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    Spekulationssteuer schon vor dem Bundesverfassungsgericht ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.03 18:36:57 von
    neuester Beitrag 06.07.03 12:28:30 von
    Beiträge: 48
    ID: 685.698
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      schrieb am 21.01.03 18:36:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es schon Informationen, wann das Thema Spekulationssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird? (Aktenzeichen ?)

      Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

      Sollte denn ein für die Aktionäre positives Urteil gefällt werden, können wir bei einem Widerspruch gegenüber dem Finanzamt und möglichen Steuerrückzahlungen mit Zinsen rechnen? ;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 18:44:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der BFH hat bekanntlich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erhebungspraxis der Speku-Steuer dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt. Die Sache hat beim BVerfG ein Aktenzeichen. Ein besonderer Erkenntniswert kommt dem Aktenzeichen jedoch nicht zu. Die Abgabenordnung sieht bei Steuerrückzahlungen eine Verzinsung vor, ich rechne aber nicht mit Rückzahlungen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 06:41:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wann diese Angelegenheit in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, weiß keiner?
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 11:10:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      ausser dem zuständigen Senat des BVG weis das keiner,
      und der weis es auch nur, falls schon terminiert ist...

      NmA
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 11:10:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Huges: Es ist egal, wann die Sache verhandelt (und entschieden) wird. Steuerliche Folgen für die Vergangenheit wird das Urteil voraussichtlich nicht haben, insbesondere wirst du keinen Cent Steuer zurückbekommen.

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      Avatar
      schrieb am 04.02.03 13:44:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Nataly
      d.h. Dummensteuer bleibt Dummensteuer und die 5% Steuerehrlichen, die gezahlt haben gucken in die Röhre.
      Das aber würde dem Urteil des Bundesfinanzhofes widersprechen. Wie denkst Du wird dann die Lösung in der Frage der Steuergerechtigkeit aussehen?
      Müssen dann die anderen 95% Steuern nachzahlen? Kaum vorstellbar.
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 14:17:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Huges: So ist es bei der Zinsbesteuerung gelaufen. Die Annahme, dass es bei der Speku-Steuer ebenos läuft, erscheint berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 06:22:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hat schon jemand Informationen über einen Verhandlungstermin vor dem Bundesverfassungsgericht?
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 08:38:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nataly: Ich bin wohl einer der ganz Wenigen die unter Berufung auf diese jetzt dort stattfindende Klage Einspruch VOR der Bezahlung meiner Speku-Steuer eingelegt haben. Wenn das Bundesverfassungsgericht der Einschätzung des Bundesfinanzhofs folgt, warum also sollte ich die bis dato bezahlten Steuern NICHT zurückbekommen ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:30:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      @bonAPART:
      Nach Einschätzung des BFH ist die Speku-Steuer nicht verfassungswidrig, verfassungswidrig soll lediglich die mangelnde Kontrolle sein. Hier zeichnen sich aber bereits Änderungen ab, die für das BVerfG ausreichend sein dürften. Daher wirst du keinen Cent Speku-Steuer zurückbekommen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:42:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nataly: Die Änderungen betreffen doch die Zukunft, mir geht es doch darum, die gezahlte Speku-Steuer 1999 und 2000 wieder zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:42:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Nataly und was ist mit der Verfgangenheit? Meine steuererklärung wurde auch unter Vorbehalt abgegeben.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:44:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Urteile des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung und der Vermögensteuer haben nicht zur Rückerstattung von Einkommensteuer auf Zinseinkünfte und von Vermögensteuer geführt.
      Genau dasselbe erwarte ich auch von einem Urteil des BVerfG zur Speku-Steuer.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:47:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi, casel;)
      Ich erwarte keine Rückerstattung von Speku-Steuer, auch wenn unter Vorbehalt gezahlt wurde oder die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergingen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:55:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Na Klasse, d.h. also das Bundesverfassungsgericht sagt: "Du hast deine Spekulationssteuer zwar lt. unserer Auffassung zu Unrecht bezahlt, aber kriegst trotzdem keinen cent zurück." :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 10:07:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das BVerfG wird nicht sagen, dass die Speku-Steuer zu Unrecht gezahlt wurde. Es wird sagen, dass die Steuererhebung auf Grund mangelnder Kontrolle mangelhaft war (Verstoß gegen den Grundsatz der "Gleichmäßigkeit der Steuererhebung") und dass die weitere Steuererhebung nur verfassungsgemäß ist, wenn das Kontrolldefizit beseitigt wird. Ich gehe davon aus, dass es zum Zeitpunkt des Urteils bereits beseitigt sein wird.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 10:30:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      @NATALY:

      Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit ist dadurch verletzt, daß Veräußerungsgewinne quasi "freiwillig" angegeben werden konnten ?

