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    MWG-Biotech: Vorstand verlässt Unternehmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.02 22:04:07 von
    neuester Beitrag 19.02.03 15:06:36 von
    Beiträge: 14
    ID: 658.613
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      schrieb am 11.11.02 22:04:07
      Beitrag Nr. 1 ()

      Wie die am Neuen Markt notierte MWG-Biotech heute bekannt gab, wird Prof. Dr. Matthias Schönermark, der Vorstandsvorsitzende, das Unternehmen zum 15. November verlassen.

      Als Grund wurde die unterschiedliche Auffassung zur künftigen Unternehmensstrategie angegeben.

      Das Unternehmen wird bis zur Berufung eines Nachfolgers von Finanzvorstand Thomas Becker geführt.

      Wertpapiere des Artikels:
      MWG-BIOTECH AG O.N.


      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),21:56 11.11.2002

      Avatar
      schrieb am 11.02.03 15:50:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wegen der Entlassung von Schönemark gab es letztlich sehr viel Bla, Bla,(Ablenkungsfeuer), wesentlich ist das MWG hier wie eine "Dorffirma" gehandhabt wurde. Der einzigst wahre Grund ist wohl die Geliebte Schönemarks und dessen Verständnis von Geldumgang.

      "
      23 000 Mark pro Monat und keiner weiß wofür

      MWG kämpft gegen Altlasten
      VON MICHAEL SEEHOLZER Ebersberg/München - Für welche Tätigkeit hat Heike K., die Lebensgefährtin von Matthias Schönermark, bei MWG Biotech monatlich 23 000 Mark Angestelltenlohn erhalten? Das konnte auch gestern bei einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht München nicht geklärt werden. K. war vom einstigen MWG-Vorstandsvorsitzenden Schönermark eingestellt worden und auch nur ihm selbst berichtspflichtig.

      Inzwischen hat die junge Frau ein Kind von Schönermark und ist im Mutterschutz. Nach Ansicht der neuen Führung des Ebersberger Unternehmens hat nie ein gültiges Arbeitsverhältnis bestanden. Den entsprechenden Arbeitsvertrag hätte nämlich außer Schönermark eigentlich noch ein Prokurist oder ein zweiter Vorstand des Unternehmens unterschreiben müssen, wurde auf Nachfrage des Richters deutlich.

      K. hat seit November keine Zahlungen mehr erhalten. Gegen ihre Freistellung erhob sie vor dem Arbeitsgericht Klage und forderte eine Abfindungszahlung in Höhe von 162 000 Euro. Dazu der Rechtsanwalt von MWG Biotech: "Diese Abfindung ist nicht zu rechtfertigen."

      Im Laufe der Güteverhandlung kamen interessante Details aus der Ära Schönermark bei MWG Biotech zur Sprache. So habe dieser K. das Recht eingeräumt, viermal im Monat auf Firmenkosten nach Hannover zu fliegen, wo sie zu Hause ist. Dass Schönermark seiner Freundin diese Vergünstigung gewährte, erfüllt für MWG-Anwalt Sebastian Hopfner den Tatbestand der "Untreue". Zudem sei die Bezahlung von Heike K. nicht zu rechtfertigen. "Sie ist nicht akademisch, hat keine Promotion und ist in keiner Weise eine Expertin. Wir konnten nicht feststellen, was sie bei MWG tat." "Der gesamte Aufsichtsrat hat von Anfang an gewusst, dass zwischen den beiden eine persönliche Beziehung bestand", so K.`s Anwalt Ulrich Grund. Für ihn sei das Verhalten von MWG unverständlich. Die Abfindungsansprüche seiner Mandantin ergäben sich schon aus den noch fälligen Lohnfortzahlungen.

      Im September soll die Sache vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.


      mm


      Datum: 11.02.2003 "


      Dadurch wird der wahre Grund von Schönemarks Entlassung deutlich, der hier nur versteckt angedeutet wurde ( "Geld für unsinnige Sachen ausgegeben" ):

      "Ebersberg


      MWG trennt sich vom Chef
      Biotech AG nennt "Meinungsverschiedenheiten" als Grund
      VON ROBERT LANGER Ebersberg - Der Chef geht. Matthias Schönermark verlässt die
      Ebersberger MWG Biotech AG. Grund sind Meinungsverschiedenheiten über die
      strategische Umgestaltung. Die Firma wird bis zur Berufung eines Nachfolgers von
      Finanzvorstand Thomas Becker geführt.

