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    Steuernachzahlung/Leerwohung, brauche Eure Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.02 00:24:59 von
    neuester Beitrag 30.12.02 13:16:27 von
    Beiträge: 5
    ID: 675.752
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      Avatar
      schrieb am 20.12.02 00:24:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      haben ein altes 2-Fam.-Haus, 1 Wohnung bewohnen wir selbst, 1 Wohngung ist seit ca. 3 Jahren nicht mehr vermietet. Wollen aber vermieten, haben schriftliche Aushänge an öffentl. Stellen (Dorfgemeinschaftshaus, Supermakrt u.s.w.) gemacht, leider ohne Erfolg. Zeitungen sind voll mit Wohnungsangeboten, deshalb haben wir nicht inseriert, sinnlos. In unserem Ort stehen viele Wohnungen leer. Nun schreibt uns das Finanzamt zu unserer Einkommenssteuer folgendes:
      Einkünfte aus Vermietung und verpachtung wurden nicht berücksichtigt, weil die Vermietungsabsicht nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden konnte. Es besteht offensichtl. keine ernsthafte Vermietungsabsicht, wir hätten nicht einmal ein Anzeige aufgegeben und hätten keine Renoverieungsmahnahmen an der Wohnung durchgeführt, somit werden alle Aufwendungen für das Haus nicht mehr anerkannt. Es entsteht aus dieser Einkommenssteuererklärung eine Nachzahlg. von 727,--€. Wir haben weder das Geld die Leerwohnung zu renovieren noch die Nachzahlung bis zum angegebenen Termin zu bezahlen. Sollen wir uns einen Anwalt nehmen? Können wir das Finanzamt um Zahlungsaufschub oder Teilzahlung bitten. Wer hat Erfahrungen gemacht und kann uns diese mitteilen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 09:16:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hatte in etwa die gleiche Situation! Mich hat das Finanzamt nach der ersten Erklärung aufgefordert, Nachweise für die Vermietungsabsicht einzureichen (Haus war einen Monat vermietet und zusätzlich gibt es offene Forderungen in Höhe von drei Monaten). Ein kurzer Brief, mit einer Erklärung, daß ich auf einige private Mietgesuche geantwortet habe, reichte. Im zweiten Jahr, hatte ich eine Quittung für eine Annonce in einer überregionalen Zeitung, eine Liste mit Besichtungsterminen und teilweise dazugehörigen Telefonnummern und eine Bestätigung eines Maklers, daß er drei Monate lang versucht hat unser Haus zu vermeiten, bevor er es zum Jahresende verkauft hat! Vielleicht helfen Dir meine Ausführungen, so daß Dir zumindest die generelle Vermietungsabsicht nicht entzogen wird!?

      Schöne Grüße von Stephen
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 01:51:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Stephen, vielen Dank für Deine schnelle Hilfe. Habe Liste mit Interessenten, werde diese an das Finanzamt schicken.
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 11:49:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hoffentlich klappts:cool:
      Avatar
      schrieb am 30.12.02 13:16:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi pullalilly,
      Du musst unbedingt innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids (schriftlich) Einspruch einlegen.
      Da die Zahlungspflicht unabhängig vom Einspruch besteht, musst Du gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und Deine Vermietungsabsicht nachweisen (Liste der Interessenten, Aushänge etc.).

      Viel Glück

      cu
      pegru


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