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    [B]Doppelbesteuerung!!! was soll das??[/B] - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.02 22:01:59 von
    neuester Beitrag 11.12.02 14:42:57 von
    Beiträge: 8
    ID: 671.461
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      Avatar
      schrieb am 10.12.02 22:01:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      macht mich einfach krank
      - wofür sich mein opa und meine oma schon den arsch beim neuaufbau deutschlands aufgerissen hat und damals schon steuern gezahlt hat, soll ich jetzt diesem ... staat, der erwiesenermassen nicht mit seinem haushalt umgehen kann und sich nur mit neuen steuern und nicht haltbaren umschichtungen retten will, nochmals €€€ hinterherwerfen??

      doppelbesteuerung in höchstem ausmass nenne ich das und wieder auf dem rücken der kleinen.
      es gab schon einige prozesse deswegen vor dem bundesverfassungsgericht! - was ist draus geworden?

      bitte um sachliche posts.

      zb. ein kleiner mann wie ich erbe 1 mio dm
      habe selbst keine barschaft und soll dann nach neuem recht
      150000 steuern bezahlen!
      wenn ich das nicht kann muss es versteigert werden und ich
      bin dann der gelackmeierte! :mad:

      das finde ich überhaupt nicht sozial!!

      da sollte doch eine neuüberdachte bemessungsgrenze überdacht werden.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 22:22:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein "Kleiner Mann" ist für mich ein Familienvater mit 2 bis 4 Kindern und einem Einkommen von 2.000 - 3000 € Brutto

      die werden vom Linken Pack am besten beschissen !!

      und nicht ein Student der auf Pappis Kosten oder Bafög studiert noch nichts geleistet hat außer Party´s feiern:)

      wenn er dann von Omma ein Haus erbt, und ihm dann "zum Wohle des Volkes":) Lügenhans 150.000 Mille abnehmen will dann wird geweint:D


      wenn einer berechtigt wäre zu plärren dann OPPA oder OMMA aber nicht du:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 22:37:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      teilweise scheinst du es verstanden zu haben(smilies), aber
      nicht das dogma - macht aber nix.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 22:44:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ all

      mir geht es hauptsächlich um die "doppelbesteuerung" und die "bemessungsgrenzen".

      es müssten doch eigentlich einige gerichtsurteile vorliegen!!
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 22:57:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      hat sonst keiner ein prob mit doppelbesteueerung??

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      Avatar
      schrieb am 10.12.02 23:48:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Doppelbesteuerung: Ist nicht, weil der Steuergegenstand jeweils ein anderer ist.

      Halbteilungsgrundsatz: Wurde aus einigen BVerfGE hergeleitet, aber nicht bestätigt, sondern in späteren Urteilen verneint.

      Beitragsbemessungsgrenzen: Wer unter durch die Erhöhung mehr bezahlt, ist bestimmt nicht der kleine Mann (zumindest vom Geldbeutel her)

      Häuschen: Erbfolge lässt sich regeln und gestalten. Im übrigen kann man auch berechnen, was da auf einen zukommt (bzgl. Liquidität). War im übrigen bei der Erbschaftssteuer schon immer so. Empfehle eine Beratung beim Steuerberater. Ist besser as die Devise "Spare mit jedem Pfennig, koste es was es wolle".
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 14:36:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      vielleicht gibt es noch leute wie mich, die ihre
      gesamte lebensplanung ueber generationen hinweg
      nicht nach steuerlichen gesichtspunkten treffen
      will, noch mir aufdiktieren lassen will, dass ich
      gefaelligst (bis vor kurzem) heiraten oder (jetzt) kinderkriegen muss.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 14:42:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      und bevor jetzt wieder einige ankommen mit
      "freibetraege hoch genug", etc.:

      in am stadtrand (westlich) von muenchen kostet
      eine eigentumswohnung von 83qm fast DM 500.000,-
      der grund liegt bei DM 1.200,- pro qm, ein kleines
      einfamilienhaus mit mindestgrund (wieviel? 2m bis
      zum zaun?) kommt auf DM 900.000,- ein ECHTES haus
      leicht auf DM 1.500.000,-

      wenn das dann mal alles zum verkehrswert bewertet
      wird, dann viel spass beim erben und bei der
      vermoegenssteuer.

      GGG


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