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    Konflikt: Werbungskosten fürs Traden - beruflich anerkannter PC - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.03 14:27:45 von
    neuester Beitrag 07.01.03 20:21:59 von
    Beiträge: 9
    ID: 679.312
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      Avatar
      schrieb am 05.01.03 14:27:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe da mal eine Frage zu den Werbungskosten bei Kapitaleinkünften. Es gibt doch unter euch bestimmt `ne Menge, die in den letzten Jahren Datenabos bezogen und ihren PC zum Traden genutzt haben. Eigentlich ist das ja auch der Normalfall. Nun interessieren mich insbesondere diejenigen unter euch, die einem Beruf nachgehen, nur "nebenbei" traden und ihren PC in erster Linie beim Finanzamt beruflich geltend gemacht und anerkannt bekommen haben: Habt ihr die Kosten für die Datenabos als Werbungskosten für eure Wertpapiereinkünfte oder-verluste geltend gemacht? Wenn ja, hat das Finanzamt da gemeckert oder es diskussionslos anerkannt? Immerhin gibt man damit zu, daß man seinen PC nicht ausschließlich beruflich nutzt und es könnte sein, daß man sich damit selbst eine Falle stellt und die berufliche Anerkennung des PC gefährdet.

      Wie sind also eure Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 14:35:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...mensch, doch nicht am sonntag...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 19:12:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Los, rafft euch mal auf. irgendjemand wird doch dazu was aus eigener Erfahrung sagen können.....
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 19:34:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten ist, dass ein Bezug zu "Einkünften" besteht. Es muss kein Bezug zu einem "Beruf" bestehen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 19:43:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Börse ist doch auch Arbeit. Zumindest ist Börse ein Teil der Einkünfte, also müsstest du das Ding auch absetzen können. Dass man im Nachtgewand faul und vergnügt vor dem PC hängt, braucht ja kein Finanzler wissen.
      Meine (laienhafte) Meinung.

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      Avatar
      schrieb am 07.01.03 19:57:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für die Anerkennung von Werbungskosten müssen weder "Beruf" noch "Arbeit" vorliegen. Es reicht die Einkünfterzielung (wobei die Einkünfte auch mal negativ sein können = Verlust).
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 20:11:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Lieb von euch, aber ich glaube das hilft mir nicht weiter.
      Gerade weil es in der Vergangenheit recht schwierig war, den PC voll steuerlich durchzukriegen, will ich das jetzt nicht aufs Spiel setzen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 20:20:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hast leicht so eine Luxushütte von PC? Normale gehen eh locker durch, zumindest in Österreich. Sind ja Peanuts.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 20:21:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Definition von "Werbungskosten" findet sich in § 9 Abs. 1 EStG;
      EStG § 9 Werbungskosten

      (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.


      Es besteht also eine Beziehung zu "Einnahmen" bzw. "Einkünften".


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