WEG FÜR DOSENPFAND ENDLICH FREI >>> TOMRA SYSTEMS - 500 Beiträge pro Seite
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neuester Beitrag 02.12.02 19:46:50 von
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So gehts:
28/11/2002 12:42
FOKUS 1-OVG Münster macht Weg für Dosenpfand zum 1. Januar frei~
Berlin, 28. Nov (Reuters) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster hat den Weg für die bundesweite Einführung des
Dosenpfands zum 1. Januar 2003 frei gemacht.
Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, hoben die Richter
in einem Eilverfahren eine vorinstanzliche Entscheidung gegen
das geplante Pfand auf Einwegverpackungen auf. Endgültig
entschieden wird der Streit zwar erst 2003 vom
Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Rechtsexperten zufolge ist das
OVG-Urteil jedoch ein starker Hinweis auf eine gleich lautende
Entscheidung der obersten Instanz. In Nordrhein-Westfalen hatten
25 Unternehmen der Getränkebranche gegen das Pfand geklagt und
vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Recht erhalten.
(Az: 20 B 1926/02).
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begrüßte das
Urteil. Damit werde das Pfand wie geplant zum 1. Januar in Kraft
treten. Die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM), in der
Pfandgegner wie Aldi, Tengelmann, Spar und Metro [MEO.GER]
zusammengeschlossen sind, erklärte, man werde nun das Urteil aus
Liepzig abwarten. Die Aktien des Marktführeres für
Pfandautomaten, die norwegische Tomra Systems, legten
nach Bekanntwerden des Urteils in der Spitze um rund vier
Prozent zu.
TOMRA RECHNET MIT GROSSEN ZUGEWINNEN
Das OVG teilte weiter mit, in NRW werde es beim Dosenpfand
keinen Sonderweg geben. Das Vorgehen der Kläger gegen das Land
Nordrhein-Westfalen sei sachlich nicht gerechtfertigt, hieß es
in der Urteilsbegründung. Wegen seiner bundesweiten Bedeutung
könne die Rechtmäßigkeit des Pfandsystems nur in Verfahren gegen
den Bund geklärt werden.
Handelsketten und Bundesregierung streiten sich seit Monaten
um die Einführung des Dosenpfands. Die Handelsketten befürchten
Kosten in Milliardenhöhe und hatten daher versucht, mit einer
Klagewelle die Einführung zu stoppen. Die mittelständische
Getränkebranche, die Milliardensummen in die Mehrwegsysteme
investiert hat, fürchtet dagegen bei einem Stopp des Pfands
Wettbewerbsnachteile und Arbeitsplatzverluste.
Der Großproduzent für Rücknahmeautomaten, Tomra, erhofft
sich nun große Zugewinne. Das Unternehmen schätzte das
Marktpotenzial in Deutschland jüngst auf 30.000 bis 40.000
Automaten. Die Schätzungen der HfE liegen sogar bei 60.000
Automaten und einem Anschaffungspreis je Automat von 15.000 bis
20.000 Euro. Damit läge das zu erwartende Investitionsvolumen im
Milliardenbereich. Die Aktien des Unternehmens legten bis zum
Donnerstagmittag um rund vier Prozent auf 61 Kronen zu. Kurz vor
der Gerichtsentscheidung hatten sie noch bei 59 Kronen notiert.
epi/kps
© Reuters 2002. Alle Rechte vorbehalten
28/11/2002 14:45
FOKUS 2-OVG Münster macht Weg für Dosenpfand zum 1. Januar frei~
(neu: HfM, Trittin, Analysten, Tomra-Kurs, Details)
Berlin, 28. Nov (Reuters) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster hat den Weg für die bundesweite Einführung des
Dosenpfands zum 1. Januar 2003 frei gemacht. Auf Einwegflaschen,
Getränkekartons und Dosen für Bier, Mineralwasser und
kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wird damit ab kommendem
Jahr ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.
Wie das OVG am Donnerstag mitteilte, hoben die Richter in
einem Eilverfahren eine vorinstanzliche Entscheidung gegen das
Pfand auf. Endgültig entschieden wird der Streit zwar erst 2003
vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Rechtsexperten zufolge ist
das OVG-Urteil jedoch ein starker Hinweis auf eine gleich
lautende Entscheidung der obersten Instanz. Die Handelsketten
fordern zur Vorbereitung auf das Pfand einen Aufschub von neun
Monaten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) wies dies
jedoch zurück. Für ein Hinausschieben des Pfandes gebe es weder
politischen noch juristischen Spielraum, sagte er in Berlin. In
NRW hatten 25 Unternehmen der Getränkebranche gegen das Pfand
geklagt und in der Vorinstanz Recht erhalten (AZ: 20 B 1926/02
u.a.).
