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    Speulationssteuer EKST-Erklärung rein PRAKTISCH - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.02 12:40:50 von
    neuester Beitrag 19.12.02 10:21:47 von
    Beiträge: 23
    ID: 670.401
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      schrieb am 08.12.02 12:40:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      habe in den letzten Tagen diesen Steuer-Thread mal durchgesehen und viel erfahren - viel spezielles !!

      Für mich bleiben aber norch rein praktische Fragen zur EKST. muß schnell noch die 2001er machen. Da ich in den letzten Jahren doch mehr Verluste zu verbuchen hatte, will ich doch noch diese Verluste gegen die Gewinne in den letzten Monaten verrechnen.
      Hatte die früheren Verluste also dem FA nicht gemeldet.
      Da wir alle sicher ab 2003 (mit höherem personellem Aufwand) vom FA beobachtet werden, lohnt keine Heimlichtuerei mehr.

      Da ich taktisch nichts falsch machen will und mir praktische Erfahrungen fehlen und Steuerberater zu teuer ist,will ich Euch fragen..

      Folgende Fragen:

      - wie genau sollten die einzelnen Trades aufgeführt werden ? (DAB weigert sich, eine Tabellarische Übersicht über die Trades zu liefern, also habe ich alle einzeln in Excel eingetippt (datum, WpNr Menge Kurs) (mindestens zur eigenen Übersicht)
      Sollte ich diese d. EKSt beilegen ?
      Alle Belege abgeheftet gleich mitgeben? (FA zumüllen ?) (sollen sich selbst durchwursteln)

      Die Berechnung mache ich auch nur mit o.g. Excel-Tabelle. OS und Aktien getrennt.

      - wie verhalte ich mich, wenn die anfangen alles haarklein auseinanderzunehmen und einen ggf. fehlenden Beleg verbissen einfordern, oder eine vertippte Buchung akribisch mir um die Ohren hauen wollen.

      - Sollte ich evtl. gleich einen Termin vereinbaren und alles genau absprechen. (wie gesagt, ab nächstes Jahr gibt es keine Geheimnisse mehr. (Und eigentlich ist meine Lebensweisheit: SCHAU dem FEIND in die AUGEN !!)
      (das FA darf mich zwar nicht beraten, aber Fragen beantworten müssen sie)

      - Ab sofort drucke ich die Belege nicht mehr auf Papier, sondern auf Datenträger. Akzeptiert das FA statt einem Ordner eine CD oder mehrere Disketten ?

      - welche Aufwendungen berechnet Ihr?
      - Online – Kosten
      - Bankspesen (wollte ich in der Excel-Tabelle als %-Wert vom Kaufs- Verkaufs-Wert auflisten unf aufrechnen oder reicht Pauschalbetrag geschätzt)
      - Kosten von Beratungsdiensten


      - es könnten Fragen zu vergangenen Jahren kommen. Wenn es den Kauf – Zeitpunkt in 2001 verkaufter WP betrifft o.k.
      - wenn sie gleich eine ganze Gewinn/Verlust-Rechnung aller Jahre davor haben wollen ?



      Fragen über Fragen
      Vielleicht könnt Ihr mir helfen
      Mit freundlichen Grüßen.
      Boras
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 13:43:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ Boras

      das sind ja wirklich viele Fragen auf einmal ;)
      kann Dir nur bei einigen helfen.

      Also: Excel-Tabelle mit getrennt aufgelisteten OS- und Aktiengeschäften ist okay, mit WKN, Datum des Kaufs u. Verkaufs, Stückzahl, Kauf- und Verkaufskurs. Wenn Du in weiteren Spalten dann jeweils "Maklergebühr, Provosion, fremde Spesen" (je nach Broker) auflistest, ist das ausreichend (pauschale Schätzung reicht mE nicht).

      Dieser Tabelle würde ich die kopierten Kaufs- u. VerkaufsBelege beifügen.

      Onlinekosten, Kosten von "Beratungsdiensten" (falls Du jetzt Börsenbriefe etc. damit meinst) solltest Du auch mit Rechnung belegen (werden als Werbungskosten anerkannt, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe).

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 13:49:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine genaue Antwort kann ich dir zwar nicht geben. Aber wenn du viel Verluste vortragen willst, kann es dir passieren, das das Finanzamt schon wissen will, wie es bei dir ausgesehen hat, als die starken Börsenjahre waren. Also solltest du 1999, 2000 usw schon gehandelt haben und du hast damals keine Gewinne angegeben.

      Ob du unbedingt eine genaue Auflistung deiner Trades machen mußt, weiß ich nicht. In solchen Fällen mach ich es so: Weniger ist mehr. Die rühren sich schon, wenn sie was haben wollen.

      Bei den Aufwendungen gib an, was du nur anzugeben denkst, mehr als streichen können sie nicht.

