checkAd

    Wowereit ins Gefängnis? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.02 11:47:54 von
    neuester Beitrag 19.12.02 08:09:43 von
    Beiträge: 24
    ID: 674.758
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 678
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:47:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteilsspruch zweifelsfrei zu der Feststellung gekommen ist, daß Wowereit Verfassungsbruch begangen hat, stellen sich die Bürger dieses Landes die Frage, ob der Verfassungsbrecher straffrei davonkommen soll.
      Wenn ein `Normalbürger´ hundert Euro unterschlägt, ist sofort der Staatsanwalt da, und es drohen schwere Strafen.
      Wenn ein hochrangiger Politiker ungeniert unsere Verfassung bricht, geschieht offenbar nichts.
      Ein paar Monate Haftstrafe wären sicherlich die angemessene Strafe für Berlins Regierenden Bürgermeister!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:51:07
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:52:29
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:53:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      nomen est omen:D

      eine auslegung ist halt kein bruch:p

      nachdem das verfahren geklärt ist, müßte es jetzt wieder
      um die sache gehen!

      ciao
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:53:58
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:54:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:56:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      @6
      :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 11:57:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einige hier haben echte Probleme...
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:00:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 das sind keine Probleme, das ist Neugier und heimliche Sehnsucht nach dem anderen Ufer :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:02:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      :D Nenn es wie Du willst...
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:05:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      punk, du pöser purche;)

      :laugh: :laugh:

      ciao
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:15:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      na, zum glück schreibe ich hier nicht was ich denke, sonst würde ich deinen artikel gerne zerreissen,
      ich kann mich aber noch beherrschen,
      lass einfach solche kommentare, sie dienen keinem, außer,
      dass man darin deine gesinnung erkennt, verschone uns bitte damit,
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:19:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      kevin, du musst lockerer werden. Ich amüsiere mich immer köstlich über solche intellektuellen Highlights bei WO :laugh:.

      P.S. In der Sache hast du natürlich recht ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:23:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ha, ha, ha.......
      Alle etwas durch den Wind hier.
      Das Jahr war lang!
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:53:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Naja, also Wowereit ist schwach in seiner Stellungnahme zu dem Urteil.
      Immerhin haben auch 2 SPD Richter gegen seine Entscheidung gestimmt.

      Er sollte (zwar nicht ins Gefängnis) wenigstens zugestehen, dass er einen Fehler gemacht hatte und dazu sollten solche Leute stehen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 12:57:57
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:33:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn man sich den Wortlaut der Rede Schönbohms nochmal vergegenwärtigt, dann muß man sich wirklich um den Geisteszustand Wowereits Gedanken machen, wenn dieser dann nochmal bei einem klaren "Nein" nachfragen will. Es war alles klar und eindeutig. Nachzulesen unter
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,227687,00.h…


      Es folgte die Rede des brandenburgischen Innenministers, Jörg Schönbohm. Ein Abschnitt der Rede, der der bevorstehenden Abstimmung im Bundesrat gewidmet ist, lautet wörtlich:

      "[...] Vor dem Hintergrund des soeben Gesagten möchte ich Sie darüber informieren, dass ich bei diesem Gesetz mit Nein stimmen werde. Nach unserem Koalitionsvertrag müssten wir uns der Stimme enthalten. Die Zustimmung zu diesem Gesetz stellte den Bruch unseres Koalitionsvertrages dar. Mit meinem Nein möchte ich diesen Bruch heilen.

      Ministerpräsident Stolpe und ich sind in einer persönlich außerordentlich schwierigen Situation. Wir haben uns bisher trotz unterschiedlicher persönlicher Biographie zusammengefunden, um gemeinsam etwas für unser Land Brandenburg, dem wir uns verpflichtet fühlen, zu tun. Wir wollen in unserem Land die innere Einheit vollenden. Es wäre in Brandenburg niemandem zu vermitteln, wenn die Koalition daran zerbräche. Wir haben in meinem Heimatland eine Arbeitslosigkeit von 18,7 %. 2 % Ausländer leben unter uns. Wir haben keine Schwierigkeiten bei dem Thema "Integration", was wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist. Trotzdem läuft die strategische Zielrichtung darauf hinaus, Brandenburg vorzuführen und zu spalten; denn die unterschiedlichen Auffassungen waren bekannt.