      Ist daß nicht bei vielen Steuerarten der Fall ?

      CB
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 13:26:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Kontrollintensität ist allerdings sehr unterschiedlich. "Gläserne Taschen" haben nur die Arbeitnehmer.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 19:59:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      NATALY,

      wie sieht es denn mit veräußerungsgewinnen aus dem jahr 2002 aus, die dem finanzamt noch nicht bekannt sind: sehe ich das richtig, daß die mich ggf. trotz "günstigem" urteil aus karlsruhe wegen steuerhinterziehung drankriegen können, wenn ich diese gewinne verschweige?

      danke!
      ml
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 20:22:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Davon würde ich ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.03 09:30:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Geplante Änderungen für Privatkunden nach dem Beschluss des Bundestages vom 21.02.03 zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

      Der Bundestag hat am 21.02.2003 in der 2. und 3. Lesung den Gesetzesentwurf zum StVergAbG beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. In der Bundesratsitzung am 14.03.2003 wird über den Gesetzesentwurf nochmals beraten, bevor das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird.

      In einer ersten Stellungnahme hat der Bundesrat das gesamte Gesetz abgelehnt. Eine nochmalige Ablehnung durch den Bundesrat ist daher sehr wahrscheinlich.

      Es wurden folgende Änderungen für den Bereich der Privatkunden im Entwurf aufgenommen.

      Nach dem Gesetzesbeschluss soll die bisher geplante Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften von € 512 auf € 1.000 pro Kalenderjahr angehoben werden.

      Gesetzlich soll nunmehr auch die Ermittlung der Anschaffungskosten von Wertpapieren geregelt werden, die in Sammeldepots verwahrt werden. Hat der Privatkunde Wertpapiere einer Art bzw. Gattung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, soll der Veräußerungsgewinn/ -verlust zukünftig unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Anschaffungskosten aller vom Steuerpflichtigen erworbenen Wertpapiere derselben Art ermittelt werden. Damit wird die bisherige Handhabung kodifiziert.

      Im Fall eines Depotwechsels/ -übertrag müßte das bisherige Kreditinstitut dem neuen Kreditinstitut die für die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte relevanten Daten (Art und Anzahl der Wertpapiere (Wirtschaftsgüter), Veräußerungspreis, Anschaffungskosten) zu übermitteln. Das betroffene Kreditinstitut hätte die notwendigen Aufzeichnungen bis zum Ende des Jahres aufzubewahren, das dem Jahr der Veräußerung oder dem Depotwechsel folgt.

      Veräußerungsgewinne, die auf Fondsebene erzielt und thesauriert werden, sollen weder auf der Ebene des Fonds noch beim Anteilseigner besteuert werden. Dies soll sowohl für Wertpapier- als auch für Grundstücks-Sondervermögen (inländische Investmentfonds) gelten. Eine Besteuerung der thesaurierten Veräußerungsgewinne des Fonds soll erst bei Ausschüttung, bei Veräußerung oder bei Rückgabe der Fondsanteile stattfinden. Sofern Veräußerungsgewinne an den Anteilseigner ausgeschüttet werden, soll die Besteuerung beim Anteilseigner unter Anwendung der Vorschriften des Halbeinkünfteverfahrens und der neuen privaten Veräußerungsgewinnbesteuerung erfolgen. Hierdurch dürfte die bisher vorgesehene Mehrfachbelastung vermieden werden.

      Die Besteuerung „weißer“ ausländischer Investmentfonds soll analog zu den inländischen Fonds erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 12:42:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,