Die Aktien des Marktführeres für Pfandautomaten, die
norwegische Tomra Systems, gewannen nach Bekanntwerden
des Urteils in der Spitze gut vier Prozent an Boden.
TOMRA ERHOFFT SICH GROSSE ZUGEWINNE
Handelsketten und Bundesregierung streiten seit Monaten über
die Einführung des Pfands. Die Handelsketten fürchten Kosten in
Milliardenhöhe und hatten mit einer Klagewelle die Einführung zu
stoppen versucht. Die mittelständische Getränkebranche, die
Milliardensummen in die Mehrwegsysteme investiert hat, fürchtet
dagegen bei einem Stopp des Pfands Wettbewerbsnachteile und
Arbeitsplatzverluste. Das Pfand war notwendig geworden, weil die
gesetzlichen Mehrwegquoten für Bier, Mineralwasser und Limonaden
unterschritten wurden. Auf Verpackungen unter 1,5 Liter werden
25 Cent, auf alle größeren 50 Cent Pfand erhoben.
Der Großproduzent für Rücknahmeautomaten, Tomra, erhofft
sich nun große Zugewinne. Das Unternehmen schätzte das deutsche
Marktpotenzial jüngst auf bis zu 40.000 Automaten. Die
Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) erwartet sogar
einen den Bedarf von mehr als 60.000 Automaten. Bei einem
Anschaffungspreis von rund 20.000 Euro je Stück läge das zu
erwartende Investitionsvolumen im Milliardenbereich.
Branchenanalysten sprachen von einem entscheidenden Urteil für
Tomra. "Bei einer gegenteiligen Entscheidung wäre die Aktie
deutlich gefallen...Das Risiko, dass die Regierung in Leipzig
verlieren wird, hat sich nun verringert", sagte ein Analyst der
Deutschen Bank in Oslo. Die Tomra-Aktien lagen am Nachmittag 4,3
Prozent im Plus bei 61 Kronen nach 59,50 Kronen zur Eröffnung.
HANDELSKETTEN FORDERN NEUN MONATE AUFSCHUB
Die HfM, in der Pfandgegner wie Aldi, Tengelmann, Spar und
Metro [MEO.GER] zusammen geschlossen sind, erklärte, sie werde
jetzt das Urteil aus Leipzig abwarten. Eine fristgerechte
Einführung des Pfands sei jedoch in keinem Fall möglich, da die
Vorbereitungszeit viel zu kurz sei, sagte der HfM-Vorsitzende
Peter Zühlsdorff Reuters. Es bleibe zu wenig Zeit, um
Etikettiersysteme der Füllanlagen zu ändern, das Pfand-Clearing
aufzubauen und die Automaten zu installieren. "In jedem Fall
brauchen wir acht bis neun Monate zusätzlich." Auch der
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft forderte einen
Verschiebung des Pfands bis zum letztinstanzlichen Urteil.
Trittin sagte dagegen, er erwarte von allen Teilen der
Getränkewirtschaft und des Handels, dass sie das Urteil
akzeptierten und keine Zeit mehr verlören. "Die Pfandpflicht
gilt ab 1. Januar bundesweit und ohne Ausnahmen." Ein
Hinausschieben würde die auf Mehrweg ausgerichtete
mittelständische Getränkebranche existenziell benachteiligen.
Diese hatte bereits rechtliche Schritte angekündigt, falls sich
Konkurrenten nicht an die Pfandregelung halten sollten.
epi/tin
© Reuters 2002. Alle Rechte vorbehalten.
28/11/2002 12:42
FOKUS 1-OVG Münster macht Weg für Dosenpfand zum 1. Januar frei~
Berlin, 28. Nov (Reuters) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster hat den Weg für die bundesweite Einführung des
Dosenpfands zum 1. Januar 2003 frei gemacht.
Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, hoben die Richter
in einem Eilverfahren eine vorinstanzliche Entscheidung gegen
das geplante Pfand auf Einwegverpackungen auf. Endgültig
entschieden wird der Streit zwar erst 2003 vom
Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Rechtsexperten zufolge ist das
OVG-Urteil jedoch ein starker Hinweis auf eine gleich lautende
Entscheidung der obersten Instanz. In Nordrhein-Westfalen hatten
25 Unternehmen der Getränkebranche gegen das Pfand geklagt und
vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Recht erhalten.
(Az: 20 B 1926/02).
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begrüßte das
Urteil. Damit werde das Pfand wie geplant zum 1. Januar in Kraft
treten. Die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM), in der
Pfandgegner wie Aldi, Tengelmann, Spar und Metro [MEO.GER]
zusammengeschlossen sind, erklärte, man werde nun das Urteil aus
Liepzig abwarten. Die Aktien des Marktführeres für
Pfandautomaten, die norwegische Tomra Systems, legten
nach Bekanntwerden des Urteils in der Spitze um rund vier
Prozent zu.
TOMRA RECHNET MIT GROSSEN ZUGEWINNEN
Das OVG teilte weiter mit, in NRW werde es beim Dosenpfand
keinen Sonderweg geben. Das Vorgehen der Kläger gegen das Land
Nordrhein-Westfalen sei sachlich nicht gerechtfertigt, hieß es
in der Urteilsbegründung. Wegen seiner bundesweiten Bedeutung
könne die Rechtmäßigkeit des Pfandsystems nur in Verfahren gegen
den Bund geklärt werden.
Handelsketten und Bundesregierung streiten sich seit Monaten
um die Einführung des Dosenpfands. Die Handelsketten befürchten
Kosten in Milliardenhöhe und hatten daher versucht, mit einer
Klagewelle die Einführung zu stoppen. Die mittelständische
Getränkebranche, die Milliardensummen in die Mehrwegsysteme
investiert hat, fürchtet dagegen bei einem Stopp des Pfands
Wettbewerbsnachteile und Arbeitsplatzverluste.
Der Großproduzent für Rücknahmeautomaten, Tomra, erhofft
sich nun große Zugewinne. Das Unternehmen schätzte das
Marktpotenzial in Deutschland jüngst auf 30.000 bis 40.000
Automaten. Die Schätzungen der HfE liegen sogar bei 60.000
Automaten und einem Anschaffungspreis je Automat von 15.000 bis
20.000 Euro. Damit läge das zu erwartende Investitionsvolumen im
Milliardenbereich. Die Aktien des Unternehmens legten bis zum
Donnerstagmittag um rund vier Prozent auf 61 Kronen zu. Kurz vor
der Gerichtsentscheidung hatten sie noch bei 59 Kronen notiert.
epi/kps
© Reuters 2002. Alle Rechte vorbehalten
28/11/2002 14:45
FOKUS 2-OVG Münster macht Weg für Dosenpfand zum 1. Januar frei~
(neu: HfM, Trittin, Analysten, Tomra-Kurs, Details)
Berlin, 28. Nov (Reuters) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster hat den Weg für die bundesweite Einführung des
Dosenpfands zum 1. Januar 2003 frei gemacht. Auf Einwegflaschen,
Getränkekartons und Dosen für Bier, Mineralwasser und
kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wird damit ab kommendem
Jahr ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.
Wie das OVG am Donnerstag mitteilte, hoben die Richter in
einem Eilverfahren eine vorinstanzliche Entscheidung gegen das
Pfand auf. Endgültig entschieden wird der Streit zwar erst 2003
vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Rechtsexperten zufolge ist
das OVG-Urteil jedoch ein starker Hinweis auf eine gleich
lautende Entscheidung der obersten Instanz. Die Handelsketten
fordern zur Vorbereitung auf das Pfand einen Aufschub von neun
Monaten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) wies dies
jedoch zurück. Für ein Hinausschieben des Pfandes gebe es weder
politischen noch juristischen Spielraum, sagte er in Berlin. In
NRW hatten 25 Unternehmen der Getränkebranche gegen das Pfand
geklagt und in der Vorinstanz Recht erhalten (AZ: 20 B 1926/02
u.a.).
Die Aktien des Marktführeres für Pfandautomaten, die
norwegische Tomra Systems, gewannen nach Bekanntwerden
des Urteils in der Spitze gut vier Prozent an Boden.
