmodell zu einem großen Teil auf dem Umweg über die Lebensversicherung von nachfolgenden Generationen aus Steuermitteln und aus dem Prämienaufkommen getragen. Das Versicherungsmodell unterscheidet sich insoweit von der umlagefinanzierten Alterssicherung nur durch einen anderen Modus der Umverteilung der Mittel, die von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet werden. Das Ganze nennt sich dann nicht Generationenvertrag, sondern Solidargemeinschaft. "Die Vorstellung, das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem eine Versichertenkohorte ihre spaeteren Leistungen anspart, sei immun gegen Veraenderungen der Bevoelkerungs- und Erwerbstaetigenstruktur, ist in der Oeffentlichkeit weit verbreitet, gleichwohl aber falsch". "Allein durch Umstellung des Finanzierungsverfahrens lassen sich die demographisch bedingten Probleme der Altersvorsorge nicht loesen". Diese Zitate aus dem Wochenbericht 46/98 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin

      (Titel: "Kapitaldeckung: Kein Wundermittel fuer die Altersvorsorge"

      aus die "Schuldenfalle" Autor: Dieter Meyer
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      schrieb am 06.11.02 13:24:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      @gjauch

      Alles Humbug!

      Es ist ganz einfach:

      Es gibt die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital.

      Die "Geber" dieser Produktionsmittel erhalten grundsätzlich "ihren Anteil" am Produkt.

      Logischeerweise muss ich mich mit zunehmendem Alter vom "Geber" des Faktors Arbeit zum "Geber" des Faktors Kapital entwickeln um durchgehend "meinen Anteil" am Produkt zu erhalten.

      Da der Faktor Kapital mobil ist, bin ich auch nicht an die "Grenzen" einer bestimmten Gesellschaft gebunden,
      kann also mein Kapital auch dort investieren , wo genügendArbeitkräfte angeboten werden.

      Problem: Mein Kapital muss gesichert werden, notfalls wohl auch mit Militärischer Gewalt......


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