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    Vorschlag für unser nächstes Grundgesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.03 15:01:07 von
    neuester Beitrag 11.02.03 20:41:28 von
    Beiträge: 34
    ID: 692.845
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      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:01:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dem Staat und allen staatlichen Institutionen ist es untersagt, Schulden zu machen und damit Verpflichtungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen Versprechungen für die Zukunft einzugehen.

      wer bekommt es Gesetzesreif hin?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:02:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1:

      Mit welcher Begründung?
      Ein völliges Schuldenverbot wäre nicht im Sinne der Generationengerechtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:09:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Artikel 1
      Zum Berufspoltiker dürfen nur Personen berufen werden, die folgendes wissen und beherzigen:

      1. Ich darf nur das ausgeben, was ich einnehme.

      2. Ich darf den Wählern nie mehr als Subventionen oder sonstige Sozialleistungen verprechen, als ich ihnen durch Steuern und Abgaben abnehme.

      3. Mit jedem Wahlversprechen muß ich auch genau die notwendige Finanzierungsmaßnahme und deren Belastung für die Bürger beziffern und isbesondere genau nennen, welche Bürger besonders daurch belastet werden sollen.

      4. Sollte ich einmal mehr ausgeben müssen, als ich einnehme, muß ich (wie jeder Unternehmer) den Rest von meinen eigenen Bezügen abziehen, sollte dies nicht reichen aus dem eigenen Vermögen draufzahlen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:16:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ KvA

      hört sich schon gut an!


      @ Rainer???????
      was ist denn daran gerecht, wenn doch die Ausgabe heute der Verzicht für morgen ist? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:17:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Koenig:

      Wie gesagt: Das würde gegen die Generationengerechtigkeit verstoßen. Ganz massiv sogar.
      Eine intelligente Verschuldungspolitik ist kein Problem. Nur sind wir leider davon meilenweit entfernt.

      Art. 115 des Grundgesetzes reicht völlig aus, wenn er konsequent angewendet wird.

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      schrieb am 06.02.03 15:19:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      @sbi:

      Du unterstellst, dass eine Generation der anderen nur Schulden hinterlässt. Du übersiehst allerdings, dass nachfolgende Generationen immer auch Infrastruktur etc. erben.

      Würdest Du einen Unternehmer als verantwortungslos bezeichnen, weil er einen verschuldeten Betrieb vererbt? Nein. Nur wenn Überschuldung vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:22:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das ist totaler Blödsinn.

      Der Staat wird dadurch handlungsunfähig.
      Was willst Du eigentlich machen, wenn Dir einer den Krieg erklärt?
      Oder eine ganz ganz froße Flut kommt?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:22:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      wie definieren wir dann Überschuldung?


      Was ist bezahlbar, was nicht?


      Grundsätzlich wäre es wirklich einfacher, dem Staat sämtliche Schulden abzusprechen, oder eine Privathaftung der Politiker bei Überschuldung einzuführen, auch über deren Amtszeit hinaus!


      PS: wieso posten wir immer zu den gleichen Themen? ;) :D
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:24:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wirtschaftspolitisch totaler Schwachsinn !

      1. Semester Volkswirtschaft wird euch zeigen, daß diese Ideen hirnverbrannt sind !


      Allerdings müßte folgendes gelten. Das wäre im Sinne des Erfinders.
      Wirtschaftspolitisch ist eine Verschuldung des Staates um Wirtschaftspolitische Maßnahmen durchführen zu können Sinnvoll.
      Geregelt werden müßte jedoch, daß die Verschuldung in Boom-phasen wieder abgebaut werden muß, während der Schuldenstand in rezessiven Phasen wieder erneut aufgenommen werden kann.

      Das wäre eine vernünftige Regelung


      gruß debi
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:25:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Rainer,
      was meinst Du mit Generationengerechtigkeit?

      Im übrigen zielt mein Vorschlag nicht auf ein direktes Verbot der Verschuldung, sondern auf ein Verbot verdummender Politiker. Ich will eine ehrliche Politik intelligenter verantwortungsbewußter Personen.