      Becker betonte gestern, man habe sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Um die ins
      Straucheln geratene Biotechnologie-Firma zu sanieren, setzt Becker auf "Effizienz
      steigernde Maßnahmen". Dazu soll in den kommenden Wochen ein Konzept erarbeitet und
      dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Wie dieses Konzept genau aussehen soll, will Becker
      "nicht in der Öffentlichkeit diskutieren". Weitere Entlassungen werden nicht
      ausgeschlossen. Aufsichtsratschef Otto Sagstätter ließ gestern über seine Sekretärin
      verlauten, er gebe keine Erklärungen ab.

      An der Personalentscheidung war neben Vorstand und Aufsichtsrat auch Firmengründer
      Michael Weichselgartner beteiligt. Er hält 33,1 Prozent der Anteile. Weichselgartner hatte im
      August 2001 MWG verlassen, um einer Umstrukturierung nicht im Wege zu stehen. "Das ist
      nach wie vor meine Firma", erklärte er sein erneutes Engagement. "Wenn ich will, habe ich
      noch viel zu sagen." Laut Weichselgartner hat Schönermark nicht ausreichend gespart und
      "Geld für unsinnige Sachen ausgegeben" . In Finanzvorstand Becker hingegen setzt er sein
      "volles Vertrauen". Bisher sei jedoch nicht gelungen, das Konzept des Ebersberger
      Unternehmens in den Markt zu bekommen. Dabei könne man sehr gute Produkte
      präsentieren. Und im Gegensatz zu anderen Unternehmen der Branche habe MWG keine
      Liqiditätsprobleme. Weichselgartner: "Mein Ziel ist es, eine edle Biotechnologiefirma zu
      konzipieren, die nicht unbedingt Weltgeltung haben muss, aber grundsolide ist."
      Schönermarks Nachfolger sollte laut Weichselgartner "einer aus der Firma sein." Die
      Zukunft des Unternehmens sieht der Firmengründer positiv. "Wenn wir jetzt keine Fehler
      machen, dann können wir es hinbringen, dass wir uns auf der Straße wieder sehen
      lassen können."

      Rückblick: Schönermark war im April 2001 als Mitglied der Unternehmensberatung Boston
      Consulting Group zu MWG gekommen. Fünf Monate später übernahm er den Vorsitz. In
      einem EZ-Interview hatte sich Schönermark Anfang Oktober noch optimistisch gezeigt und
      eine Veränderung im Aufsichtsrat angedeutet. Die Aktie des am Neuen Markt notierten
      Unternehmens schloss gestern in Frankfurt mit 0,45 Euro.

      mm
      Datum: 13.11.2002

      Glücklich können sich Aktionäre von MWG schätzen, das es noch Großaktionäre gibt, die sich Sorgen um Ihren Geldbeutel machen:

      Vorstandschef Schönermark geht - weil ihm zwei Großaktionäre Einfluß streitig machten?

      Ebersberg - Matthias Schönermark gibt den Vorstandsvorsitz beim Biotechnologieunternehmen MWG Biotech auf.



      Großansicht


      Verläßt MWG Biotech: Matthias Schönermark


      Das Unternehmen begründet die Trennung "im gegenseitigen Einvernehmen" mit unterschiedlichen Auffassungen über die Strategie. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt, hat der Abgang von Schönermark mit der zunehmenden Einflussnahme der zwei Großaktionäre Michael Weichselgartner und Helmut Pende zu tun. Schönermark wollte sich offenbar nicht in die Geschäfte (Wenns um die Freundin geht)Anmerkung SaveEarth reden lassen.

      Operativ tätig war der Unternehmensgründer Weichselgartner bis August 2001. Zu diesem Zeitpunkt trat er von seinem Amt des Vorstandsvorsitzenden zurück. Sein Unternehmen hatte zum damaligen Zeitpunkt wegen Fehlern des Managements mehrmals seine Ziele verfehlt.

      Schönermark, ein habilitierter Hals-Nasen-Ohren-Arzt und -Chirurg, war im April 2001 als Berater von Boston Consulting zu MWG gekommen und nach Weichselgartners Rücktritt Vorstandschef geworden.

      Schönermarks Aufgaben übernimmt bis zur Berufung eines Nachfolgers der jetzt einzige Vorstand Thomas Becker, der bisher für Finanzen zuständig war.

      Klüngelwirtschaft und Seriositätsmangel kennzeichneten leider MWG´s bisherigen Weg:


      manager magazin 11/2002, Seite 41
      http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,219408,…
      M W G B I O T E C H

      Defekte Gene

      Von Heide Neukirchen und Ursula Schwarzer

      Der Vorstand ließ die Firma verlottern, ein Aufsichtsrat kassierte ab. Ist MWG noch zu retten?