      ich hätte mal ein Frage:
      Im Jahr 2000 habe ich Spekulationsgewinne in meiner Steuererklärung angegeben, ohne irgendwelche Bankbelege dem FA vorlegen zu müssen. Bei meiner Steuererkläung für das Jahr 2001 in dem ich Spekulationsverluste angebe(ca. 5000.- €;) will das FA Abrechnungs-. bzw. Kaufbelege sehen. Besteht dadurch nicht Gefahr, dass das FA mein Depot einsieht und kontrolliert.
      Wer kann mir hierzu was mitteilen, oder wer hat ähnliche Probleme ?
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 13:19:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das FA ist berechtigt, Belege zu fordern. Wieso hast du Angst, dass das FA dein Depot "kontrolliert"?
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 17:25:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das dass das FA dies darf ist mit auch klar !
      Was ich wissen will ist, ob das FA noch vorliegen der Belege kontrolliert oder nicht ?
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 17:56:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Was meinst du mit "Kontrollieren"? Und wieso die panische Angst? Hast du was zu verbergen?
      Ich habe alle meine Belege ohne Aufforderung und im Original beigelegt (es ging auch um einen Verlust) und das FA hat alles ohne Probleme anerkannt. Übrigens sind die Finanzer ausgelastet, sie werden nicht ohne Anlass ins Blaue hinein "kontrollieren".
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 18:05:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wie siehts denn aus mit der Speku-Abgeltungssteuer? Wird sie kommen? Was sagt der Vermittlungsausschuss?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 20:29:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Kürzlich wurde in n-tv berichtet, es gebe bereits eine Einigung zwischen Ministerpräsident Koch (CDU) und einem Typ von der SPD (Namen habe ich vergessen). Details wurden aber nicht genannt. Es ist aber bekannt, dass die CDU sich auf Änderungen bei der Körperschaftsteuer konzentrieren will. Da dort auch die SPD Änderungsbedarf sieht, wird man sich wohl einigen. Bei der Speku-Steuer von 15 vH bin ich derzeit skeptisch. Glaube nicht, dass das kommt.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 21:46:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      1.) Der Bundesfinanzhof hält in einem Urteil die Spekulationsteuer für verfassungswidrig.

      2.) Man kann davon ausgehen, dass sich Bundesfinanzhof und BVVG bei diesem Urteil abgestimmt haben und dass auch das BVVG bei gegenwärtiger Rechtslage von einer Verfassungswidrigkeit ausgeht, weil eine Gleichbehandlung der Steuerzahler nicht gewährleistet ist. mithin die Spekulationssteuer eine "Dummensteuer" ist.

      3.) Nach Scheitern des Steuersubventionsabbaugesetzes und damit auch des Scheiterns der Errichtung von Kontrollmitteilungen und/oder Abschlagssteuer ist eine Gleichbehandlung nach wie vor nicht gewährleistet. Ergo, die Spekulationssteuer ist verfassungswidrig.

      4.) Diejenigen, die in Ihrer Steuererklärung einen "Vorbehalt der Nachprüfung" gemacht haben, haben sehr gute Chancen, Ihr Geld zurückzuerhalten.

      5.) Hierbei ist zu berücksichtigen, daß es sich bei der Spekusteuer eigtl. nur um eine Bagatellsteuer handelt. Das Steueraufkommen ist so gering (im mittleren zweistelligen Mio DM Bereich) das die fiskalischen Effekte vernachlässigbar sind und das BVVG somit gänzlich normativ entscheiden kann.

      Happy Investing
      ST
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 11:19:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die übliche Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht ist "BVerfG" (nicht BVVG).
      Die Schlussfolgerungen scheinen mir etwas voreilig zu sein. Der BFH hat die Verfassungswidrigkeit der Speku-Steuer auf die Erwägungen gestützt, die das BVerfG zur Zinsbesteuerung angestellt hat. Damals hat aber die Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung nicht dazu geführt, dass Steuern auf Zinsen erstattet wurden. Nur die Kontrollpraxis wurde verschärft (wie vom BVerfG verlangt).
      Dies ist auch bei der Speku-Steuer zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 15:26:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hi Nataly,
      die Kontrollpraxis wurde doch schon längst verstärkt und wird auch künftig (auch ohne BVerfG) weiter intensiviert werden.
      Wer heute seine Spekuverluste erklärt, muss sich Fragen über etwaige Gewinne in den Verjahren gefallen lassen.
      Und warte mal die Betriebsprüfungen (und anschließenden Kontrollmitteilungen) bei den Emissionsbanken ab. Es wird genau so ablaufen, wie nach 1993 (Geldflucht nach Luxemburg).

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 17:39:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hi, pegru :)
      Ich habe meine Speku-Verluste erklärt, sie wurden antragsgemäß festgestellt. Niemand hat nach Gewinnen in den Vorjahren gefragt. (Allerdings waren da eh keine :cry: )
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 10:08:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Nataly:) ,
      bei mir es es genauso. Bin nämlich erst im März auf den Börsenzug aufgesprungen. Kannst dir vielleicht denken, dass ich mit meinen paar Aktien nicht gerade im Plus bin:cry: :cry: .
      Mit meinen obigem Posting meinte ich die Fälle, die jetzt mit erheblichen Verlusten beim FA aufkreuzen. Diese müssen damit rechnen, dass blöde Rückfragen über die Jahre vor diesen Verlusten kommen.
      Wer nur dausend (realisierte:cry: ) Verluste nachweist, hat natürlich nichts zu befürchten.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 14:34:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      "Mit meinen obigem Posting meinte ich die Fälle, die jetzt mit erheblichen Verlusten beim FA aufkreuzen. Diese müssen damit rechnen, dass blöde Rückfragen über die Jahre vor diesen Verlusten kommen."

