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    +++ Renten- und Beitragsgerechtigkeit +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.02 11:27:34 von
    neuester Beitrag 29.03.03 15:02:07 von
    Beiträge: 26
    ID: 658.789
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      schrieb am 12.11.02 11:27:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich denke, viele haben noch nicht begriffen bzw. verinnerlicht, wie das Rentenversicherungssystem funktioniert bzw. wollen es einfach nicht wahr haben.

      Die gesetzlichen Rentenzahlung erfolgen eben nicht nach dem Kapitaldeckungsverfahren, wie die Riesterrente, was heißt, jeder zahlt / spart für sich allein, sondern nach dem Umlageverfahren. Damit muss auch mit den Vernebelungen aufgeräumt werden, jemand - insbesondere Singles - entrichten Beiträge für anderer Leute Angehörige, das ist Quatsch! Alle Beitragspflichtigen bringt faktisch die Renten ihrer Eltern und / oder Großeltern auf - die es ja schon aus biologischen Gründen geben oder zumindest gegeben haben muss - und nichts anderes. Den Faktor, dass diese in Einzelfällen bereits verstorben oder aus den verschiedensten Gründen keine Leistungsempfänger sein sollten, kann man hier getrost vernachlässigen, denn nur so funktioniert das Solidaritätsprinzip.

      Die eigene Altersversorgung wird also in naher oder ferner Zukunft von der bis dahin nachgewachsenen Generation übernommen und von niemandem anderes. Wer also keine Kinder sein Eigen nennt, müsste folglich doppelt belastet werden. Gehen wir mal fiktiv von einem Beitragssatz in Höhe von 15 % eines mit einem Kind "gesegneten" versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (oder zwei Kinder pro Ehepaar) aus, so könnte man für jedes weitere Kind einen Abschlag von sagen wir mal 2 Prozentpunkten gewähren, wogegen man bei Singles den o. a. "Grundbetrag" einfach verdoppeln sollte. Alternative: Wer keine Kinder hat, zahlt nur den Normalsatz und erwirbt im Gegenzug selbst keinerlei persönliche Rentenansprüche, da ja mit den eigenen Aufwendungen lediglich die Ansprüche der vorherigen Generation(en) befriedigt werden! Eine gesonderte private Eigenvorsorge müsste aber als gesetzlich Verpflichtung auferlegt werden, damit nicht in Fällen der Verweigerung im Alter die Sozialhilfe herzuhalten hätte. Die Rechnung sollte jedoch noch in Bezug auf Doppelverdiener (mit und ohne Kinder) verfeinert werden. :p

      Drüber hinaus müsste natürlich unter Berücksichtigung des demographischen Faktors noch zusätzlich an der Stellschraube "Renteneintrittsalter" nachjustiert werden.

      ---------------------------------------------------------------

      Wenn es seitens der hier mitlesenden Singles keinen Widerspruch gibt, und betroffene Eltern von dieser Neuregelung ohnehin begünstigt wären, gilt mein Vorschlag als einstimmig angenommen und beschlossen; eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgt.

      Inkrafttreten: 01. Januar 2003

      Rechtlicher Hinweis: © Lifetrader 2002 (bitte stets angeben; gilt auch für noch schriftlich zu fixierende Kommissionsvereinbarungen) :p

      ---------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:30:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vergiß es!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:31:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, Lifetrader, ich warte bis Aldibroker genau erklärt (und mit Grafiken untermauert), was ich zu tun oder zu lassen habe.

      Alsibroker hat Recht und Harry Potter basiert auf einer wahren Gegebenheit!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:34:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Weiß eigentlich keiner von euch, daß die Rentenkasse geplündert wurde ?
      Aufbau OST ! ! !

      Es war genug Geld da. Im Urlaub treffe ich immer Ossis, die fressen die Büffets leer wie die Schweine und reisen auf
      meine Kosten durch die Welt.
      Sollen im Wald Pilze suchen und zu Fuß gehen statt Auto zu fahren.
      Wir haben nach dem Krieg auch zig Jahre für den Aufbau gebraucht.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:42:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Joscht,

      Rentenkassen kann man nicht plündern, denn sie existieren faktisch nicht, mit Ausnahme einer "eisernen Reserve" in Höhe von weniger als einem Monatsbetrage (Stichworte: Generationenvertrag und Umlageverfahren). Die Ursachen der zusätzlichen Belastungen nach der Widervereinigung sind also allein durch die Entwicklung am ostdeutschen Arbeitsmarkt begründet.

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      schrieb am 12.11.02 11:46:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      @LifeTrader
      Ich stimme zu.

