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    Kündigungsrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.02 17:39:16 von
    neuester Beitrag 19.12.02 18:21:43 von
    Beiträge: 3
    ID: 675.603
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      Avatar
      schrieb am 19.12.02 17:39:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      :rolleyes: Ich habe gerade eine Anfrage erhalten, die ich nicht beantworten kann, bzw. nichts korrektes finden konnte:

      Vielleicht befindet sich ja ein Spezialist unter Euch und ist so nett, mir eine Antwort zu geben:

      Eintritt ins Arbeitsverhältnis 01. April 1991
      Lt. Vertrag kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

      Kündigungstag: 19.12.02

      Dementsprechend endet das Arbeitsverhältnis am 31.03.2003
      Zählt man den 01. April jetzt mit, tritt doch eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund einer 12jährigen Betriebszugehörigkeit ein. Oder?
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:10:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich glaube nicht das deine Rechnung hier aufgeht, da der Arbeitgeber vorher gekündigt hat.

      Wie es gehandhabt wird steht normalerweise in der Betriebsvereinbarung. Kündigungszeiten und Fristen.

      Üblicherweise handelt es sich, auch wenn man 12 Jahre hinzuziehen würde, meist nur um eine Verlängerung der Kündigungszeit um 1 Monat. So ist es zumindestens bei uns.

      MFG
      Avatar
      schrieb am 19.12.02 18:21:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      der april `91 zählt mit.
      Weiterhin §622 BGB Kündigungdfrist bei 12 jähriger Betriebszugehörigkeit: 5 Monate.
      §1+2 Kündigungsschutzgesetz beachten!


      ...Auf jeden Fall Arbeitsrechtanwalt konsultieren.
      Den müßte man von der Steuer absetzten können.
      Das sagt dir aber der Steuerberater


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