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    Was muss ich beachten?(Ebay-Verkauf) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.01.03 16:12:36 von
    neuester Beitrag 04.01.03 10:29:26 von
    Beiträge: 29
    ID: 679.006
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      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:12:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte ein nagelneues Sharp GX 10 über Ebay verkaufen.
      Was kann mir im schlechtesten Fall passieren und was muss ich beachten?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:18:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Fang bei 1 Euro an. So bekommst Du am meisten, glaub mir. Gerade bei Handys wird immer geboten.

      Abrechnung nur per Vorkasse oder ebay Treuhänder. Allerdings solltest Du vor dem Verkauf schon ein paar positive Bewertungen angesammelt haben. Sonst gehen die Leute das Risiko nicht so schnell ein.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:18:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lass Dir erst das Geld überweisen
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:21:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @obolus
      wenn Du Dir einen bestimmten Preis vorgestellt hast, solltest Du Deinen Startpreis nicht allzuweit davon platzieren. Denke immer daran, dass Du rechtlich gesehen dazu verpflichtet bist, zum Auktionspreis zu liefern. Klar, die Gefahr besteht natürlich dann, dass es Dir keiner abkauft. Aber wenn`s die Sache Wert ist, dann wird man Dir den Preis auch bezahlen.

      Viel Erfolg!!
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:22:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sicher dass man bei 1.- Euro anfangen sollte?
      Könnte auch in die Hose gehen, oder?!

      Wie sieht es eigentlich mit der Garantie aus? Die geht doch dann auf den neuen Inhaber über, oder?

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      schrieb am 03.01.03 16:24:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      SenfDazuGeber hat hier einen Effekt angesprochen, der durchaus seinen Reiz hat. Wenn die Jäger und Sammler einmal losgelassen werden, dann kann man echt gute Preise erreichen. Aber bedenke Deine Lieferverplichtung.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:24:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich wollte mit 350.- anfangen oder 450.- Sofort-Kaufen eingeben.
      Realitisch?
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:26:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      äh, natürlich Lieferverpf lichtung
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:28:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du, nicht mein Fachgebiet. Was ist der Neupreis? Als Bieter zählst Du immer noch die Versandkosten dazu und rechnest, ob sich`s immer noch lohnt. Wichtig auch: Versandkosten angeben. Der Bieter hat gerne Klarheit.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:28:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hast keine Freunde, die Dein Handy hochbieten können? Oh, sorry, das ist ja illegal....:laugh:
      Die Garantie geht auf den Käufer über, wenn Du den Bon mitschickst. Ich würde das Teil mit UPS verschicken, die ziehen das Geld ein bei Auslieferung und bringen es in BAR vorbei. Bei der Post greifen öfters arme Postboten zu..Vorsicht..:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:30:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schimmi falsch, Du kannst die Versandkosten dem Käufer aufbürden!
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:31:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      @obulus

      Du hast Post;)

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:32:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      äh dabeiseit1987, was ist an meiner Aussage falsch?
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:34:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      350 bzw 450 sofort, schau mal hier die auktion endet gleich und der bekommt es nicht für 320 weg, hat null gebote, das mit dem preis würde ich mir nochmals überlegen...

      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9374&i…
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:35:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      ...so werden die dinger im moment bei ebay gehandelt.....

      warum glaubst du, jemand würde dir mit "sofort kaufen" 450€ geben??

      grüsse
      g

      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9374&i…
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:38:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      nix, hab mich verlesen
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:39:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Verkauf nicht ins Ausland !!Hab schlechte Erfahrung damit.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:43:11
      Beitrag Nr. 18 ()
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      schrieb am 03.01.03 16:50:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Auktionen die ich mir angeguckt habe gingen alle bis ca.400.- bei neuen Geräten mit Garantie.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:50:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich bleibe dabei: Fang mit 1,- Euro an!