      @Joscht
      Deine überragende Intelligenz ist einfach beeindruckend. Ich gehe dann mal Pilze suchen ...
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:47:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @lifetrader
      Wieso gehst Du davon aus, dass Singles keine Kinder haben? ...das kann doch wohl nicht wahr sein, oder? Und wieso müßten die höher belastet werden? Sie sind doch jetzt schon die "zahlende Elite" dieser Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:53:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      @kookie,

      ich bezog mich natürlich nur auf die kinderlosen Singles [aber auch (Ehe-)Paare ohne Nachwuchs], und hatte gehofft, dass dies - zumindest zwischen den Zeilen - auch so rübergekommen wäre. Übrigens, bei meiner Betrachtungsweise geht es ausschließlich um die Renten(versicherung) und um nix anderes. :look:
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:57:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Joscht, nur mit dem Unterschied, das wir für die Wiedergutmachung auch noch zusätzlich gelöhnt haben. Übrigens zahlen wir für den Urlaub mindestens genauso viel wie Du. Somit besteht auch für Dich die Möglichkeit zu fressen bis der Arzt kommt!!!

      In diesem Sinne, AKor
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 11:57:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Joscht
      Du hast bloss Glück gehabt, dass Du nach dem Krieg im Westen aufgewachsen bist. Die Ostdeutschen konnten nichts für Ihre Regierung und waren auch nicht faul. Aber wenn ich Deine Aussagen so lese, hast Du nichts kapiert.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:03:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      @MaUhk

      In einem Punkt hat JoschT aber Recht: Der Aufbau Ost ging viel zu schnell und wurde falsch finanziert!
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:05:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      #4
      So unrecht hat Joscht gar nicht. Die Rentenkassen müssen zuerst von Leistungen befreit werden, für die keine Beiträge bezahlt wurden.

      Wo sind die werthaltigen Beiträge der Ossis geblieben? Etwa in der DDR-Mark??? Dafür beziehen diese immense Renten! Neue Beiträge nach Generationenvertrag zahlen sie aber nur in geringem Umfang, was ihnen weitgehend nicht anzulasten ist (Arbeitslosigkeit).

      Die vielen Aussiedler, deren einziger Beitrag der Import eines deutschen Schäferhundes ist, belasten ebenfalls die
      Kasse unzulässig. Hier müssten, wenn schon sozial, Steuermittel eingesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:08:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sorry, meinte "MaUhl" :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:52:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer immer wieder zusätzl. Lasten von anderen, hier Singles verlangt, vergisst, dass nicht jedes Kind gleich zukünftiger Beitragszahler ist(wo sollen die Arbeitsplätze herkommen, allein die grossen Dax Unternehmen bauen in den nächsten Jahren über 500000 Arbeitsplätze ab.)
      2. Wo bleibt die Gegenrechnung von bis zu 27 Jahren Kindergeld und Die Mitversicherung aller Familienmitglieder in der Krankenkasse, bei einem Beitragszahler?
      3. Das Umlageverfahren ist demographisch bedingt, nicht mehr finanzierbar, oder wo sollen die 3,8 Kinder herkommen (in Entwicklungsländern liegt der Schnitt bei 3) die wir bräuchten, um unser Rentenniveau zu halten?
      Nebenbei gesagt, ich habe selbst Kinder, und ich finde die Einstellung von Eltern,die sich plötzlich so hinstellen,als hätten sie ihre Nachkommen, nur dem Staat zuliebe gezeugt, heuchlerisch und verlogen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:20:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      @europhobia,

      was die gesetzlichen Krankenkassen anbelangt, kein Widerspruch von mir, bezüglich der Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatte. Kindern, ohnehin in der Gesamtbetrachtung ein eher geringerer "Kostenfaktor", sollte man aber nach wie vor unverändert zuschlagsfrei belassen. Die Unterschiede in der Belastung zur gegenwärtigen Praxis würden auch nicht so eklatant ausfallen, denn durch die "Verbreiterung der Bemessungsgrundlage" (ein Unwort in semantischer Verschleierung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Besteuerung von Wochenend- und Schichtdienstzuschlägen kreiert, und von der jetzigen Regierung dankbar aufgegriffen und weiterentwickelt) kämen Ehepaare nicht wesentlich schlechter und Singles demzufolge auch kaum besser weg, als bisher. Dann sollte man aber auch den zweiten Schritt konsequent gehen und besondere Risiken separat versichern, wobei mir durchaus die Schwierigkeiten und Abgrenzungsprobleme bewusst sind. Auch wäre zu prüfen, ob z. B. Schwangerschaftsabbrüche oder vergleichbare medizinische Dienstleistungen weiterhin zulasten der Solidargemeinschaft gehen müssen.

