Frage zur Vermögenssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.02 10:26:05 von
neuester Beitrag 03.12.02 11:25:13 von
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habe gerade gelesen,
Bayern und BW wollen die Vermögenssteuer im Bundesrat passieren lassen und nur auf die Erhebung verzichten.
Ist die überhaupt möglich, solange die Vermögenssteuer auf einem Bundesgesetz beruht ?
Wenn ja, brechen in diesen beiden Ländern goldene Zeiten an, da massiv die Betriebe ungesiedelt werden. Das Süd-Nord-Gefälle wird sich dann noch weiter verschärfen.
Bayern und BW wollen die Vermögenssteuer im Bundesrat passieren lassen und nur auf die Erhebung verzichten.
Ist die überhaupt möglich, solange die Vermögenssteuer auf einem Bundesgesetz beruht ?
Wenn ja, brechen in diesen beiden Ländern goldene Zeiten an, da massiv die Betriebe ungesiedelt werden. Das Süd-Nord-Gefälle wird sich dann noch weiter verschärfen.
Zur Zeit ist die Vermögenssteuer noch in der Entscheidungsgewalt der einzelnen Länder.
Beide wollen es passieren lassen wenn es beim Länderentscheid bleibt
Ansonsten hast Du recht mit Deiner Vermutung
Maradonna
Beide wollen es passieren lassen wenn es beim Länderentscheid bleibt
Ansonsten hast Du recht mit Deiner Vermutung
Maradonna
Bisher haben die verlautbart, dass sie einem Gesetz zustimmen würden, nach dem den Ländern die Entscheidung über die Einführung von Vermögensteuer selbst überlassen wird.
Wenn ihnen diese Befugnis nicht gesetzlich eingeräumt wird, sind die Länder verpflichtet Vermögensteuer zu erheben. Erfüllen die Länder den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung nicht, handeln sie rechtswidrig. Direkte Sanktionen durch den Bund gibt es jedoch nicht. Dies wäre dann der erste Schritt der Länder, sich aus dem Bund zu lösen und der Beginn der Entwicklung hin zu einem eigenen Staat.
Wenn ihnen diese Befugnis nicht gesetzlich eingeräumt wird, sind die Länder verpflichtet Vermögensteuer zu erheben. Erfüllen die Länder den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung nicht, handeln sie rechtswidrig. Direkte Sanktionen durch den Bund gibt es jedoch nicht. Dies wäre dann der erste Schritt der Länder, sich aus dem Bund zu lösen und der Beginn der Entwicklung hin zu einem eigenen Staat.
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