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    Ist § 10 III EStG entschieden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.03 08:05:12 von
    neuester Beitrag 08.02.03 15:00:03 von
    Beiträge: 7
    ID: 692.522
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      Avatar
      schrieb am 06.02.03 08:05:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fand ich gar nicht in der Liste der noch anhängigen Verfahren.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 10:09:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Darüber ist nicht entschieden.
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 10:32:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Sache ist entschieden. Schau mal hier nach: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html
      Geh zu den Entscheidungen. Das Urteil wurde übrigens erst am 06.02.03 im Internet veröffentlicht.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 12:09:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer nicht nachschauen möchte: Der Staat hat gewonnen. War ja auch nicht anders zu erwarten. Sonst wäre er noch pleitiger als jetzt.
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 12:09:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, pegru:)
      Hier der Direktlink:
      http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.2.06/1…

      Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Kläger zum BVerfG ziehen.

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      Avatar
      schrieb am 08.02.03 12:17:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Den Klägern blieb ein Kernbestand des Erfolges ihrer eigenen Betätigung im wirtschaftlichen Bereich in Gestalt der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen erhalten; bei einem zu versteuernden Einkommen von 291 260 DM betrug die Einkommensteuerschuld 129 965 DM. Nach Erfüllung ihrer Einkommensteuerschuld standen den Klägern ausreichende Mittel zur Verfügung, um ihren notwendigen Lebensunterhalt und eine Mindestvorsorge zu bestreiten (vgl. BVerfG-Kammerbeschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397)."
      --------------------------------------------------------
      Dass den Klägern von ihrem Einkommen überhaupt noch etwas übrig geblieben ist (der "Kernbestand") wird sicherlich als ungerechtfertigte Steuervergünstigung noch abgeschafft.
      Der Lebensunterhalt ist nunmehr durch die "Grundsicherung" hinreichend abgesichert. Mehr braucht keiner.
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 15:00:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      NEUN.ZEHN.HUNDERT.SIEBEN.UND.ACHZIG.!!!
      <ahuarr harr harr harrrrrrrrrrrrrrrr> :cry:


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