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    Teilzeit und Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.03 10:57:58 von
    neuester Beitrag 08.02.03 14:42:28 von
    Beiträge: 2
    ID: 693.220
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      Avatar
      schrieb am 07.02.03 10:57:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Situation:

      Ich lange zeit vollzeit berufstätig habe mich märz 2002 entschlossen zu studieren. Gleichzeitig habe ich meinen arbietsvertrag auf 19,5 Std herabsetzen lassen.
      Jetzt gibt es die regel, dass sStudenten, sofern sie nich mehr als 20 Std die woche arbeiten mit ausnahme von kranken- und rentenversicherung, befreit sind. Dazu kommt, dass ich mich in der kKrankenkasse nur als student versichern muss.
      Jetzt hat mir meine krankenkasse mitgeteilt, dass ich um diese vergünstigungen in anspruch nehmen zu können, erst den arbeitgeber wechseln müsste. Das kann doch nicht sein!
      Ich werde ja praktisch zum arbeitgeberwechsel gezwungen.

      Hat das alles seine richtigkeit, oder kann mir jemand einen tip geben?

      Danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 14:42:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      wie waer´s die versicherung zu wechseln? die
      stehen doch auf studenten (= spaetere akademiker
      = spaetere besserverdiener), da nimmt dich doch
      jede mit kusshand.

      GGG


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