      Gruß Micha
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 13:52:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hab`s gerade hinter mir mit dem FA und bin ganz gut weg´gekommen. Ich mußte also bei denne antanzen mit allen Abrechnungen, Belegen und den dazugehörigen Kontoauszügen der Bank und hab das zunächst alles dort gelassen und eine Woche später dann die Unklarheiten besprochen, bzw. klargestellt.;)
      Also ich habe alle Trades (Incl. der Gebühren) akrinisch gleich abgerechnet und mit dem Zettel der Rechenmaschine abgeheftet und Monat für Monat aufgestellt, sowie am Jahresende alle Monate gegengerechnet. Die daraus resultierende Endsumme ist dann der sogen. Bruttogewinn, von dem man sich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Börsengewinnen stehen, abziehen kann.
      Dazu gehören :
      Depotgebühren, Kosten für Börsenveranstaltungen, HV-Fahrt- u. Übernachtungskosten, Börsenbriefe, Realtimesystem, usw.
      Viele Direktbroker (Consors) bieten auch schon an, die gesammte Abrechnung (gegen kleine Gebühr) für ihre Kunden zu übernehmen. Ich lasse das machen. Das erleichtert natürlich die Arbeit. Wer viel tradet sollte die Archivierung der einzelnen Abrechnungen möglichst so machen, dass das FA nicht lange suchen muß.
      Wenn sie einen nämlich prüfen, dann zu 100%, was bedeutet, dass die Jungs jeden Beleg sehen wollen. Mit so etwas muß jeder rechnen, der im grösseren Umfang oder als Haupterwerb an der Börse agiert.
      Wenn man sich offensichtlich verrechnet hat (Zahlendreher) sagen die auch so schnell nix, aber wenn sie merken, dass man sie besch... will, dann fangen die an zu bohren und stellen unangenehme Fragen, die oft vorm Kadi enden.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 17:50:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      oh, vielen Dank. Waren ja schnelle Antworten:

      zu Belegen:

      Ist ein knapper Ordner. Den will ich wirklich nicht kopieren. Ist es ein Risiko, den so abzugeben?

      zu Kosten:
      zeitschriften, Online-Kosten... =Werbungskosten,
      oder direkt vom gesamtergebnis abziehbar.

      In einem Thread las ich von der Idee:
      das Konto zum Brokern so abrechnen:
      Jahresendbestand -Jahresanfangsbestand = Gewin/Verlust-Wert.
      Dieses Konto gleich auch für laufende abzugsfähige Kosten verwenden(Zeitungsabos ..., Infodienste.. )

      So hat man nach Jahreswechsel eine komplette Abrechnung auf dem Kontoauszügen und reich dazu nur noch die Belege mit. - Also mimimale Aufwendungen.
      Funkioniert das?

      freundliche Grüsse
      Boras

      PS:
      will zum Jahreswechsel sowieso zu Citi-Bank wechseln
      Geben die eine Trade-Aufstellung ?

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      Avatar
      schrieb am 08.12.02 18:32:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn du das Konto nur für deine Börsentransaktionen und für die Bezahlung der durch Börsenbriefe, RT-Syst., usw. benutzt und alles entsprechend mit Depotabrechnung und Rechnungsbelegen abheftest, dann dürften die eigentlich nix dagegen haben. Das einfachste aber wäre, du fragst mal ganz dumm bei denen nach. Die müssen dir nämlich kostenlos Auskunft geben.
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 20:13:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Boras

      ich würd dem FA nie irgendwelche Belege im Original (außer der Steuerbescheinigung für KAP) reinreichen. Macht zwar einige Arbeit, aber angenommen, Deine Belege werden dort verschludert. Du hast normalerweise keinen Beweis dafür, sie auch wirklich eingereicht zu haben, und Zweitanfertigungen von Kauf-/Verkaufsbelegen lassen sich die broker gut honorieren! Da kommt dann einiges zusammen.
      Ich hatte übrigens 2 dicke Ordner ;) und eine Kopiererdämpfevergiftung..

      Zeitschriften, onlinekosten, Börsenbriefe etc. habe ich auf einer Anlage zur Steuererklärung unter "Werbungskosten" aufgelistet u. Belege beigelegt. Normalerweise weißt Du ja zuvor nicht, wieviel % der onlinekosten Dir das FA als Werbungskosten "durchgehen" läßt.


