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    Wie das Kanzleramt versuchte das erste Terror-Urteil um Motassadeq zu verhindern! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.03 17:31:59 von
    neuester Beitrag 20.02.03 20:18:18 von
    Beiträge: 13
    ID: 698.715
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      schrieb am 19.02.03 17:31:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      wer die Bericht um dem Terroristen Mounir El Motassadeq (28)aufmerksam im Spiegel-Online gelesen hat, der mußte zwangweise an diesen Satz unklaren Umstände ihrer Entstehung" nicht verwertbar wären, wie es ein Beamter aus dem Kanzleramt ausdrücktso seine Bedenken bekommen haben, das die SPD um Kanzler Schröder gegen eine Verurteilung waren und sind.

      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236621,00.html

      Auch fällt auf die Sperrung der Binalshigh-Unterlagen „Die Weitergabe von Binalshibh-Unterlagen würde dem Wohl der Bundesrepublik Nachteile bereiten.“
      Das bedeutet für mich das die Bundesregierung nicht nur antiamerikanische Hetze betreibt, sondern sogar darüberhinaus vor dem WTC - Attentat bescheid wußte? Ein Freispruch hätte dieser Regierung sicherlich besser zu Gesichte gestanden und würde besser zur Antikriegspropaganda passen! Der Fisch stinkt bekanntlich am Kopf zu erst und heißt eindeutig Schröder und Fischer!



      Erstes Terror-Urteil zu WTC-Attentaten
      Attas Helfer Motassadeq: 15 Jahre
      wegen Beihilfe zu 3066 Morden

      Der Hamburger Al Qaida-Prozess. Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte den Angeklagten Mounir El Motassadeq (28) zur Höchststrafe von 15 Jahren. Wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung!
      Seit dem 22. Oktober stand der Marokkaner im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 vor Gericht.

      Der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz in seiner Urteilsbegründung: „In Hamburg hat sich ein Kern von Personen herausgeschält, die die USA und Israel als ständigen Stachel im Fleisch empfunden haben."
      Motassadeq hat dieser Gruppe von Anfang an angehört. Er kannte die Attentats-Pläne der Terroristen. Und er hat sie gebilligt. „Sie wollten die politische und wirtschaftliche Macht vor aller Welt treffen und als ohnmächtig darstellen.“

      Die Richter folgten mit ihrem Urteil der Bundesanwaltschaft in vollem Umfang. Das Plädoyer der Ankläger hatte fast fünf Stunden gedauert, die drei Bundesanwälte lösten sich gegenseitig ab. Punkt für Punkt zählten sie auf, was alles gegen den angeklagten Marokkaner spricht:

      -Das Testament von Todesflieger Atta, das Motassadeq unterschrieb
      -seine Schießausbildung, die er in einem Camp in Afghanistan absolvierte
      -seine Generalvollmacht für das Konto des Terroristen Alshehhi
      -seine judenfeindlichen Äußerungen („Die Juden werden brennen. Wir werden auf ihren Gräbern tanzen!“).
      -Schon wenige Tage nach den Terroranschlägen vom 11. September führten Spuren zu Verdächtigen nach Hamburg.
      -Heute geht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe davon aus, dass sieben Personen zur „Hamburger Zelle“ gehörten. Die Todespiloten Mohammed Atta, Marwan Alshehhi und Ziad Jarrah – und eben auch der Marokkaner Mounir El Motassadeq.

      Bundesanwalt Walter Hemberger: „Motassadeq war von Anfang an Mitglied der Hamburger Zelle, hat sich als Statthalter der Vereinigung in Hamburg betätigt.“ Heißt: er soll für die Terroristen große Geldbeträge verwaltet haben. Außerdem soll er von den Anschlägen auf das World Trade Center gewusst haben. „Der Angeklagte kannte die Grundzüge der Tat, die auf die Tötung möglichst vieler Menschen abzielte“.

      Die beiden Verteidiger werteten die Indizien dieses Prozesses ganz anders, sie wollten einen Freispruch: „Vieles, was wir hier als Ermittlungsergebnisse präsentiert bekommen haben, war falsch. Es gab Vermutungen, Behauptungen und Interpretationen.“

      Ihre Kritik: Vieles durfte nicht gehört werden, weil Geheimdienste es nicht erlaubten. Zeugenaussagen blieben unter Verschluss. „Die Aussage Binalshibhs (sitzt in US-Haft) ist unerlässlich für den Beweis von Schuld und Unschuld unseres Mandanten. Er kann aussagen, dass die Anschläge nicht von einer Gruppe in Hamburg, sondern Al Qaida-Leuten in Afghanistan organisiert wurden.“

      Diese Unterlagen wurden aber von der Bundesregierung gesperrt. Begründung: „Die Weitergabe von Binalshibh-Unterlagen würde dem Wohl der Bundesrepublik Nachteile bereiten.“

      Motassadeq hatte stets seine Unschuld beteuert. „Meine Hilfe für die Todespiloten Mohammed Atta und Marwan Alshehhi war nicht mehr als das, was unter Arabern in Deutschland üblich ist.“

      Motassadeq über die Todespiloten Atta und Alshehhi: „Ich kann bis heute nicht begreifen, dass Leute, die ich gut gekannt habe, das getan haben.“

      Der Angeklagte weiter: „Das Schwerste für mich war das Erscheinen der Nebenkläger. Sie haben mich angesehen, als ob ich verantwortlich bin für das, was sie erlitten haben. Ich bin unschuldig an ihrem Leid.“

      Das sah der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz anders...
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 18:01:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welchen Sräd machst du als Nächstes auf? "Kanzleramt direkt in die Attentate vom 11.9. verwickelt" ???

