Ist § 10 III EStG entschieden? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.03 08:05:12 von
neuester Beitrag 08.02.03 15:00:03 von
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Fand ich gar nicht in der Liste der noch anhängigen Verfahren.
Darüber ist nicht entschieden.
Die Sache ist entschieden. Schau mal hier nach: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html
Geh zu den Entscheidungen. Das Urteil wurde übrigens erst am 06.02.03 im Internet veröffentlicht.
cu
pegru
Geh zu den Entscheidungen. Das Urteil wurde übrigens erst am 06.02.03 im Internet veröffentlicht.
cu
pegru
Wer nicht nachschauen möchte: Der Staat hat gewonnen. War ja auch nicht anders zu erwarten. Sonst wäre er noch pleitiger als jetzt.
Danke, pegru
Hier der Direktlink:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.2.06/1…
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Kläger zum BVerfG ziehen.
Hier der Direktlink:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.2.06/1…
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Kläger zum BVerfG ziehen.
"Den Klägern blieb ein Kernbestand des Erfolges ihrer eigenen Betätigung im wirtschaftlichen Bereich in Gestalt der grundsätzlichen Privatnützigkeit des Erworbenen erhalten; bei einem zu versteuernden Einkommen von 291 260 DM betrug die Einkommensteuerschuld 129 965 DM. Nach Erfüllung ihrer Einkommensteuerschuld standen den Klägern ausreichende Mittel zur Verfügung, um ihren notwendigen Lebensunterhalt und eine Mindestvorsorge zu bestreiten (vgl. BVerfG-Kammerbeschluss vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88, HFR 1998, 397)."
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Dass den Klägern von ihrem Einkommen überhaupt noch etwas übrig geblieben ist (der "Kernbestand") wird sicherlich als ungerechtfertigte Steuervergünstigung noch abgeschafft.
Der Lebensunterhalt ist nunmehr durch die "Grundsicherung" hinreichend abgesichert. Mehr braucht keiner.
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Dass den Klägern von ihrem Einkommen überhaupt noch etwas übrig geblieben ist (der "Kernbestand") wird sicherlich als ungerechtfertigte Steuervergünstigung noch abgeschafft.
Der Lebensunterhalt ist nunmehr durch die "Grundsicherung" hinreichend abgesichert. Mehr braucht keiner.
NEUN.ZEHN.HUNDERT.SIEBEN.UND.ACHZIG.!!!
<ahuarr harr harr harrrrrrrrrrrrrrrr>
<ahuarr harr harr harrrrrrrrrrrrrrrr>
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