      Zu diesen Fällen gehöre ich. Habe daher erst geprüft, ob solchen Rückfragen mit Ruhe hentgegengesehen werden kann.
      Es kamen aber keine Rückfragen.
      Allerdings bedeutet dies keine Garantie, dass auch in anderen Fällen keine Rückfragen kommen.
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 14:37:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      @pegru: Meinst mit März den März 2000? (Seit März 2000 bist du ja bei W : O registriert).
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 14:41:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      P.S.: Falls du am 19.3.2000 eingestiegen bist, hast du ja fast genau das All-Time-High erwischt.
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 14:42:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      @pegru: Bist du noch "drin"?
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 16:10:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hi Nataly,
      bin wieder drin.
      Also, Anfang 2000 wollte ich auch auf den Börsenzug aufsteigen.
      Bei Infineon wollte ich eigentlich nur zocken, bin aber im Gegensatz zu allen anderen Trottel aus meinem Bekanntenkreis nicht zum Zug gekommen.
      Da hat mich der Ehrgeiz gepackt, was vielleicht ein kleiner Fehler war.
      Die erste Emission, bei der ich zum Zug kam, war Lycos. Der Emissionstag war nach meinen Unterlagen der 19.03.2000.
      Gratulation, oder? Hier bin ich aber mit einem noch erträglichen Verlust wieder ausgestiegen.
      Wenn ich mir aber den Dax und andere so angucke, dann bin ich mit meinen ca. 50% Minus doch ein regelrechter Outerperformer, oder?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 13:05:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo zusammen,

      melde mich mal wieder zu Wort - dieses Mal nicht mit irgendwelchen zynisch/ironischen Beiträgen, nein, ganz im Gegenteil, denn mich hat es voll erwischt:

      Hatte dummerweise für das Jahr 2000 drei Freistellungsaufträge bei drei vschd. Banken ausgefüllt, die jedoch die zulässige Höhe überschritten. Ich weiß, ziemlich blöd!

      Dann, im Juli 2002 kam es, wie es kommen mußte: Das FA meldete sich, da sie eine Nachricht bekamen, dass ich mehr Zinsen bekam als mir zustanden und die Höhe der ausgefüllten Freistellungsaufträge auch nicht rechtens seien.

      Was dann folgte war klar:
      Steuerberater > Selbstanzeige > Belege, Orderabrechnungen, Zinseinkünfte, Kontostände und und und...zurück bis 1992 mußten eingereicht werden. Vermögenssteuer kam plötzlich wieder ins Spiel (die gab es ja bis 1996).
      Eine Höllenarbeit, aber mein Steuerberater meinte, es wäre sinnvoll den Leuten alles auf einem Soilbertablett zu präsentieren, damit die Sache reibungslos durchgeht.

      Heute, 10 Monate später, warte ich immer noch auf einen abschließenden Bescheid.

      Ich habe mittlerweile knapp 80.000,- zurückgezahlt (unter Einlegung eines Veto bzgl. der Entscheidung des Verfassungsgerichtes), kann seit dem wieder ruhig und gut schlafen und hoffe, dass ich das Geld vielleicht doch noch zurück bekomme.

      Sehe die Wahrscheinlichkeit aber ähnlich wie Nataly - bei annähernd 0.

      Valerie
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 10:06:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hi valerie,
      du hast Erklärungen zurück bis 1992 abgegeben und bereits 80.000 DM bezahlt ohne einen Bescheid erhalten zu haben.
      Bisher dachte ich, dass man beim FA erst zahlen muss, wenn man einen Bescheid erhalten hat.

      Unabhängig davon, nun sind doch alle glücklich.
      Der Staat hat dein Geld und du kannst wieder ruhig schlafen.
      Da bist du keine Einzelfall. Ich habe von jemanden gehört, der, nachdem das FA seine Gelder in Luxemburg entdeckt hatte, endlich seinen Lebenstraum, eine Harley, kaufen konnte, ohne Gefahr zu laufen, von seinen Nachbarn beim FA hingehängt zu werden.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 18:14:36
      Beitrag Nr. 40 ()
      Pegru, ich meine den Bescheid, der mir endlich mitteilt, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

      Auf genau den warte ich noch!

      Aber jetzt wühlen sie momentan noch in den Sparbüchern und Konten bis 1996, um zu kontrollieren, ob da nicht schon beträchtliches Vermögen vorhanden war, so dass ich hätte Vermögenssteuer zahlen müssen.

