Konflikt: Werbungskosten fürs Traden - beruflich anerkannter PC - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.03 14:27:45 von
neuester Beitrag 07.01.03 20:21:59 von
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Ich habe da mal eine Frage zu den Werbungskosten bei Kapitaleinkünften. Es gibt doch unter euch bestimmt `ne Menge, die in den letzten Jahren Datenabos bezogen und ihren PC zum Traden genutzt haben. Eigentlich ist das ja auch der Normalfall. Nun interessieren mich insbesondere diejenigen unter euch, die einem Beruf nachgehen, nur "nebenbei" traden und ihren PC in erster Linie beim Finanzamt beruflich geltend gemacht und anerkannt bekommen haben: Habt ihr die Kosten für die Datenabos als Werbungskosten für eure Wertpapiereinkünfte oder-verluste geltend gemacht? Wenn ja, hat das Finanzamt da gemeckert oder es diskussionslos anerkannt? Immerhin gibt man damit zu, daß man seinen PC nicht ausschließlich beruflich nutzt und es könnte sein, daß man sich damit selbst eine Falle stellt und die berufliche Anerkennung des PC gefährdet.
Wie sind also eure Erfahrungen?
Wie sind also eure Erfahrungen?
...mensch, doch nicht am sonntag...
Los, rafft euch mal auf. irgendjemand wird doch dazu was aus eigener Erfahrung sagen können.....
Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten ist, dass ein Bezug zu "Einkünften" besteht. Es muss kein Bezug zu einem "Beruf" bestehen.
Börse ist doch auch Arbeit. Zumindest ist Börse ein Teil der Einkünfte, also müsstest du das Ding auch absetzen können. Dass man im Nachtgewand faul und vergnügt vor dem PC hängt, braucht ja kein Finanzler wissen.
Meine (laienhafte) Meinung.
Meine (laienhafte) Meinung.
Für die Anerkennung von Werbungskosten müssen weder "Beruf" noch "Arbeit" vorliegen. Es reicht die Einkünfterzielung (wobei die Einkünfte auch mal negativ sein können = Verlust).
Lieb von euch, aber ich glaube das hilft mir nicht weiter.
Gerade weil es in der Vergangenheit recht schwierig war, den PC voll steuerlich durchzukriegen, will ich das jetzt nicht aufs Spiel setzen.
Gerade weil es in der Vergangenheit recht schwierig war, den PC voll steuerlich durchzukriegen, will ich das jetzt nicht aufs Spiel setzen.
Hast leicht so eine Luxushütte von PC? Normale gehen eh locker durch, zumindest in Österreich. Sind ja Peanuts.
Die Definition von "Werbungskosten" findet sich in § 9 Abs. 1 EStG;
EStG § 9 Werbungskosten
(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Es besteht also eine Beziehung zu "Einnahmen" bzw. "Einkünften".
EStG § 9 Werbungskosten
(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Es besteht also eine Beziehung zu "Einnahmen" bzw. "Einkünften".
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