      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 21:44:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Boras: Warst du schon mal in Boras?
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:40:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also irgendwelche Belege wollen die schon sehen und wenn`s nicht die Originale sind, dann Kopien. Einen Aktenordner zu kopieren kostet zwar Zeit und Geld, aber das dürfte doch nicht das Problem sein.
      Wenn die schon Schriftverkehr ´mit dir haben, dann haben sie dich auch am Kanthaken und die Schlinge zieht sich zu. Ich würde auch jeden Fall mit denen kooperieren und nicht auf Konfrontationskurs gehen - Du ziehst am Ende immer den kürzeren.
      Das sind dort auch nur Menschen (keine Unmenschen) die dort sitzen, aber sie sitzen am längeren Hebel und es ist deren tägliches Brot, so kleinen Börsenzockern, wie wir es nun mal sind, die sauer erzockten Gewinne abzunehmen.*ggg
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 22:18:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Nataly,
      ich war zwar schon im herrlichen Schweden, aber noch nicht in Boras.
      Ist ein Phantasie-Name -erstaunlich, daß es ihn wirklich gibt
      Viele grüsse
      "Boras"
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 22:20:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo
      vielen Dank für die bisherigen Auskünfte.

      Gestattet noch eine restliche Frage.

      Ist es richtig, dass ich in der Aufstellung ausschliesslich NUR die Bewegungen (Kauf/Verkäufe) im Jahr aufliste ?
      Also alles was ausserhalb der Spekfrist liegt höchstens benenne, weil ein Kauf/verkauf stattfand, aber keinen Wert aufführe.

      Das FA demnach nicht auf den Gesamt-Wert des Depots schliessen kann.

      mfG.
      Boras
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 13:55:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo boras,

      Ich reiche bei meinem FA die Spekugew. seit Jahren wie folgt ein:

      Stand 31.12.01
      +/- offene Posten

      Stand 31.12.02
      +/- offene Posten

      ergibt Speku.gewinn 1

      zuz. Auszahlungen
      abz. Einzahlungen
      Zinsen von diesem Konto

      erbigt Spekugewinn/verlust

      da ich nur aktien trade, reicht mir dieses 1 konto. wenn ich derivate traden würde, würde ich hierfür ein 2. depot/konto nutzen

      vom speku.gewinn sind dann natürlich werbungskosten, wie zb. internet, kurssysteme, fachliteratur, pc (AfA) usw. absetzbar.

      meine abrechnungen speicher ich auf diskette, falls doch mal rückfragen komen sollten
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 14:19:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #11:
      (1)Steuerpflichtig sind Veräußerungsgeschäfte.
      Das heisst: Aktien, die noch im Depot vorhanden sind, haben in der Erklärung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von vornherein gar nichts zu suchen.

      (2) Steuerplichtig sind Veräußerungsgeschäfte innerhalb der Speku-Frist von einem Jahr.
      Das heisst, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, dann sind weder Angaben über den Kauf noch Angaben über den Verkauf zu machen. Eine "Benennung" entfällt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 22:38:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,
      allerbesten Dank für Eure Hinweise.
      Ich hab das FA mißtrauischer eingeschätzt.

      Eine allerletzte Frage:
      Hab es zwar andeutungsweise irgendwo mal gelesen, aber finde es jetzt nicht mehr hier in dem Thread.

      Wo muß ich was in "Einkünfte aus KAP" eintragen? Sehe immer nur was von Erträgen also Spek-Gewinnen .
      Ich weiß - "frag Deinen Steuerberater" . Hatte ich zwei mal. Viel Arbeit hohe Kosten. Also selber machen!
      War bisher als "unaufwendiger Arbeitnehmer" auch unkompliziert. Doch das ist Neuland.

      In welcher Spalte müßte ich die -xxxx Euro/bzw DM Verlust in 2001 eintragen, damit ich sie mit dem jetzt besser laufenden Jahr 2002 verrechnen kann.

      Wenn Ihr eine frühere Posting-Nummer wißt, die würde ich auch lesen.

      Nochmals vielen Dank für Eure Mühe. Ist ein prima Forum.
      mfG.
      Boras
      Avatar
      schrieb am 17.12.02 23:03:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Für die Angabe der Spekulationsgewinne ist die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) vorgesehen (s. 2)

      Die Anlage KAP dient für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden), die nur dann angegeben werden müssen wenn die persönlichen Freigrenzen überschritten wurden (1500 Euro für Ledige 3000 für Verheiratete)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 01:07:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo boras!

      Rein praktischer tip, das Programm von steuerkompaß


      http//www.steuerkompasswp.de/


      In das Programm gibts du alle trades incl. Gebühren e.t.c. ein. Das Programm "verwurstet" dann alles jahrweise und druckt dir für das FA eine fertige Liste und ein Saldo

      "private Wertpapierveräußerungsgeschäfte: Erläuterungen zur Anlage SO der Einkommenssteuererklärung"

      aus.

      Das Programm erkennt und berücksichtigt u.a. auch Werte, die vom Halbeinkünfteverfahren betroffen sind.