TOMRA ERHOFFT SICH GROSSE ZUGEWINNE
Handelsketten und Bundesregierung streiten seit Monaten über
die Einführung des Pfands. Die Handelsketten fürchten Kosten in
Milliardenhöhe und hatten mit einer Klagewelle die Einführung zu
stoppen versucht. Die mittelständische Getränkebranche, die
Milliardensummen in die Mehrwegsysteme investiert hat, fürchtet
dagegen bei einem Stopp des Pfands Wettbewerbsnachteile und
Arbeitsplatzverluste. Das Pfand war notwendig geworden, weil die
gesetzlichen Mehrwegquoten für Bier, Mineralwasser und Limonaden
unterschritten wurden. Auf Verpackungen unter 1,5 Liter werden
25 Cent, auf alle größeren 50 Cent Pfand erhoben.
Der Großproduzent für Rücknahmeautomaten, Tomra, erhofft
sich nun große Zugewinne. Das Unternehmen schätzte das deutsche
Marktpotenzial jüngst auf bis zu 40.000 Automaten. Die
Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) erwartet sogar
einen den Bedarf von mehr als 60.000 Automaten. Bei einem
Anschaffungspreis von rund 20.000 Euro je Stück läge das zu
erwartende Investitionsvolumen im Milliardenbereich.
Branchenanalysten sprachen von einem entscheidenden Urteil für
Tomra. "Bei einer gegenteiligen Entscheidung wäre die Aktie
deutlich gefallen...Das Risiko, dass die Regierung in Leipzig
verlieren wird, hat sich nun verringert", sagte ein Analyst der
Deutschen Bank in Oslo. Die Tomra-Aktien lagen am Nachmittag 4,3
Prozent im Plus bei 61 Kronen nach 59,50 Kronen zur Eröffnung.
HANDELSKETTEN FORDERN NEUN MONATE AUFSCHUB
Die HfM, in der Pfandgegner wie Aldi, Tengelmann, Spar und
Metro [MEO.GER] zusammen geschlossen sind, erklärte, sie werde
jetzt das Urteil aus Leipzig abwarten. Eine fristgerechte
Einführung des Pfands sei jedoch in keinem Fall möglich, da die
Vorbereitungszeit viel zu kurz sei, sagte der HfM-Vorsitzende
Peter Zühlsdorff Reuters. Es bleibe zu wenig Zeit, um
Etikettiersysteme der Füllanlagen zu ändern, das Pfand-Clearing
aufzubauen und die Automaten zu installieren. "In jedem Fall
brauchen wir acht bis neun Monate zusätzlich." Auch der
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft forderte einen
Verschiebung des Pfands bis zum letztinstanzlichen Urteil.
Trittin sagte dagegen, er erwarte von allen Teilen der
Getränkewirtschaft und des Handels, dass sie das Urteil
akzeptierten und keine Zeit mehr verlören. "Die Pfandpflicht
gilt ab 1. Januar bundesweit und ohne Ausnahmen." Ein
Hinausschieben würde die auf Mehrweg ausgerichtete
mittelständische Getränkebranche existenziell benachteiligen.
Diese hatte bereits rechtliche Schritte angekündigt, falls sich
Konkurrenten nicht an die Pfandregelung halten sollten.
epi/tin
© Reuters 2002. Alle Rechte vorbehalten.
Endlich keine Bierdosen mehr in den Knicks und Parkanlagen.
27.11.2002: Meldung: Tomra - Order confirmed for Israel (engl.)
Tomra has signed a distributor agreement with Afcon Control & Automation Ltd., which was selected as the supplier of reverse vending machines (RVM) to the central deposit operating organization in Israel. TOMRA has received an initial order for 50 RVMs for the Israeli market to be delivered in December 2002 and January 2003. The distributor agreement positions TOMRA for placement of an additional 450 machines in 2003, which brings the Israeli market potential to approximately 50 MNOK.
For further information contact one of the following persons in Tomra Group Management at phone +47 66 79 91 00: President Tomra Europe AS André Løvestam or Vice President Investor Relations Fredrik Witte.
Copyright ECOreporter.de
Tomra has signed a distributor agreement with Afcon Control & Automation Ltd., which was selected as the supplier of reverse vending machines (RVM) to the central deposit operating organization in Israel. TOMRA has received an initial order for 50 RVMs for the Israeli market to be delivered in December 2002 and January 2003. The distributor agreement positions TOMRA for placement of an additional 450 machines in 2003, which brings the Israeli market potential to approximately 50 MNOK.
