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    Bumerang für Eichel? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.03 15:58:47 von
    neuester Beitrag 22.02.03 17:38:43 von
    Beiträge: 4
    ID: 700.003
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      schrieb am 22.02.03 15:58:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gewinne sind realisiert, Verluste sind noch da
      Die alten Gewinne sind längst steuerfrei realisiert, doch die alten Verluste sind zum großen Teil noch da. Auf diese triste Realität muss sich der Gesetzgeber einstellen, wenn er die Spekulationsfristen kippt. "Mit einer rückwirkenden Besteuerung würde sich der Gesetzgeber steuerlich eher Verluste einhandeln", heißt es aus Bankenkreisen.
      Das Verfahren, nur die Gewinne steuerlich ins Visier zu nehmen und die Verluste aus gleicher Quelle nicht anzurechnen, hält auch BDB für "rechtlich kaum haltbar". Alte Verlustpositionen würden damit wieder steuerlich Geld wert. "Ob der Gesetzgeber dieses Risiko unterschätzt hat oder nach dem Motto `Augen zu und durch` die generelle Besteuerung durchdrücken will, ist unklar", ergänzt ein Branchenkenner. "Dem Aktionär, der noch auf Verlusten sitzt, kann es jedoch nur Recht sein."



      Hier der komplette Beitrag.Quelle:t-finance

      "Das wird ein Rohrkrepierer"


      Die geplante Steuer auf Aktiengewinne, die am Freitag im Bundestag beraten wird, droht für den Fiskus zum Bumerang zu werden - zum Vorteil der Anleger. Leidgeprüfte Aktionäre, die nach drei Jahren Börsen-Baisse immer noch Papiere mit hohen Verlusten im Depot haben, blicken besseren Zeiten entgegen. Ihre Verluste sind dann wieder bares Geld wert.

      Verluste sind bares Geld wert

      "Gewinne? Welche Gewinne?" hat sich manch Anleger gefragt, als von der neuen Form der Aktienbesteuerung die Rede war. Der Gesetzentwurf zum "Steuervergünstigungs-Abbaugesetz", der an diesem Freitag im Bundestag beraten wird, sieht den Wegfall der Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften und eine generelle Besteuerung von Aktiengewinnen vor.

      Für die kleine Schar Altaktionäre, die trotz Börsencrash noch immer mit ihren Aktien im Plus liegen, ist das ärgerlich. Für die große Zahl Anleger dagegen, die seit den Boomjahren 1999/2000 teuer gekauft und den rechtzeitigen Ausstieg nicht geschafft haben, könnte eine sorgenfreie Zeit anbrechen. Der Fiskus läuft Gefahr, dass ihm bei einer Erholung der Börse in den kommenden Jahren Milliardensummen entgehen.
      Laut Gesetzentwurf soll ein Investor, der zum Beispiel im Jahr 1995 Aktien gekauft hat und diese erst nach dem Stichtag 21. Februar 2003 verkauft, 1,5 Prozent Steuer auf den Gesamterlös zahlen. Das Geschäft mit diesen "Altbeständen", unterstellt das Finanzamt, dürfte zehn Prozent Gewinn gebracht haben.
      An Gewinnen mitverdienen - nur in der Theorie
      Für den Aktionär, der nach altem Recht seine Aktiengewinne nach einem Jahr steuerfrei einstreichen durfte, bleibt die Besteuerung moderat, und der Staat kann endlich bei Aktiengewinnen mitverdienen. So weit die Theorie.
      Die Praxis sieht jedoch anders aus. Kommt das "Steuervergünstigungs-Abbaugesetz" in der vorliegenden Form durch, könnte es sich für den Fiskus zu einem finanziellen Fiasko entwickeln. Nach drei Jahren Salami-Crash haben die meisten Aktionäre diejenigen Papiere, die noch im Plus lagen, ohnehin längst verkauft und Gewinne zum Beispiel in Geldmarktfonds gesichert.

