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    Spekulationsgeschäfte oder nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.02 00:40:59 von
    neuester Beitrag 19.12.02 07:35:40 von
    Beiträge: 2
    ID: 675.148
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      Avatar
      schrieb am 19.12.02 00:40:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      das ist hier die Frage:

      Vielleicht kann jemand zu den folgenden Fällen etwas sagen:

      1. Jemand besitzt Vorzugsaktien einer AG, diese werden in Stammaktien umgewandelt. Angenommen er besitzt die Vorzüge erst seit einem Monat, ist der Tausch dann ein Spekulationsgeschäft? Falls ja, besteht der Spekulationsgewinn aus der Differenz zwischen dem letztem Kurswert der Vorüge und dem Kaufpreis oder aus der Differenz zwischen dem ersten Kurswert der Stämme nach dem Tausch und dem Kaufpreis?
      Beginnt die Spekulationsfrist nach dem Tausch neu zu laufen?

      2. Jemand besitzt Aktien der A AG. Die B AG bietet ihm einen Tausch in Aktien der B AG an und er tauscht. Hier stellen sich die gleichen Fragen wie unter 1.

      3. Jemand besitzt Anleihen eines Emittenten, der umschuldet und dem Anleger einen Tausch in neue Anleihen anbietet. Auch hier stellen sich die Fragen wie unter 1.

      4. Jemand kauft normale Anleihen (keine Zerobonds, FI, Anleihen außerhalb der Disagiostaffel etc.) weniger als ein Jahr vor der Fälligkeit zu einem Kurs deutlich unter dem Rückzahlungskurs und hält diese bis zur Endfälligkeit. Ist der Gewinn ein Spekulationsgewinn?

      5. Sehe ich es richtig, daß es bei Umwandlungen von jungen in alte Aktien und Aktiensplits sowie Reverse Splits nicht zu Spekulationsgeschäften kommt und auch die Spekulationsfrist nicht von Neuem zu laufen beginnt?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 07:35:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Plutokrat

      1.) Nein
      2.) Kommt auf die rechtliche Gestaltung der Übernahme/Fusion an. Desahlb ja und nein
      3.) Nein
      4.) Ja
      5.) Ja, siehst Du richtig

      Gruss
      NmA


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