      Unter Mitarbeitern und Aktionären der MWG Biotech AG schwankt die Stimmung zwischen tiefer Sorge und heller Empörung. Von Missmanagement, Bereicherung und Abzocke ist die Rede. Und vom Untergang des Unternehmens, das mit seinen rund 380 Beschäftigten und 52,4 Millionen Euro Umsatz zu den großen in der deutschen Biotechnologie-Szene gehört.



      Sanierer: Die neuen MWG-Vorstände Becker und Schönermark (im Bild) versuchen, das Chaos zu ordnen


      Die Ängste um den Fortbestand der Firma sind begründet. Auf MWG lasten hohe Verluste, die Aktie ist zum Pennystock verkommen.

      Ein großer Teil der deutschen Bio-Buden leidet unter inkompetentem Management, viele sind von der Insolvenz bedroht . Kein anderes Bio-Unternehmen aber wurde so fahrlässig heruntergewirtschaftet wie die MWG. Was sich in der Zentrale im bayerischen Ebersberg abspielte, gleicht einem Schmierenstück - mit möglicherweise dramatischem Schlussakt.

      In der Inszenierung treten auf:



      dilettantische Gründer und heillos überforderte Vorstände,


      ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter, der als MWG-Aufsichtsrat viel Geld einstrich, und


      ein Ex-Vorstand, gegen den wegen sexueller Belästigung ermittelt wird.
      Zu den Schlüsselfiguren gehören schließlich Unternehmensberater der Boston Consulting Group (BCG). Im April 2001 hatte der damalige MWG-Vorstand ein BCG-Team um Hilfe gebeten. Fünf Monate später übernahm Matthias Schönermark (38) aus der BCG-Truppe den MWG-Vorsitz. Seither versucht Schönermark, ein Chirurg mit gutem Leumund, wenigstens Teile der einst gesunden Firma zu retten.


      © mm

      Als Aktionär schrumpft meine Zuversicht für das Unternehmen. Meine derzeitige Hoffnung ist der neue Vorstand "Becker", das er es richten wird. Wir brauchen für MWG einen knallharten Geschäftsmann, ist Thomas Becker dieser Mensch? (Letztlich muß er als ehemaliger Finanzvorstand doch auch von den Zahlungen an der Geliebten gewußt haben. Oder hat er es gewußt und dann für Schönemarks Rausschmiss gesorgt?)
      Avatar
      schrieb am 11.02.03 16:32:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Sachlage ist doch recht deutlich:
      Die Zahlungen an der Geliebten wurden November 02 zeitgleich mit Schönemarks rausschmiss gestopt.
      Wenn nicht von T.Becker die vermutliche Initiative (Entlassung von Schönemark) nicht gestartet worden wäre, hätte Wechselgartner nicht sein Vertrauen für T.Becker ausgesprochen. Wie aber hatte Schönemark die Zahlungen aus der Firmenkasse an der Geliebten vor Finanzvorstand Becker solange verheimlichen können?
      Fragen die zur HV geklärt werden sollten!!!

      mfg

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      Avatar
      schrieb am 11.02.03 20:25:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich reg mich über sowas schon gar nicht mehr auf.
      Inzwischen ist/war doch bei fast jedem Unternehmen, inklusive DAX-Werte, irgendwas unkoscher.
      Betrügerische Kurs-/Bilanzmanipulationen wie bei em.tv, comroad, etc. oder die Finanzschiebereien bei einigen Vorständen wie Ackermann von Deutsche Bank, Selbstbedienungsmentalitäten von Ron Sommer bei Deutsche Telekom oder Mobilcom-Schmidt etc. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
      Es gibt nur noch ganz wenige Unternehmen wo nicht schmutzige Wäsche gewaschen wird. So gesehen dürfte man überhaupt keine Unternehmen mehr kaufen.
      Wichtig ist doch, daß aufgeräumt wird und da scheint Becker doch bis jetzt recht gute Arbeit zu leisten.

      Art.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 10:21:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Liebesglück zieht Kreise

      Staatsanwalt interessiert sich für Ex-MWG-Chef Schönermark
      VON FABIAN RIEDL Ebersberg - Die Vergangenheit der Ebersberger Aktiengesellschaft MWG Biotech beschäftigt zunehmend die Juristen. Nach dem Bericht unserer Zeitung von gestern "23 000 Mark pro Monat und keiner weiß wofür" interessiert sich die Staatsanwaltschaft für den Ex-Vorstandsvorsitzenden Matthias Schönermark.

