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    Die Spekulationssteuer kommt! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 09:45:53 von
    neuester Beitrag 18.11.02 13:57:53 von
    Beiträge: 17
    ID: 661.329
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      schrieb am 18.11.02 09:45:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Steuervergünstigungsabbaugesetzes"

      Das Gesetz wird den Bundestag wahrscheinlich am 21. Februar 2003 passieren.

      Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und nicht selbst genutzten Immobilien sollen künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert werden.

      ...

      Für Altfälle gilt eine kompliziertere Regelung. Nach Eichels Vorschlag unterstellen die Finanzämter bei Verkäufen von Wertpapieren und Immobilien, die vor dem 21. Februar 2003 erworben wurden, pauschal einen Wertzuwachs von jeweils 10 %. Dieser Zuwachs wird dann ebenfalls mit 15 % besteuert. Falls der Gewinn geringer ausfällt oder sogar ein Verlust entstanden ist, müssen die Anleger dies ihrem Finanzamt nachweisen. Sowohl bei Alt- als auch bei Neufällen dürfen Verluste aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden.

      ...


      Quelle: Handelsblatt
      HANDELSBLATT, Montag, 18. November 2002, 07:09 Uhr
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:52:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese 15 % werden meiner Meinung nach nicht lange Bestand haben. Nächstes Jahr werden es dann 20 % sein, dann 22 % irgendwann dann 25 %...

      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:55:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Das denke ich auch. Wenn es diese Steuer gibt wird sie
      auch regelmässig erhöht, wie alle anderen auch.

      Was ist denn jetzt mit Immos die ich schon vor 3-6 jahren
      erworben habe ? Vertrauensschutz?
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:01:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      @aktienelch

      Das sehe ich auch so. In jedem Fall, ich meine bereits jetzt, dürfte aber noch der Solidaritätzzuschlag dazu kommen.

      Ich gehe so gar davon aus, dass die Bemessungsgrundlage für die gesetztliche Krankenversicherung auf alle Einkünfte und damit auch um die gesamten Spekulationsgewinne erhöt wird und somit hiervon auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Bereits jetzt müssen Seblständige, die Mitglid einer gesetzlichen Krankenkasse sind außer vom Arbeitseiniommen auch von ihren übrigen Einkünften Beiträge zahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:04:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Regelung ist auf jeden Fall einfach durchführbar und auch einigermaßen fair. Die Steuer beträgt für Alt-Immobilien nicht einmal die halbe Grunderwerbsteuer (15% von 10% =1,5%).

      Alle, die innerhalb der alten 10-Jahresfrist veräußern, fahren mit der neuen Regelung wohl überwiegend besser.

      Ich glaube aber auch, daß hier langfristig an der Steuerschraube gedreht werden wird.

      Außerdem bringt die Regelung nicht so viel Geld in die Kassen, wie geplant.

      Also doch Mehrwertsteuererhöhung??????


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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:06:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Mieter

      Für diese ist die neue Regelung noch günstiger als die Alte. Nach der Alten wäre der Veräußerungsgewinn in Deinem Fall innerhalb der ersten zehn Jahre dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Aber mal schauen, ob dies auch für die alten Fälle gilt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:06:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielleicht kriegt die FDP ja bei der nächsten Bundestagswahl die absolute Mehrheit ....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:09:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      #Arci

      Ich hatte nie vor innerhalb von 10 Jahren zu verkaufen.
      Meine Planung ging von Anfang an, von einem steuerfreien
      Verkauf nach 10 Jahren aus.

      Leider kann man sich in diesem Land langfristige Planungen
      sparen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:11:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      @procedo
      Bestimmt mit einem neuen Flugblatt. Aber mal schauen, ob die Moslems ein Flugblatt betreffend das Thema Steuern finanzieren?
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:14:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Mieter

      Betreffend der Fälle, in denen die Objekte bereits aus der Steuerverstrickung raus sind, ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig betreffend der Frage, ob diese nachträglich mit Steuern belegt werden können.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:24:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      #Arci

      Es geht doch darum, dass ich diese Investitionen unter
      bestimmten Voraussetzungen getroffen haben.
      Als nächstes werden dann die LV-Überschüsse von bestehenden
      LVs zu versteuern sein. Hier wurden die Abschlüsse auch
      unter bestimmten Voraussetzungen getätigt, sonst hätte
      sich das nie geloht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:31:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es gibt einige interessante Fragen zu der Neuregelung:

      1. Was passiert mit Verlustvorträgen aus den vorausgegangenen Jahren? Wenn diese berücksichtigt werden können (und das dürften durch die Baisse nicht unerhebliche Beträge sein), wie werden diese bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt?

      2. Wie (nach welchem Verfahren) soll die Bankensoftware die Gewinne/Verluste errechnen?

      3. Zu den Altfällen: Die Regelung, einen pauschalen Wertzuwachs von vor dem Stichtag gekauften Aktien zu unterstellen, ist verfassungswidrig. Der Fiskus hat bereits vor einigen Jahren einen Denkzettel verpaßt bekommen, als die LiFo-Methode gekippt wurde und das BVerfG es untersagt hat, einfach davon auszugehen, dass zuletzt gekaufte WP auch diejenigen sind, die zuerst verkauft werden. Eine derartige "Willkür" bzw. Unterstellung kann nicht angehen. Bei der Neuregelung kann nicht der Anleger, sondern nur das Finanzamt die Beweislast aufgedrückt bekommen. Eine pauschale Unterstellung von Gewinnen ist in jedem Fall nicht durchsetzbar.

      vb
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:31:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe das "n" gefunden.;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:36:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Mieter

      Das ist nach dem Bundesverfassungsgericht zwar schützenswert aber nicht absolut. Es können schwerwiegende Interessen des Staates eine Änderung erforderlich machen. So das BVerfG in einer vor kurzem erlassenen Entscheidung zu 30 jährigen Staatspapieren deren Zinsen bei Emmission für steuerfrei erklärt worden sind.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:40:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      @vozzibaer

      Für Altfälle, die aus der Steuerentstrickung bereits draußen sind, halte ich persönlich die Regelung auch für Verfassungswidrig. Aber schauen wir mal, wie die diesbezüglich bereits vorliegende Vorlage betreffend Immos beim BVerfG entschieden werden wird.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:02:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Steuerentstrickung"?
      Du meinst sicher " aus der Steuerverstrickung draußen"?:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:57:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Was ist mit den Gewinnen aus Optionsscheinen und Zertifikaten ???? Werden die auch Pauschal mit 15 % versteuert ???
      Wer kann helfen ???:confused:


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