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eröffnet am 11.03.03 20:25:24 von
neuester Beitrag 12.03.03 12:42:35 von
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ID: 706.578
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von Atome zusammenkleben, hört sich verdammt nach nem song von ELO an.....
wird denn nur noch geklaut ?
ab wann kann man denn solche songs klauen ohne das das eigentümerrecht verletzt wird.oder stimmen die plattenfirmen und die gruppen zu ,dass das gecovert werden kann?
haben die groupies heutzutage keine eigenen ideen mehr?
Iugana...du mußt doch das wissen.....aber du guckst erst wieder um null uhr hier rein
wird denn nur noch geklaut ?
ab wann kann man denn solche songs klauen ohne das das eigentümerrecht verletzt wird.oder stimmen die plattenfirmen und die gruppen zu ,dass das gecovert werden kann?
haben die groupies heutzutage keine eigenen ideen mehr?
Iugana...du mußt doch das wissen.....aber du guckst erst wieder um null uhr hier rein
NO
Ich dachte immer, Groupies haben vor allem immer nur eine Idee im Kopf.
HK..du sollst ja auch nicht denken ..
werden Denkende bei w:o denn nicht gesperrt?
naphti...nicht dass ich wüßte...
Danke Nautiker, dann werde ich hier alt
bitte keine voreiligen schlüsse ziehen..
denkende die denken ..sie könnten denken..denken meistens verkehrt.
denkende die denken ..sie könnten denken..denken meistens verkehrt.
waren es 15 jahre?
irgendsowas...
wieso, willst was covern?
Wildecker Herzbuben dürft noch nicht so weit sein!
irgendsowas...
wieso, willst was covern?
Wildecker Herzbuben dürft noch nicht so weit sein!
uzu #1
Doch sie haben aber ich schreib mich immernoch Groupier
Gelle!
Doch sie haben aber ich schreib mich immernoch Groupier
Gelle!
ich denke nicht, dass ich denke, wenn ich aber diverse Threads lese, denke ich doch, dass ich denke
sit...alter DJ...15 jahre bestandsschutz??
naphti...ja ,ja...weißt du...ich denke mal du bist neu hier und weißt noch nicht wie das alles geht.
wenn das so ist ..sag mir bescheid.
naphti...ja ,ja...weißt du...ich denke mal du bist neu hier und weißt noch nicht wie das alles geht.
wenn das so ist ..sag mir bescheid.
Nautiker Danke, komme gerne darauf zurück
wenn du die zeit dazu findest
#4 von jem 09.10.00 22:30:28 Beitrag Nr.: 2.030.221 2030221
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Also,
grundsätzlich ist es so, daß Du einen Song ohne Genehmigung der Autoren aufnehmen und spielen und veröffentlichen darfst.
Allerdings mußt Du dann an die Gema bei CD-Herausgabe bzw. öffentlichen Auftritten Kohle abdrücken.
Wenn Du allerdings den Text ( davon gehe ich aus, oder ), die wesentlichen Harmonien oder die Gesangsmelodie verändern willst , dann brauchst Du die Genehmigung der Rechteinhaber. Bei wem die Rechte an einem Song liegen ist unterschiedlich. Kann beim Künstler selbst, bei einem Verlag etc. sein.
Mein Tip ruf bei der Plattenfirma an, bei denen der Künstler unter Vertag stand. Die können Dir eventuell weiter helfen, bei wem die Rechte liegen. Oder Du kontaktest den Künstler persönlich. Hab ich auch schon gemacht. Wenn Du die richtigen Leute an der Strippe hast , läßt sich das Problem schon mit enem Telefonanruf klären.
Wegen dem Alter. Unter Umständen kann es sein, daß die Rechte schon erloschen sind. Ich hatte mal was von 25 Jahren im Kopf. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Versuch mich mal noch schlau zu machen.
Hoffe das hilft Dir ein wenig.
Gruß
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Also,
grundsätzlich ist es so, daß Du einen Song ohne Genehmigung der Autoren aufnehmen und spielen und veröffentlichen darfst.
