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    Steuerpläne: Für Altfälle wird ein Wertzuwachs von 10 % unterstellt. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 10:05:33 von
    neuester Beitrag 18.11.02 10:10:25 von
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    ID: 661.342
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      schrieb am 18.11.02 10:05:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Für Altfälle gilt eine kompliziertere Regelung. Nach Eichels Vorschlag unterstellen die Finanzämter bei Verkäufen von Wertpapieren und Immobilien, die vor dem 21. Februar 2003 erworben wurden, pauschal einen Wertzuwachs von jeweils 10 %. Dieser Zuwachs wird dann ebenfalls mit 15 % besteuert. Falls der Gewinn geringer ausfällt oder sogar ein Verlust entstanden ist, müssen die Anleger dies ihrem Finanzamt nachweisen. Sowohl bei Alt- als auch bei Neufällen dürfen Verluste aus Wertpapier- und Immobiliengeschäften mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden.

      Handelsblatt.com
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 10:10:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wann haben die denn das letzte mal auf die Kurse geschaut?:O


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      Steuerpläne: Für Altfälle wird ein Wertzuwachs von 10 % unterstellt.