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    Institutionen-Hass - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.03 22:14:59 von
    neuester Beitrag 12.03.03 22:21:44 von
    Beiträge: 3
    ID: 707.203
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      schrieb am 12.03.03 22:14:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein persönlich Kultiviertester Hass gegen die unsinnigsten und fragwürdigsten Institutionen unseres Landes gilt sicherlich mit der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (so der Originaltitel, ab jetzt GEZ).
      Als ich vor vielen Jahren meinen ersten eigenen Telefonanschluss beantragte, musste ich eine Rundfunkgebührenbefreiung der GEZ vorlegen um in den Genuss des Sozialtarifes der damals noch staatlichen Telekom zu kommen. Um eine solche Befreiung zu erhalten musste man aber erst mal ein oder mehrere Geräte bei der GEZ anmelden – und zack, schon hatten sie mich: Einmal erfasst – immer in der EDV. Jeder Haushalt, welcher potentiell dazu in der Lage ist, Radio- und Fernsehprogramme zu empfangen, soll für eine Leistung, welche er eventuell nutzen könnte, Gebühren zahlen. Und wenn es eine Ferienwohnung an der Nordsee ist! Das ist als ob man in einer Kneipe für ein Bier zahlen soll, nur weil man es eventuell hätte trinken können – unabhängig davon, ob man es nun getrunken hat, oder nicht!
      Oder als ob man für jeden Bus, der an einem vorbeifährt, eine Fahrkarte kaufen muss. Mal ganz davon abgesehen, dass das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland genauso schlecht wenn nicht sogar noch schlechter ist wie das der ‘Privaten‘, dass die Öffentlich-rechtlichen tagsüber genauso viel hirnrissige und nervtötende Werbung platzieren wie ihre ‘Privaten‘ Pendants und auch nach 20:00 Uhr getarnt aber fröhlich weiterwerben (Dieser Film wird ihnen präsentiert von TV-Blöd! Ihrer Programmzeitschrift) obwohl das nun wiederum eigentlich gegen dasselbe geltende Recht verstößt auf dessen Grundlage die GEZ-Gebühren erhoben werden - mal abgesehen von all diesen nicht zu widerlegenden Fakten – wieso sollte man für diese Minderleistung genannt Programm auch noch bezahlen? Selbst wenn, und ich möchte betonen das dies nicht der Fall ist, aber selbst wenn ich mir öffentlich-rechtliches Fernsehen antun würde, würde ich mich weigern diesen gequirlten Werbemist auch noch zu subventionieren! Aber hier geht es ja nicht um die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern um die staatlichen Eintreiber, die Stasi der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: die GEZ! Die GEZ versteht sich als ‘Angegliederte Institution des öffentlichen Rechts‘ (!) und als solche besteht ihre primäre Aufgabe erstaunlicher Weise gerade darin, gegen selbiges permanent zu verstoßen. Besonders interessant in diesem Zusammenhang finde ich die Methoden, auf welche sich die Häscher der GEZ, genannt ‘Außendienstmitarbeiter‘, versuchen Zutritt zu fremden Wohnungen zu verschaffen. An dieser Stelle möchte ich, auch und gerade für die offensichtlich minderwertig ausgebildeten Mitarbeiter der GEZ folgendes Zitat aus dem für die GEZ anscheinend nicht sehr bedeutsamen Werk, dem ‘Grundgesetzes des demokratischen und sozialen (das ich nicht lache!) Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland‘ anführen. Es handelt sich hierbei um GG Art.13: Unverletzlichkeit der Wohnung:
      (1) Die Wohnung ist unverletzlich
      (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe (dazu gehört nicht die GEZ!; Anmerke. des Verfassers) angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
      (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung von Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden
      Das Nichtbezahlen von GEZ-Gebühren (Schwarzsehen) ist eine banale Ordnungswidrigkeit und stellt in keinem Fall eine `gemeine oder dringende Gefahr` dar. Daher wird auch kein halbwegs vernünftiger Richter der GEZ jemals einen Hausdurchsuchungserlaubnis erteilen.