      Ich wollte damit nur sagen, daß alle Polititker, die irgend etwas versprechen, auch ehrlicherweise dem Wahlvolk erklären soll, daß jemand (meist das Volk ja selbst) das dann zu bezahlen hat.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:25:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schwarzzocker: Naturkatastrophen sind wirklich eine der wenigen ahzeptablen Staatsschulden-gründe.


      Wie viel Naturkatastrophen braucht es für bald 3. Billionen Euro Schulden?

      Wobei da noch vieles versteckt wird, und die Pensionsansprüche an Beamte meines Wissens überhaupt nicht berücksichtigt werden?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:26:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      by the way .....

      Generationengerechtigkeit ist in diesem Zusammenhang als Argument total fehl am Platze
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:32:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      hehe :D

      debi, welche Boomphasen?

      Der Staat tritt doch mit seinen Sozialen Faktorleistungen als größter Rezessionszyklenbremser in schlechteren Zeiten auf, und der Sockel derer, die ganz gut an diesem Tropf leben ( ob freiwillig oder gezwungen ) wird beständig größer.
      Selbst wenn man in Boomphasen dem entgenwirken könnte,
      man kann es nicht, wenn erst einmal Begehrlichkeiten geweckt wurden...
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:35:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das Problem ist, daß mit der heutigen Verschuldung über von späteren Generationen zu erarbeitendes Geld entschieden wird. Wer gibt uns hierzu das Recht?

      Wenn die heutige Generation meint, der Staat müsse mehr Geld ausgeben, so muß die heutige Generation auch bereit sein, mehr Steuern zu zahlen, um diese Ausgaben zu finanzieren.

      Anstatt Schulden zu machen, muß der Staat Einnahmen und Ausgaben einander anpassen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:37:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      @debi:

      Genau so habe ich das damals im 1. Semester VWL aber gelernt.:D
      Ungerecht wird es nur, wenn die der nächsten Generation hinterlassenen Schulden den Wert des ihr hinterlassenen Gemeinwesens (Infrastruktur) übersteigen. Diesen Punkt dürften wir längst überschritten haben.

      Deine antizyklische Politik hat damit nichts zu tun. Du beschreibst, wann die Schulden erhöht, wann sie wieder vermidert werden müssen. Du beschreibst aber nicht, um welchen Schuldenstand herum diese Bewegungen stattfinden sollten. Etwa um Null?

      Dieser grundlegend richtige Gedanke kommt in Art. 115 GG zum Ausdruck. Schulden dürfen im Grundsatz nur aufgenommen werden, um Investitionen zu finanzieren.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:39:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14:

      Mal ein Beispiel: Was spricht dagegen, das Bildungssystem komplett durch Schulden zu finanzieren? Und die Schulden dann durch diejenigen tilgen zu lassen, die von diesem Bildungssystem profitieren?

      Das Problem ist, dass wir seit vielen Jahren unseren Konsum durch Schulden finanzieren.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:40:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Rainer
      Jetzt, wo ich #6 lese, vermute ich, was Du meinst. Etwas Aufklärung wäre dennoch wünschenswert.

      Ich bin kein Gegener der Staatsverschuldung per se, wie sittinbull. Wie gesagt, ich hatte einen anderen Ansatz.

      Ernsthaft diskutieren kann man das Thema sowieso erst, wenn man auf der Aktivseite einmal sämtliche Vermögenswerte(zu Marktpreisen) sehen würde. Dies hatte ich schon in einem anderen aktuellen thread angeregt und gefragt, ob jemand mir bei der Suche einer Vermögensaufstellung des Staates (incl. aller Gebietskörperschaften) behilflich sein kann. Bisher vergeblich.

      Fakt ist, daß die derzeitige Staatsverschuldung mit ca. 1,2 Billionen in etwa dem 1,2 fachen des Gesamtstaatshaushaltes entspricht, also gerade einmal mehr als ein Jahreseinkommen. Für einen Privatmann wäre dies angesichts der hohen vorhandenen Vermögenswerte sicher kein Überschuldungsproblem.