      Zunächst hat die Strategie der Bundesregierung Herrn Stolpe mit der Aufforderung, der Erwartung oder der Vermutung, unseren Koalitionsvertrag zu brechen, in eine schwierige Situation gebracht. Sollte er dieses tun, werde ich die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Folgen zu heilen. Auch das ist für mich menschlich eine außerordentlich schwierige Situation. Das Vorgehen der Bundesregierung, ihr Zeitplan und ihre mangelnde Bereitschaft, den Vermittlungsausschuss anzurufen, lassen mir keine andere Wahl. Ich hätte ein gemeinsames Ergebnis im Vermittlungsausschuss vorgezogen. Aber dazu waren Sie, die SPD-geführten Länder und die Bundesregierung, nicht bereit. Diese mangelnde Verhandlungsbereitschaft führt zu der Situation, in der wir uns heute befinden.

      Ich weiß, dass mein Vorgehen bisher einmalig ist. Aber mit dem Versuch, Mehrheiten zu erzwingen, fordert die Bundesregierung eine solche Reaktion heraus. Herr Bundesminister Schily, wir haben auch einige persönliche Gespräche geführt. Ich habe in der Innenministerkonferenz häufig mit Ihnen gesprochen. Warum ist es nicht möglich, diesen letzten Schritt hin zu einem Kompromiss zu tun? Ich habe dafür eine Erklärung, zu der ich nicht viel sagen möchte. Staatspolitisch gesehen haben Sie damit die Chance verpasst, ein für die Zukunft unseres Volkes wichtiges Gesetz im breiten politischen Konsens zu verabschieden. Die Mitglieder des Bundesrates entscheiden in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Bundesrates werden Ihnen für Ihr Vorgehen die Mehrheit nicht geben.

      Als zuständiger Minister des Innern kann ich diesem Gesetz also nicht zustimmen. Bei unterschiedlicher Abstimmung einer Landesregierung sind die Stimmen dieser Regierung nach herrschender Rechtsauffassung ungültig. Diese Auffassung hat man auch aus der Verwaltung des Bundesrates gehört. Ich möchte, nachdem Herr Gabriel dies angesprochen hat, drei Ziffern aus einem Rechtsgutachten zitieren, das ich von Herrn Isensee, einem namhaften Professor der Jurisprudenz, habe erstellen lassen. In der Zusammenfassung seiner Bewertung schreibt er:

      1. Wenn die vier Vertreter des Landes Brandenburg im Bundesrat sich nicht auf ein einheitliches Votum verständigen, können sie kein wirksames Votum abgeben. Im Falle der Uneinigkeit wird das Land so behandelt, als wenn es nicht an der Abstimmung teilnähme.

      Um die Einheitlichkeit der Abstimmung sicherzustellen, gibt es Koalitionsverträge - das sage ich jetzt - und Absprachen in Kabinetten. Wenn man sich in den Kabinetten nicht einigen kann, was zum letzten Mal im Jahr 1949 geschah, tritt dieser Fall ein. Das ist der Punkt.

      Der zweite Punkt, den er nennt:

      Ohne Verständigung in der Sache gibt es keinen Stimmführer. Der Ministerpräsident wäre nicht ermächtigt, das "Stimmenpaket" des Landes abzugeben.

      Der dritte Punkt:

      Der Dissens unter den Vertretern muss in der Beratung rechtzeitig und deutlich angezeigt und ebenso in der Abstimmung verlautbart werden.

      Ich habe diesen Dissens, meine ich, deutlich genug angezeigt.

      Herr Präsident, ich beschreibe meine Position deswegen so eindeutig, damit Sie nachher beim Aufrufen des Landes Brandenburg nicht überrascht sind. Ich werde meine Ablehnung des Gesetzes in Kenntnis von Artikel 51 Abs. 3 unseres Grundgesetzes sowie der sich daraus ergebenden Gesetze und Verordnungen, wie sie im "Handbuch des Bundesrates" von Reuter beschrieben sind, laut und unzweideutig formulieren. Ersparen Sie es uns bitte, durch Nachfragen noch einmal ein anderes Stimmverhalten zu erwarten oder anzumahnen. Die erste Aussage wird klar und unmissverständlich sein. [...]" (Plenarprotokoll 774, Stenografischer Bericht, S. 147 D (148 D, Hervorhebungen im Original).
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:38:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was ist denn an dem frisch? Ist der eigentlich immer noch Regierender Bürgermeister? Das wäre eine Schande für Berlin und für Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 13:46:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Vermutlich musste Wowereit sich so verhalten, damit Schröder einen weiteren Punkt seiner 4jährige Erfolgsbilanz hinzufügen konnte.