      Aber da dort nichts war, sehe ich dem gelassen entgegen.

      Das mit der Harley und dem Nachbarn kann ich gut verstehen; bei dem einen ist es die Harley, bei mir war es der Range Rover.
      Der Deutsche und sein liebster Freund der Sozialneid! Wehe, wenn sie nichts zu reden haben.

      Valerie
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 10:09:51
      Beitrag Nr. 41 ()
      Die Einführung von Kontrollmitteilungen sind von der CDU gekippt worden. Ich wage mal die These, daß es mit der CDU in Deutschland keine Kontrollmitteilungen geben wird.

      Nachdem der Gesetzgeber Klarheit geschaffen hat, wird das BVerfG jetzt (vorher hätte das wenig Sinn gemacht, weswegen auch kein Termin feststeht), ein Urteil fällen.

      Es wird genauso ausfallen, wie es der BFH bereits gefällt hat und wie auch das BVerfG mit dem Urteil zur Zinssteuer verfahren Hat.

      Die Spekusteuer wird für verfassungswidrig erklärt. Diejenigen, die ihre Steuererklärungen unter "Vorbehalt" gestellt haben, werden ihr Geld zurückbekommen, die übrigen gehen leer aus. Dies ist umso wahrscheinlicher, als daß es sich bei der Spekusteuer nur um eine Bagatellsteuer handelt.

      Es besteht sogar eine sehr gute Chance, daß es auch in Zukunft keine Spekusteuer geben wird, weil der Gesetzgeber es nicht schafft eine verfassungskonforme Regelung zu finden.

      Happy Trading
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 12:16:29
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ smarttrader1

      Die Spekusteuer wird für verfassungswidrig erklärt. Diejenigen, die ihre Steuererklärungen unter "Vorbehalt" gestellt haben, werden ihr Geld zurückbekommen, die übrigen gehen leer aus. Dies ist umso wahrscheinlicher, als daß es sich bei der Spekusteuer nur um eine Bagatellsteuer handelt.
      Es besteht sogar eine sehr gute Chance, daß es auch in Zukunft keine Spekusteuer geben wird, weil der Gesetzgeber es nicht schafft eine verfassungskonforme Regelung zu finden.

      Dein Wort in Gottes Ohr.:)
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 14:29:14
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich denke, dass das BVerfG verfassungsrechtliche Mängel feststellen wird und deshalb den Gesetzgeber auffordern wird für die Zukunft eine verfassungsgemäße Regelung herbei zu führen. Ähnlich die Regelung zu den Renten bzw. Pensionen.
      Übrigens ist mir völlig neu, dass die Besteuerung der Zinseinkünftig vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft worden wäre. Nach meiner Kenntis sind keine Verfahren mehr anhängig und die Besteuerung der Kapitaleinkünfte ist nicht mehr strittig.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 19:19:07
      Beitrag Nr. 44 ()
      Es gibt ein Urteil des BVerfG, wonach die damalige Praxis der Besteuerung der Kapitaleinkünfte verfassungswidrig war (wegen Kontrolldefizit).
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 12:41:33
      Beitrag Nr. 45 ()
      @valerie:

      Wenn Sozialneid dazu führt, daß statt von hinterzogenen Steuern ein Range Rover zu kaufen, ordnungsgemäß das Gemeinwesen
      finanziert wird, dann hat er doch sein Gutes, oder ? :laugh:

      CB
      Avatar
      schrieb am 24.04.03 08:07:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      Es sieht nicht danach aus, daß das Verfahren noch in diesem Jahr entschieden wird, es ist zumindest in der Planung nicht aufgeführt:
      (Zu erledigende Verfahren 2003)

      http://www.Bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktue…
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 12:31:50
      Beitrag Nr. 47 ()
      Da zu diesem Thema schon lange nichts geschrieben wurde, will ich das Thema Spekulationssteuer/Dummensteuer wieder aufleben lassen.

      Hat schon wer irgend etwas gehört, ob ein Termin vor dem Bundesverfassungsgericht angedacht ist ?

      Oder können wir unsere Hoffnungen auf Steuerrückzahlungen abschreiben, weil die Politiker kein Interesse an einer Lösung des Problems haben?
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 12:28:30
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo,

      leider habe ich auch keine Informationen darüber, wann die Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht stattfinden soll.
      Aber es gibt ein neues Urteil vom BFH, wonach man eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen kann, um die Spekulationssteuer vorerst nicht zahlen zu müssen.
      Link: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.7.02/9…


      Gruß
      Boersenflieger


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      Spekulationssteuer schon vor dem Bundesverfassungsgericht ?