      Einen Unterschied zu Deinem Beispiel in #6 sehe ich aber doch. Der Unternehmer bekommt in der Regel nur ein Darlehen, wenn auch ein exakter Tilgunsplan vorliegt. er also mit der fianzierten Investititon auch das Darlehen innerhalb einer übersichtlichen Zeit wieder zurückfahren kann. Gibt der Staat den Bürgern, die die Schulden ja übernehmen sollen, einen Tilgungsplan bekannt?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:43:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Tilgung ist doch gar nicht vorgesehen, warum also ein Tilgungsplan?

      Genauso mit den Aktiva...

      wer hätte schon Interesse daran, zu erfahren, wie viel unser Staat wirklich wert ist?


      Das wir kein Geld mehr für Investitionen haben,
      spüren wir im Baugewerbe schon länger.

      Denkt beispielsweise nur an den Zustand der Straßen...
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:47:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Koenig, sbi:

      Nochmals: Über den maroden Zustand unseres Gemeinwesens und über die exorbitant hohe Verschuldung (die Du, Koenig, um ein mehrfaches unterschätzt hast, weil Du die Sozialversicherung ausgeklammert hast), brauchen wir nicht zu diskutieren. Da sind wir uns einig.

      Ein völliges Verschuldungsverbot wäre aber eben auch Unfug.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:51:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      klar, weiß ich auch! ;)


      nur, 1: wie kommen wir wieder ans rettende Ufer?

      2: was kann man aus unseren Fehlern lernen, damit es in Zukunft nicht noch mal so einen Schuldenbubble gibt?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:52:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      @rainer
      Meine Zahlen bezogen sich auf die, die das statistische Budesamt unter der Staatsverschukdung ausweist. Und diese Größen werden meist auch unter diesem Thema diskutiert.

      Daß dies nicht alles ist, ist mir auch klar. Wußtest Du z. B. , daß selbst der Bargeldumlauf, also selbst die Geldscheine in Deiner Tasche "Staatsverschuldung" ist?
      Also aus dieser Sicht, ist der Verbot von Verschuldung schon Unsinn, das ist klar.

      Ich wollte das Thema nicht unnötig komplizieren.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 15:54:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      @sbi #20:

      Sorry, da fällt mir nur eines ein: Politische Kontrolle durch den Wähler.
      So lange die Wähler bereit sind, auf Pump zu leben und entsprechende Parteien immer wieder wählen, keinen Druck machen, so lange wird Dir auch das beste Grundgesetz nichts helfen.

      Wir haben eben nicht nur die Politiker, sondern auch die Politik, die wir verdienen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 16:01:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      uns wird doch die Pump-Gesellschaft vorgelebt, warum sollten Millionen Einzelne etwas staatlich anders vorgesetzt bekommen???
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 16:07:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      # 1,

      naturnahe Selbstorganisation. Kybernetische, intelligente, spielerische Regelkreise über´s Internet sollen zukünftig marode Staats- Wirtschaftssysteme ersetzen, bei Transparenz und Mitwirkung aller = Demokratie.

      Zins und Zinseszins als "Leistung" = Betrug müssen abgeschafft werden. Variables Leistungs- und Wertesystem in verschiedenen Vorortnetzwerken sollen Handel spielerisch fördern. Netzwerke sind zu gründen und Belohnung für diese Leistung sollte unter Umständen durch Schneeballsysteme beschleunigt werden.

      Do it!

      ;) mry
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 16:08:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      @sittin bull #11

      Wenn Du einen sparsamen Staat willst, mußt Du dafür sorgen, daß es kein Sozialstaat ist.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 18:28:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ Schwarzzocker: Du bist dir aber auch der Probleme eines sozialdarwinistischen Ansatzes bewußt, oder? :confused:

      mry: hast du da konkrete Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 18:48:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      @sittin

      So war das nicht gemeint.

      Wenn Du in die Verfasssung reinschreibst, daß die BRD ein Sozialstaat zu sein hat, dann ist der Politiker verpflicvhtet, eine Politik zu machen, die eines Sozialstaates würdig ist.