      Ansonsten wäre das Haarfärbeurteil allein dagestanden.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 14:50:52
      Beitrag Nr. 20 ()

      :lick: :lick: :lick: :kiss: :kiss: :kiss:
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 15:19:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Jetzt regt euch nicht künstlich auf, das war Auslegungssache, was passiert, wenn ein Land unterschiedlich abstimmt. Jetzt ist es geklärt.

      HB/dpa BERLIN. „Mit dieser Entscheidung besteht nun Rechtssicherheit über die Auslegung und Handhabung der entsprechenden Vorschrift des Grundgesetzes“, hieß es in einer unmittelbar nach der Urteilsverkündung veröffentlichen Stellungnahme.

      Rau hatte eine verfassungsgerichtliche Klärung ausdrücklich als wünschenswert bezeichnet, da nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes allein das Bundesverfassungsgericht die erforderliche Rechtssicherheit für den Bundesrat und die Länder schaffen könne. Der Bundespräsident sehe seine Entscheidung, das Gesetz auszufertigen, durch den Beschluss des Gerichts bestätigt, heißt es weiter. Das uneinheitliche Abstimmungsergebnis innerhalb des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche, dass es begründete Argumente für unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe, meinte der Bundespräsident.

      Rau forderte die Parteien auf, nun baldmöglichst neue Gespräche über eine zeitgemäße Regelung für Integration und Zuwanderung aufzunehmen. Deutschland brauche ein modernes Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Ausländern, das der Lebenswirklichkeit gerecht werde und das helfe, die tatsächlich bestehenden Probleme zu lösen. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung sei unter allen politischen und gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland, den politischen Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden, unumstritten.


      HANDELSBLATT, Mittwoch, 18. Dezember 2002, 11:09 Uhr
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 15:23:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Kommt der dann eigentlich in den Frauenknast ?

      Schliesslich soll der Knast ja eine Bestrafung sein...
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 15:25:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Richter erklärten, der Ministerpräsident eines Landes dürfe sich im Bundesrat nicht über die Stimmen seiner Kabinettsmitglieder hinwegsetzen. In der von einem beispiellosen Eklat begleiteten Sitzung der Länderkammer vom 22. März hatte der damaligen Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das gespaltene Votum Brandenburgs als Ja-Stimme gewertet, obwohl Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) der Zustimmung des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) widersprochen hatte. Das Grundgesetz verlangt, dass die Vertreter eines Landes einheitlich abstimmen. Die Folgen einer uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat waren bisher unklar.

      Wowereit habe einen Verfahrensfehler begangen, urteilte das Gericht. Durch die Äußerung Schönbohms sei klar gewesen, dass das Land Brandenburg uneinheitlich habe abstimmen wollen. "Es bestand Klarheit über den Dissens", heißt es in dem Urteil. Das Richter urteilten allerdings nicht einstimmig. Zwei Richterinnen widersprachen öffentlich der Mehrheit des Senats. (Reuters)
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 08:09:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Deutliche Kritik aus den eigenen Reihen

      Die „Abweichende Meinung“ der beiden Verfassungsrichterinnen Lerke Osterloh und Gertrude Lübbe-Wolff



      Das Zuwanderungs-Urteil gleicht einem dreiteiligen Anzug aus zwei konkurrierenden Schneidereien: Gedeckte Hose und Jacke, dazu eine grelle Langweste. Die Hose – das ist die Zusammenfassung der Fakten durch alle acht Senatsmitglieder auf 24 Seiten. Die Jacke – das sind die tragenden Gründe des Urteils, die wohl im Wesentlichen von Richter Udo di Fabio stammen und von vier oder fünf seiner Kollegen geteilt werden (das genaue Abstimmungsverhältnis bleibt geheim). Die dazu gar nicht passende Weste – das ist die „Abweichende Meinung“ der Richterinnen Lerke Osterloh und Gertrude Lübbe-Wolff.

