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    Möchte mir vom Vater Wohneigentum übertragen lassen..Tipps - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.02 12:30:00 von
    neuester Beitrag 12.12.02 18:24:55 von
    Beiträge: 15
    ID: 670.691
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      schrieb am 09.12.02 12:30:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Folgende Sachlage:
      Meine Eltern sind Landwirte und haben ein Austragshaus
      gebaut, das sie aber nun auf mich übertragen möchten.
      Womit muss ich steuerlich rechnen, was wäre die beste
      Vorgehensweise, um legal möglichst wenig an Steuern
      abzuführen?
      Wer kennt sich aus? Ich bitte um Ratschläge!
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:33:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      deinem vater rate ich auf jedenfall das er sich und für seine frau ein wohnrecht auf lebenszeit eintragen lässt! du wärst nicht der erste der seine eltern auf die strasse setzt!!
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:40:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei so einem Sachverhalt, bei dem es ja letztlich nur um ein paar hundert Euro geht, würde ich Dir raten, Du gehst nicht zum Anwalt, sparst die immensen Gebühren für eine Rechtsberatung und verläßt Dich auf die fundierten Beiträge hier im Board.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:45:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Kommt auf den Gegenwert an, meist reichen aber bei einem Haus der ELTERN (BEIDE ZUSAMMEN) die Schenkungsfreibeträge. Evtl. einen Überlassungsvertrag andenken ...

      Geh nicht zum Steuerberater, sonder gleich zum Notar!! Hab mit der steuerberatenden Zunft in Sachen Immobilien und Recht nicht nur positive Erfahrungen gemacht!

      Grüße
      MB :D
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:46:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Doktor Dax, du meinst es gehe nur um ein paar hundert
      Euro, ich dachte da ginge es um ein paar tausend Euro.

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      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:50:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ matthias

      :rolleyes: Schon mal was von Ironie gehört ??:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:54:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 5

      Ich meine, da geht es eher um mehr als um weniger Geld und ich weiß, dass viele sich in solchen Dingen erst dann fachlich beraten lassen, wenn das Kind schon halbwegs in den Brunnen gefallen ist, soll heißen eine Menge Kohle schon unwiederbringlich verloren ist.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:55:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      wie alt ist das haus?
      hast du geschwister?
      willst du selbst drin wohnen?
      wie alt sind deine eltern, bzw. gesundheitlicher zustand?

      lass es dir schenken, unter ausnutzung der schenkungssteuerfreibeträge, oder kaufe es deinen eltern ab wenn du selbst drin wohnen willst, nimm die förderung mit und das geld was du deinen eltern zu zahlen hättest geben sie dir als elterndarlehn etwas unter marktzinsen, so bleibt das geld in der familie...
      aber entscheident ist doch was haben deine eltern sonst an vermögen, wenn viel da ist und keine geschwister wegen dem streit! dann nutze die schenkungsfreibeträge und die eltern können sich ein niesbrauchsrecht eintragen lassen auf lebenszeit, nur mal so meine gedanken....
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 12:59:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mirbel: Sorry, ich bin grundsätzlich naiv. Ich hab da
      wirklich keine Ahnung und habs somit auch schwer, Ironie
      als solche zu entlarven!
      Du meinst, ich sollte mir das ganze also schenken lassen?
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:05:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Matthias

      Leider kann ich so ohne den absoluten Hintergrund zu kennen, keine Empfehlungen aussprechen...

      Aber zum Notar mußt eh gehen!

      Wenn Du willst, sende mir die ca. Angaben via Bordmail, ich schaus mir gern an.

      Grüße
      Mirbel
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:57:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke Mirbel, werde ich machen!
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 13:58:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #1: Falls eine Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen vorliegen sollte, ist mit erheblichen einkommensteuerlichen Folgen zu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 14:00:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Matthias

      Wenn Du wirklich eine fundierte und rechtlich einwandfreie Auskunft benötigst, bist Du bei Nataly bestens aufgehoben !!

      @ Nataly - Ist mein Ernst !

      Grüße
      MB:D
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 14:59:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Tja, das ist die Frage. Ich befürchte, dass man es als
      Entnahme des landwirtschaftlichen Betriebs bezeichnen kann.
      Aber da muss ich meinen Pa mal fragen. Oh Mann, da bin ich
      ja mal gespannt, was da auf mich zukommt. Soviel Geld hab
      ich nämlich nicht und ich wohne ja bereits drin und möchte
      auch weiter darin wohnen.
      Mirbel, wenn du meinst wende ich mich dann an Nataly,
      ich werde die Lage noch mal abchecken und sie dann
      befragen.
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 18:24:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      @MatthiasM: Vielleicht könnt ihr damit was anfangen:
      http://http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?021814


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