For further information contact one of the following persons in Tomra Group Management at phone +47 66 79 91 00: President Tomra Europe AS André Løvestam or Vice President Investor Relations Fredrik Witte.
Copyright ECOreporter.de
lost but not forgotten
Die Aktie legte vergangene Woche schon mal um 15 % zu.Doch das muss noch nicht das Ende der Fahnenstange sein.(Euro am Sonntag).
Berlin (ots) - Nach dem "grünen Licht" des Oberverwaltungsgerichts
in Münster für die bundesweite Einführung des Dosenpfands stellte die
"Allianz pro Mehrweg" in Berlin ihre Strategie zur Durchsetzung des
Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003
vor. Geplant sind Testkäufe, Ordnungsrechtsverfahren sowie
Wettbewerbsklagen. Die Bundesverbände des Deutschen
Getränkefachgroßhandels sowie des Getränkeeinzelhandels, der
mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V.
forderten die vor Gericht nun endgültig unterlegenen Teile des
einwegorientierten Handels und der Getränkeindustrie auf, die
verbleibenden 30 Tage bis zum Jahresende für die Vorbereitung auf das
Dosenpfand zu nutzen und Umweltgesetze einzuhalten.
Für die Umweltverbände kündigte Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) eine
bundesweite Testkaufaktion für Anfang Januar 2003 an. Auf der
jährlichen Mitgliederversammlung der bundesdeutschen Umweltverbände
am 30. November in Hamburg sagten die 99 Mitgliedsverbände des
Deutschen Naturschutzrings ihre aktive Teilnahme an der Kontrolle zur
Durchsetzung der Verpackungsverordnung zu. Mitglieder und Mitarbeiter
des DNR, der DUH, von BUND, NABU sowie weiterer Verbände werden ab
dem 2. Januar 2003 ca. 4.000 organisierte Testkäufe durchführen.
Diese dienen sowohl zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
(Geldbuße bis zu 50.000 EURO) als auch für wettbewerbsrechtliche
Verfahren (Geldbuße bis zu 250.000 EURO).
Die Umwelt- und Verbraucherverbände haben hierfür über das
Bundesgebiet verteilt 4.130 Discountmärkte,
Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe, Kaufhäuser, Getränkemärkte und
Tankstellenshops ausgewählt. Jeder dieser Betriebe wird in den
kommenden Tagen über den beabsichtigten Testbesuch informiert,
verbunden mit einer Information über die Rechtslage nach dem Urteil
von Münster und der Aufforderung, Einweggetränke ab dem 1.1.2003
auszulisten bzw. nur bepfandet zu verkaufen. Umweltengagierte Bürger
sind dazu aufgerufen, sich unter www.duh.de eine Anleitung zur
Durchführung von Testkäufen in ihrem Wohnumfeld sowie ein Formular
herunterzuladen.
Für die ca. 8.000 Betriebe des Getränke-Einzelhandels stellte
deren Präsident Wolfgang Brügel eine Einweg-Pfandmarke vor, die ab
Anfang Januar zum Einsatz kommt. "Wir haben uns gründlich auf das
Dosenpfand vorbereitet und konsequent Getränke in Einweg ausgelistet.
Ab dem Jahreswechsel gibt es bei uns nur noch vereinzelt Getränke in
Einweg, und diese sind mit einer speziellen Pfandmarke beklebt", so
Brügel.
"Die Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen ab 1. Januar 2003
nicht mit einem Pfand belegen, müssen in jedem Fall mit Sanktionen
rechnen", kündigte Roland Demleitner, Geschäftsführer des
Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien an. Seitens der
Bundesländer sei zum einen mitgeteilt worden, dass ein einheitlicher
Vollzug des Pflichtpfandes erfolgen werde und eine nicht
flächendeckende Kontrolle durch die zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörden mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar
sei.
"Zum anderen werden auch die mittelständischen Brauereien
wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Konkurrenzunternehmen
einleiten, die Einweggetränkeverpackungen nicht vorschriftsmäßig
bepfanden und zurücknehmen", so Demleitner. Derartige Verstöße gegen
die Verpackungsverordnung seien unlautere Wettbewerbshandlungen im
Sinne des § 1 UWG und berechtigen die Mittelstandsbrauereien, die
sich gesetzestreu verhalten, zur Geltendmachung von Unterlassungs-
und Schadensersatzansprüchen. "Wir werden den Spieß also notfalls
umdrehen und dann unsererseits gegen die Einweglobby klagen",
unterstrich Demleitner.