      Wenn er dafür keine Kohle mehr, ist er gezwungen, Geld aufzunehmen. Schließlich muß er sich ja der Verfassung beugen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 18:52:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      wo steht denn das in der Verfassung?


      Eigentlich ist es doch klar, dass wir uns keinen Sozialstaat mehr leisten können, so lange die Last nur von dem letzten Rest der arbeitetenden Bevölkerung getragen wird, denn

      Bevölkerungsentwicklung
      Rationalisierung
      Globalisierung


      sorgen dafür, dass die Gruppe der Zahler immer kleiner wird, während die Gruppe der Empfänger immer größer wird...

      Und die Faktoren, die uns zu teuer machen, um auf dem Weltmarkt zu bestehen, sind gleichzeitig Ursache und Folge...


      Besserung? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 19:16:13
      Beitrag Nr. 29 ()
      @sbi:

      Art. 20 Abs. 1 GG.

      Außerdem wird aus allen möglichen Artikeln des GG die staatliche Verpflichtung abgeleitet, Unterstützung zu gewähren. Schutz der Familie etc., Art. 6 des GG.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 17:24:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wie geht´s jetzt weiter, großer Häuptling?
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 17:59:27
      Beitrag Nr. 31 ()
      Keine Ahnung.


      Wir müssen uns erstmal bewußt werden, warum es überhaupt Schulden gibt, in wie weit sie als "gut" anzusehen sind,
      und wo die "Probleme der Schulden" beginnen.


      Das kann ich aber nicht alleine, da brauchts jemanden kompetenteres wie mich! ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:33:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      ViccoB. hättest uns ja auch eher auf die Sprünge helfen können, welch gute Seiten du in petto hast! :)

      6.5 Künftig Verbot oder Reform der Staatsverschuldung ?

      (1) Die Neuverschuldung bisheriger Handhabung sollte per Verfassungs- und Gesetzesänderungen verboten und ersetzt werden durch eine reformierte kurz- bis mittelfristige öffentliche Verschuldung, die sich ausschließlich am Liquiditätsbedarf infolge technisch oder gesamtwirtschaftlich bedingter Liquiditätsengpässe orientiert. Bei nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Veränderungen müssen die jährlichen und mittelfristigen Haushaltsplanungen die kassenmäßig erzielten Defizite oder auch Überschüsse wieder ausgleichen, d. h. Überschüsse müssen in einer "Konjunkturausgleichsrücklage" angesammelt werden, damit Defizite zunächst daraus abgedeckt werden können. Reicht der Bestand der Konjunkturausgleichsrücklage zur Deckung des Defizits nicht aus, müssen kurzfristige Kredite aufgenommen werden, deren kurzfristige Abwicklung (Zins- und Tilgungsleistungen) in den Haushaltsplanungen für die Folgejahre berücksichtigt werden muß. Die Finanzreform in den sechziger Jahre hat mit dem Stabilitätsgesetz vom 08.06.67 ein solches Procedere bereits vorgesehen. Daß diese Reform gescheitert ist, hängt mit der falschen Handhabung dieses Gesetzes zusammen, indem zur Förderung des Wirtschaftswachstums aufgenommene Kredite in konjunkturell günstigen Zeiten wirtschaftlich niemals wieder getilgt wurden, was zum defizitären Zinseszinswachstum beigetragen hat.

