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    Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.02 11:06:41 von
    neuester Beitrag 20.01.03 17:57:50 von
    Beiträge: 4
    ID: 677.075
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      Avatar
      schrieb am 25.12.02 11:06:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wir haben im Okt.02 ein Grundstück mit einem in Bau befindlichen Haus gekauft.
      Der Bauantrag hatte der Vorbesitzer gestellt und einen Freistellungsbescheid
      der Gemeinde erhalten.
      Wir bauen das Haus nun fertig - Einzugstermin ist Mitte 2003.

      Ich habe auf unserem Finanzamt angrufen.
      Folgende Aussage: Wir können den Antrag zur Eigenheimzulage nach Einzug stellen,
      die Förderung erfolgt nach der bisherigen Regelung.

      Wer kann dies bestätigen?

      Vielen Dank
      kpdoerle
      Avatar
      schrieb am 25.12.02 11:31:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Aussage des Finanzamtes ist 100% richtig.
      Der Stempel des Bauantrags muss von 2002 sein.
      Der Antrag für Eigenheimzulage kann erst dann gestellt werden wenn der Einzug in das Haus erfolgt ist.
      Avatar
      schrieb am 25.12.02 18:42:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      @nono12

      DANKE !
      kurze Frage: dabei spielt doch keine Rolle, wer den Bauantrag gestellt hat?
      In diesem Fall der Vorbesitzer ?

      Gruss
      kpdoerle
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 17:57:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer seine Immobilie mit einer LV finanziert, sollte folgendes unbedigt beachen!!!!!!

      Hauskauf mit Lebensversicherung



      „Nicht in Panik kündigen“

      20.01. – Hält die finanzielle Krise der Lebensversicherer weiter an, dürften die Folgen für Hunderttausende Immobilienkäufer hart werden, die ihr Haus über eine Lebensversicherung finanziert haben.



      Sie müssen damit rechnen, dass sie bei Laufzeitende viel weniger herausbekommen als erhofft. Sollten die Assekuranzen auf Dauer deutlich weniger ausschütten, wird das Geld bei vielen Kunden nicht mehr reichen, den Kredit wie geplant auf einen Schlag zu tilgen.

      „Da können noch ganz gewaltige Zeitbomben schlummern“, befürchtet Peter Grieble, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er rechnet damit, dass 2003 „etliche Versicherer noch an den Rand der Pleite“ kommen. Nach Ansicht vieler Experten verspricht die Branche den Versicherten immer noch zu hohe Renditen. Und das, obwohl auch im vergangenen Jahr eine Assekuranz nach der anderen die Überschussbeteiligung senkte.

      Im Schnitt liegt die Rendite derzeit bei etwa fünf Prozent. Bis zu sieben Prozent und mehr wurden noch in den Jahren 1999 und 2000 bei Neuabschlüssen vorgerechnet. Ein paar Prozent Differenz klingen nicht so dramatisch – können es aber sein, wie ein Beispiel des Bundesverbands der Verbraucherzentralen verdeutlicht: Gibt es auf 30 Jahre Laufzeit 5,5 statt 6,8 Prozent Rendite, kann die Ablaufleistung um bis zu ein Drittel schrumpfen.

      Sollten die Renditen weiter absinken und womöglich nur noch den Garantiezins von 3,25 Prozent einbringen, könnten Tausende Baufinanzierungen ins Wanken geraten. „Wer sich beim Kauf hundertprozentig auf die schönen Prognosen der Versicherer verlassen hat, kann am Ende auf einem ganzen Berg Restschulden sitzen bleiben“, warnt Grieble.

      Wenig sinnvoll: Stilllegung

      Einen eleganten Ausweg aus der Misere gibt es nicht. Was derzeit bleibt ist nach Ansicht Griebles Folgendes: Hoffen, dass die Märkte bald nach oben gehen, und Notgroschen zurücklegen. Um ihr Häuschen zu retten, sollten Betroffene auf keinen Fall panikartig ihren Vertrag kündigen. In den allermeisten Fällen bringe das nur hohe Verluste, betont Grieble. Außerdem bleiben bisher erzielte Überschüsse ja erhalten. „Wer noch fünf, acht oder zehn Jahre Laufzeit vor sich hat, braucht aber gerade diese Jahre, um auf eine vernünftige Rendite zu kommen“, gibt der Verbraucherschützer zu bedenken.

      Nur im Einzelfall, vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit, kann es sich lohnen, die Police aufzukündigen. Wer den Ausstieg erwägt, sollte sich von seiner Assekuranz die aktuelle Überschussprognose sowie den Rückkaufswert vorrechnen lassen.

      Verbraucherzentralen helfen bei der Entscheidung, den Vertrag weiterlaufen zu lassen oder nicht. Wenig empfehlenswert ist es, eine Verkürzung der Laufzeit anzustreben, meint Grieble. So komme man zwar ohne Stornogebühr früher aus dem Vertrag heraus, müsse allerdings mit einer niedrigeren Durchschnittsrendite rechnen. Auch eine Stilllegung der Police sei wenig ratsam.

      Wer bei Abschluss des Vertrags vom Versicherungsvertreter nicht auf die Risiken des Finanzierungsmodells hingewiesen wurde und dies nachweisen kann, kann wegen „Falschberatung“ in die Offensive gehen. Der Versicherer haftet für die Fehler seiner Vermittler. „Diesen Weg gehen falsch Beratene viel zu selten“, meint der Verbraucherschützer. (ap)

      Quelle: Focus-Money Heutige Ausgabe


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