      Schönermark hatte seine Lebensgefährtin Heike K. mit einem monatlichen Gehalt von 23 000 Mark bei MWG angestellt und ihr zudem Vergünstigungen in Form von Freiflügen gewährt. Völlig unklar ist auch nach einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht, was K. dafür geleistet hat. Die Staatsanwaltschaft München II sagte gestern der EZ: "Wir werden den Vorgang auf ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten hin überprüfen."

      Vor dem Arbeitsgericht versucht K., die von der neuen MWG-Führung um Alleinvorstand Thomas Becker im Mutterschutz freigestellt wurde, derzeit eine Abfindung von 162 000 Euro zu erstreiten. Becker, der unter Schönermark Finanzvorstand war, sagte auf Anfrage, dass er "selbstverständlich" von der Anstellung von K. gewusst habe. Die Höhe der Entlohnung habe er erst später erfahren. Zwischen ihm und Schönermark habe eine "Situation des persönlichen Vertrauens" bestanden. Er, Becker, habe nicht gewusst, dass der Arbeitsvertrag mit K. nur von Schönermark unterschrieben wurde. Auf die Frage, ob er von Schönermarks Liebesverhältnis zu K. gewusst habe, sagte Becker: "Die Beziehung war nicht zu übersehen."

      Die Aussage des MWG-Anwalts Sebastian Hopfner vor dem Münchner Arbeitsgericht vom Montag, es sei nicht nachzuvollziehen, was K. für ihr Geld gearbeitet habe, wollte Becker nicht bewerten. "Ich kann nicht über einzelne Mitarbeiter in der Öffentlichkeit diskutieren."

      Josef Hollerith, Aufsichtsratsmitglied in der Zeit von Schönermark, wollte sich zum Fall Heike K. nicht äußern. Otto Sagstetter, damals wie heute im Kontrollgremium, sagte: "Der Aufsichtsrat war mit Anstellungen nie befasst."

      mm


      Datum: 12.02.2003

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      Avatar
      schrieb am 12.02.03 11:30:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"
      Gerade die Kontrolle erwarte ich von einem Finanzvorstand.

      mfg

      Save
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 12:33:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da tun sich ja riesige Abgründe bei MWG auf.

      Dass Schoenermark nichts taugte als Firmenchef, war mir bereits bei der HV klar, als sich herausstelle, dass er nicht eine einzige MWG-Aktie besaß. Damit war mir klar, daß er nicht einen einzigen Euro auf die Wertigkleit seiner Arbeit setzte, und es ihm nur darum ging, sich (und seine Freundin) auf Kosten der Firma bzw. der Aktionäre reichlich zu verwöhnen.
      Ich wüsste nur zu gerne, wie hoch sein Gehalt war (plus Sonderleistungen), und vor allem wohin er überall gereist ist, und was er dort für die Firma (angeblich) gemacht hat.

      Etwas anderes ist mir auch noch nicht klargeworden:
      Was macht eigentlich Sagstetter? Oder anders gefragt: Wenn ich auch mal irgendwo AR-Vorsitzender werden will, brauche ich da irgendwelche Qualifikationen oder geht das nur über Seilschaften?
      Ich finde, so ein Job ist gar nicht schlecht:
      - man schiebt eine ruhige Kugel,
      - man braucht leine Presse-Erklärung abzugeben, wenn einem nicht danach ist
      - man muss keine Personalentscheidungen treffen
      - man frisst sich einmal im Jahr durch`s HV-Buffet, auch ohne 40 Cent für nur eine einzige Aktie zu bezahlen
      - man steht nie in vorderster Schusslinie, auch wenn`s noch so brenzlig ist
      - und das tollste, man wird für all das auch noch fürstlich bezahlt :-))

      dmdbt
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 16:13:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist für mich nicht ganz so einfach zu klären.
      Im allgemeinen setzt sich der Aufsichtsrat aus gewählten Vertretern verschiedener Interessensgruppen zusammen.
      Usus ist es bei bekannteren Unternehmen auch bekannte Persönlichkeiten aus der Politik einzusetzen. (Interessensverflechtung Puplikumwirksamkeit etc.)

      Aber hier Auszüge und ganz unten einen Link zum Aktiengesetz.


      Aufsichtsrat

      Über den Aufsichtsrat kontrolliert die Hauptversammlung den Vorstand. Im Falle der Arbeitnehmermitbestimmung sind auch Arbeitnehmervertreter Mitglied im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist ab § 95 AktG geregelt, der auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung des Vorstands, wozu dem Aufsichtsrat bestimmte Befugnisse eingeräumt sind (§ 111 AktG), wozu auch das Recht gehört, die Gesellschaft dem Vorstand gegenüber zu vertreten (§ 112 AktG). Die Aufsichtsratsmitglieder sind gehalten, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters aufzuwenden (§§ 116, 93 AktG).