      Du Würstchen hast Perkins als Witzfigur des Politik-Boards schon fast abgelöst. Weiter so!

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 18:07:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      @back2life

      Lass ihn doch, er schreibt ja
      >Das bedeutet für mich ...<

      Er sagt es. Für ihn. Für keinen sonst. Wenigstens mal einer dieser Möchtegernapostel, der sich einen Rest von Realität bewahrt hat und schon zugibt, daß sein Geschwätz ein solches ist, und das noch, bevor er seine Ausführung fortsetzt. Ich denke, das muß man einfach honorieren :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 18:17:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Brokateur,

      du hast es richtig erkannt!:)
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 19:58:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann es sein, dass die erste Verurteilung in Bezug auf den WTC-Terroranschlag in Deutschland ist und nicht in den USA?????????? Wenn ja - warum??

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      schrieb am 19.02.03 20:42:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      zur gestellten Frage: wenn Du den Prozess verfolgt hättest, dann wüßtest Du, dass die Amerikaner noch weitaus mehr Unterlagen "gesperrt" haben, weshalb das Hamburger Gericht äußerst ungehalten war. Wollte Bush etwa auch etwas verheimlichen???

      Nein, es geht einfach darum, dass alles, was der gute Herr Terrorist Montassadeq aus geheimen Akten erfährt, früher oder später auch seinen Organisation bekannt wird. Ermittlungsmethoden, Ermittlungsansätze und die Frage, was die Behörden vielleicht schon wissen, was seine Truppe noch für geheim hält.

      Alles klar?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 22:19:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      .
      gibt es denn tatsächlich Beweise, daß der o.g. "Attentäter" etwas mit der Sache zu tun hatte.
      Ich meine, wenn jemand jemanden kennt, der ein Terrorist ist, kann das doch eigentlich nicht ausreichen, jemanden
      zu verurteilen. Aber in dieser Republik scheint ja so alllerhand möglich zu sein.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 23:10:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Albatossa #1,

      übrigens, den Satz
      „Die Weitergabe von Binalshibh-Unterlagen würde dem Wohl der Bundesrepublik Nachteile bereiten.“
      habe ich in dem Artikel nicht gefunden. Es heisst dort vielmehr:

      Bis heute ist es dem Gericht jedoch nicht gelungen, zumindest die Protokolle der Vernehmungen in das Verfahren einzuführen, obwohl diese deutschen Geheimdiensten und zeitweise sogar den Anklägern vorlagen. Mittlerweile weiß zwar niemand mehr so genau, wer die Weitergabe der Akten eigentlich verweigert. Für den Prozess bleiben sie indes wertlos.

      Ähnlich sieht es mit einem weiteren mutmaßlichen Mitglied der Hamburger Zelle aus. Der Deutsch-Syrer und ehemalige Hamburger Mohammed Haydar Zammar sitzt ebenfalls seit mehr als einem Jahr unter US-Aufsicht in einem Knast in Syrien. Auch er redet, und auch seine Aussagen liegen den deutschen Behörden zum Teil als Zusammenfassungen der US-Geheimdienste vor. Zammar, den die deutschen Ermittler für einen al-Qaida-Rekrutierer in Deutschland halten, wäre damit ebenfalls ein wichtiger Zeuge, der zu Motassadeq etwas sagen könnte. Doch wie bei Binalshibh ist es den Deutschen nicht gelungen, die Aussagen des Mannes gerichtsfähig zu machen. Wie bei Binalshibh blockte am Ende die Bundesregierung ab, da eine Weitergabe der geheimdienstlich übermittelten Informationen aus Amerika die weitere Zusammenarbeit mit den USA gefährden könne.
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 16:05:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo machaeberle,

      danke für den interessanten Bericht, der letzte fettgedruckte Satz ist für mich sehr interessant!;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 19:10:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Albatossa,
      das ist aus dem Spiegelartikel den Du in #1 zitiert hast.

      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,236621,00.html
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 19:15:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo machaeberle,

      wenn man den ganzen Artikel liest dann ist er für mich zu einseitig! Deine Einlage nur einen gewissen Teil zu beachten und auszuwerten nehme ich gerne dankbar auf!:)
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 20:12:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      ..noch mal der Hinweis auf mein Posting Nr. 6. Es gibt manchmal höherrangige Interessen.

      Und wenn eine Aussage zB nur in Teilen und nur schriftlich vorliegt, kann jeder Verteidiger behaupten, die entscheidenden Passagen, die die Unschuld seines Mandanten belegen, seien nun gerade in dem Teil, der nicht veröffentlicht werden durfte. Daraus werde sich jedoch zweifelsfrei die Unschuld ergeben.
      Bei belastenden Aussagen kann er behaupten, diese seien aufgrund von Folter im Ausland zustandegekommen, wie es der Bericht ja auch nahelegt.

      Folge: die Aussagen sind für die Wahrheitsfindung weitgehend wertlos, solange man die Zeugen nicht selbst befragen kann. Und das wollten die Amerikaner nicht zulassen.

      Ein Skandal ist das sicher nicht, es hat ja auch so gereicht für die Verurteilung.
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 20:18:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Albatossa,
      hast Du doch in #1 schon vorweggenommen. Ich habe lediglich die Passagen reingestellt (wörtlich), auf die sich Dein Satz „Die Weitergabe von Binalshibh-Unterlagen würde dem Wohl der Bundesrepublik Nachteile bereiten.“ hätte beziehen können.


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