      Ich habe jetzt schon über 200 Artikel auf eBay erfolgreich verkauft, alle mit Startpreis 1,- Euro, sogar meinen VW Passat. Und ich sage Euch, jeder bietet bei 1,- Euro. Hat jemand erstmal auf einen Artikel angefangen zu bieten, will er nicht überboten werden und bietet immer weiter. Ich habe allen ernstes mit dieser Strategie höhere Preise erzielen können als andere, die mit dem Startpreis nahe des Endpreises waren.

      Ist halt Psychologie dahinter. Und Handys werden auf ebay nunmal ohne Ende beboten. Mit der Lieferverpflichtung ist das so eine Sache. Kaum jemand würde vor den Kadi ziehen um sein Handy zu bekommen. Wenn Du tatsächlich zu 1,- Euro verkaufen sollen müsstest (utopisch, aber man angenommen), sagst Du einfach, das Ding ist Dir runtergefallen und kaputt.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 16:55:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      SenfDazuGeber
      Mit den EUR 1 habe ich auch recht gute Erfahrungen gemacht:D :D . Wie ich schon sagte, Jäger und Sammler.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 17:11:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Vor den Anregungen, mit 1 Euro anzufangen, kann ich einen Anfänger nur warnen.
      Das kann auch böse ins Auge gehen.
      Sofortkauf wird bei Dir noch nicht funktionieren, da du dafür erst eine Anzahl positiver Bewertungen ansammeln musst.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 17:14:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Senfdazugeber: Deine Empfehlung von wegen "runterfallen" ist lächerlich.
      Mit Abgabe des Angebots und Ersteigerung zu 1 euro ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zsutandegekommen.
      Hieraus ergibt sich, dass der Anbieter liefern muss.
      Es ist völlig unerheblich, ob das Ding runtergefallen ist oder nicht. Der Käufer hat einen Rechtsanspruch auf Lieferug eines einwandfrei funktionierenden Gerätes.
      Notfalls muss der Verkäufer sich dann das Gerät neu beschaffen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 17:14:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      #22:

      Was soll denn passieren?
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 17:21:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      #23:

      Du liest da gerade die ebay Regeln vor. Die gültigen Gesetze lassen da allerdings Spielräume. Man muss solche Gummiparagrafen richtig interpretieren um sie zu seinem eigenen Vorteil auszunutzen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 18:07:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Senfdazugeber: Das klappt aber nur solange, wie beide Seiten auf den Rechtsweg verzichten (da sie den Aufwand scheuen)
      sobald eine solche Angelegenheit aber justiziabel wird, hat der Verkäufer äusserst schlechte Karten.
      Und ich könnte mir durchaus vorstellen, das bei einem solchen "Schnäppchen" der Käufer durchaus den Rechtsweg einleiten würde.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 18:46:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      hi ! mal eine andere frage , habe mir über ebay erfolgreich eine digicamera ersteigert, von einer firma:confused: . nach zweimaligen anmailen der firma zwecks bezahlungsbedingungen und eventuellen zubehör, bekam ich keine antwort, nun wollte ich das ding aber zu weihnachten noch haben und habe es in einem e-markt gekauft.(gleicher preis) die frage :
      kann es sein das sich noch jemand meldet,bzw. bin ich verpflichtet die kiste abzunehmen??
      danke
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 20:02:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wann hast Du ersteigert?

      Ich würde dem Verkäufer (die Adresse müssstest Du ja haben) ein Einschreiben senden und ihm eine Frist zur Lieferung einräumen. Bei Nichteinhalten dieser Frist würde ich den Rücktritt vom Vertrag ankündigen.
      Gleichzeitig Meldung an Ebay.
      Das kannst Du alles aber recht gut im Ebay unter "Foren" und dort unter "Kaufabwicklung" nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 10:29:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      ja w.r.1, ich habe das ding am 17.12. ersteigert und bis dato noch nichts vom verkäufer gehört, unglücklicherweise ist mir die mail (der vorgang) im computer verloren gegangen:cry:


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