      AktG § 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats

      --------------------------------------------------------------------------------

      (1) Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen

      bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer,

      bei Gesellschaften, für die das Montan-Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und aus weiteren Mitgliedern,

      bei Gesellschaften, für die die §§ 5 bis 13 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes gelten, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und aus einem weiteren Mitglied,

      bei Gesellschaften, für die § 76 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer,

      bei den übrigen Gesellschaften nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre.

      (2) Nach anderen als den zuletzt angewandten gesetzlichen Vorschriften kann der Aufsichtsrat nur zusammengesetzt werden, wenn nach § 97 oder nach § 98 die in der Bekanntmachung des Vorstands oder in der gerichtlichen Entscheidung angegebenen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind.

      http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/aktg/htmltree.html

      mfg

      Save
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 16:39:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du kannst ja auf der nächsten HV dem AR die Entlastung versagen...fragt sich nur was das bringt ???

      Pende/Weichselgartner werden wohl nicht dafür stimmen !
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 16:47:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ups kleiner Fehler von mir, meine Antwort war nicht ganz richtig, also nochmal auf die Frage:
      "Wenn ich auch mal irgendwo AR-Vorsitzender werden will, brauche ich da irgendwelche Qualifikationen oder geht das nur über Seilschaften?"

      AktG § 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats

      --------------------------------------------------------------------------------

      (1) Der Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen. Der Vorstand hat zum Handelsregister anzumelden, wer gewählt ist. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist.


      Nochmal zurück zur Zusammensetzung des AR, hier ist es klarer dargestellt:
      2. Der Aufsichtsrat (§§ 95 - 116 AktG)(Zitat)

      Dem Aufsichtsrat gehören nach § 95 Abs. 1 AktG zwischen drei und 21 Mitglieder an. Soweit die Regelungen der Mitbestimmungsgesetze über die Zusammensetzung und die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates anwendbar sind, gehen diese Sonderregelungen vor (§ 95 Satz 5 AktG). Mitglieder des Aufsichtsrates können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein (§ 100 Abs. 1 AktG). Ämterhäufungen (mehr als zehn Mandate, wobei die Stellung als Aufsichtsrasvorsitzender doppelt zählt - § 100 Abs. 2 AktG) und Pflichtenkollisionen (§ 105 AktG) sollen ausgeschlossen werden.

      Aufsichtsratsmitglieder werden mit ihrer Wahl bestellt. Dafür ist teilweise die Hauptversammlung, teilweise aber auch die Arbeitnehmerschaft der Aktiengesellschaft zuständig (§ 101 Abs. 1 AktG). Ausnahmsweise kann auch ein Entsendungsrecht einzelner Aktionäre oder der Inhaber bestimmter Aktien die Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes begründen (§ 101 Abs. 2 AktG). Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt höchstens fünf Jahre (§ 102 Abs. 1 AktG). Sie beginnt mit der Annahme der Wahl im ersten Geschäftsjahr und endet spätestens im fünften Geschäftsjahr mit der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt. Wiederwahl ist möglich. Von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder können nur dann jederzeit wieder abberufen werden, wenn sie von ihr ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind (§ 103 Abs. 1 AktG). Das schließt die Abwahl jener Arbeitnehmervertreter aus, die nach § 6 MontanMitbestG aufgrund eines die Hauptversammlung bindenden Vorschlags von Betriebsräten oder Spitzenorganisationen in den Aufsichtsrat von Montanunternehmen gewählt worden sind.

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

      Welche Überlegungen bei einer Wahl angestellt werden ist so individuell wie ein Mensch eben sein kann, daher können die von Dir angegeben Annahmen (irgendwelche Qualifikationen oder geht das nur über Seilschaften?
      ) auch Wahlentscheidend sein.

      mfg

      Save
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 12:14:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo zusammen, was macht eigentlich Prof. Schönermark jetzt? Der hat doch bestimmt noch eine schöne Ab
      schiedabfindung von dieser grosszügigen Firma eingesteckt. Gruss Rosina
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 12:25:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na hoffentlich nicht....
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 12:08:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi all,

      wann kommen Zahlen? Ob sie im letzten Q wirklich profitabel (oder ohne Verlust)waren?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:06:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      31. 03. 2003 Veröffentlichung Jahresabschluss 2002
      mfg


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