      (2) Die Kreditfinanzierung von Investitionen darf nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Kosten für außergewöhnliche große und vordringlich durchzuführende Investitionen den Investitionsetat eines Jahres bei weitem übersteigen und wenn

      die Kreditfinanzierung auf dieses Investitionsobjekt bezogen wird,
      der Schuldendienst hierfür (Zinsen und Tilgung) während der Nutzungsdauer auch tatsächlich aus Haushaltsmitteln gezahlt wird und
      die Schuld hierfür nach Ablauf eines zu errechnenden wirtschaftlichen Abschreibungszeitraums restlos getilgt wird.
      (3) In den öffentlichen Kassen gehören kurzfristige (tages- bis wochenfristige, manchmal auch monatsfristige, quartals- und jahresfristige) kassenmäßige Defizite und Überschüsse zum Alltag. Die Ursache hierfür ist, daß beim Vollzug des im Jahresschnitt ausgeglichenen Haushalts die Fälligkeitszeitpunkte großer Einnahme- und Ausgabeblöcke nicht kongruent sind. So entstehen z. B. bei den staatlichen Gebietskörperschaften in der Zeit ab dem 10. eines jeden Monats auf Grund der Steuerfälligkeiten kassenmäßige Überschüsse, die vorübergehend zinsbringend angelegt werden. Ab der Mitte und insbesondere zum Ende eines Monats werden diese vorübergehenden Überschüsse infolge der dann eintretenden Fälligkeiten für Bezügezahlungen wieder aufgezehrt; in der Regel müssen dann wieder kurzfristige Kredite (Kassenkredite) aufgenommen werden, die dann bis zur nächsten Steuerfälligkeit voll wieder zurückgezahlt werden. Das alles ist so gesetzlich geregelt, kann nicht anders sein und wird innerhalb eines ausgeglichenen Haushalts abgewickelt.
      (4) Werden solche kassenmäßigen Defizite wegen gesamtwirtschaftlicher Störungen chronisch (z. B. Rückgänge bei den Steuereinnahmen), müssen kurz- bis mittelfristig die Haushaltsplanungen strukturell angepaßt werden. Defizite müssen dann kurz- bis mittelfristig entsprechend dem Kassenkreditprocedere so lange kreditfinanziert werden, bis die strukturellen Anpassungen der Haushaltsplanungen greifen. Umgekehrt muß bei längerfristigen, strukturell bedingten Überschüssen verfahren werden, die dann nach ähnlichem Procedere in (Konjunkturausgleichs-)Rücklagen anzulegen sind. Die Haushaltsplanungen sollten nach Möglichkeit die Erwirtschaftung von Überschußmitteln zur Anlage in einem Rücklagensockel zur Entnahme in Krisenzeiten vorsehen. Das sind alles keine nur theorischen Erwägungen. Zu Beginn der neunziger Jahre flossen die Steuereinnahmen infolge des sog. "Einigungsbooms" viel reichlicher als veranschlagt. Man hätte damals so verfahren können bzw. müssen.

      (5) In seinem Manuskript "Die Schuldenfalle - ..........." hat der Verfasser in einem Modell dargestellt, wie ein solches Verfahren aussehen könnte. Mit dem Modell wird das in den Absätzen 3 und 4 beschriebene Procedere tabellarisch dargestellt.


      http://home.t-online.de/home/dieter.meyer/#6.5 Künftig Verbo…
      Avatar
      schrieb am 11.02.03 19:44:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      Das Grundgesetz bräuchte doch nur den Realitäten angepaßt zu werden.

      Dann hätte es nur einen Artikel und etwa folgenden Wortlaut:

      Art.1.1 Das Geld des Kaufmanns ist unantastbar.

      1.2 Es zu schützen und zu mehren ist Aufgabe aller

      staatlichen Gewalt.
      Avatar
      schrieb am 11.02.03 20:41:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      :laugh:


      Ich habe es eben schon mal geschrieben, Geld vermehrt sich nicht, egal wer so etwas behauptet, der lügt! ;)

      Ein wichtiger Bestandteil der Vermehrung ist ein entstehen eines neuem, vollwertigen Produkts.

      Man kann zwar die Zahl der umlaufenden Scheine erhöhen, in dem man mehr bedrucktes Papier ausgibt, aber der Wert der gesamten Anzahl der neuen Scheine kann nicht proportional mit der erhöhten Anzahl verglichen werden, allein schon wegen der höchstwahrscheinlich entstehenden Inflation.

      Nur bei einer Geldschöpfung durch Arbeitsleistung kann man als eigentliche Geldschöpfung sehen!


      http://www.holis.de


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