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    Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.02 09:35:15 von
    neuester Beitrag 19.12.02 13:15:55 von
    Beiträge: 13
    ID: 675.234
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      schrieb am 19.12.02 09:35:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im neuen Jahr wird die Spekusteuer ja reformiert, so daß immer pauschal beim Verkauf was abgezogen wird. In der Übergangsfrist wird beim Verkauf 1% der Gesamterlöses als Steuer abgeführt, wenn man keinen Nachweis über den Einkaufspreis hat.

      Prinzipiell heißt das, daß eine nach jetzt geltenden Recht inzwischen abgelaufene Spekulationsfrist wieder aufgehoben wird. Wenn ich also vor zwei Jahren eine Aktien gekauft habe, sie dieses Jahr mit Gewinn verkaufen könnte, ohne Spekusteuer zu bezahlen (weil länger als 1 Jahre behalten), so muß ich sie nächstes Jahr wieder versteuern, richtig?

      Nun aber meine Frage: Der wahrscheinlichere Fall, daß ich eine Aktie vor 2 Jahren gekauft habe, die jetzt wertlos verfallen ist oder einfach nur stark im Minus ist - wenn ich diese Aktie jetzt verkaufe, habe ich Pech gehabt. Verkaufe ich sie aber nächstes Jahr, kann ich den Verlust dann mit evtl. späteren Gewinnen verrechnen?

      Anmu
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:07:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Stell doch einfach mal das NEUE GESETZ hier rein.... dann können wir weiter reden.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:10:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      @anmu: Die neuen Regeln sind noch nicht Gesetz, es könnte sein, dass es ganz anders kommt. Falls es aber so kommt, wie von dir geschildert, könnte es sein, dass du einen Verlust dann aufrechnen könntest. Falls kein weiterer Verlust zu erwarten ist, könnte sich Warten lohnen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:11:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Guten Morgen zusammen,

      wie verhält sich das eigentlich genau? Werden nur Informationen zu Aktien- Käufen / Verkäufen weitergegeben oder erhält das FA generell Einsicht in alle Kontotransaktionen? :confused:

      Gruß
      Huratius
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:12:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn ich den genauen Wortlaut des Gesetztes kennen würde, müßte ich wahrscheinlich nicht fragen, da es da wahrscheinlich drin beschrieben ist. Außerdem ist es noch nicht beschlossen, sondern nur in der Planung (soll aber so beschlossen werden).

      Aber in den letzten Wochen ging ja viel durch die Medien, nur diese für mich wichtige Frage wurde nirgendwo besprochen.

      Anmu

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      schrieb am 19.12.02 10:15:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      @anmu
      Logisch wäre es schon, dass man nächstes Jahr auch alte Verluste gegenrechnen darf, wenn man auch alte Gewinne nicht mehr steuerfrei kassieren darf. Aber niemand weiss, was sich die Rotgrünen noch für teuflische Fallen ausdenken, um an Geld zu kommen.
      Aber das Ganze wird wohl sowieso nicht kommen, da es am Widerstand der Länder scheitern wird. Wichtig ist deshalb zuerst, dass die Wähler in Hessen und Niedersachsen der Regierung einen kräftigen Hieb über die Mütze versetzen und schwarz wählen. Dann ist der ganze Zauber vorbei.
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:37:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      @anmu:

      Was ist denn, wenn Du Deine vor 2 Jahren gekauften Aktien DIESES Jahr mit hohem Verlust verkaufen würdest :confused:

      Nix ist.... nothing, null...... gaaaaarr nichts.

      Was ist denn, wenn Du Deine vor 2 Jahren gekauften Aktien NÄCHSTES Jahre mit hohem Verlust verkaufen würdest :confused:

      Kommt darauf an, wie das Gesetz geändert wird.

      SCHLECHTER dieses Jahr kannst Du Dich aber NÌCHT stellen.

      Logische Konsequenz :confused:

      Ich sage sie Dir, bevor Du fragst.... NÄCHSTES JAHR VERKAUFEN!!!! SO oder SO.... egal... anal
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:48:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      @howlong
      Wenn das immer so einfach wäre. :D

      Bei einer Position, die einem Totalverlust entspricht, ist die Entscheidung recht klar. Bei einer anderen aber, wo sich der Wert "lediglich" halbiert hat, aber durchaus weiter fallen kann, nicht. Außerdem würde ich gerne ein Depot auflösen, die Aktien dort verkaufen und im neuen Depot wieder einkaufen (Depotübertrag dauert mir zu lange).

      Mir ist klar, daß die Diskussion hier nur Spekulation ist, da noch nichts beschlossen ist oder vielleicht auch nie beschlossen wird. Es geht mir um den momentanen Stand der Dinge, wenn der so wie er ist, durchkommt - was ist da denn festgelegt?

      Anmu
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 10:54:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Selbst wenn das Gesetz schon feststehen würde, muss trotzdem jeder selber entscheiden, ob er kauft oder verkauft und/oder ob ein Wert noch fallen kann oder könnte oder....oder auch nicht.


      Nun aber meine Frage: Der wahrscheinlichere Fall, daß ich eine Aktie vor 2 Jahren gekauft habe, die jetzt wertlos verfallen ist oder einfach nur stark im Minus ist - wenn ich diese Aktie jetzt verkaufe, habe ich Pech gehabt. Verkaufe ich sie aber nächstes Jahr, kann ich den Verlust dann mit evtl. späteren Gewinnen verrechnen?

      JA, könntest Du evtl. ;)
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 11:06:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      @howlong

      Mir schon klar, daß ich das selbst entscheiden muß und das will ich auch. Ich möchte nur den jetzigen Stand der Planung des Gesetzes wissen. Und da gibt es nur zwei mögliche Antworten:

      "Ja, bei Verkauf von schon aus der Spekufrist herausgefallenen Aktien ist geplant: xxx ..., was auch Aktien, die im Verlust sind nicht/betrifft."

      oder

      "Nein, das ist überhaupt nicht bedacht worden / nicht festgelegt"


      Kauf- und Verkaufsempfehlungen suche ich mir im Neuen-Markt-Forum, nicht hier. :laugh:

      Anmu
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 11:47:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Keiner, der weiß, was geschrieben steht oder nicht (dort steht)?
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 12:46:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      "was geschrieben steht" kann man in den PDFs lesen, die hier zu finden sind:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Ste…, ist aber nur der Entwurf v. 20.11.02 (ohne Abgeltungssteuer und Amnestie) und mühsam zu lesen.
      Ein neuerer schriftl. Stand ist mir nicht bekannt. Darüber schwitzen die Leute in Eichels Behörde offenbar noch ...
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 13:15:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kauf- und Verkaufsempfehlungen suche ich mir im Neuen-Markt-Forum, nicht hier.


      Gut gekontert :D


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