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    Freistellungsaufträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.03 23:26:58 von
    neuester Beitrag 01.02.03 15:04:54 von
    Beiträge: 26
    ID: 688.888
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      Avatar
      schrieb am 28.01.03 23:26:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      kann mir jemand sagen wo man sich melden muss um eine komplette aufstellung seinér noch laufenden freistellungsaufträge zu bekommen ?
      bei mehrmaligen konto und depotwechseln werden sich ja bestimmt noch irgendwo leichen finden lassen und man will ja nicht belangt werden weil man über der grenze liegt auch wenn man die summe nicht ausschöpft.

      erna
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 00:01:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Den Überblick über die Summe oder gar die Kontrolle über die Summe deiner Freistellungsaufträge hat NIEMAND !!!
      Ich habe 6 Bankkonten (incl. BSV) und bestimmt Freistellungsaufträge in Höhe von 10.000 Euro erteilt.
      Seit Jahren !!
      Merkt Keiner.
      Juckt Niemanden.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 00:28:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      dein wort in gottes (eichels) ohr
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 01:39:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      man will ja nicht belangt werden weil man über der grenze liegt auch wenn man die summe nicht ausschöpft.

      Logik?:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 02:12:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ConnorMcLoud
      Das Wort weil (...weil man über der Grenze liegt...) gibt es im deutschen Sprachgebrauch eigentlich nicht (ist schwäbisch). Es müßte da (...da man über der Grenze liegt...) heißen. Über der Grenze kann man aber nie liegen höchstens auf der Grenze liegen oder eine Grenze überschreiten. Das spielt dann aber überhaupt keine Rolle, solange man die Grenze nicht überschreitet. Mit Logik ist da nicht viel, nur mit :confused: :laugh::D:laugh::D

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      Avatar
      schrieb am 29.01.03 11:12:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ 1992: du hast ja recht als hüter der korrekten Ausdrucksweise, aber schau mal in die anderen beiträge, es gibt viel zu tun für dich.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 13:57:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Achtung Leute!!!!!:

      Die Höhe des Freistellungsauftrages und die Ausschöpfung wird von den Banken an das Finanzamt gemeldet. Hat jemand den insgesamten Freistellungsbetrag überschritten, merkt das das Finanzamt. Die fahren in regelmäßigen Abständen Auswertungen.

      Ich kenne einige Leute, denen die Steuerfahndung auf den Leib gerückt ist, weil der Freistellungsbetrag insgesamt überschritten wurde.

      Das fängt ganz harmlos an, in dem man vom Finanzamt einen Brief erhält, daß die Freistellungsaufträge die Grenze überschritten haben. Man muß dann alle Zinsen offenlegen.

      Also, wenn da jemand wissen will, wieviele Freistellungsaufträge er hat, kann er ja mal beim Finanzamt fragen..... ;-)

      Gruß

      brenolio
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:03:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Du solltest bei den Banken nachfragen, ob sie noch Freistellungsaufträge von dir haben.
      So habe ich es gemacht. Man kann da leicht was übersehen.
      (Außerdem bekommt man immer Durchschriften der Aufträge.)
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:24:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #7: Die Meldung erfolgt nicht an das Finanzamt sondern an das Bundesamt für Finanzen. Übrigens können dort diverse Behörden und Sozialversicherungen nachfragen. Das kann z. B. böse Überraschungen bei BAföG-Empfängern zur Folge haben, die ihr Vermögen nicht angegeben haben aber Freistellungsaufträge haben. Auch die Arbeitsämter können nachfragen (bei Alhi).
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:29:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #5:
      Das Wort "weil" wird auch im Hochdeutschen verwendet.
      Es ist auch möglich, über einer Grenze zu liegen, nämlich dann, wenn man sie überschritten hat.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 17:40:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      "man will ja nicht belangt werden weil man über der grenze liegt auch wenn man die summe nicht ausschöpft.

      Logik? "

      Ich sehe die Logik schon. Erna will vermeiden, dass Freistellungsaufträge über eine Summe existieren, die über dem Sparerfreibetrag + WK-Pauschale liegt.
      Da hat sie auch recht. Zwar kann ihr nichts passieren, wenn insgesamt nur dieser Betrag effektiv von den Banken freigestellt wird, aber wenn z.B. Freistellungsaufträge über 4.000 EUR existieren, muss sie mit Nachfragen rechnen und sie muss dann nachweisen, dass keine 4.000 EUR freigestellt wurden. Das will Erna vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 22:09:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Richtig!
      Aber um noch mal auf die Frage zurückzukommen :
      Ich meine irgendwann mal im Magazin Capital gelesen zu haben das es eine Stelle (Bundesbehörde?) gibt bei der man seine kompletten Aufträge anfordern kann .
      Soll dann auch widerwillig geschehen.Wo könnte das gewesen sein?