      Ich hatte vor einigen Monaten das gleiche Problem wie du und mir hat`s Progrämmchen doch geholfen (sonst hätte ich vermutlich immer noch nicht meine EStErkl. abgegen) ;)

      Nachteil: Programm war nicht ganz billig. (30 oder 40 E). Lohnt sich aber, kann auch upgedatet werden.


      Gruß Ignatz

      PS: sollte kein "spamming" werden, aber es hat mir wirklich geholfen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:23:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Boras:
      Einkommensteuerlich sind
      (1)"Einkünfte aus Kapitalvermögen" nach § 20 EstG und
      (2) "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EstG
      streng auseinanderzuhalten. Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Speku-Gewinne" ) gehören zu den "Sonstigen Einkünften".
      Die "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (z.B. Zinsen, Dividenden)sind auf der Anlage KAP zu erklären.
      Die Speku-Gewinne (oder -verluste) dagegen sind auf Seite 2 der Anlage SO zu erklären.
      Angenommen, du hast Aktien, aus denen du Dividenden erhalten hast, innerhalb der Speku-Frist mit Gewinn (oder Verlust) verkauft, dann musst du die Dividenden auf Anlage KAP erklären, den Gewinn (oder verlust) aus der Veräußerung dagegen auf Seite 2 der Anlage SO.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 17:56:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Ihr,
      Vielen Dank für Eure Mühe.

      hab mit den SteuerKompasWP als Probeversion
      heruntergeladen und in der Hilfe geblättert.
      Dort ist alles haarklein für Dummis beschrieben.
      Für künftige Fragen solcher Art kann man gut auf diese Hilfe verweisen.
      Das programm werd ich auch noch testen und meine Meinung sagen

      Nochmals danke
      Viele grüsse
      Boras
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:15:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich nutze z.B. Quicken für die Verwaltung meiner Ein- u. Ausgabe. Habe dort alle Wertpapiergeschäfte akribisch nachgehalten.

      Reicht den Finanzamt auch ein Quicken-Report? Allerdings kann man - soweit ich weiß - in den Quicken-Reports die An- u. Verkaufsgebühren nicht separat ausweisen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:24:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu #19: Ich kenne Quicken nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es Probleme bei der Berechnung der Speku-Einkünfte dann gibt, wenn Staffelkäufe oder -verkäufe vorliegen. Ich weiss nicht, ob Quicken darauf programmiert ist.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 18:32:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #19: Außerdem ist das Halbeinkünfteverfahren zu berücksichtigen. Auch da weiss ich nicht, ob Quicken das beherrscht. Ich selber habe für 2001 die Speku-Einkünfte mit der Steuer-Software von ALDI (ca. 5 Euro) berechnet. (Allerdings waren es nicht so viele Trades).
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 07:25:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo, es bleibt doch noch eine Frage:

      Testläufe mit dem SteuerKompassWP-Programm (DEMO) zeigen, dass die gebühren für a- und verkäufe getrennt in
      Kaufgebühren und Werbungskosten (verkaufsgebühren) getrennt in der berechnung ausgewiesen werden.
      Erscheinen aber nicht als Einzel-Gesamtsummen.

      Zum Schluß der Aufrechnung erscheint nur eine Summe: steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn
      (Halbeinkunft-verfahren getrennt ausgewiesen)

      Mich wundert es, dass in Kauf- und Werbungskosten unterschieden wird, diese aber dann in der Gesamtsumme untergehen.
      Werbungskosten werden sonst immer getrennt ausgweiesen.
      Nicht nötig oder ?

      Die Kosten durch Abo-Dienste, Online-Kosten (anteilig), Buchkäufe, Zeitschriften u. a. m. im zusammenhang mit WP-Geschäften stehend werden sicher unter Werbungskosten (wenn >2000DM Pausch) aufgeführt, oder?



      Danke, mfG.
      Boras
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:21:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      "Die Kosten durch Abo-Dienste, Online-Kosten (anteilig), Buchkäufe, Zeitschriften u. a. m. im zusammenhang mit WP-Geschäften stehend werden sicher unter Werbungskosten (wenn >2000DM Pausch) aufgeführt, oder?"

      (1) Eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 2000 DM gibt es ausschliesslich bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Bei den Speku-Einkünften gibt es keine Werbungskostenpauschale.
      (2) Die Kosten für Abo-Dienste, Online Kosten, Buchkäufe, Zeitschriften können nicht einzelnen Veräußerungsgeschäften zugeordnet werden, sie müssen gesondert geltend gemacht werden. Falls WP-Kompass hierzu keine Möglichkeit bietet, würde ich darin einen Fehler des Programms sehen.

      "Mich wundert es, dass in Kauf- und Werbungskosten unterschieden wird, diese aber dann in der Gesamtsumme (3)untergehen.
      Werbungskosten werden sonst immer getrennt ausgweiesen.
      Nicht nötig oder ?"

      (3)Ist nicht unbedingt nötig.


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