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    Nur noch 10 Rot-Grüne Stimmen im Bundesrat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.03 20:56:54 von
    neuester Beitrag 02.02.03 20:59:38 von
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      schrieb am 02.02.03 20:56:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      CDU-Front in Bundesrat
      Nur noch 10 Stimmen für Rot-Grün

      Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen ging es auch um die Stimmen beider Länder im Bundesrat. Selbst die Doppel-Pleite für die SPD und Rot-Grün hat zunächst aber kaum Auswirkungen. In der Länderkammer fehlt den Berliner Regierungsparteien ohnehin eine Mehrheit.

      In der zweiten gesetzgebenden Körperschaft der Bundesrepublik haben die Unionsparteien zusammen mit der FDP seit dem Regierungswechsel vom April 2002 in Sachsen-Anhalt eine absolute Gestaltungsmehrheit von 35 der 69 Stimmen, diese wächst nun auf 41 Stimmen. Die von der SPD allein oder in Koalitionen mit den Grünen regierten Länder kommen nun nur noch auf 10 Stimmen. Die restlichen 18 Stimmen entfallen auf Länder mit großen, rot-roten und rot-gelben Koalitionen. Diese Landesregierungen enthalten sich üblicherweise bei der Stimmenabgabe. Ihr Votum wird dann als Nein gewertet.

      Regieren für Rot-Grün erschwert

      Durch den Wechsel in Niedersachsen wurde die Stellung der Union mit zusätzlichen sechs Stimmen zwar gestärkt. Dennoch bekommt sie keine Zwei-Drittel-Mehrheit zusammen, mit der sie praktisch alle Gesetze des Bundestages blockieren könnte. Das Regieren ist jedoch für Rot-Grün in Berlin schwieriger geworden. Die Bundestags-Opposition kann mit ihrer Mehrheit den Vermittlungsausschuss einschalten, Einspruch gegen Gesetze der rot-grünen Bundestags-Mehrheit einlegen und zustimmungspflichtige Vorhaben scheitern lassen.

      Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze

      Die zustimmungspflichtigen Gesetze, bei denen es meist um Steuer- oder Verwaltungsfragen geht, sind für die Interessen der Länder besonders wichtig. Diese Gesetze können nur in Kraft treten, wenn die Länderkammer sie ausdrücklich und mit absoluter Mehrheit (35 Stimmen) billigt. Bei den Zustimmungsgesetzen haben die unionsgeführten Länder also schon heute eine Vetoposition.

      Auch am Zustandekommen der nicht zustimmungspflichtigen Gesetze, den so genannten Einspruchsgesetzen, ist die Länderkammer beteiligt. Verabschiedet die Bundesregierung ein solches Gesetz, kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Kommt der zu keinem Kompromiss, hat die Länderkammer die Möglichkeit, Einspruch gegen das Vorhaben einzulegen.

      Letzte Chance: Die Kanzlermehrheit

      Der Bundestag wiederum kann einen von der Länderkammer mit absoluter Mehrheit beschlossenen Einspruch mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen (Kanzlermehrheit) zurückweisen. Gelingt ihm das, kann das Gesetz in Kraft treten. So geschehen jüngst bei den Eilgesetzen zu Rente und Gesundheit. Hat der Bundesrat den Einspruch aber mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen, ist im Bundestag zur Zurückweisung ebenfalls eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen notwendig.

      Die Blöcke im Bundesrat

      Von der Union dominierter "bürgerlicher" Block mit 41 Stimmen:

      Bayern (CSU-regiert; 6 Stimmen), Sachsen (CDU; 4), Saarland (CDU; 3), Thüringen (CDU; 4), Baden-Württemberg (CDU/FDP; 6), Hessen (CDU/FDP; 5), Sachsen-Anhalt (CDU/FDP; 4), Hamburg (CDU/Schill/FDP; 3) , Niedersachsen (CDU/FDP; 6).

      Von der SPD dominierter Block mit 16 Stimmen:

      Nordrhein-Westfalen (SPD/Grüne; 6), Schleswig-Holstein (SPD/Grüne; 4)

      „Neutraler“ Block mit 18 Stimmen:

      Bremen (SPD/CDU; 3); Brandenburg (SPD/CDU; 4), Rheinland-Pfalz (SPD/FDP; 4), Mecklenburg-Vorpommern (SPD/PDS; 3), Berlin (SPD/PDS; 4)

      Adresse:
      http://www.n-tv.de/3092939.html
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 20:59:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann gibt`s endlich wieder spannende Debatten :laugh:


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