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    Verkauf von vermieteter/selbstgenutzer Immo - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.02 22:01:35 von
    neuester Beitrag 10.12.02 22:36:28 von
    Beiträge: 2
    ID: 671.460
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      schrieb am 10.12.02 22:01:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Betrifft Verkauf einer Immobilie :

      in § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG heisst es, dass die Speku-Steuer nicht anfällt bei "zu eigenen Wohnzwecken" genutzten Gebäuden.

      Nun meine Frage : wie lange muss ich die Immo selbst bewohnt haben, damit es heisst "zu eigenen Wohnzwecken" ??

      Bsp.: die Wohnung habe ich gekauft 1999.
      Bis dato heute ist die Wohnung vermietet.
      Verkauf z.B. August 2003.
      Reicht es, wenn ich sagen wir ab Februar oder März 2003 die Immo bis zum Verkauf selbst bewohne ? (inkl. dem ganzen Kram wie Erstwohnsitz, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Ummeldung des KFZ usw usw usw. Also alles ganz korrekt und offiziell).

      MfG
      Abmort
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 22:36:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das reicht nicht, wie sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ergibt.


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