      Die können dafür aber anders: Bei mindestens zwei, bis dahin nicht Geiz-Erfassten und relativ naiven Bekannten von mir stand eines Tages ein junger, nett wirkender Mensch vor der Tür und verschaffte sich, ohne sich auszuweisen und ohne seine wahren Intentionen zu verraten unter irgendeinem Vorwand Zutritt zu den Wohnungen. Ein kleines Koffer oder Uhrenradio oder ein banaler Radiowecker reichten schon aus um zwischen die Mühlsteine von dem zu geraten, was die GEZ als Recht deklariert: Strafverfolgung, irrsinnig hohe Nachzahlungsforderungen (bis zu 10.000DM) einschließlich Lohnpfändung.
      Wegen eines Radioweckers, welcher nachweislich keinen Empfang hatte! Als ich vor über einem Jahr meine ‘zum Empfang bereitgehaltenen‘ Radio- und Fernsehgeräte abschaffte und abmeldete (die einzige Möglichkeit bzw. Formulierung, der GEZ zu entgehen!) klingelte ca. ein halbes Jahr später eine sehr, sehr hübsche, junge Blondine im schwarzen Mini an meiner Türe und wollte mich sprechen. Angetan von deren unglaublicher Freundlichkeit und ihrem gepflegten und adretten Aussehen (mein Gott, ich bin halt auch nur ein Mann! – und genau darauf zielen die ab!) öffnete ich die Haustüre und empfing sie im Hausflur. ‘Eine Umfrage würde sie durchführen‘ – ‘ob sie mal kurz reinkommen dürfe‘. Nun, bei mir daheim sieht`s manchmal nicht gerade ordentlich aus und die hübsche IM (inoffizielle Mitarbeiterin) hätte so gar nicht in mein Chaos gepasst. Also wollte ich meine ‘Befragung‘ lieber im Hausflur hinter mich bringen. Das Verhalten der jungen Lady änderte sich schlagartig: Sie öffnete ihre Mappe und drückte mir einen Anmeldebogen der GEZ in die Hand – ich solle das sofort Ausfüllen und Unterschreiben, sonst müsse ich sofort 2000,-DM Strafe zahlen. Nach Fernsehgeräten oder Radios hat sie nicht mal gefragt!
      Nach ihrer juristischen Legitimation und der Grundlage für diese Androhung gefragt wurde ich dann darüber belehrt, das es unglaubwürdig sei, das ich keine Empfangsgeräte bereithalte und das Schwarzseher sowieso alle asoziale Elemente seien welche (wörtlich) ausgemerzt gehören (was an unsinnigen Argumenten und Ansichten im Dritten Reich noch für die Verfolgung bestimmte Religionsgemeinschaften herhalten musste, soll also heute die `Schwarzseher` gelten.... au weia, das ist also die Welt der GEZ im 21ten Jahrhundert...).
      Anscheinend eine verkappte kleine Möchtegern-Polizistin! Die Echten glauben ja auch meistens mit an Fanatismus grenzender Inbrunst an den Schwachsinn, für den sie die Rübe hinhalten. Arme, dumme Menschen! Kopfschüttelnd und verwundert über die massive geistige Verwirrung der hübschen Blonden verschwand ich schnell wieder in meiner Wohnung und überlies die erfolglose Häscherin ihrem Handy mit welchem Sie gleich nach meiner ach so asozialen Unterschriftsverweigerung hektisch zu telefonieren begonnen hatte. ‘Wir würden noch sehen, wer am längeren Hebel sitzt‘ schrie sie mir noch hinterher – also ich zahle bis heute keinen Pfennig und eher wandere ich aus als das ich damit anfange! GEZ-IM’s Arbeiten nach dem Kopfgeldjägerprinzip: Für jeden erlegten, *ähm* - erwischten Schwarzseher (von Schwarzfahrer, daher negativ belastet!) gibt es Prämie!
      Und zwar so richtig Fett! Ich kann am so genannten ‘Schwarzsehen‘ absolut nichts verwerfliches finden. An den Gestapo-Methoden der GEZ schon! Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender wirklich ein besseres Programm bieten würden, wirklich nach 20:00 Uhr keine Werbung mehr bringen würden, nicht unbedingt zur besten Sendezeit die ‘Volkstümliche Hitparade der Volksmusik‘ zeigen würden, wenigstens ab und zu einen vernünftigen Film senden und uns nicht mit ständigen Wiederholungen von Wiederholungen foltern würden – dann würde ich vielleicht sogar dafür zahlen - sicherlich keine fast 300,-DM im Jahr aber vielleicht 50,-DM ?
