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    Leo Kirch verklagt Breuer auf Schadenersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.02 22:39:43 von
    neuester Beitrag 18.02.03 15:53:01 von
    Beiträge: 4
    ID: 662.379
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      schrieb am 19.11.02 22:39:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      München (dpa) - Nach der Pleite seines Medienimperiums kämpft Leo Kirch mit einer Zivilklage vor dem Landgericht München um Schadenersatz vom ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer. Kirch wirft Breuer vor, sein Unternehmen durch öffentlich geäußerte Zweifel an der Kreditwürdigkeit in die Insolvenz getrieben zu haben. «Das war der Todesstoß für die KirchGruppe», argumentierten die Kirch- Verteidiger.
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      schrieb am 19.11.02 22:53:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich wünsche dem kirch wirklich dass er recht bekommt.

      er ist zwar selbst ein gauner, aber wenn er dem bräuer einmal eine verpassen könnte, dann wäre das nicht schlecht.

      dieses grosskotz von banker
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      schrieb am 19.11.02 23:19:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      .. es gab mal Zeiten wo Mafiosos ihre
      Differenzen anders ausgetragen haben

      :cool: Cleo
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 15:53:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Früherer Deutsche-Bank-Chef muss wegen Kirch-Insolvenz Schadenersatz zahlen
      Der Ex-Chef der Deutschen Bank hat mit Äußerungen über die Kirch-Finanzen laut dem Münchner Landgericht seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt. Den dadurch entstandenen Schaden müssen er und die Bank ersetzen.
      Die Deutsche Bank |DBK 41,32 -2,18%| und ihr früherer Vorstandschef Rolf Breuer müssen Schadenersatz an den Münchner Medienunternehmer Leo Kirch zahlen. Dazu verurteilte sie am Dienstag das Landgericht München. Es äußerte sich aber nicht über die Höhe der Zahlung: Diese müsse in einem anderen Verfahren geklärt werden.
      Breuer hatte im Februar 2002 in einem TV-Interview gesagt, nach allem was er höre seien Banken nicht mehr bereit Kirch Kredite zu geben. Kirch hatte Breuer vorgeworfen, dass erst nach diesen Äußerungen keine Bank mehr zu weiteren Krediten bereit gewesen sei. Dies habe zum Zusammenbruch seiner Mediengruppe beigetragen.



      Verschwiegenheitspflicht verletzt
      Das Gericht stellte fest, dass Breuer mit seinen Äußerungen nicht nur allgemein bekannte Informationen wiedergegeben, sondern seine Verschwiegenheitspflicht als Kreditgeber eines Kirch-Unternehmens verletzt habe. Er sei deshalb zusammen mit der Deutschen Bank zum Ersatz des Schaden verpflichtet, der durch die Aussagen entstanden ist.

      Ob und in welcher Höhe Breuers Aussagen zu einer Schädigung geführt hätten, sei aber nur in einem «etwaigen weiteren Verfahren» zu klären. Das Gericht verwies darauf, dass die Kirch-Gruppe «auch aus anderen Gründen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlich» war. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. (nz)


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