checkAd

    Artikel 20 Grundgesetz - Versuch einer sachlichen Diskussion - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.02 15:10:10 von
    neuester Beitrag 05.12.02 16:12:48 von
    Beiträge: 5
    ID: 669.544
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 255
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 15:10:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grundgesetz Art. 20 (1)
      Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      Grundgesetz Art. 20 (2)
      Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und von der Rechtsprechung ausgeübt.

      Grundgesetz Art. 20 (3)
      Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

      Grundgesetz Art. 20 (4)
      Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


      zu (1):
      Das ist unser höchstes Gut, das es zu verteidigen gilt, gerade aus unserer unsäglichen Vergangenheit.

      zu (2):
      Das Volk kann sich alle 4 bzw. 5 Jahre an Bundes-/ Landtags-oder Kommunalwahlen beteiligen - alle Staatsgewalt verstehe ich eher unter ehrliche Beteiligung der Bevölkerung in Form von Volksentscheiden oder -begehren ohne Bevormundung von Politikern egal welcher Partei. Abbau der Parteiendiktatur, denn nur wenige (Beamte, Lehrer etc. ) haben die Möglichkeit und vorallem Zeit, sich intensiv um Parteiarbeit zu kümmern - diejenigen, die eine 50-60 Stundenwoche haben oder auf Maloche Stunden kloppen und fleißig Steuern und Abgaben zahlen, stehen außen vor und bekommen auch noch Wahllügen präsentiert.

      zu (3):
      Es wäre schön, wenns die Herren Politiker auch so sähen und nicht soviele Entscheidungen mehr vom Verfassungsgericht einkassiert werden müssten. Auch weichen leider viele Urteile immer mehr vom gesunden Rechtsemfpinden des Volkes ab - z.B. Täterschutz und Vernachlässigung der Opfer.

      zu (4):
      Wann ist so weit - bzw. muss es denn erst so schlimm kommen ?

      Mit der Bitte um konstruktive Beiträge

      Käptn:look:
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 15:18:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schwachkopf, wo lebst Du denn?
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 15:31:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      bleib auf Deinem Traumschiff!

      gesundes Rechtsempfinden? Kann man das irgendwie messen oder bewerten?
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 15:55:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      @weitweg

      wohl von gut und böse völlig entfernt :laugh: ?

      Du meinst wohl, in unserem Lande läuft alles gut und nach Plan ? .... kann es sein, dass Du Dich nach dem 5-Jahresplan der guten alten Zeit sehnst ... ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 16:12:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      hy planschi :)
      gibt es denn in unserem Land keinen Reformbedarf in Sachen Demokratie, Parteien, gesellschaftliche Werte oder kakofonie :rolleyes: ?

      Die demokratische Handbreit Wasser unterm Kiel schützt uns vor links- oder rechtspopulistischen Rattenfängern, die die Unzufriedenheit im Volke für Ihre eigenen Ziele nutzen wollen - dieses gilt es zu verhindern, bevor der Kahn aufs politische Riff fährt.

      ein grüblender käptn:confused:
      ahoi


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Artikel 20 Grundgesetz - Versuch einer sachlichen Diskussion