      Die Weste ist komplizierter gewoben und deutlich länger als die Jacke ausgefallen. Und sie enthält klare Worte: Die Senatsmehrheit missachte das Recht Brandenburgs zur Korrektur seiner ersten Stimmabgabe; sie schaffe ein „staatsrechtliches Unikat“, treffe eine „unzutreffende Unterstellung“ und bleibe „unerfindlich“. Folge man der Mehrheit in der Interpretation der Schönbohm-Anwort („Sie kennen meine Auffassung“;), „so wäre des Deutens kein Ende“.

      Die überstimmten Richterinnen sind mit der Mehrheit einig, „dass bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz das Land Brandenburg zunächst nicht einheitlich abgestimmt hat“. Zunächst, heißt es. Im zweiten Durchgang aber, so finden Osterloh und Lübbe-Wolff, habe Brandenburg seine Stimmen sehr wohl einheitlich und damit wirksam abgegeben. Dies sei mit dem Ja des Ministerpräsidenten Manfred Stolpe auf die Nachfrage des Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit geschehen. Innenminister Jörg Schönbohm habe diesem Ja „keine klar als Stimmabgabe identifizierbare Äußerung mehr entgegengesetzt“, die das Zustandekommen des Gesetzes hätte verhindern können.

      Zu diesem Ergebnis kommen die beiden „Abweichlerinnen“ nach allen Regeln der juristischen Kunst in mehreren Schritten: Das Land Brandenburg sei zur Korrektur seines im ersten Durchgang gezeigten Abstimmungsverhaltens berechtigt gewesen; die Nachfrage des Bundesratspräsidenten sei „in der konkreten Situation sehr wohl berechtigt“ gewesen; für die Form der Wowereit- Nachfrage habe es gute Gründe gegeben; im zweiten Durchgang habe Brandenburg sein Korrekturrecht wirksam genutzt.

      Im Einzelnen argumentieren die beiden Richterinnen höchst differenziert, häufig mit der von Juristen hoch geschätzten Methode des exakten Trennens von Sachverhalten und Begriffen. So unterscheiden sie etwa zwischen „Stimmabgabe und Auffassungskundgabe“ oder „zwischen zwei Formen des Fehlschlags einer Stimmabgabe“ – der im Rechtssinn nicht abgegebenen Stimme und der abgegebenen, aber ungültigen Stimme (und diagnostizieren für den ersten Durchgang, es seien „ungültige Landesstimmen“ abgegeben worden). Mit dem fast gleichzeitigen „Ja“ des SPD-Ministers Alwin Ziel und dem „Nein“ seines CDU-Kollegen Schönbohm habe keine „zurechenbare Stimmabgabe“ des Landes vorgelegen.

      Wo für die Mehrheit der Fall juristisch endet, beginnt er für die beiden Richterinnen erst interessant zu werden. Sie trennen beispielsweise zwischen echten und unechten Wiederholungen einer Abstimmung und halten beide Formen für zulässig. Nach der Geschäftsordnung des Bundesrates und der Staatspraxis gebe es einen „Grundsatz des großzügigen Umgangs mit Wiederholungswünschen“.

      Wichtig ist ihnen auch die Trennung zwischen der Stimmabgabe als Gesamtvorgang einer Abstimmung und der Stimmabgabe eines einzelnen Landes. Letztere hätte im Fall Brandenburg jedenfalls wiederholt werden dürfen. Eine andere, von der Senatsmehrheit getroffene Trennung, nämlich die in zulässige und unzulässige Nachfragen, machen die Beiden nicht mit: Die für ein Nachfrage- Verbot geltend gemachten fallspezifischen und landesinternen Hintergründe seien „bundesverfassungsrechtlich irrelevant“.

      Das Verhalten Wowereits billigen Osterloh und Lübbe-Wolff fast durchgehend. Seine Nachfrage an Stolpe zeuge nicht von Parteilichkeit, sondern von „einer effizienten Sitzungsleitung“. Besser wäre es ihrer Meinung nach freilich gewesen, Wowereit hätte die Nachfrage an das Land und nicht an den Ministerpräsidenten gerichtet. „Allerdings war die Rechtslage in dieser Frage zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht eindeutig geklärt.“ Wowereit habe jedenfalls „keinen evidenten Verfahrensfehler“ begangen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wowereit ins Gefängnis?