      Aber dafür gibt es doch Premiere! Kostet nicht so viel mehr als die GEZ-Gebühren und ich könnte mir sogar noch aussuchen, was ich sehen möchte! Mir fehlt nach wie vollkommen das Verständnis dafür, warum ich für eine Dienstleistung bezahlen soll, welche ich überhaupt nicht in Anspruch nehmen will. Nur weil ich eventuell einen Fernseher besitze, ist das doch noch lange kein Grund Gebühren zu zahlen. Wenn ich mir ein Telefon in die Wohnung stelle und keinen Vertrag mit einem Provider habe muss ich ja doch schließlich auch keine Grundgebühr zahlen – wofür auch. Die GEZ ist eine anachronistische Institution die mit moderner Demokratie soviel zu tun wie Telefonüberwachung und Lauschangriff. Grundlegend gilt: Ohne Polizei, ohne richterlichen Beschluss muss man niemanden in seine Wohnung lassen! Damit ist den IM’s der GEZ eigentlich jede Grundlage zur erfolgreichen Überführung von den ihrer Ansicht nach asozialen Schwarzsehern genommen... Leider sind viele Menschen viel zu leicht zu überrumpeln und dann hat man den Prämienjäger mitten in seinem Wohnzimmer. Aber das reine Vorhandensein eines Fernsehers reicht noch nicht aus um zur Kasse gebeten zu werden – eine Zimmerantenne oder eine Fernseher-Kabelanschlussdose mit Kabel sind das Ende! Kofferradios mit Antenne sind absolut verheerend – aber der häufig praktizierte Übereifer der Geiz-Handlanger dann auch noch gleich einen Fernseher mitanzumelden ist reichlich unverschämt – wenn auch nachvollziehbar: Das gibt noch mehr Fangprämie! Auf die nach der ‘Überführung‘ obligatorischen Frage des Häschers, wie lange Sie die Geräte schon haben, antworten Sie bloß nicht so was wie: Ei, schon seit Jahren. Oder: Eine Ewigkeit. Die GEZ kann entgegen aller für Normalsterbliche geltenden Gesetze noch jahrelang rückwirkend Gebühren erheben und einziehen. Keine Ahnung warum das so ist. Für alle anderen gelten Verjährungsfristen. Das Abmelden eines Gerätes ist aber erstaunlicherweise nicht rückwirkend möglich.
      Originaltext der GEZ Homepage: Eine Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem diese bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt eingeht. Im Zweifel muss nachgewiesen werden können, dass die Abmeldung der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt zugegangen ist.
      Wenn hier mal nicht mit zweierlei Maß gemessen wird?
      Wie gesagt, die `Geiz-Agenten` am Besten gar nicht erst in die Wohnung lassen. Berufen Sie sich auf Artikel 13 des Grundgesetzes. Die Wohnung ist unverletzlich – auch Ihre und besonders für die GEZ! Nach jahrelangem Tauziehen mit der GEZ bin ich heute nicht mehr berechtigt ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitzuhalten *och*. Ich begehe nämlich sonst eine Ordnungswidrigkeit *fürcht* welche mit Geldbusse und Dauerterror durch Außendienstmitarbeiter der GEZ geahndet werden kann.
      Nur damit das klar ist: Ich halte keine Rundfunkgeräte (Hörfunk/Fernsehen) zum Empfang bereit! Kommt doch und versucht mir mal das Gegenteil zu Beweisen!
      Zum Abschluss noch ein guter Link, der die Probleme mit der GEZ sachlich und juristisch korrekt betrachtet und einiges an Tipps und Hinweisen beinhaltet:
      GEZ-Seite der Uni-Oldenburg

      Grüsse DK
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 22:18:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      du schreibst zuviel:yawn: :yawn: kennedy wurde auch zur rechten zeit gekillt:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 22:21:44
      Beitrag Nr. 3 ()


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