wenn ich mich verspekuliere bekomme ich dann 15% zurück ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.02 10:23:14 von
neuester Beitrag 18.11.02 10:59:05 von
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wenn ich mich verspekuliere bekomme ich dann 15% in Form eines Steuernachlasses zurück ???
Logisch!
Nein!!
Du darfst dann von dem was übrigbleibt tanken
Du darfst dann von dem was übrigbleibt tanken
was nun ??? Könnt Ihr euch mal entscheiden
Du sollst Doch laut Künast als Knecht auf dem Bauernhof arbeiten-dort entstehen nach ihren Plänen Millionen von neuen Arbeitsplätzen (das Unkraut wird vor Hand gezupft)- da ist nichts mehr mit online-broking drin !
...und wie siehts mit den Verlusten aus. Gegenrechnung auch nur 15%. Oh menno, wer blickt denn nun überhaupt noch durch?
Theorie und Praxis.
Von der Praxis versteht Rot-Grün nix.
Die haben immer nur Staatsknete bezogen und
verstehen nix von Börse, geschweige denn
vom Arbeiden.
Nur Schnacken, das können sie.
Von der Praxis versteht Rot-Grün nix.
Die haben immer nur Staatsknete bezogen und
verstehen nix von Börse, geschweige denn
vom Arbeiden.
Nur Schnacken, das können sie.
Gewinne versteuern heißt nur das was übrig bleibt, also Verluste vorher abziehen!
Gruß
reuth
Gruß
reuth
Von wegen Steuernachlaß: Du wirst gemolken wie eine Kuh! Mit dem einen Unterschied, daß es der Kuh gut tut und das Resultat dann auch noch zu was gut ist.
MM
MM
@7
Von Theorie verstehen die aber auch nichts.
Zum Thema:
Erst mal wird besteuert. Basta. Sollten Verluste dabei sein, dann müssen die nachgewiesen werden. Wahrscheinlich funktioniert das in Zukunft wie beim Lohnsteuerjahresausgleich. Dann kriegt man im Jahr danach die zu viel gezahlten Gelder zurück. Sollte in der Zwischenzeit ein Todesfall auftreten, werden die Verluste unter den Tisch gekehrt, damit auch genügend Erbschaftsteuer anfällt.
Von Theorie verstehen die aber auch nichts.
Zum Thema:
Erst mal wird besteuert. Basta. Sollten Verluste dabei sein, dann müssen die nachgewiesen werden. Wahrscheinlich funktioniert das in Zukunft wie beim Lohnsteuerjahresausgleich. Dann kriegt man im Jahr danach die zu viel gezahlten Gelder zurück. Sollte in der Zwischenzeit ein Todesfall auftreten, werden die Verluste unter den Tisch gekehrt, damit auch genügend Erbschaftsteuer anfällt.
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