      Nochmals zur Klarstellung: Mein alleiniges Unterscheidungskriterium ist, ob jemand Kinder hat oder eben nicht, wobei meine überspitzte Formulierung auf "klassische" Singles abzielte = jung, dynamisch, erfolg- und natürlich auch kinderlos! Daran sollte sich jetzt aber wirklich keiner mehr hochziehen, nur um vom eigentlichen Thema abzulenken. ;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:25:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      .
      das ein reines Umlageverfahren nicht funktioniert, lernt man ab Sonderschulniveau (und natürlich in höheren
      Schulformen (hoffentlich)). Da man keine gleichbleibenden Bedingungen über die Jahre hat, muß immer ein Teil der Einzahlungen
      ähnlich einer Lebensversicherung zurück gelegt und angelegt werden.

      Sonst erleidet man Bruchschiff
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:08:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      @11meter,

      vielen Dank für deinen Hinweis an die bereits in der zweiten Legislaturperiode amtierende Bundesregierung! :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:13:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich möchte Lifetraders Vorschlag umbauen und noch optimieren (bevor dann Aldibroker die finale Abnahme eines möglichen Mixes erteilt):

      Wir geben jedem Kinderlosen sogar noch eine Extravergütung (das findet der toll, und motiviert ihn kinderlos zu bleiben), andererseits konstruieren wir eine - sagen wir - Gehweg-Benutzungssteuer, die auf verschlungenen Wegen (das merkt keine Sau) nur bei Kinderlosen erhoben wird.

      Der Effekt ist doppelt:

      a) Der Kinderlose zahlt tatsächlich mehr Steuern (und kapiert es gar nicht)!
      b) Er wundert sich, dass er immer weniger Geld in der Tasche hat. Insofern wird er mehr arbeiten. Dann zahlt er mehr Steuern. Und so weiter. Und wenn er schließlich auf der Arbeit tot umkippt...

      ... sind wir wieder einen potentiellen Rentner los, und die wenigen anderen können seine Beiträge verschnorren! So löst man das Problem effektiv und dauerhaft!

      /Satire out :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:51:19
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.11.02 15:58:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Lifetrader,

      oswald hat doch hier gar nicht gepostet! :D

      Außerdem geiler Link! Ein Link auf den Thread, in dem man sich gerade befindet! :laugh: ;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:04:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      @mausschubser,

      das Posting ist mir leider beim Testen des Links im Antwortfenster "verrutscht" :O, hab` aber bereits um Löschung gebeten. ;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:14:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      @megaschotte

      Deine Aussage in #12 ist falsch, da es egal ist wohin der Ostdeutsche Rentner seine Beiträge bezahlt hat, denn die sind sowieso schon lange weg. Die Renten werden nämlich von den Beiträgen der aktuell arbeitenten Bevölkerung bezahlt und nicht aus zurückgelegten Beiträgen aus der Vergangenheit. Das Problem ist also die leider zu hohe Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern.

      Hätten wir in den neuen Bundesländern eine ähnliche Arbeitslosigkeit wie in den alten Bundesländern, dann hätte die Wiedervereinigung sogar einen positiven Effekt für die Rentenversicherung gehabt, da die Altersstruktur in den neuen Bundesländern (zum Zeitpunkt der Wende) besser war als in den alten Bundesländern.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:22:00
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 09:04:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      #22
      Sollen nach Angela Merkels Plänen kinderlose Beamte auch nur die halbe Pension bekommen?
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 18:49:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Freitag 28. März 2003, 18:25 Uhr

      Merkel-Vorstoß zu weniger Rente für Kinderlose umstritten

      Berlin (dpa) - CDU-Chefin Angela Merkel ist mit ihrer Überlegung, Kinderlosen die Rente zu kürzen, auf Skepsis bis Ablehnung gestoßen. Unterdessen kündigte Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) am Freitag an, dass die Regierung im Herbst über weitere Reformschritte bei der Rente entscheiden will. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat bereits angedeutet, dass die Rentenzuwächse weiter gedämpft werden sollen. Dies stößt auf Protest von Rentner- und Sozialverbänden.

      Das Sozial- und das Familienministerium lehnten den Vorschlag von Merkel ab, Kinderlose bei der Rente schlechter zu stellen. Der Deutsche Familienverband stellte sich zwar hinter die Grundidee, die Erziehung von Kindern stärker bei der Rente zu berücksichtigen. Er sprach sich aber für andere Instrumente aus. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband mittelständische Wirtschaft. «Eine Bestrafung der Kinderlosen durch Rentenkürzung» sei der falsche Weg. Stattdessen regte der Verband bessere Betreuungsangebote für Kinder an. Unterstützung erhielt Merkel aus den eigenen Reihen.