Allerdings mußt Du dann an die Gema bei CD-Herausgabe bzw. öffentlichen Auftritten Kohle abdrücken.
Wenn Du allerdings den Text ( davon gehe ich aus, oder ), die wesentlichen Harmonien oder die Gesangsmelodie verändern willst , dann brauchst Du die Genehmigung der Rechteinhaber. Bei wem die Rechte an einem Song liegen ist unterschiedlich. Kann beim Künstler selbst, bei einem Verlag etc. sein.
Mein Tip ruf bei der Plattenfirma an, bei denen der Künstler unter Vertag stand. Die können Dir eventuell weiter helfen, bei wem die Rechte liegen. Oder Du kontaktest den Künstler persönlich. Hab ich auch schon gemacht. Wenn Du die richtigen Leute an der Strippe hast , läßt sich das Problem schon mit enem Telefonanruf klären.
Wegen dem Alter. Unter Umständen kann es sein, daß die Rechte schon erloschen sind. Ich hatte mal was von 25 Jahren im Kopf. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Versuch mich mal noch schlau zu machen.
Hoffe das hilft Dir ein wenig.
Gruß
#8 von Börsen-Mario 10.10.00 19:32:13 Beitrag Nr.: 2.037.919 2037919
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@jem, sittin
Normalerweise erlöschen die Rechte 60 Jahre nach dem Tod des Künstlers! Solange bleiben die Rechte noch beim Künstler/Verlag/Familie!
Hab ich mal in der Keys gelesen!
Mario
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@jem, sittin
Normalerweise erlöschen die Rechte 60 Jahre nach dem Tod des Künstlers! Solange bleiben die Rechte noch beim Künstler/Verlag/Familie!
Hab ich mal in der Keys gelesen!
Mario
sit ...thx....ich will nix covern...aber es fällt auf ...dass neue gruppen ..immer wieder titel "neu auflegen" ..die schon ewig zurückliegen...(von anderen interpreten)...sie verkaufen das als neu ...weil die jungspunde die alten sachen nicht mehr kennen....und räumen so die große kohle ab, ohne ihr hirn anstrengen zu müssen
dann verdient der Künstler, oder vielmehr die dahinterstehende Plattenfirma kräftig mit.
Warum sollte man da etwas gegen haben?
Warum sollte man da etwas gegen haben?
@nauti: hab mir den song mal angehört - stimmt auffällig. da hat man sich am stil und sound von jeff lynne bedient. in so einem fall kann man als urheber die leute auf plagiat verklagen, wenn man es darauf anlegt (passiert öfter als man denkt, wird meist nur heimlich still und leise mit geld aus der welt geschafft). es gibt eine regel, das eine gleiche tonfolge von einer bestimmten anzahl(genau weiss ich im moment nicht) als plagiat gewertet wird und das gibt dann ärger, wenn es nachgewiesen wird.
ab und an waren schon mal schlagzeilen zu lesen, wenn das spektakulär abgelaufen ist (boney m. war mal so ein fall).
iguana
ab und an waren schon mal schlagzeilen zu lesen, wenn das spektakulär abgelaufen ist (boney m. war mal so ein fall).
iguana
eine verjährungsfrist gibt es also nicht !!!
Musikalische Urheberrechte gelten (ebenso wie bei Filmen) 72 Jahre, da gibt es ein internationales Abkommen.
Allerdings ist es so, daß die Rechte nach den wichtigsten Verwertungsdurchgängen (Airplay und Tonträger) in der Mehrzahl der Fälle von den Inhabern weiterverkauft werden, dies geschieht meistens nach ca. zwei bis fünf Jahren.
Derjenige, der die Rechte erwirbt, kann dann damit machen, was er will, z.B. covern etc.
Allerdings ist es so, daß die Rechte nach den wichtigsten Verwertungsdurchgängen (Airplay und Tonträger) in der Mehrzahl der Fälle von den Inhabern weiterverkauft werden, dies geschieht meistens nach ca. zwei bis fünf Jahren.
Derjenige, der die Rechte erwirbt, kann dann damit machen, was er will, z.B. covern etc.
aha..thx
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