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    Heizkostenabrechnung??????????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.03 15:25:44 von
    neuester Beitrag 09.03.03 15:43:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 704.212
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      Avatar
      schrieb am 05.03.03 15:25:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab mal ne Frage. Wohne zur Miete und hab da jetzt in bisschen Streß mit Vermieter. Werden die Heizkosten nach Verbrauch abgerchnet oder spielt da auch die größe der Wohnung eine Rolle? Vermieter meint das die größe der Wohnung eine Rolle spielt und jetzt soll ich draufzahlen.Wer weiß dazu mehr.Danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 15:28:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, auch die Größe der Wohnung spielt eine Rolle
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 15:31:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      was steht denn im Mietvertrag?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 15:38:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      in der regel gibt es eine firma, die die heizkostenabrechnung vornimmt.
      dabei gibt es einen verteilerschlüssel für alle wohnungen,
      der die qm2 und die anzahl der bewohner berücksichtigt, da bsp. der warmwasserverbrauch von der anz. der personen
      abhängt, während die aufheizung der räume flächenabhängig ist.
      das muss der vermieter aber schlüssig nachweisen.
      gruss fs
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 15:41:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      guckst du hier und weisst bescheid ... ;)

      http://www.ista.de/heizkostenabrechnung_informationen.html

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      schrieb am 05.03.03 15:42:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Mietvertrag ist da nix geregelt.Die ganzen Jahre ging es nach Verbrauch und jetzt wird größe mitgerechnet das ist doch nicht gerecht
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 15:51:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Größe spielt eine Rolle. Lt. §7 der Heizkostenverordnung vom 20.1.1989 sind bei Verwendung von Heizkostenzählern mind. 50v.H. und höchstens 70v.H. der Kosten nach dem Verbrauch abzurechnen.

      Im Unkehrschluß bedeutet daß natürlich, daß 30v.H. - 50v.H. der Kosten nach Wohnungsgröße gehen.

      Wenn dein Vermieter in den letzten Jahren ausschließlich nach Verbrauch abgerechnet hat war das falsch. Evtl. hat ihn ein anderer Mieter, der viel heizt, darauf hingewiesen. Und nun will er es in Zukunft natürlich richtig machen. Da kommst Du nicht gegen an.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 16:53:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      dako hat recht, in der heizkostenverordnung ist das so vorgeschrieben: Die Gesamtkosten (Brennstoff, Strom, Schornsteinfeger, Wartung, Erneuerungskosten der Meßgeräte + Kosten der Abrechnung)werden aufgeteilt in 30...50% Grundkosten nach Whnfläche und 70...50 % Verbrauchskosten nach Verbrauch lt. Wärmemengenzhlr. oder Heizkostenverteiler. Richtig kompliziert wird es, wenn du nicht die ganze Abrechnungsperiode in der Wohnung gewohnt hast, dann wird deine Wohnungsgröße in m2 noch mit einem Gewichtsfaktor multipliziert (entsprechend deinem Wohndaueranteil, wobei aber 6 monate April bis Sept.ein gewicht von 110/1000 u. die sechs Monate Okt.- März ein Gewicht von 890/1000 haben). D.h. die Abrechnung kann wirklich nur eine Fachfirma machen und vollkommen verstehen kann man sie als Laie meisetens auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 21:21:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      @augu
      Es sind eigentlich 2 Probleme bei der HK-Abrechnung
      1. Es werden 30 bis 50% nach Fläche berechnet(=Grundkostenanteil). Dadurch soll berücksichtigt werden, daß Vielheizer auch die Wohnungen der Wenigheizer mitbeheizen. Deshalb macht man mindestens 30% nach Fläche. (ich persönlich berechne die Untergrenze = 30%)
      2. Mit der Rechnungsperiode:
      Hier wird nach (Gradtagszahlen !!!) berechnet. Der Monat Mai fällt dabei weniger ins Gewicht als der Monat November (weils hier Kälter ist).
      Für die Ermittlung der Gradtagszahlen gibt es verschiedene Berechnungsvorschriften (bei der gängisten Vorschrift werden alle Temperaturen, die eine negative Abweichung von 15 Gradcelsius haben zusammenaddiert). Man kommt etwa auf eine jährliche Gradtagszahl von 3600 Gradcelsius =100%.
      Diese Gradtagszahlen werden aber nicht alle gleichmäßig auf die Monate verteilt (es sind nicht alle Monate = 3600/12=100%/12=8,33%.
      Aber das mit den Gradtagszahlen spiel auch nur eine Rolle wenn innerhalb der Jahresperiode ein Mieterwechsel stattfindet.
      Es geht darum anhand der Gradtagszahlen den Grundkostenanteil (also die 30-50% die nicht nach Verbrauch anfallen) noch genauer zu bestimmen, damit derjenige, der ende September = 9 Monate auszieht etwas weniger als 9/12 (von den 30% Grundkosten bezahlt), während der Neueinziehende etwas mehr als 3/12 (des 30% Grundkostenanteils) bezahlt, weil anzunehmen ist, daß er in den kälteren 3 Monaten auch mehr von den 30% Jahresgrundkostenanteil verheizt.
      Bei den Gradtagszahlen geht es eben nur darum eine gerechte Aufteilung der 30-50% Grundkostenanteil bei (Mieterwechsel !) zu finden.
      Für diejenigen, die die gesamte Jahresperiode dort wohnen kommen ja über die 12 Monate wieder 100% heraus.
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 15:43:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @finanzvoyeur: ich dächte ich hätte das gleiche geschrieben, ich habe auch nicht gesagt, daß ich die HK-abrechnung nicht verstehe, das wäre auch schlimm,da ich sie selbst auch erstelle. Wenn du schon so genau bist, dann mußt du auch sagen: bei Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum wird der für den gesamten Abrechnungszeitraum ermittelte Grundkostenanteil reduziert, und zwar nach den normierten Wärmeverbrauchsanteilen der Kalendermonate lt. Tab22 VDI 2067 Blt.1, abgeleitet aus den Heizgradtagszahlen eines Kalenderjahres. gruß g.a.


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