      Merkel hatte laut «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ/Freitag) dafür plädiert, dass kinderlose Frauen und Männer weniger Rente erhalten oder höhere Beiträge zahlen. «Die Erziehung von Kindern muss einen Einfluss auf die Rente haben», sagte Merkel. Sie persönlich favorisiere die Vorschläge des Ökonomen Hans-Werner Sinn. Laut «FAZ» schlägt dieser vor, Kinderlosen nur die halbe Rente zu geben.

      Das Sozialministerium lehnte den Vorstoß ab. «Das ist mit uns nicht zu machen.» Dies würde ein Grundprinzip der Rentenversicherung verletzen. So hänge die Rente entscheidend von den eingezahlten Beiträgen ab. Dieses «Äquivalenzprinzip» würde verletzt, wenn Menschen die Rente gekürzt würde, weil sie keine Kinder bekommen wollen oder können. Das Familienministerium warnte davor, «Kinderlose an den Pranger zu stellen oder sie zu bestrafen».

      Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven sagte, es sei zwar geboten, kinderlose Paare und Singles stärker in die finanzielle Pflicht für die Altersvorsorge zu nehmen. Der Vorschlag Merkels setze jedoch am falschen Ende an. In Frankreich gebe es etwa eine kostenlose Ganztagesbetreuung für Kinder bis 15 Jahre, ein Familiensteuersplitting und eine zusätzliche Altersvorsorgepflicht für Kinderlose.

      Unions-Fraktionsvize Horst Seehofer (CSU) und der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Hermann-Josef Arentz, begrüßten dagegen Merkels Vorstoß. «Das Thema muss angegangen werden», sagte Seehofer der Zeitung «Die Welt» (Samstag). CDA-Chef Arentz sagte dem Blatt, Eltern müssten bei der Rente besser gestellt und gleichzeitig bei den Beiträgen entlastet werden. Er schlug, ähnlich wie beim Steuerrecht, einen Freibetrag pro Kind vor.

      Der Deutsche Familienverband warnte davor, Familien und Kinderlose «gegeneinander auszuspielen». Der Verband plädierte dafür, Kindererziehungszeiten stärker bei der Rente anzurechnen. Nach Vorbild der Einkommenssteuer müssten zudem das Existenzminimum und die Kinderkosten beitragsfrei bleiben.

      Merkel kündigte in der «FAZ» für Herbst ein Reformkonzept ihrer Partei für die Rente an. Ziel sei es, den Beitragssatz eher bei 19 als bei 20 Prozent zu halten. Auch die Regierung plant weitere Einschnitte bei der Rente. In seiner Reformrede hatte Schröder angekündigt, dass die Rentenformel korrigiert werden soll. Auch die Rürup-Kommission plädiert nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» (Freitag) dafür, dass die Renten langsamer steigen. Dies soll aber erst von 2010 an greifen. Offen sei noch, ob die Experten auch ein höheres Rentenalter vorschlagen werden.

      Quelle: http://de.news.yahoo.com/030328/3/3dcea.html

      #23,

      da die Beamtinnen und Beamten, stets fleißig wie die Bienen, nach verrichtetem Tagwerk bekannter Massen immer sehr abgespannt nach Hause kommen, und ihnen daher für Fleischeslust sowohl die Zeit als auch die Energie fehlt, gilt diese Regelung natürlich nicht für alle Staatsdiener! :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 15:02:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      es wird Zeit, das die staatliche Renten- und Krankenversicherung privatisiert wird. Ansonsten wird es nie eine Planungssicherheit für unsere Generation geben, da Politiker permanent Umverteilungen als Reform darstellen wollen, anstatt jedem Mitglied für seine einbezahlten Beiträge eine vernünftige Leistung anzubitten. Merkel`s Reformvorschlag "Rammeln für die Rente" ist ein krönendes Beispiel; aber dafür sehr ausländerfreundlich. Ab 5 Kinder ist Kindergeld + Sozailhilfe + kostenlose Wohnung für viele sicherlich schon jetzt attraktiver als jeden Tag zur Arbeit zu gehen. Über Arbeitslosengeld für 12 Monate mit 3 Jahren Übergangsfrist freuen sich sicherlich alle, die schon z.Bsp. 25 Jahre nicht arbeitslos waren und Beiträge zahlten. Wird man dann mit 45 arbeitslos, gibt es 1 Jahr Arbeitslosengeld, danach darf man sein Vermögen/Ersparnisse zum Lebensunterhalt nutzen und dann alles aufgebraucht ist, kommt die Arbeitslosenhilfe in Höhe der Sozialhilfe. Ps. Diese Regelungen gelten natürlich nicht für Beamte und Politiker.


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