"Es gibt keinen Getränkenotstand durch das Dosenpfand ab dem 1.
Januar 2003. Der Getränkefachgroßhandel bereitet sich aktuell auf die
geänderten Rahmenbedingungen vor. Die Reaktionen der 3.200 Betriebe
reichen von Auslistung von Einwegprodukten und verstärktem
Mehrweg-Angebot über Pfandmarkensysteme mit Bons, Wert-Chips oder
Aufkleber bis hin zur Etablierung eines eigenen Einweg-Rücknahme- und
Verwertungssystems", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand
des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels.
"Sollten bestimmte Handelsketten und ihre Lieferanten nicht in der
Lage oder willens sein, Einweg-Getränke rechtskonform anzubieten,
laden wir deren Kunden in unsere über 7.000 Getränkefachmärkte ein.
Mehrwegprodukte werden in ausreichender Menge im Angebot sein",
kommentierte Guder die Ankündigung eines angeblichen
Getränkenotstandes von Teilen der Getränkeindustrie.
ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Für Rückfragen:
Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Güttinger Str. 19,
78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170
Tel. 07732/9995-0,
Fax. 07732/9995-77,
Email: info@duh.de
Günther Guder,
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Monschauer Str. 7,
40549 Düsseldorf,
Tel. mobil: 0172 2424950,
Tel. 0211/683938,
Fax. 0211/683602,
Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
Wolfgang Brügel,
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314a,
90482 Nürnberg,
Tel. 0911/502665,
Fax. 0911/5048154
Roland Demleitner,
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Im Dachsstück 9,
65549 Limburg,
Tel. mobil: 0171 5311444,
Tel.06431/52048,
Fax. 06431/53612,
Email: roland.demleitner@oms.de
Dr. Remo Klinger,
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstr.
15, 10719 Berlin,
Tel. 030/884728 0,
Fax. 030/884728 10,
Email: klinger@geulen.com
Susanne Hempen,
Naturschutzbund Deutschland e.V.,
Herbert-Rabius-Str. 26,
53225 Bonn,
Tel. Mobil: 0162/90 700 11,
Tel.: 0228/4036-165,
Fax.: 0228/4036-203,
Email: Susanne.Hempen@NABU.de
© news aktuell
in Münster für die bundesweite Einführung des Dosenpfands stellte die
"Allianz pro Mehrweg" in Berlin ihre Strategie zur Durchsetzung des
Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003
vor. Geplant sind Testkäufe, Ordnungsrechtsverfahren sowie
Wettbewerbsklagen. Die Bundesverbände des Deutschen
Getränkefachgroßhandels sowie des Getränkeeinzelhandels, der
mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V.
forderten die vor Gericht nun endgültig unterlegenen Teile des
einwegorientierten Handels und der Getränkeindustrie auf, die
verbleibenden 30 Tage bis zum Jahresende für die Vorbereitung auf das
Dosenpfand zu nutzen und Umweltgesetze einzuhalten.
Für die Umweltverbände kündigte Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) eine
bundesweite Testkaufaktion für Anfang Januar 2003 an. Auf der
jährlichen Mitgliederversammlung der bundesdeutschen Umweltverbände
am 30. November in Hamburg sagten die 99 Mitgliedsverbände des
Deutschen Naturschutzrings ihre aktive Teilnahme an der Kontrolle zur
Durchsetzung der Verpackungsverordnung zu. Mitglieder und Mitarbeiter
des DNR, der DUH, von BUND, NABU sowie weiterer Verbände werden ab
dem 2. Januar 2003 ca. 4.000 organisierte Testkäufe durchführen.
Diese dienen sowohl zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
(Geldbuße bis zu 50.000 EURO) als auch für wettbewerbsrechtliche
Verfahren (Geldbuße bis zu 250.000 EURO).