      Verluste in Milliardenhöhe in deutschen Depots

      Statt dessen schlummern überwiegend "Depotleichen" in den arg zerrupften Portfolios: Aktien deutscher Blue Chips wie Deutscher Telekom und Allianz zum Beispiel, die seit dem Jahr 2000 so tief gefallen sind, dass Anleger nicht mehr verkauft haben und auf bessere Zeiten hoffen.
      Verluste mit Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind nach bislang geltendem Recht steuerlich nichts mehr wert. Doch das wird sich mit dem neuen Gesetz ändern, sind Steuer- und Finanzexperten überzeugt. Rund 160 Milliarden Euro privates Geldvermögen sind nach Angaben der Bundesbank allein in den Jahren 2000 und 2001 an den deutschen Börsen vernichtet worden.

      Alte Verluste kommen zurück ins Spiel

      Nach Schätzungen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) schlummern noch immer Verluste in dreistelliger Milliardenhöhe in deutschen Depots: Für Finanzminister Hans Eichel ein Alptraum, wenn diese Summe in den kommenden Jahren als steuermindernder Verlustvortrag eingesetzt wird.
      Doch diese Möglichkeit kommt durch die Gesetzesvorlage zurück ins Spiel. "Wenn der Staat rückwirkend Gewinne aus Aktiengeschäften besteuert und Haltefristen entfallen, dann werden auch rückwirkend Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich ansetzbar sein", ist Josef Sauerwald, Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater, überzeugt. Der Grundsatz, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen aus der gleichen Quelle verrechnet werden, gelte weiterhin.
      "Der Fiskus kann nicht rückwirkend Gewinne besteuern, aber Verluste außen vor lassen", argumentiert Sauerwald. Ein solches Vorgehen wäre nach seiner Meinung "verfassungsrechtlich nicht zu halten".
      "Auf keinen Fall verkaufen!"
      Für den Anleger bedeutet das: Wer seit mehr als einem Jahr Aktien hält und inzwischen auf hohen Verlusten sitzt, sollte jetzt auf keinen Fall verkaufen. Kommt das neue Gesetz, können diese derzeit noch wertlosen Verluste aller Voraussicht nach als steuermindernder Verlustvortrag eingesetzt werden.
      Zwar zählen die Verluste nicht für sich als negative Einkommen, sie können aber mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnet werden. Verluste lassen sich ein Jahr rückübertragen, bei der Verrechnung auf künftige Gewinne sind aber keine zeitlichen Grenzen gesetzt.
      Die Erholung kommt - und der Fiskus geht leer aus
      Wer in den vergangenen Jahren an der Börse zum Beispiel 10.000 Euro Verlust erleiden musste und das Glück hat, bei einer Erholung der Weltbörsen in den kommenden Jahren 10.000 Euro Gewinn zu erzielen, kassiert diesen Gewinn dann steuerfrei.
      Die Chancen auf eine Erholung an den Börsen sind nach dem Crash gestiegen. Doch wenn die Gesetzänderung in der vorliegenden Form tatsächlich kommt, dürfte der Staat bei dieser Erholung leer ausgehen. Falle die Spekulationsfrist, bedeute dies mitnichten einen Geldsegen für den Staat, schätzt Sauerwald. Statt dessen verbaue sich der Fiskus auf Grund der Verlustvorträge die Chance, an künftigen Kursgewinnen mitzuverdienen. "Das Projekt dürfte damit zum Rohrkrepierer werden", schätzt der Steuerexperte.
      "Pures Wunschdenken"
      Im Bundesfinanzministerium wiegelt man dagegen ab. Die Möglichkeit der Verlustverrechnung sei in dem Gesetzentwurf "noch nicht problematisiert", sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von manager magazin.de. Es sei daher davon auszugehen, dass die alte Rechtslage weiterhin gelte.
      Doch dies ist nach Ansicht von Steuerexperten pures Wunschdenken und rechtlich nicht zu halten. "Die Möglichkeit, dass alte Verluste wieder aktiviert werden, war das zentrale Argument derjenigen, die vor einer Abschaffung der Spekulationsfristen gewarnt haben", sagt Sauerwald.
      Statt der erhofften Mehreinnahmen für den Staat bekämen Anleger ein schon verloren geglaubtes Instrument an die Hand, um sich bei künftigen Gewinnen den Fiskus vom Leib zu halten. Sauerwald würde es nicht überraschen, wenn der vorliegende Gesetzentwurf aus diesem Grund in letzter Minute noch verändert werde und die Spekulationsfristen bestehen bleiben.


