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    VersicherungsFRAGEN - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.03 15:48:14 von
    neuester Beitrag 12.02.03 21:19:18 von
    Beiträge: 10
    ID: 682.652
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      Avatar
      schrieb am 14.01.03 15:48:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt sich aus:
      Wielange kann ein Unfall, bei der Unfallversicherung NACHGEMELDET werden.

      Zum Fall:
      Unser Sohn wurde am Kopf durch einen Stein getroffen als er 2 Jahre war, dieses liegt nun im August 6 Jahre zurück.
      Dieser Unfall wurde bei der Krankenversicherung gemeldet, den er wurde mit dem Sanitätswagen ins Krankenhaus gebracht.
      Nun leider habe ich den Unfall damals bei der Unfallversicherung NICHT gemeldet, es sind auch bisheute KEINE Schäden festzustellen auser der noch immer vorhanden Narbe am Kopf und einer Vertiefung.
      Es geht mir um Spätschäden die evtl. auch noch nach Jahren auftreten können.
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 15:56:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lt. den derzeitigen alg. Uv. Bedingungen muss der Unfall unverzüglich (lt. Gerichtsurteil bedeuted das glaube ich 14 Tage) dem Versicherer angezeigt werden. Die Invaliditäsgradfestlegung muss glaube ich innherhalb von 12 Monaten getroffen werden die Bestätigung der Leistung durch den Versicherer innerhalb von 15 Monaten. Wenn ich was verwechselt habe bitte berichtigt mich.

      Leono
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 16:24:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Im meinem Fall also KEINE Chance:D :mad: :D :mad: :D :mad:


      Aber soll ich nun in Zukunft jeden noch so kleinen Unfall melden um sicher zu sein:confused: :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 16:30:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau das rate ich meinen Kunden immer, natürlich nicht bei ner Verletzung wo man sich sicher sein kann das keine Folgeschäden bleiben.
      Avatar
      schrieb am 14.01.03 19:35:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du hast Kinder, Kuehe? Das reicht für Spätschäden.
      Spare schon mal für den Psychiater, den Dein Sohn
      später braucht, wenn Du mit ihm fertig bist.

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      Avatar
      schrieb am 16.01.03 09:24:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Frage:
      Zu meiner Lebensversicherung mit BUZ welche ich seit 1 Jahr BEITRAGSFREI gestellt habe.

      Ist es Sinnvoll wieder Beiträge einzuzahlen????

      Stand 01.08.2002 Beitragsfreigestellt.

      Versicherungssumme -------- 20.242 Euro
      plus Überschußbeteiligung------211 Euro

      Die LV mit BUZ + Dynamik seit 1985 wäre bis 2013 gelaufen, zuletzt mtl. 120 Euro
      bei einer jährl. BUZ Rente von 6900 Euro(Alt mit Verweißbarkeit)
      Avatar
      schrieb am 28.01.03 13:14:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Am Donnerstag kommt der Versicherungsberater, dann werde ich mein LV mit BUZ # 6 wieder weiterzahlen.
      Allerdings sind vorher die Gesundheitsfragen zu beantworten:D :D

      könnt ihr mir noch ein paar Tips geben???:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 19:48:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was haltet ihr von dieser Adresse:confused: :confused:

      http://www.versicherungenimklartext.de/
      Avatar
      schrieb am 10.02.03 09:10:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nun ja, Kuehe, wende dich doch mal an die Adresse. Und sag mir Bescheid, solltest du eine Antwort kriegen.;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 21:19:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die fetten Jahre sind vorbei. Sinkende Aktienkurse lassen auch die Rendite von Kapitallebens- und Rentenversicherungen weiter schmelzen. Denn die Unternehmen investierten ihre Beitragseinnahmen zum Teil an der Börse – und dort ist im Moment kaum Geld zu verdienen.



      So hat zum Beispiel die Allianz, Deutschlands größter Lebensversicherer (6,5 Mio. Verträge), in den vergangenen
      Monaten die Überschussbeteiligung
      (Garantiezins plus Bonus) von
      6,8 auf derzeit 5,3 Prozent reduziert.


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