Die Umwelt- und Verbraucherverbände haben hierfür über das
Bundesgebiet verteilt 4.130 Discountmärkte,
Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe, Kaufhäuser, Getränkemärkte und
Tankstellenshops ausgewählt. Jeder dieser Betriebe wird in den
kommenden Tagen über den beabsichtigten Testbesuch informiert,
verbunden mit einer Information über die Rechtslage nach dem Urteil
von Münster und der Aufforderung, Einweggetränke ab dem 1.1.2003
auszulisten bzw. nur bepfandet zu verkaufen. Umweltengagierte Bürger
sind dazu aufgerufen, sich unter www.duh.de eine Anleitung zur
Durchführung von Testkäufen in ihrem Wohnumfeld sowie ein Formular
herunterzuladen.
Für die ca. 8.000 Betriebe des Getränke-Einzelhandels stellte
deren Präsident Wolfgang Brügel eine Einweg-Pfandmarke vor, die ab
Anfang Januar zum Einsatz kommt. "Wir haben uns gründlich auf das
Dosenpfand vorbereitet und konsequent Getränke in Einweg ausgelistet.
Ab dem Jahreswechsel gibt es bei uns nur noch vereinzelt Getränke in
Einweg, und diese sind mit einer speziellen Pfandmarke beklebt", so
Brügel.
"Die Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen ab 1. Januar 2003
nicht mit einem Pfand belegen, müssen in jedem Fall mit Sanktionen
rechnen", kündigte Roland Demleitner, Geschäftsführer des
Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien an. Seitens der
Bundesländer sei zum einen mitgeteilt worden, dass ein einheitlicher
Vollzug des Pflichtpfandes erfolgen werde und eine nicht
flächendeckende Kontrolle durch die zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörden mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar
sei.
"Zum anderen werden auch die mittelständischen Brauereien
wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Konkurrenzunternehmen
einleiten, die Einweggetränkeverpackungen nicht vorschriftsmäßig
bepfanden und zurücknehmen", so Demleitner. Derartige Verstöße gegen
die Verpackungsverordnung seien unlautere Wettbewerbshandlungen im
Sinne des § 1 UWG und berechtigen die Mittelstandsbrauereien, die
sich gesetzestreu verhalten, zur Geltendmachung von Unterlassungs-
und Schadensersatzansprüchen. "Wir werden den Spieß also notfalls
umdrehen und dann unsererseits gegen die Einweglobby klagen",
unterstrich Demleitner.
"Es gibt keinen Getränkenotstand durch das Dosenpfand ab dem 1.
Januar 2003. Der Getränkefachgroßhandel bereitet sich aktuell auf die
geänderten Rahmenbedingungen vor. Die Reaktionen der 3.200 Betriebe
reichen von Auslistung von Einwegprodukten und verstärktem
Mehrweg-Angebot über Pfandmarkensysteme mit Bons, Wert-Chips oder
Aufkleber bis hin zur Etablierung eines eigenen Einweg-Rücknahme- und
Verwertungssystems", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand
des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels.
"Sollten bestimmte Handelsketten und ihre Lieferanten nicht in der
Lage oder willens sein, Einweg-Getränke rechtskonform anzubieten,
laden wir deren Kunden in unsere über 7.000 Getränkefachmärkte ein.
Mehrwegprodukte werden in ausreichender Menge im Angebot sein",
kommentierte Guder die Ankündigung eines angeblichen
Getränkenotstandes von Teilen der Getränkeindustrie.
ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Für Rückfragen:
Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Güttinger Str. 19,
78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170
Tel. 07732/9995-0,
Fax. 07732/9995-77,
Email: info@duh.de
Günther Guder,
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Monschauer Str. 7,
40549 Düsseldorf,
Tel. mobil: 0172 2424950,
Tel. 0211/683938,
Fax. 0211/683602,
Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
Wolfgang Brügel,
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314a,
90482 Nürnberg,
Tel. 0911/502665,
Fax. 0911/5048154
Roland Demleitner,
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Im Dachsstück 9,
65549 Limburg,
Tel. mobil: 0171 5311444,
Tel.06431/52048,
Fax. 06431/53612,
Email: roland.demleitner@oms.de
Dr. Remo Klinger,
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstr.
15, 10719 Berlin,
Tel. 030/884728 0,
Fax. 030/884728 10,
Email: klinger@geulen.com
Susanne Hempen,
Naturschutzbund Deutschland e.V.,
Herbert-Rabius-Str. 26,
53225 Bonn,
Tel. Mobil: 0162/90 700 11,
Tel.: 0228/4036-165,
Fax.: 0228/4036-203,
Email: Susanne.Hempen@NABU.de
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