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    Ueberweisungen und Kontollmitteilung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.02 09:50:47 von
    neuester Beitrag 28.11.02 19:02:58 von
    Beiträge: 14
    ID: 666.299
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      Avatar
      schrieb am 28.11.02 09:50:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin!

      Wenn man höhere Beträge in D überweist, steht auf dem Kontoauszug: mitteilungspflichtige Transaktion :eek: :eek: :eek:

      Frage: Wer bekommt die Mitteilung? Mein FA-Sachbearbeiter direkt auf den Tisch, oder werden die nur gesammelt?

      Nächste Frage: Ist das Bankgeheimns noch intakt wenn ich mehrere kleinere Beträge überweise. Wie erfährt das FA von SChenkungen, die nicht angegeben werden? :confused:

      Danke,
      Krachi! :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 12:57:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Um welche Art von Überweisung handelt es sich? Wird die
      Überweisung in einer anderen Währung als EUR durchgeführt?
      Ist entweder Auftraggeber oder der Empfänger ein sog.
      "Gebietsfremder"?

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 13:07:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn man höhere Beträge in D überweist, steht auf dem Kontoauszug: mitteilungspflichtige Transaktion

      ...über wieviele Millionen sprichst Du den :confused: :D
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 13:12:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Überweisung von Giro auf Giro, beides in D, alles in euro.

      Was ist ein "Gebietsfremder"?

      Krachi! :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 14:17:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ #3: Da braucht`s keine millionen, 20.000 tun`s schon :lick:

      Meine Sorger :( : Wenn ich drunter bleibe, bleibt`s dann `ne Sache zwischen mir, dem empfänger und der bank oder guckt eichel da auch schon zu???

      Krachi! :D :D :D

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      Avatar
      schrieb am 28.11.02 14:41:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      jut, aber bei 20.000 steht bei mir nix druff.
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 15:05:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @krachel

      "Gebietsfremder" bedeutet, Kontoinhaber oder Empfänger
      haben Wohnsitz im Ausland.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 15:53:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      @howlong: Vielleicht steht bei Dir nix drauf, gemeldet wird`s trotzdem!?!??
      Wo sind denn nu die Grenzen?

      Am besten wohl doch nur bares, was? :lick: :lick: :lick:

      Krachi
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 16:30:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jetzt macht Euch doch nicht ins Hemd.

      Bei Überweisungen ist sowohl der Absender als auch der Empfänger nachzuvollziehen, warum also mitteilungspfl. Transaktion?

      Da wären ja im Geschäftsverkehr nur noch Kontrollmitteilungen unterwegs.

      Bei Auslandsüberweisungen ist das ok und auch bei Bargeschäften.

      gruss BS :):):)
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 16:44:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      @krachi
      das war wohl eine Auslandsüberweisung. Diese müssen ab einer bestimmten Höhe an die Bundesbank gemeldet werden.
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 16:51:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      @bofex: weißt du die höhe? Ist das ähnlich der 15.000Eur, die man auch einfach ohne Auskunft dabei haben darf?

      krachi, jetzt nur noch in bar und kleine scheine... :yawn: :yawn: :yawn:
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 17:51:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...bar nur noch bis 2005

      http://www.golem.de/0112/17559.html
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 18:39:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      @krachi
      statt Fragen einfach die Zaubermaschine Google benutzen.
      Die findet sofort Seiten wie diese:
      http://www.spk-sb.de/index.php?nav=222&lang=1
      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 19:02:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @dorol: ist ja pervers! Langsam reicht es aber, oder? :(

      Aber wer weiß, was bis 2005 alles passiert. Da hat eh keiner mehr geld übrig.... :p

      @bofex: google rulez! ;)


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