      ....und vielen Dank für den kostenlosen VHS-Kurs;)

      Erna
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 23:28:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12: Also: gesammelt werden sie beim Bundesamt für Finanzen. Ob man dort Auskünfte bekommt, weiss ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 23:31:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zinsabschlag
      Das Bundesamt für Finanzen speichert Daten aus den Freistellungsaufträgen, die Steuerpflichtige z. B. ihrem Kreditinstitut erteilt haben, um vom Zinsabschlag (Kapitalertragsteuer) befreit zu werden. Diese Daten werden dem Bundesamt für Finanzen von den Kreditinstituten und den anderen Empfängern von Freistellungsaufträgen übermittelt, damit es prüfen kann, ob die steuerlichen Freibeträge rechtmäßig in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen erhalten dann die Finanzämter Kontrollmitteilungen. Außerdem darf das Bundesamt für Finanzen den Sozialleistungsträgern die Daten aus dem einem Betroffenen erteilten Freistellungsauftrag übermitteln, damit diese das bei der Sozialleistung zu berücksichtigende Einkommen oder Vermögen überprüfen können. Hierfür dürfen die Sozialleistungsträger auch Daten an das Bundesamt für Finanzen übermitteln, die dort automatisiert mit den Daten aus den Freistellungsaufträgen abgeglichen werden. Die Sozialleistungsträger erhalten dann das Ergebnis.
      http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/z3.html
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 23:37:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Verweigerung der Auskunft durch das Bundesamt für Finanzen auf Anfragen Betroffener über ihre Freistellungsaufträge
      (Entschließung der 56.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5./6. Oktober 1998)

      Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betonen das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft über ihre Daten auch gegenüber der Finanzverwaltung (§ 19 BDSG). Die Betroffenen haben Anspruch, von dem Bundesamt für Finanzen Auskunft über die Freistellungsaufträge zu erhalten, die sie ihrer Bank im Zusammenhang mit dem steuerlichen Abzug von Zinsen erteilt haben.



      Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat die Verweigerung der Auskünfte gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen beanstandet und dieses aufgefordert, den entsprechenden Erlaß an das Bundesamt aufzuheben. Bisher hat das Ministerium in der Sache allerdings nicht eingelenkt.


      Für die Betroffenen ergibt sich hierdurch ein unhaltbarer Zustand. Ihnen wird die Auskunft zu Unrecht vorenthalten.

      Die Datenschutzbeauftragten der Länder unterstützen mit Nachdruck die Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen, seinen Erlaß an das Bundesamt für Finanzen aufzuheben und dieses anzuweisen, dem Auskunftsanspruch der Auftraggeber von Freistellungsaufträgen nachzukommen.
      http://www.datenschutz-berlin.de/doc/de/konf/56/bmfinanz.htm
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 23:40:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      Möglicherweise erteilt das Bundesamt ja inzwischen Auskunft, der Artikel im vorigen Posting ist von 1998.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 23:45:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 07:59:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke das du dir so viel Arbeit gemacht hast.
      Ich werde mal mein Glück versuchen und mich melden falls es funktioniert.
      Erna
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 09:58:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ErnaSchabulski: Bedanke Dich erst, nachdem Du die Rechung gesehen hast, WEIL, da wirst du bestimmt dicke Augen machen :D
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 10:10:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Howlong, du Scherzkeks: Woher soll denn eine Rechnung kommen? Von mir jedenfalls nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 11:24:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Nataly: Du kannst einem auch jeden Spass verderben???

      12 Minuten nur.... :rolleyes:

      Du hättest Erna wenigstens 1-2 Tage schwitzen lassen können.

      ne.... ne.... ne....:rolleyes:

      Außerdem wollte ich einen Satz mit "weil" schreiben, weil...ich das so lustig fand :p
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 18:40:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      @NATALY #9
      Das habe ich schon verstanden. Es ging darum, dass man im Schwäbischen (dort isch`s woil olldäglich ond weil`s koine Grenza kennt, wenns ums Geldscheffla goht) seine Gelder in die Schweiz bringt:cool: Man liegt evtl. neben einer Grenze:laugh::D:laugh::D aber nie über einer, das sagt zumindest immer Nataly Grenze:lick: zu mir:cry:
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 22:55:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu #22: Kommt darauf an, was für eine Art Grenze gemeint ist. Wenn du Grundstücksgrenzen oder Landesgrenzen meinst, spielt die dritte Dimension (Höhe) keine Rolle. Es gibt aber auch Limits (z.B. bei Aktienkursen), die über- oder unterschritten werden können. Und in solchen Fällen liegt man halt darüber oder darunter (und nicht daneben). Als W : O User sollte dir das doch bekannt sein.
      Avatar
      schrieb am 31.01.03 19:49:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      @1992

      ich schreib das mal richtig schwäbisch, was du von dir gabst!

      (doh ischs ebah alldäghlich ond weil`s koine Grenzah kennd, wenns oms Geldschefflah goht):look:
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 13:57:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Datenabgleich zwischen BAmt für Finanzen (Finanzämtern) u. Sozialleistungsträgern:
      gilt das auch für VERLUSTVORTRÄGE aus der EkSt-Erklärung???
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 15:04:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zu #25: Nein. Aber Sozialleistungsträger verlangen ja oft Vorlage des ESt-Bescheids.
      Hast du einen konkreten Anlass zu der Frage?


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