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    Arbeitsvertrag - Regelung wenn Arbeit nicht angetreten??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.02 16:30:55 von
    neuester Beitrag 20.12.02 16:57:20 von
    Beiträge: 5
    ID: 676.175
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      Avatar
      schrieb am 20.12.02 16:30:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Rechtsprofis,

      was passiert eigentlich, wenn man einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag kuendigen will? Ein Freund hat vor einiger Zeit mit dem Unternehmen telefoniert, und der Vertrag wurde in der Folge zerrissen, soweit ich mich erinnere. Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung?
      zb wenn das Unternehmen den Vertrag aufloesen will, der ARbeitnehmer aber bereits einen alten Job gekuendigt hat etc; alternativ wenn der Arbeitnehmer es sich anders ueberlegt hat.

      Danke fuer Eure Hilfe
      Ronny
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 16:36:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      m.e gelten die normalen gesetzlichen kündigungsfristen
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 16:36:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Ronny:

      Was steht denn im Vertrag drin bezüglich Kündigungsfristen in der Probezeit?

      In der Praxis wird das meist pragmatisch gehandhabt. Entweder der Vertrag wird einfach "zerrissen" oder es wird Schadenersatz in überschaubarer Höhe gefordert. Oft ein Monatsgehalt.
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 16:52:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Keine Ahnung, was in dem Vertrag stand. Das ist schon 2 Jahre her. Letztens las ich nur einen Leserbrief zu diesem Thema und da ist mir das wieder eingefallen.
      Mein Freund hatte damals bereits etwas anderes in der Tasche und war insofern gut dran. Nur wenn jemand einen anderen Job kuendigt und dann zieht der "neue" Arbeitgeber sich zurueck, ist man in der heutigen Zeit ja etwas gekniffen. Auch ein Monatsgehalt hilft da nicht weiter.

      Danke trotzdem.

      Wahrscheinlich sollte man sich in der heutigen Zeit lieber an seinem Stuhl festkleben...
      Avatar
      schrieb am 20.12.02 16:57:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Ronny:

      Das Problem ist eben, dass in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Insofern ist ein Jobwechsel natürlich immer mit einem gewissen Risiko verbunden.


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