      Kalkulation von Mehreinnahmen "unseriös"

      "Es ist noch völlig offen, ob die Fristen wie angekündigt tatsächlich fallen", sagt der Sprecher des BVI, Andreas Fink. Wenn die Spekulationsfrist jedoch abgeschafft werde, "dann werden Anleger in den kommenden Jahren ihre Verluste genüßlich aufbrauchen, bevor sie auf Gewinne Steuern zahlen".
      Die Schätzung des Finanzministeriums, dass durch die neue Besteuerung bereits in diesem Jahr rund 300 Millionen Euro Mehreinnahmen entstehen, hält Fink daher für "völlig unseriös": "Erstens ist die Entwicklung an den Börsen ungewiss. Zweitens sind selbst bei einer Erholung noch jede Menge Verlustvorträge da, die dann erst einmal abgebaut werden müssen."

      Änderungen in letzter Minute sind wahrscheinlich

      Die Entscheidung, ob Aktiengewinne generell besteuert werden sollen, könne der Gesetzgeber nicht von der aktuellen Marktentwicklung abhängig machen, schränkt Fink ein. Der BVI halte eine generelle Besteuerung von 15 Prozent insgesamt für schädlich, da sie demotivierend auf langfristige Sparer wirke. Wer mit Aktien für das Alter vorsorgen wolle, werde durch den Wegfall der Spekulationsfrist schlechter gestellt: Statt dessen profitiere der kurzfristige Spekulant.
      Auch nach Ansicht eines Sprechers des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB) ist noch nicht entschieden, ob die Fristen wie angekündigt fallen. Mitte März kommt der Gesetzentwurf in den Bundesrat. "Dort wird die Vorlage wahrscheinlich kippen und im anschließenden Vermittlungsverfahren stark verändert werden", so der Sprecher. Die Diskussion habe bislang vor allem für Verunsicherung gesorgt, sagt Sauerwald. "Das Ergebnis wird sein: Wenig Veränderungen, aber ein hoher Vertrauensverlust."

      Gewinne sind realisiert, Verluste sind noch da

      Die alten Gewinne sind längst steuerfrei realisiert, doch die alten Verluste sind zum großen Teil noch da. Auf diese triste Realität muss sich der Gesetzgeber einstellen, wenn er die Spekulationsfristen kippt. "Mit einer rückwirkenden Besteuerung würde sich der Gesetzgeber steuerlich eher Verluste einhandeln", heißt es aus Bankenkreisen.
      Das Verfahren, nur die Gewinne steuerlich ins Visier zu nehmen und die Verluste aus gleicher Quelle nicht anzurechnen, hält auch BDB für "rechtlich kaum haltbar". Alte Verlustpositionen würden damit wieder steuerlich Geld wert. "Ob der Gesetzgeber dieses Risiko unterschätzt hat oder nach dem Motto `Augen zu und durch` die generelle Besteuerung durchdrücken will, ist unklar", ergänzt ein Branchenkenner. "Dem Aktionär, der noch auf Verlusten sitzt, kann es jedoch nur Recht sein."
      Avatar
      schrieb am 22.02.03 17:06:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Problem ist nur, daß ich die Verluste nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnen kann!
      Eine Verrechnung mit anderen Einkünften, z.B. Gehalt, ist nicht vorgesehen.

      Meine Meinung: Verluste und Gewinne sind Privatsache - der Eichel soll sich da raushalten!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 22.02.03 17:17:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na, da habe ich dann ja noch einmal Glück im Unglück gehabt, dass ich nicht alle meine Verluste realisiert und bis zum bitteren Schluss ausgehalten habe!

      Freu! :)
      Avatar
      schrieb am 22.02.03 17:38:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Herr Eichel ist doch Mathematiklehrer.
      Der kann sich nicht irren!


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